Datum: 25.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kulturwerkstatt Fränkische Schweiz
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023.pdf
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1. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Marktgemeinderat
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6. Marktgemeinderatssitzung
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25.05.2023
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Sachverhalt
Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Morschreuth-Stecklacker in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates erfolgen soll.
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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 27.04.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Marktgemeinderatssitzung
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2 |
Beschluss
Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Marktgemeinderat
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6. Marktgemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Bericht des Ersten Bürgermeisters
Errichtung Photovoltaikanlagen
Zur Überprüfung der Geeignetheit der gemeindlichen Gebäude für die Errichtung von Dachflächenphotovoltaikanlagen wurde im Rahmen des von der Regierung von Oberfranken geförderten Projektes „Kommunales Energiecoaching Oberfranken“ mit der Energieagentur Nordbayern Kontakt aufgenommen. Eine Besichtigung der Gebäude mit der Energieagentur ist für den kommenden Mittwoch, den 31.05.2023, geplant.
Hinsichtlich der Erarbeitung eines Leitfadens für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ist geplant, im Rahmen des geförderten Projektes „Kommunales Klimaschutznetzwerk für Kommunen im Landkreis Forchheim“ mit dem Institut für Energietechnik sowie den anderen Kommunen einen solchen Leitfaden zu entwickeln. Ein erster Termin hierzu soll am 03.07.2023 stattfinden.
Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West
Mit Schreiben vom 15.05.2023 hat der Regionale Planungsverband Oberfranken-West das Beteiligungsverfahren zur Änderung des Teilkapitels B V 2.5.2. „Windenergie“ betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 302 a „Tiefenellern-Süd“ und 501 „Tiefenhöchstadt-Nord“ gestartet. Andere Festlegungen oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand der vorgesehenen Änderung.
Der Markt Gößweinstein hat bis zum 14.07.2023 die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Unterlagen werden den Marktgemeinderäten per E-Mail überlassen. Da die Belange des Marktes Gößweinstein nicht betroffen sind, ist eine Beratung des Sachverhaltes im Marktgemeinderat und die Abgabe einer Stellungnahme nicht vorgesehen. Sollte aus dem Marktgemeinderat dennoch eine Beratung gewünscht werden, so wird um entsprechende Mitteilung bis zum 19.06.2023 gebeten.
Waldgruppe am Kindergarten Wichsenstein
Die Arbeiten an der Schutzhütte sowie an der WC- und Lagerhütte sollen in der kommenden Woche beginnen.
Neubau des Kindergarten Stempferhof
Der Sachverhalt wurde der Regierung von Oberfranken mit der Bitte um Mitteilung der grundsätzlichen Förderfähigkeit übersandt. Derzeit läuft die Angebotseinholung zur Betreuung des Verfahrens zur Auswahl eines Architekten.
Höhenschwimmbad
Die Saisoneröffnung ist für den 01.06.2023 vorgesehen. Die vorbereitenden Arbeiten sind abgeschlossen. Der Umfang der Arbeiten ist dem Protokoll der Sitzung des Tourismus- und Kulturschusses vom 11.05.2023 zu entnehmen.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.
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4. Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Hans Heckel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Marktgemeinderatssitzung
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25.05.2023
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 30.04.2023, eingegangen beim Markt Gößweinstein am 02.05.2023, hat Herr Hans Heckel mitgeteilt, dass er sein Mandat als Marktgemeinderat aus beruflichen sowie privaten Gründen niederlegt.
Rechtliche Würdigung:
Das Schreiben ist nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLkrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) zu beurteilen. Danach kann eine in den Gemeinderat gewählte Person das Amt niederlegen. Art. 19 GO finden keine Anwendung, d. h. das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Niederlegung des Ehrenamtes ist nicht (mehr) erforderlich.
Der Marktgemeinderat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden. Dies erfolgt in Vollzug von Art. 37 GLkrWG. Danach ist Herr Frank Krasser aus Wichsenstein Listennachfolger.
