Datum: 28.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kulturwerkstatt Fränkische Schweiz
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 27.07.2023
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.07.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 1118/2 und 1020 (Teilfläche), beide Gmkg. Leutzdorf A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 30. Wichsensteiner Weihnachtsmarkt; Bitte um Unterstützung durch den Bauhof
6 Gestaltung des Stimmzettels zum Bürgerentscheid am 05.11.2023
7 Unwetter am 17.08.2023 im Bereich von Gößweinstein; finanzielle Unterstützung der Ortsteile bei der Behebung der Schäden an den landwirtschaftlichen Wegen
8 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 28.09.2023.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 28.09.2023 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 27.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 28.09.2023 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.07.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 28.09.2023 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Bürgerversammlungen

Die Bürgerversammlungen 2023 sind im November geplant.

Breitbandausbau

Am 11.09.2023 wurde mit der Glasfaser Plus der Vertrag zum Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie unterzeichnet. Dieser Ausbau soll innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein. 
Zudem soll im Jahr 2024 der eigenwirtschaftliche Ausbau im Ort Gößweinstein begonnen werden.

Waldgruppe am Kindergarten Wichsenstein

Die Waldgruppe am Kindergarten Wichsenstein wurde wie geplant am 01.09.2023 eröffnet. Kleinere bauliche Nacharbeiten müssen noch erledigt werden.

Unwetter am 17.08.2023

Wie bereits bekannt sein dürfte, wurde der Behringersmühler Berg beim Unwetter am 17.08.2023 stark beschädigt. Mit den Sanierungsarbeiten wurde vom Staatlichen Bauamt bereits begonnen. Die mit den Arbeiten beauftragte Firma soll auch die in diesem Bereich notwendige Sanierung des Abwasserkanals mit durchführen. Die genaue Dauer der Sperrung ist nicht bekannt. Nach Angaben des Staatlichen Bauamtes wird das Ziel verfolgt, den Berg noch in diesem Jahr wieder für den Verkehr zu öffnen.
Die Vollsperrung wurde vom Markt Gößweinstein zur Durchführung eines Verkehrssicherungshiebes auf den angrenzenden gemeindeeigenen Waldgrundstücken genutzt. Förster Bug wird über die durchgeführte Maßnahme in der kommenden Marktgemeinderatssitzung berichten.
Beim Unwetter wurden auch 10 Tonnen Schotter usw. in die Pumpwerke an der Stempfermühle und an der Kläranlage gespült. Die Beseitigung des Spülgutes kostete fast 4.000,- €.

Staatsstraße St 2685 zwischen Gößweinstein und dem Gewerbegebiet Pottenstein

Die Staatsstraße St 2685 zwischen Gößweinstein und dem Gewerbegebiet Pottenstein wird wegen Sanierungsmaßnahmen für den Verkehr gesperrt werden. Der Sperrungszeitraum beginnt vermutlich am 23.10.2023 und endet im Dezember 2023. Auf Grund der gleichzeitigen Sperrung des Behringersmühler Berges und der damit verbundenen derzeit schon bestehenden schlechten Erreichbarkeit von Gößweinstein mit Fahrzeugen, insbesondere für den Schulbusverkehr zwischen Gößweinstein und Pottenstein, wurde beim Staatlichen Bauamt eine Verschiebung der Maßnahme in das nächste Jahr angeregt. Da eine Mittelbereitstellung durch den Freistaat im nächsten Jahr jedoch nicht gewährleistet werden kann, wurde von einer Bauzeitverschiebung Abstand genommen.

Kanalsanierung im Ortsteil Gößweinstein

Die Sanierungsmaßnahmen sollen Ende Oktober ausgeschrieben werden. Der Baubeginn erfolgt dann im Frühjahr 2024.

