Datum: 26.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kulturwerkstatt Fränkische Schweiz
Gremium: Marktgemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Bericht über den Verkehrssicherungshieb am Behringersmühler Berg
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.09.2023
4 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.09.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
5 950-jähriges Bestehen von Gößweinstein; Bildung eines Organisationsteams
6 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Teilweise Um- bzw. Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg zu den Kreinizenäckern“ (bei Etzdorf) Fl.Nr. 1018 Gmkg. Leutzdorf
7 Errichtung eines Spielplatzes für die Ortsteile Hardt und Sattelmannsburg sowie Errichtung eines Wanderparkplatzes und eines Lager- bzw. Festplatzes
8 Unwetter am 17.08.2023 im Bereich von Gößweinstein; finanzielle Unterstützung der Ortsteile bei der Behebung der Schäden an den landwirtschaftlichen Wegen, Aufstockung der Mittel
9 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 1

Sachverhalt

Norbert Prasch fragt an, ob der Erste Bürgermeister beim jetzigen Bürgerbegehren hinsichtlich des Rathausneubaus (Umbau des Pfarramtes) involviert ist. Dieser erwidert, dass er mit dem Sachverhalt nichts zu tun hat. Das Begehren wurde vielmehr von sechs Bürgern initiiert.

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2. Bericht über den Verkehrssicherungshieb am Behringersmühler Berg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 2

Sachverhalt

Wie in der Marktgemeinderatssitzung am 28.09.2023 bereits berichtet wurde, ist die Vollsperrung des Behringersmühler Berges genutzt worden, auf den angrenzenden gemeindeeigenen Waldgrundstücken einen Verkehrssicherungshieb durchzuführen. Förster Bug wird die durchgeführte Maßnahme erläutern.

Beratung

Herr Bug vom Forstrevier Pretzfeld erläutert anhand einer Präsentation, welche im Nachgang zur Sitzung in das Ratsinformationssystem eingestellt wird, die Verkehrssicherungsmaßnahmen am Behringersmühler Berg (St 2185), an der Theaterhöhle sowie an der Gemeindeverbindungsstraße Bösenbirkig – Sachsendorf.

Die Maßnahme am Behringersmühler Berg wurde kurzfristig in der Zeit vom 12. bis 15.09.2023 durchgeführt, da die Straße wegen des Starkregenereignisses für den Verkehr gesperrt war und immer noch gesperrt ist.
Federführend durchgeführt wurde die Maßnahme durch die Fa. Stielper. Unterstützt wurde sie dabei u. a. von Mitarbeitern des Bauhofes.
Die Kosten (ohne Bauhofwand) betrugen 8.068,20 €, die Einnahmen belaufen sich auf rund 2.500,- €. 
Anhand von Bildern kranker Bäume und der damit einhergehenden Verkehrsgefährdung erläutert Herr Bug die Notwendigkeit des Hiebes. Möglicher Kritik von Bürgern an der Maßnahme wird entgegengehalten, dass in diesem wie auch in anderen Waldgrundstücken des Marktes Gößweinstein natürliche Verjüngung, z. B. durch Linden oder Feldahorn, vorhanden ist. 

Auf das Vorhandensein der seltenen Mehlbeere wird explizit hingewiesen  

  

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.09.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 4

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Bürgerentscheid am 05.11.2023

Bislang wurden rund 1.400 Briefabstimmungsunterlagen abgegeben. Dies bedeutet bis jetzt eine Beteiligung von 42 %. Die Beteiligung beim Entscheid am 04.12.2022 lag bei 56 %. 

Fußbodenarbeiten im Rathaus Gößweinstein

Die Arbeiten zur Erneuerung der Fußbodenbeläge im Rathaus Gößweinstein beginnen am 14.12.2023. Mit einer Einschränkung des Dienstbetriebes ist zu rechnen. Möglicherweise wird das Rathaus auch tageweise geschlossen sein. Entsprechende Hinweise an die Bürger ergehen rechtzeitig.

