Datum: 30.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kulturwerkstatt Fränkische Schweiz
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 26.10.2023
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.10.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Antrag der Rechtlergemeinschaft Moschendorf auf Aufteilung des Rechtlerwaldes in Moschendorf
5 Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung des Markt Gößweinstein
6 Zustimmung zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach RZWas 2021 für Neubau eines Retentionsbodenfilter- und Regenrückhaltebecken in Etzdorf
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 30.11.2023.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 30.11.2023 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 26.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 30.11.2023 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.10.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 30.11.2023 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Zweiten Bürgermeisters

Sitzungen zu Beginn des Jahres 2024

Am 16. und 23.01.2024 sind die Haupt- und Finanzausschusssitzungen zur Vorberatung des Haushaltes 2024 vorgesehen. Ebenfalls am 23.01.2024 ist die erste Sitzung des Marktgemeinderates wegen der Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten terminiert. Die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ist für den 30.01.2024 vorgesehen. Die zweite Sitzung des Marktgemeinderates im Jahr 2024 findet dann am 01.02. mit der Haushaltsverabschiedung statt.  

Bürgerentscheid „Stärkung und Erhalt der historischen Ortsmitte von Gößweinstein“ am 05.11.2023

1. Zahl der Stimmberechtigten:        3.291
2. Zahl der Personen, die abgestimmt haben:        2.091
3. Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen:
Gültige Ja-Stimmen:        1.008
Gültige Nein-Stimmen:        1.073
Gültige Stimmen insgesamt:        2.081
Ungültige Stimmen insgesamt:        10

Der Bürgerentscheid wurde somit mit Nein entschieden.

Staatsstraße St 2685 zwischen Gößweinstein und dem Gewerbegebiet Pottenstein

Nach Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Bamberg ist die Straße noch bis einschl. 06.12.2023 gesperrt. Danach werden die Arbeiten für dieses Jahr beendet. Der Streckenabschnitt zwischen dem Gewerbegebiet Pottenstein und der Einfahrt nach Hühnerloh wurde asphaltiert. Die restlichen Arbeiten sollen im Frühjahr 2024 fortgesetzt werden.

Staatsstraße St 2185, Behringersmühler Berg

Die Sanierungsarbeiten am Behringersmühler Berg laufen seit September. Trotz der widrigen Wetterverhältnisse schreiten die Arbeiten voran. Nach Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Bamberg wird die Straße bei optimalem Bauablauf nach heutigem Stand frühestens Mitte Februar 2024 wieder für den Verkehr freigegeben. Voraussetzung hierfür ist aber auch eine entsprechende Witterung.

Anliegerversammlung Erschließungsstraße Hühnerloh-Südwest

Die Anliegerversammlung findet am 04.12.2023 statt.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.10.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es werden die Beschlüsse 

Nr. 4

Dem vorliegenden Vertragsentwurf mit der Katholischen Pfarrpfründestiftung Wichsenstein St. Erhard Wichsenstein über die Errichtung einer Waldgruppe auf den Grundstücken Fl.Nrn. 455 und 458, beide Gmkg. Wichsenstein, wird zugestimmt.“

Nr. 5

„Der Auftrag zur Herstellung der Erschließungsstraße Hühnerloh-Südwest wird an die Fa. Lämmlein & Übbing GmbH aus Heiligenstadt vergeben.“

Nr. 6

„Der Markt Gößweinstein nimmt Abstand vom Kauf des Grundstückes Fl.Nr. 504/12, Gmkg. Gößweinstein.“

Nr. 7

„Für die anlässlich des Starkregenereignisses am 17.08.2023 notwendig gewordenen Feuerwehreinsätze wird aus Billigkeitsgründen (einmaliges außergewöhnliches Ereignis sowie Gleichbehandlung aller Geschädigten) kein Aufwendungs- und Kostenersatz abverlangt.“

sinngemäß bekanntgegeben.