Erschließungsstraße Hühnerloh-Südwest

Die Arbeiten wurden erneut ausgeschrieben. Eine Vergabe ist in der Marktgemeinderatssitzung am 26.10.2023 geplant. Als Fertigstellungszeitraum der Bauarbeiten wurde August 2024 vorgegeben.

Multifunktionsplatz in der Viktor-von-Scheffel-Straße

Die Bauarbeiten wurden 18.09.2023 begonnen.

Erstellung eines Kriterienkatalogs für PV-Freiflächenanlagen

Die Auftaktveranstaltung findet am kommenden Donnerstag, den 05.10.2023, mit den weiteren Bürgermeistern statt.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.07.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist 

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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4. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 1118/2 und 1020 (Teilfläche), beide Gmkg. Leutzdorf A. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB D. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 28.09.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:

29.09.2022:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 1116/2 und 1118/2, beide Gmkg. Leutzdorf, nach beiliegendem Plan, soll in „Gemischte Baufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Bauwerber zu übernehmen.“

30.03.2023:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nrn. 1020, Gmkg. Leutzdorf, soll nach beiliegendem Plan in „gemischte Baufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.
Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss entsprechender Verträge von den Bauwerbern zu übernehmen.“

In der Zeit vom 19.07. bzw. 24.07. bis zum 25.08.2023 erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB, die Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstiger Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB. Die Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Einwände erhoben bzw. es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal
19.07.2023

X

2
Pottenstein
21.08.2023

X
X
3
Obertrubach
31.07.2023

X
X
4
Egloffstein

X


5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt

X


7
Wiesenttal
14.09.2023

X

8
Waischenfeld
19.07.2023

X


C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

1. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 25.08.2023

Beschluss:

Der Hinweis wird beachtet.

Abstimmungsergebnis: 11:0

2. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 25.08.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 25.08.2023

Beschluss:

Zum Bodenschutz wurde ein entsprechender Hinweis bei einem Altlastenverdachtsfall in der Begründung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 11:0

4. Landratsamt Forchheim, FB 37, Müllabfuhr, 25.08.2023

Beschluss:

Es wird in der Begründung für das Grundstück Fl.Nr. 1020 der Hinweis aufgenommen, dass die Müllbehälter an der Kreisstraße FO 23 zur Abholung bereitzustellen sind.

Abstimmungsergebnis: 11:0

5. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 30.08.2023

Beschluss:

Der Standort ist aus Sicht des Marktes alternativlos, zumal sich das Vorhaben auf drei bis vier Garagen beschränkt und die überbaute Fläche eher ca. 180 m² beträgt. In der Begründung wird nochmal konkret auf die Gründe eingegangen. In der Begründung wird außerdem die Aussage zu den erforderlichen hinreichend dimensionierten und sinnvollen Kompensationsmaßnahmen ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

6. Regierung von Oberfranken, FB 24, Höhere Landesplanungsbehörde, Eingang am 26.07.2023

Beschluss:

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe Sachsenmühle wurde als Versorgungsträger beteiligt.
Die gewünschten Unterlagen werden nach Verfahrensabschluss entsprechend übermittelt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

7. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 04.08.2023

Beschluss

Zu 1.)
Der Marktgemeinde Gößweinstein ist bekannt, dass die geplante Teilfläche 1 in der Wasserschutzzone III B liegt. Die gültige Schutzgebietsverordnung des Wasserschutzgebietes wird beachtet, eine Ausnahmegenehmigung wird ggf. beantragt.

Zu 2.)
Die genannten Regelwerke werden als Hinweis in der Begründung aufgenommen und bei der Bauausführung entsprechend beachtet, ein wasserrechtliches Verfahren wird ggf. durchgeführt.

Zu 4.1)
Das Landratsamt Forchheim, Sachgebiet Umweltschutz, wurde an der Planung beteiligt. Altlastenverdachtsflächen sind im Plangebiet nicht bekannt. Zum Bodenschutz ist ein entsprechender Hinweis bei einem Altlastenverdachtsfall in der Begründung aufgenommen.