Volkstrauertag 2023

Im Gedenken an die Verstorbenen des 1. und 2. Weltkrieges des letzten Jahrhunderts finden die Gedenkfeiern wie folgt statt:

Gößweinstein: Sonntag 19. November 2023, um 10.30 Uhr
Kleingesee: Sonntag, 19. November 2023, um 9.00 Uhr
Wichsenstein: Sonntag, 19. November 2023, um 10.15 Uhr
Moggast: Samstag, 18. November 2023, um 18.00 Uhr 

Eine große Beteiligung zeigt die Verbundenheit mit den Opfern und Dankbarkeit für ein Leben in Frieden und Freiheit.

Bewilligung von Bedarfszuweisung/Stabilisierungshilfe im Jahr 2023

Mit Schreiben vom 04.10.2023 hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat mitgeteilt, dass der Markt Gößweinstein im Jahr 2023 eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 1,2 Mio. € erhält. Der entsprechende Bescheid der Regierung von Oberfranken liegt noch nicht vor. Es wird aber davon ausgegangen, dass der Betrag als Investitionshilfe gewährt wird.

Bürgerversammlung 2023 

Die Bürgerversammlungen finden wie folgt statt:

06.11.2023                Behringersmühle        Gasthof Zur Behringersmühle
09.11.2023                Gößweinstein                Gasthof Fränkische Schweiz
10.11.2023                Kohlstein                Gasthof Hannberger
14.11.2023                Wichsenstein                Sportheim FC Wichsenstein
16.11.2023                Morschreuth                Gasthof Roppelt
17.11.2023                Kleingesee                Feuerwehrgerätehaus
22.11.2023                Stadelhofen                Gasthof Berner
24.11.2023                Leutzdorf                Gasthof Richter

Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr.         

Staatsstraße St 2685 zwischen Gößweinstein und dem Gewerbegebiet Pottenstein

Die Bauarbeiten sollen nach Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Bamberg am 06.11.2023 beginnen und am 15.12.2023 abgeschlossen sein. Die Erreichbarkeit der Ortsteile Bösenbirkig, Sachsendorf-Straßhüll und Hühnerloh ist durch die Aufteilung der Maßnahme in drei Bauabschnitte durchgängig gewährleistet und vor Ort entsprechend ausgeschildert.

Felsfreilegungsmaßnahme Wichsenstein 

Nach Mitteilung des Naturparkvereins wird fest damit gerechnet, dass die Maßnahme in der aktuellen Gehölzpflegesaison umgesetzt werden kann.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.09.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist 

Es wird der Beschluss Nr. 4

„Das Büro Horstmann + Partner Part GmbB aus Bayreuth wird mit der Architektenleistung gem. HOAI 2021, Teil 3, Objektplanung für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte Stempferhof beauftragt.
Es erfolgt stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9, vorerst 1 + 2. 
Als besondere Leistung wird vorerst das Erarbeiten eines Möblierungskonzeptes inkl. Kostenschätzung und -berechnung in Abstimmung mit dem Nutzer und dem Markt Gößweinstein vereinbart mit einem Pauschalhonorar.“

bekanntgegeben. 

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5. 950-jähriges Bestehen von Gößweinstein; Bildung eines Organisationsteams

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 5

Sachverhalt

Gößweinstein feiert im Jahr 2026 das 950-jährige Bestehen. Für die Abhaltung einer Jubiläumsfeier sollte ein Organisationsteam berufen werden, für welches aus jeder Fraktion eine Führungskraft benannt werden sollte.

Beratung

Die Sprecherin der Fraktionsgemeinschaft FW/BMG wünscht nach Rücksprache mit den Sprecherinnen der beiden weiteren Fraktionen, dass der Tagesordnungspunkt heute nicht behandelt wird. Vielmehr sollte vorab eine Besprechung der Fraktionsvorsitzenden mit dem Ersten Bürgermeister sowie der Leiterin des Tourismusbüros erfolgen. 
Eine Abstimmung erfolgt daher nicht. 