Beratung
Der 1. Bürgermeister würdigt die Verdienste des ausscheidenden Marktgemeinderatsmitgliedes Hans Heckel. Herr Heckel war von Juni 2008 bis April 2014 Ortsprecher der ehemaligen Gemeinde Morschreuth und von Mai 2020 bis Mai 2023 Marktgemeinderat.
Herr Heckel erhält eine Dankesurkunde sowie einen Gutschein.
Der Erste Bürgermeister sowie die drei Fraktionsvorsitzende bedanken sich bei Herrn Heckel für die geleistete Arbeit.
Das ehemalige Marktgemeinderatsmitglied Bernhard Vogel, welches diese Sitzung als Zuhörer besucht, erhält ebenfalls eine Dankesurkunde sowie einen Gutschein.
Dem ehemaligen Marktgemeinderatsmitglied Maximilian Sebald werden im Nachgang zur Sitzung die Urkunde und der Gutschein übermittelt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Hans Heckel fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Feststellung des Listennachfolgers für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Hans Heckel und Nachrücken von Herrn Frank Krasser in den Marktgemeinderat Gößweinstein
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Marktgemeinderatssitzung
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25.05.2023
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5 |
Sachverhalt
Herr Hans Heckel hat sein Amt als Marktgemeinderat niedergelegt.
Als Listennachfolger wurde Herr Frank Krasser aus Wichsenstein angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob er das Amt des Marktgemeinderates annehme.
Herr Krasser hat mit Schreiben vom 07.05.2023 die Annahme des Amtes als Marktgemeinderat erklärt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stellt das Nachrücken des Listennachfolgers Herrn Frank Krasser aus Wichsenstein für Herrn Hans Heckel als Marktgemeinderat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderatsmitgliedes Frank Krasser
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Marktgemeinderat
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6. Marktgemeinderatssitzung
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25.05.2023
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Sachverhalt
Sofern der Marktgemeinderat das Nachrücken des Listennachfolgers Frank Krasser für Hans Heckel nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt hat, soll Herr Krasser vereidigt werden.
Es ist vorgesehen, dass der Erste Bürgermeister die Vereidigung von Herrn Krasser vornimmt und die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO geleistet wird.
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Beratung
Der Erste Bürgermeister nimmt die Vereidigung von Herrn Krasser vor. Herr Krasser leistet die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
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7. Änderung der Ausschussbesetzung auf Grund der Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Hans Heckel
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Marktgemeinderatssitzung
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25.05.2023
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Sachverhalt
Herr Hans Heckel war jeweils Mitglied im Bau- und Umweltausschuss und Tourismus- und Kulturausschuss.
Zudem war Herr Heckel Stellvertreter für Herrn Georg Lang im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Besetzung der Ausschüsse bzw. die Stellvertreterregelung ist deshalb neu festzulegen.
Der Vorschlag der Fraktion CSU ist der Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Beschluss
Auf Grund des Vorschlages der Fraktion CSU wird die Ausschussbesetzung wie folgt geändert:
Bau- und Umweltausschuss:
Mitglied: Frank Krasser
Stellvertreter: Georg Lang
Tourismus- und Kulturausschuss:
Mitglied: Frank Krasser
Stellvertreter: Georg Lang
Haupt- und Finanzausschuss:
Stellvertreter für Georg Lang: Frank Krasser
Rechnungsprüfungsausschuss:
Stellvertreter für Georg Lang: Frank Krasser
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Generalsanierung des Kindergartens St. Franziskus Gößweinstein; Zustimmung zur Maßnahme und zum Finanzierungsplan
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Marktgemeinderatssitzung
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25.05.2023
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Sachverhalt
Zum Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung am 28.02.2023 berichtet.
Am 28.04.2023 fand ein Treffen mit Vertretern der Kirche statt.
