Datum: 01.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kulturwerkstatt Fränkische Schweiz
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 25.01.2024
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.01.2024, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Antrag der FFW Leutzdorf auf Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik (TSF-L)
5 Unterhalt des sog. Finsterweges; Festlegung der weiteren Vorgehensweise
6 Verabschiedung des Haushalts 2024
6.1 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024
6.2 Beschlussfassung über den Finanzplan 2023 - 2027
7 Bestätigung des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wichsenstein
8 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeindratssitzung 01.02.2024.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 01.02.2024 ö 1

Sachverhalt

Brigitte Haselmeier fragt an, warum auf dem Gelände neben dem Friedhof Holz gefällt wurde und was mit dem Holz passiert ist. Laut dem Erstem Bürgermeister wird die Anfrage im Nachgang beantwortet.

Bernhard Vogel fragt an, ob geplant sei, die Denkmaleigenschaft für das Rathaus aufheben zu lassen. Dem entgegnet der Erste Bürgermeister, dass es laut Beschlusslage noch keine Festlegung für den Standort „jetziges Rathaus“ gibt. Überlegungen hinsichtlich der Denkmaleigenschaft wurden deshalb noch nicht angestellt.

Ferdinand Haselmeier verweist auf das Schreiben des Landratsamtes Forchheim vom 22.01.2024, in dem darauf hingewiesen wird, dass Empfehlungen aus der Bürgerversammlung im Marktgemeinderat zu behandeln sind. Die Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen vom Herbst 2023 wären deshalb innerhalb der Dreimonatsfrist nach Art. 18 GO im Marktgemeinderat zu behandeln. Der Erste Bürgermeister verweist auf die Zuständigkeiten und teilt mit, dass alle Empfehlungen bereits im Marktgemeinderat behandelt worden sind. Herr Haselmeier stellt fest, dass sich der Markt Gößweinstein über Art. 18 GO hinwegsetzen würde. Der Geschäftsleiter fügt hinzu, dass die Behandlung der Empfehlung aus der Bürgerversammlung Auslegungssache sei und deswegen derzeit noch Klärung mit dem Landratsamt Forchheim erfolgt.

Frau Irene Donaubauer fragt nach dem Sachstand hinsichtlich des Rathausan-, um- bzw. neubaus. Der Erste Bürgermeister zitiert hierzu den Beschluss aus der Sitzung des Marktgemeinderates wie folgt:

„Die Kosten für den Minimalanbau, für den Anbau inklusive Bürgermeisterbüro sowie für einen Neubau sind vom Büro R | K zu ermitteln. Danach erfolgt weitere Behandlung im Marktgemeinderat.“

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 25.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 01.02.2024 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.01.2024, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 01.02.2024 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Es liegen keine Berichtspunkte vor.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.01.2024, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist 

Es wird der Beschluss Nr. 3

„Der Auftrag für die Kanalsanierung in Gößweinstein, Bauabschnitt 1, wird an die Fa. Mühlherr Bau GmbH aus 96515 Sonneberg vergeben“

bekanntgegeben. 

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4. Antrag der FFW Leutzdorf auf Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik (TSF-L)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 01.02.2024 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.10.2023, eingegangen beim Markt Gößweinstein per E-Mail am 06.11.2023, hat die FFW Leutzdorf beantragt, als Ersatz für den Tragkraftspritzenanhänger (TSA) die Neuanschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik (TSF-L) zu tätigen.

Begründet wird der Antrag u. a. damit, dass die Gesamtansicht für den Markt Gößweinstein aufgrund veränderter Einsatzbilder aufzeigt, dass eine Logistikkomponente zur Unterstützung der 8 weiteren Feuerwehren eine zielführende/notwendige Ergänzung darstellt.

Den einzelnen Fraktionen wurde ein entsprechendes Fahrzeug bereits vorgeführt.

Der Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Gößweinstein aus dem Jahr 2018 sieht im fünfjährigen Beschaffungskonzept für die FFW Leutzdorf keine Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges vor.