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6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Teilweise Um- bzw. Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg zu den Kreinizenäckern“ (bei Etzdorf) Fl.Nr. 1018 Gmkg. Leutzdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 6

Sachverhalt

Das Weggrundstück Fl.Nr. 1018, Gmkg. Leutzdorf, im Ortsteil Etzdorf wurde im Zuge der Erstanlegung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses im Jahr 1962 als sog. „Weg zu den Kreinizenäckern (bei Etzdorf)“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Eigentümer des Weges sind derzeit die Anlieger. Die Baulast dafür liegt bei den Beteiligten (Grundstücke, die über diesen Weg erschlossen sind).
Aufgrund einer beabsichtigten Baumaßnahme auf dem am Weg anliegenden Grundstück Fl.Nr. 1020, Gmkg. Leutzdorf, soll ein Teil des Weges zur Ortsstraße um- bzw. aufgestuft werden. Ein Teil des Weges erfüllt dann die Merkmale einer Ortsstraße, weil er dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient. Deshalb ist es erforderlich, die entsprechende Wegstrecke vom Anfangspunkt des Weges „nördl. Grenze Fl.Nr. 1015, Gmkg. Leutzdorf“ auf einer Länge von 27 m in östl. Richtung zur Ortsstraße um- bzw. aufzustufen (Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 BayStrWG). Dieser Teil des Weges wird in das Eigentum des Marktes Gößweinstein übergehen. Träger der Straßenbaulast für den betroffenen Bereich wird der Markt Gößweinstein.


Mit den betroffenen Beteiligten ist eine Umstufungsvereinbarung abzuschließen. Im Anschluss ist der Vorgang dem Landratsamt Forchheim vorzulegen. Sofern von dort keine Einwände erhoben werden, wird die Aufstufung des o.g. Bereiches vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße nochmals zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Umstufungsvereinbarungen mit den Beteiligten abzuschließen. Anschließend soll der Vorgang „Teilweise Um- bzw. Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg zu den Kreinizenäckern“ (bei Etzdorf) Fl.Nr. 1018 Gmkg. Leutzdorf“ dem Landratsamt Forchheim vorgelegt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Errichtung eines Spielplatzes für die Ortsteile Hardt und Sattelmannsburg sowie Errichtung eines Wanderparkplatzes und eines Lager- bzw. Festplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 7

Sachverhalt

1. Spielplatz 

Aufgrund eines Antrages in der Bürgerversammlung am 03.08.2021 hat der Marktgemeinderat Gößweinstein in der Sitzung am 09.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Es soll nur ein Spielplatz für beide Ortsteile entstehen. Da der Markt Gößweinstein in keinem der beiden Ortsteile ein geeignetes Grundstück besitzt, sollte versucht werden, im Rahmen der Flurneuordnung/Dorferneuerung ein geeignetes Grundstück zu erhalten.

Ursprünglich war geplant, den Spielplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 800, Gmkg. Zaunsbach, zu errichten. Zwischenzeitlich hat sich u.a. die Vorstandschaft der TG-Wichsenstein für einen anderes Grundstück, Fl.Nr. 715, Gmkg. Wichsenstein, entschieden.

Derzeit ist geplant, den Spielplatz auf den gemeindeeigenen Grundstücken Fl.Nr. 684/5 und 684/6, beide Gmkg. Wichsenstein, zu errichten.
Das Grundstück 684/5 mit einer Fläche von 197 m² ist im Bebauungsplan Hardt/Sattelmannsburg als öffentliche Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB, Spielpatz, deklariert. 
Das Grundstück Fl.Nr. 684/6 mit einer Fläche von 1.208 m² ist als Ausgleichsfläche ausgewiesen.

Im Rahmen der Flurneuordnung ist es möglich, die Ausgleichsfläche als Ersatz auf der Fl.Nr. 715 anzulegen. Dies wurde vom ALE mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. 

Hierfür ist jedoch eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.

Weiter soll im Rahmen der Flurneuordnung eine Fußweganbindung zum vorbeiführenden Flurweg Sattelmannsburg – Ühleinshof entstehen. 