Zu 4.2)
Die vorgeschlagenen Hinweise zum Bodenschutz bezüglich des Umgangs mit Mutterboden bzw. Unterboden und zu den gültigen Regelwerken bzw. Normen werden in der Begründung sinngemäß mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 11:0

8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, 03.08.2023

Beschluss:

Die fachlichen Informationen und Hinweise bzgl. der Waldflächen werden in der Begründung sinngemäß mit aufgenommen. 

Abstimmungsergebnis: 11:0

9. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, 03.08.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe, 03.08.2023

Beschluss:

Die gültige Schutzgebietsverordnung des Wasserschutzgebietes wird beachtet, die fachlichen Informationen dazu werden in der Begründung sinngemäß ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

11. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg, 24.07.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 24.08.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Bayerischer Bauernverband, 24.08.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

14. Deutsche Telekom Technik GmbH, 19.07.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

15. Bayernwerk Netz GmbH, 03.08.2023

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben: 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kreisbrandrat
Bund Naturschutz
Verein Naturpark Fränkische Schweiz - Frankenjura

Beschluss

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Etzdorf“ vom 28.09.2023 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. 30. Wichsensteiner Weihnachtsmarkt; Bitte um Unterstützung durch den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 28.09.2023 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.08.2023 hat Herr Wolfgang Peter, Mitorganisator des Wichsensteiner Weihnachtsmarktes, um Unterstützung bei der Durchführung des 30. Wichsensteiner Weihnachtsmarktes am 1. Adventswochenende 2023 gebeten. Mit dem Erlös der Weihnachtsmärkte wurden in der Vergangenheit zahlreiche soziale und gemeinnützige Einrichtungen unterstützt. 

Der Jubiläumsweihnachtsmarkt soll etwas großräumiger Richtung Oberes Dorf gestaltet werden und den Schulplatz mit einbeziehen. Da der Markt etwas umfangreicher sein wird, werden zum einen mehr Buden (8 anstatt bislang 4) benötigt und zum anderen auch etwas mehr Unterstützung vom gemeindlichen Bauhof notwendig sein. 

Es wird deshalb beantragt, dass die nötige Anzahl an Buden zur Verfügung gestellt wird und der Bauhof des Marktes nach seinen Möglichkeiten beim Auf- und Abbau unterstützt.

Der Aufwand des Bauhofes beim letzten Wichsensteiner Weihnachtsmarkt im Jahr 2019 betrug 23 Arbeitsstunden.

Beratung

Da es sich bei dem Weihnachtsmarkt des Jahres 2023 um einen besonderen handelt, sollte unbedingt eine Unterstützung durch der Marktgemeinde zugesagt werden. 

Beschluss

Der Bitte der Organisatoren des Wichsensteiner Weihnachtsmarktes auf Unterstützung durch den Markt Gößweinstein wird entsprochen. Es werden einmalig 8 Buden zur Verfügung gestellt und der Bauhof unterstützt nach den Möglichkeiten einmalig beim Budenauf- und abbau.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Gestaltung des Stimmzettels zum Bürgerentscheid am 05.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 28.09.2023 ö 6

Sachverhalt

Beratung

Die Formulierung des Stimmzettels hinsichtlich des Erweiterungsbaus wird als zu unbestimmt angesehen. Dem wird erwidert, dass dies die Vorgabe des zugelassenen Bürgerbegehrens war und deshalb nicht zu ändern ist. Es ist nur über die Gestaltung und nicht über den Inhalt des Stimmzettels zu entscheiden.