Am 17.01.2024 fand eine Besprechung mit dem 1. Kommandanten Heinlein und dem stellvertretenden Kommandanten Redel der FFW Leutzdorf statt. Teilgenommen haben Zweiter Bürgermeister Bauernschmidt, Dritter Bürgermeister Hänchen, Marktgemeinderätin Drummer, Marktgemeinderat und Kreisbrandmeister Brendel sowie Geschäftsleiter Thiem. 

Die beiden Kommandanten legen dar, dass die Anschaffung eines TSF-L einen echten Mehrwert für die gesamte Gemeinde darstellen würde, nicht nur für die FFW Leutzdorf.
 
Die Anschaffung eines TSF hingegen würde diesen Mehrwert nicht darstellen und wird deshalb nicht als zielführend betrachtet.

Nach Recherche des Dritten Bürgermeisters würde ein TSF mit Tragkraftspritze rund 180.000,- € kosten. Abzüglich des Zuschusses von 41.210,- € würde der Eigenanteil rund 139.000,- € betragen.

Die Anschaffungskosten für ein TSF-L, wie von der FFW Leutzdorf gewünscht, würden rund 353.000,- € betragen. Bei einem Zuschuss von 66.690,- € beliefe sich der Eigenanteil auf rund 286.000,- €. Hierbei sind fünf Rollcontainer mit jeweiliger Beladung enthalten.

Beratung

Seit Wochen befasst sich die Verwaltung mit der Beschaffung eines Fahrzeuges für die FFW Leutzdorf. Im Vorfeld fand eine Vorführung eines TSF-L aus Weidensees in Leutzdorf mit entsprechender Präsentation statt. Das vorgestellte Fahrzeug wäre super, habe jedoch mit dem hohen Anschaffungspreis ein erhebliches Manko. Der Markt Gößweinstein habe künftig hohe Belastungen durch den Ausbau der Kinderbetreuung, durch den Breitbandausbau und der Kanalsanierung. Die Beschaffung eines TSF-L sei keine Pflichtaufgabe mehr. Die Anschaffung eines TSF wurde von den Kommandanten wegen des fehlenden Mehrwertes abgelehnt. Weiter wird festgestellt, dass es sich bei der FFW Leutzdorf um eine sehr aktive Wehr handelt. Die Investition in ein TSF-L wäre jedoch vom Markt Gößweinstein nicht leistbar und den Bürgern auch nicht vermittelbar. Zwischen dem gewünschten TSF-L und dem jetzigen Anhänger gebe es auch andere Alternativen, welche geprüft werden sollten.

Die enorme Eigenleistung der FFW Leutzdorf beim Bau des Feuerwehrgerätehauses wird anerkannt. Die Anschaffung eines TSF-L wäre jedoch zu hoch gegriffen. Auf Grund der kommenden Ausgaben für den Markt Gößweinstein wäre Maß halten notwendig. Es wird deshalb für eine Kompromisslösung plädiert. Zudem ist im Feuerwehrbedarfsplan kein Fahrzeug für die FFW Leutzdorf vorgesehen.

Die Feuerwehren haben für den Katastrophen- und Zivilschutz eine wichtige Rolle. Die Leutzdorfer Wehr ist eine starke Wehr. Seitens der Inspektion wurde sich deshalb Gedanken über die Fahrzeugbeschaffung gemacht. Auch wurde der Sachverhalt mit dem Zweiten und dem Dritten Bürgermeister, den Fraktionsvorsitzenden und den Kommandanten besprochen. In Leutzdorf sollte die logistische Komponente für die Wehren Gößweinstein und Kleingesee stationiert werden. Insbesondere ein neu zu beschaffendes Schnelleinsatzzelt sowie der in Leutzdorf vorhandene Faltbehälter sollten dort untergebracht werden. Die Anschaffung eines TSF-L ist deshalb sinnvoll. Es wäre möglich, auf die Anschaffung von fünf Rollcontainern zu verzichten. Dies Einsparung würde rund 50.000,- € betragen. Das zulässige Gesamtgewicht TSF-L betrage rund 8,8 t.