 2. Wanderparkplatz und Lager- bzw. Festplatz  

Das Grundstück Fl.Nr. 715 hat eine Gesamtfläche von 7.460 m². Eigentümer ist die Katholischen Pfarrpfründestiftung Wichsenstein. Da die Pfarrpfründestiftung Wichsenstein mit ca. 25 ha am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist, wäre zu prüfen, ob das Grundstück im Rahmen des Flächenabzuges der TG zur Verfügung gestellt werden kann. 
Im unteren Bereich des Grundstückes, soll ein Wanderparkplatz/Holzlagerplatz entstehen, der direkt vom neuen Flurweg angefahren werden kann. Direkt daneben ist eine Wandertafel und eine Sitzgruppe angedacht. Die Parkplatzfläche sollte mit Rasenfugenpflaster ausgeführt werden. 
Da das Gelände in Richtung Nordosten etwas ansteigt, kann der Aushub an den daneben entstehenden Festplatz zum Auffüllen verbracht werden. Der Festplatz ist als ebene Fläche (Wiese) in Schotterrasen anzulegen. Eine Teilfläche des Grundstückes wird als Ersatz für die Ausgleichsfläche Flur Nr. 684/6 benötigt. Die restliche Fläche könnte als Streuobstwiese im Sinne einer „besonders ökologischen Zielsetzung“ als Ausgleichsfläche für die Flurneuordnung genutzt werden.




Wie bereits erwähnt sollen die Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung/Flurneuordnung durchgeführt werden. 

Die Kosten werden grob wie folgt geschätzt:

Festplatz:                20.000,- €
Spielplatz:                25.000,- €

Summe:                45.000,- €

Die Beteiligung des Marktes liegt bei 40 oder 50 %, somit bei rund 18.000 bzw. 22.500,- €.

Beratung

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass ein Strom- oder Wasseranschluss nicht errichtet werden soll.

Beschluss

Der Errichtung eines Spielplatzes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 684/5 und 684/6 sowie eines Wanderparkplatzes und Lager- bzw. Festplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 715, alle Gmkg. Wichsenstein, im Rahmen der Dorferneuerung/Flurneuordnung wird zugestimmt. Ein entsprechender Antrag ist beim ALE zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Unwetter am 17.08.2023 im Bereich von Gößweinstein; finanzielle Unterstützung der Ortsteile bei der Behebung der Schäden an den landwirtschaftlichen Wegen, Aufstockung der Mittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 8

Sachverhalt

In der Sitzung am 28.09.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Wegen des außergewöhnlichen Starkregens am 17.08.2023 wird einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Sanierung der beschädigten Feld- und Waldwege ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 10.000,- € gewährt. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Erste Bürgermeister nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen der Unterhaltsverantwortlichen.“ 
Nun wurden beim Markt Gößweinstein folgende Materialkosten mitgeteilt:

Allersdorf        8.800 €
Bösenbirkig        8.000 €
Etzdorf        8.500 €
Leutzdorf 1        2.500 €
Leutzdorf 2        2.500 €
Kleingesee        700 €
Stadelhofen        6.500 €

Summe:        37.500 €

Um den Diskussionsbeiträgen in der Sitzung am 28.09.2023 Rechnung zu tragen, ist nun vorgesehen, die Materialkosten mit 40 % zu bezuschussen. Es ergäben sich folgende Zuschussbeträge:

Allersdorf        3.520 €
Bösenbirkig        3.200 €
Etzdorf        3.400 €
Leutzdorf 1        1.000 €
Leutzdorf 2        1.000 €
Kleingesee        280 €
Stadelhofen        2.600 €

Summe:        15.000 €

Beschluss

Wegen des außergewöhnlichen Starkregens am 17.08.2023 wird einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Sanierung der beschädigten Feld- und Waldwege ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 15.000,- € (= Erhöhung um 5.000,- €) gewährt. Dies entspricht 40 % der anfallenden Materialkosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 26.10.2023 ö 9

Sachverhalt

Hinsichtlich einer gewünschten Versammlung der Anlieger der Erschließungsstraße Hühnerloh-Südwest wird mitgeteilt, dass diese anberaumt wird, sobald der Auftrag für die Bauarbeiten vergeben wurde. Da dies ist erst heute in der nichtöffentlichen Sitzung geschehen ist und somit die ausführende Baufirma jetzt erst feststeht, hätte es u. a. auch wegen der Kommunikation des geplanten Baubeginns wenig Sinn gemacht, im Vorgriff eine Versammlung mit den Anliegern abzuhalten.    

Datenstand vom 31.10.2023 11:57 Uhr