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4. Antrag der Rechtlergemeinschaft Moschendorf auf Aufteilung des Rechtlerwaldes in Moschendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 30.11.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Rechtlergemeinschaft Moschendorf bewirtschaftet gemeindliche Waldflächen im Rahmen von öffentlichen Nutzungsrechten nach Art. 80 GO. Nach einer am 05.09.2023 stattgefundenen Besprechung (die Niederschrift hierzu wurde den Marktgemeinderäten zur Sitzung überlassen) hat der Vorstand der Rechtlergemeinschaft am 08.11.2023 mündlich beantragt, den sog. Rechtlerwald der Ortschaft Moschendorf aufzuteilen. Dieser Antrag würde von allen Mitgliedern der Rechtlergemeinschaft getragen. 
Der Antrag auf Aufteilung des Rechtlerwaldes ist als Antrag auf Ablösung der Nutzungsrechte zu werten. 
Die Entscheidung über die Einleitung des Ablöseverfahrens liegt im Ermessen des Marktes Gößweinstein. Ein Anspruch auf Einleitung des Ablöseverfahrens besteht deshalb nicht.
Die Fläche des Gemeindewaldes im Bereich der Ortschaft Moschendorf beträgt 27,92 ha. Davon sind 17,31 ha mit Nutzungsrechten belastet. 
Analog der in Unterailsfeld getroffenen Regelung würde die Abfindung der Nutzungsrechte in Grundstücke erfolgen. D. h., dass die Fläche mit 17,31 ha auf die 5 Rechtler aufgeteilt würde.  

Beschluss

Der Einleitung des Verfahrens zur Ablösung der Nutzungsrechte der Ortschaft Moschendorf wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung des Markt Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 30.11.2023 ö 5

Sachverhalt

Die aktuelle Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Gößweinstein wurde am 09.05.1997 erlassen. Seither wurde die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages schon mehrmals überarbeitet. Die neueste Mustersatzung datiert vom November 2021. Da die Einhebung der Vorauszahlung auf die Erschließungsbeiträge für Erschließungsanlage Hühnerloh-Südwest ansteht, ist ein Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Gößweinstein entsprechend der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages sinnvoll. Die Mustersatzung ist der aktuellen Rechtsprechung angepasst. So wurde z.B. die Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) aufgehoben.
  
Andere Festsetzungen, wenn z.B. die Bestimmung der Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar ist, werden je angefangene 3,5 m Höhe des Bauwerks als Vollgeschoss gerechnet (§ 6 Abs. 9 Satz 1 EBS), wurden weitgehend übernommen.   

Beratung

Bisher war die Tiefenbegrenzung von 40 m unabhängig davon anzuwenden, ob eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB vorliegt. Dies ist jetzt nicht mehr der Fall.  

Beschluss

Dem Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Markt Gößweinstein (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die Sitzungsvorlage (Satzung) wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und ist dem Protokoll als Anlage beizugeben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Zustimmung zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach RZWas 2021 für Neubau eines Retentionsbodenfilter- und Regenrückhaltebecken in Etzdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 30.11.2023 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 16.12.2021 wurden durch Herrn Müller vom Sachverständigenbüro Schneeberg und Kraus die Ergebnisse der gesamtheitlichen Zustandsbewertung der Abwasserbeseitigung Gößweinstein vorgestellt. U. a. wurde dargelegt, dass am bestehenden Regenüberlaufbecken Etzdorf auf Grund der Lage im Karst ein Retentionsbodenfilter zwingend erforderlich ist. Durch die Lage im Wasserschutzgebiet muss das gesamte Entlastungswasser zurückgehalten und in einen bestehenden Graben außerhalb des Schutzgebietes gepumpt werden. Ein zusätzliches Regenrückhaltebecken ist dort ebenfalls zu errichten.

Vom Büro Schneeberg und Kraus wurden die Unterlagen zur Beantragung einer Zuwendung zu den Kosten des Neu- bzw. Umbaus erarbeitet. Die Gesamtkosten betragen 432.131,00 €. Die beantragte Zuwendung beläuft sich auf 302.492,00 €.

Beratung

Es wird nachgefragt, ob das Ingenieurbüro Kenntnis vom bereits eingebauten Material hat. 

Beschluss

Der Zuwendungsantragstellung nach RZWas 2021 beim WWA Kronach zu den Kosten des Neu- bzw. Umbaus eines Retentionsbodenfilter- und Regenrückhaltebeckens in Etzdorf mit Kosten von 432.131,00 € und einer beantragten Zuwendung in Höhe von 302.492,00 € wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 30.11.2023 ö 7

Sachverhalt

Zur Anzahl der Polizeieinsätze in Behringersmühle erfolgt Bericht im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. 

Datenstand vom 05.12.2023 08:51 Uhr