Auf den Feuerwehrbedarfsplan wird nochmals hingewiesen. Die Defizite bei der Tagesalarmbereitschaft sind technisch nicht lösbar. Ein TSF-L wäre nice to have. Die verantwortlichen KBR und KBI würden die Anschaffung befürworten. Eine breite Mehrheit für eine Richtung in der Frage der Beschaffung eines Fahrzeuges für die FFW Leutzdorf ist im Marktgemeinderat nicht gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erhalt von Stabilisierungshilfe im Jahr 2024 nicht erfolgen wird. Auf die finanzielle Belastung durch Ausgaben des Abwasserzweckverbandes Trubachtal in Höhe von 9 Mio. € wird hingewiesen. Auch wird festgestellt, dass sich das Feuergerätehaus Gößweinstein nur 2 km entfernt von Leutzdorf befindet und die Feuerwehren des Marktes Gößweinstein einen großen Fuhrpark hätten.   

Auf Nachfrage teilt der Geschäftsleiter mit, dass die Anschaffung eines TSF-L für die FFW Leutzdorf über die Pflichtaufgabe Feuerwehr hinausgehe. Weiterhin wird auf die geplanten Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2025 hingewiesen.

Die Alternativanschaffung eines TSF-L in Form eines Iveco Daily wird angesprochen. Hier gebe es jedoch Probleme mit der Auflastung. Die Anschaffungskosten würden rund 240.000,- € betragen.

Die Anschaffung eines Pickups wird ebenfalls vorgeschlagen. Ein solches Fahrzeug würde wohl über 100.000,- € kosten. Hier gebe es aufgrund der beengten Platzverhältnisse jedoch Probleme beim Transport des Einsatzpersonals.

Der vorgeschlagene Kompromiss durch Wegfall der Rollcontainer wird begrüßt.

Die Vorteile eines Traktors mit Anhänger bei schwierigen Geländeverhältnissen werden benannt. Die Anschaffung eines Pickups wäre deshalb sinnvoll. Die Kosten für ein TSF-L mit über 353.000,- werden als überteuert angesehen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis würde deshalb nicht passen. Die Kosten für die Feuerwehren insgesamt sollten nicht aus dem Ruder laufen.

Bei einer jetzigen Ablehnung der Beschaffung wird befürchtet, dass man sich in den nächsten zehn Jahren ein TSF-L wohl nicht leisten könne.

Beschluss

Der Anschaffung eines TSF-L für die FFW Leutzdorf wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

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5. Unterhalt des sog. Finsterweges; Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 01.02.2024 ö 5

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.11.2023 folgender Beschluss gefasst:

Mit der Verbreiterung (um die Bankettfläche) der Straße Finsterweg auf eine Fahrbahnbreite von ca. 3,00 m bis ca. 4,50 m, der Schaffung weiterer Ausweichstellen und der Einbringung von Leitpfosten besteht Einverständnis. In den Haushalt 2024 sind deshalb 50.000,- € an Haushaltsmittel einzustellen.

Beratung

Am vergangenen Dienstag in der Bau- und Umweltausschusssitzung wurde im Nachgang zu der Haushaltsvorberatung das Thema Sanierung des Finsterweges vorberaten. 
Es ist vorgesehen, dass der Finsterweg auf der vorhandenen Bestandstrasse saniert und ertüchtigt werden soll. 
Dazu erfolgt eine Fahrbahnverbreiterung und an notwendigen Stellen entsprechende Ausweichstellen. 
Im Einzelnen ist vorgesehen:
- vorhandenen Asphalt fräsen, 
- Bankette anheben, 
- Fräsgut ausplanieren und Wegplanum herstellen und verdichten, 
- Asphalttragschicht (ca. 9 cm stark) einbauen und verdichten sowie den Schichtenverbund herstellen, 
- Asphaltdecke (ca. 3,5 cm stark) einbauen und verdichten,  
- und abschließend Bankette herstellen und die Leitpfosten setzen; 

Durch die Sanierung und Ertüchtigung des Finsterweges wird der Markt Gößweinstein in den kommenden Jahren deutlich geringere Unterhaltsaufwendungen für den Finsterweg haben und der Durchgangsverkehr wird flüssiger durchfahren können.