Auf Grund der vom Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg (EOB) vorgelegten Grobkostenschätzung vom 09.03.2023, welchen den Marktgemeinderäten überlassen wurde, stellt sich die Finanzierung der Maßnahme wie folgt dar:
Gesamtkosten (exkl. Auslagerungskosten): 2.594.029,- €
Förderfähige Kosten, 90 % aus 2.594.029,- €: 2.334.626,- €
Überhangkosten, 10 % aus 2.594.029,- €: 259.403,- €
Staatsförderung, 75 % aus 2.334.626,- €: 1.750.970,- €
Finanzierung:
Freistaat Bayern: 1.750.970,- €
Markt Gößweinstein (2.334.626,- € - 1.750.970,- €): 583.656,- €
Erzbischöfliches Ordinariat (70 % aus 259.403,- €): 181.582,- €
Kirchenstiftung Gößweinstein (30 % aus 259.403,- €): 77.821,- €
Summe: 2.594.029,- €
Mit E-Mail vom 04.05.2023 fragt das EOB an, ob die Möglichkeit eines kommunalen Ausstattungszuschusses in Höhe einer sog. „Pro-Kopf-Pauschale“ in Höhe von 1.250,- € besteht. Bei 75 Kindern ergäbe sich so ein Betrag von 93.750,- €.
Zudem wird ein Zuschuss zu anfallenden Auslagerungskosten (Containerstellung/Interimsquartier) angefragt. Da derzeit noch nicht feststeht, ob, und wenn ja, in welcher Höhe diese Kosten anfallen können, muss hierüber derzeit noch nicht entschieden werden.
Im Haushalt 2023 sowie in der Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 wurde der Eigenanteil des Marktes mit insgesamt 900.000,- € veranschlagt.
Der Abschluss einer Betriebs- bzw. Defizitvereinbarung soll auf Wunsch kirchlicher Seite wohl noch erfolgen.
Beratung
Seitens der Kirche gibt es keine Erwartungshaltung hinsichtlich des Ausstattungszuschusses. Der vorgeschlagene Zuschuss in Höhe von 80 % des angefragten Zuschusses von 1.250,- € je Kind ist ein deutliches Signal dafür, dass der Markt Gößweinstein hinter der Einrichtung steht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten für die Unterbringung der Kinder außerhalb der Einrichtung während der Sanierungsphase seitens des Freistaates bezuschusst werden können.
Beschluss
Der Generalsanierung des Kindergartens St. Franziskus wird mit folgendem Finanzierungsplan zugestimmt:
Freistaat Bayern: 1.750.970,- €
Markt Gößweinstein (2.334.626,- € - 1.517.507,- €): 583.656,- €
Erzbischöfliches Ordinariat (70 % aus 259.403,- €): 181.582,- €
Kirchenstiftung Gößweinstein (30 % aus 259.403,- €): 77.821,- €
Summe: 2.594.029,- €
Zudem wird für die Ausstattung ein Zuschuss von 1.000,- € je Kind, insgesamt 75.000,- € bei 75 Kindern gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Neue touristische Internetseite für den Markt Gößweinstein; Bereitstellung von außerplanmäßigen Ausgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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6. Marktgemeinderatssitzung
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25.05.2023
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Sachverhalt
Zur Thematik wurde in der Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses am 11.05.2023 folgender Beschluss gefasst:
„Der Markt Gößweinstein wird seine touristische Internetpräsenz (https://www.ferienzentrum-goessweinstein.de/de/) weiterhin als White-Lable-Lösung in Bezug auf die Internetseite der Tourismuszentrale (https://www.fraenkische-schweiz.com/) beibehalten.
Der Umstellung des CMS von Contenido auf Typo3 wird zugestimmt.
An den Marktgemeinderat ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:
Es werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 5.500,- € bei den entsprechenden Haushaltsstellen bereitgestellt. Die Ausgaben werden durch die allgemeine Rücklage gedeckt.“
Beschluss
Für die Umstellung der touristischen Internetseite werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 5.500,- € bei den entsprechenden Haushaltsstellen bereitgestellt. Die Ausgaben werden durch die allgemeine Rücklage gedeckt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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Marktgemeinderat
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6. Marktgemeinderatssitzung
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25.05.2023
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Sachverhalt
Zur Anfrage einer Rückmeldung der Kirche hinsichtlich der Nutzung des Multifunktionsplatzes als Standort für den Rathausneubau erfolgt Information im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Datenstand vom 31.05.2023 10:27 Uhr