Beschluss

Der Gestaltung des vorliegenden Stimmzettels zum Bürgerentscheid am 05.11.2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Unwetter am 17.08.2023 im Bereich von Gößweinstein; finanzielle Unterstützung der Ortsteile bei der Behebung der Schäden an den landwirtschaftlichen Wegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 28.09.2023 ö 7

Sachverhalt

Am 17.08.2023 wurde Gößweinstein und die nähere Umgebung von einem außergewöhnlich starken Unwetter heimgesucht. Durch den Starkregen wurden landwirtschaftliche bzw. geschotterte Wege zum Teil schwerstbeschädigt. Dies trifft vor allem in den Bereichen der Ortschaften Allersdorf, Bösenbirkig, Stadelhofen, Etzdorf – Türkelstein und Leutzdorf zu. Dabei ist grundsätzlich zwischen den verschiedenen Variationen zur Unterhaltspflicht zu unterscheiden:

- Wege im Eigentum des Marktes Gößweinstein und Unterhaltspflicht beim Markt Gößweinstein
- Wege im Eigentum des Marktes Gößweinstein und Unterhaltspflicht beim Markt Gößweinstein, Unterhaltskosten können jedoch bis zu 75 % auf die Anlieger umgelegt werden
- Wege im Eigentum der Anlieger und Unterhaltspflicht bei den Anliegern
- Wege im Eigentum der Anlieger und Unterhaltspflicht beim Markt Gößweinstein

Das bedeutet, dass für den wohl größten Teil der beschädigten Wege seitens des Marktes Gößweinstein die Kosten für den Wegeunterhalt grundsätzlich nicht zu tragen sind. 

Die Verantwortlichen der o. g. einzelnen Ortsteile haben beim Markt Gößweinstein um finanzielle Unterstützung bei der Schadensbehebung gebeten. Die Verantwortlichen wurden gebeten, die Schäden zu beziffern. Ein kompletter Rücklauf ist beim Markt Gößweinstein noch nicht eingegangen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Schadenssumme bei 50.000,- € bewegen könnte. Eine Verpflichtung zu einer finanziellen Beteiligung aus der Unterhaltspflicht heraus ist für den Markt Gößweinstein, wie bereits erwähnt, zum Großteil nicht gegeben. Die Kosten können nach eigenen Angaben von den Unterhaltspflichtigen (in der Regel wird der Unterhalt von den Jagdgenossenschaften übernommen) finanziell nicht gestemmt werden. Ein Zuschuss des Marktes Gößweinstein ist allenfalls deshalb denkbar, da es sich um ein außergewöhnliches einmaliges Ereignis handelt und ein Teil der Wege auch als Rad- und Wanderwege ausgeschildert und genutzt werden.

Beratung

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass sich der Markt Gößweinstein nur an den Kosten für den Schotterkauf beteiligt.
Eine Beteiligung des Marktes mit 10.000,- € wird teilweise als zu gering angesehen. Es sollten deshalb weitere 5.000,- € für die Beseitigung der Schäden bereitgestellt werden.
Auf Grund der finanziellen Lage des Marktes Gößweinstein wird der Betrag von 10.000,- € von anderen Marktgemeinderatsmitgliedern als ausreichend erachtet. Eine Beteiligung von 20 % sei angemessen.
Sollten die Mittel nicht ausreichen, könnte in einer Folgesitzung noch nachgebessert werden.
Da der Markt Gößweinstein Stabilisierungshilfe erhält, ist der angesetzte Betrag vertretbar. Auch sind die Sanierungskosten in den einzelnen Bereichen nicht unbedingt vergleichbar, da sich die betroffenen Wege vor dem Unwetter nicht alle in gleich gutem Ausgangszustand befanden. 
Auch wegen möglicher Folgefälle wird eine Beteilung in Höhe von 20 % als ausreichend erachtet.

Beschluss

Wegen des außergewöhnlichen Starkregens am 17.08.2023 wird einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Sanierung der beschädigten Feld- und Waldwege ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 10.000,- € gewährt. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Erste Bürgermeister nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen der Unterhaltsverantwortlichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Marktgemeinderatssitzung 28.09.2023 ö 8

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 06.10.2023 10:40 Uhr