Beschluss

Der Sanierung und Ertüchtigung des Finsterweges auf der Bestandstrasse mit Schaffung von Ausweichstellen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Verabschiedung des Haushalts 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 01.02.2024 ö 6
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6.1. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 01.02.2024 ö 6.1

Sachverhalt

Der Haushalt wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 16.01. und 23.01.2024 vorberaten.
Entwürfe des Verwaltungshaushaltes, ein Entwurf des Stellenplanes und des Investitionsprogramms wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderates zu den vorberatenden Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Marktgemeinderat am 23.01.2024 empfohlen, den Haushaltsentwurf 2024 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Beratung

Der Erste Bürgermeister erläutert die Maßnahmen im Einzelnen und verweist gleichzeitig auf die Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung mangels vorhandener Personalressourcen.

Der Zweite Bürgermeister verweist darauf, dass der Haushalt 2024 bereits in seiner Vertretungszeit Ende des Jahres 2023 vorbereitet wurde. Den Mitarbeitern wird gedankt. Die Ertüchtigung der Kläranlage Trubachtal mit entsprechenden Kosten wird angesprochen und ist noch nicht eingeplant. Der Haushalt des Jahres 2024 ist noch genehmigungsfrei. Ab dem kommenden Jahr 2025 wird dies jedoch nicht mehr der Fall sein. Es sei deshalb Sparen angesagt.

Es wird den an der Haushaltserstellung mitwirkenden Personen gedankt. Festgestellt wird, dass nicht alles Wünschenswerte finanzierbar ist. Dass Investitionen in Kindergärten und in das Rathaus getätigt werden, wird begrüßt.

Das Rathaus wird nun endlich angegangen wird, auch wenn die endgültige Variante noch nicht feststeht. Auch für den Finsterweg zeichnet sich eine Lösung ab. Auf Grund des geplanten Maßnahmenumfangs sei eine Neuverschuldung unumgänglich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat fasst Beschluss über folgende

Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.441.700,- €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.277.000,- € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer:

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        480 v. H.

      b) für die Grundstücke (B)        480 v. H.

2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.573.000,- € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.


Gößweinstein, den XX.XX.2024
Markt Gößweinstein
       

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister


Ebenso wird dem Haushaltsplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.2. Beschlussfassung über den Finanzplan 2023 - 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 01.02.2024 ö 6.2

Beschluss

Dem Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 sowie dem dazugehörigen Investitionsprogramm wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bestätigung des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wichsenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 01.02.2024 ö 7

Sachverhalt

Am 20.01.2024 fand anlässlich einer von der Gemeinde Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung aufgrund des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen 1. Kommandanten Julian Bauernschmidt eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Wichsenstein statt. Es waren 21 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des 1. Kommandanten:

Wahlvorschlag: Julian Bauernschmidt
Insgesamt wurden 21 Stimmen abgegeben.
Es entfielen 21 Stimmen auf Julian Bauernschmidt.
Der wiedergewählte 1. Kommandant Julian Bauernschmidt, Bieberbach 100 a, 91349 Egloffstein, nahm auf Befragen durch Ersten Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum 1. Kommandanten an.
Der Gewählte hat alle erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert.

Beschluss

Herr Julian Bauernschmidt, Bieberbach 100 a, 91349 Egloffstein, wird als gewählter 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wichsenstein bestätigt.
Er hat alle erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 01.02.2024 ö 8

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 05.02.2024 13:39 Uhr