Datum: 27.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Ertüchtigung bzw. Ausbau des Finsterweges; Festlegung der weiteren Vorgehensweise
3 Vorstellung der Initiative "Gemeinsam statt einsam Gößweinstein" durch Frau Hermine Haas
4 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.03.2023
5 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.03.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
6 Bestellung des/r Vorsitzenden und des/r stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
7 Bestellung von Herrn Michael Feiler zum Jugendbeauftragten der Marktgemeinde Gößweinstein
8 Zuordnung der Anwesen Moritz 18, 19 und 20 zum Gemeindeteil Sachsenmühle
9 Neuregelung der Vereinsförderung des Marktes Gößweinstein
10 Neubau des Kindergartens Stempferhof Gößweinstein; Vorstellung der überarbeiteten Machbarkeitsstudie
11 Vollzug der Gemeindeordnung; Vorlage der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 2 GO
12 Akustik in Pfarrheim Gößweinstein; Zuschuss zu den Kosten der geplanten Verbesserungsmaßnahme
13 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Ertüchtigung bzw. Ausbau des Finsterweges; Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde in der Sitzung am 28.02.2023 zuletzt beraten. Folgender Beschluss ist ergangen:

„Es erfolgt eine Ortsbegehung durch den Marktgemeinderat unter Hinzuziehung eines Fachingenieurs.“

Auf das Protokoll der Sitzung wird insoweit verwiesen.

Vor der Sitzung ist um 18.00 Uhr eine gemeinsame Ortsbegehung unter Hinzuziehung von Herrn Christian Dremel vom Büro Höhnen & Partner aus Bamberg vorgesehen.
Herr Dremel wird auch in der Sitzung für Fragen zu Verfügung stehen.

Beratung

Herr Dremel stand bereits bei der gemeinsamen Ortsbegehung für Fragen zur Verfügung. Er stellt fest, dass der Weg in keinster Weise der Funktion einer ordentlichen Straße entspricht. Eine einfache Befestigung würde zu Problemen führen und wäre nicht zu empfehlen. Um die Verkehrssicherheit herzustellen gebe es keine Kompromisse. Er erläutert verschiedene Ausbaustandards anhand unterschiedlicher Richtlinien. Dem Grunde nach stehen vier Ausbauvarianten zu Verfügung:
1. Belassen des Bestandes mit beidseitigem Ausbau des Bankettes mit 75 cm
2. Rückbau der Bestandstrasse auf einspurige Fahrbahn mit Ausweichstellen
3. Verbreiterung der Fahrbahn
4. regelkonformer Gesamtausbau

Nach Einschätzung von Herrn Dremel würde selbst ein regelkonformer Gesamtausbau nicht bezuschusst. Bei allen anderen Varianten wäre wohl mit Kosten im deutlich sechsstelligen Bereich zu rechnen. Zudem würde eine neu Asphaltschicht zu schnellerem Fahren verleiten.

Ein sog. Ausbau „Light“ würde zu höheren Fahrgeschwindigkeiten und somit auch zu erhöhten Unfallzahlen führen.
Zudem wären vorab, wie bereits mehrfach besprochen, die Einwilligungen von betroffenen privaten Grundstückseigentümern einzuholen.
Die Nutzung des Finsterweges als Fußrundweg um Gößweinstein würde durch einen Ausbau eingeschränkt.
Es wird geschätzt, dass während der knapp einstündigen Ortsbegehung 30 bis 40 Fahrzeuge den Finsterweg befuhren. Von Teilen des Rates wird begrüßt, dass diese Fahrzeuge die Ortsdurchfahrt von Gößweinstein nicht zusätzlich belasten. Der Ausbau „Light“ wäre deshalb wünschenswert. Eventuell könnte dies jedoch zum Ergebnis führen, dass dies zwar gut gedacht, aber schlecht gemacht würde. Ein vernünftiger Vollausbau wäre deshalb nicht zu umgehen.
Die Ansicht, dass eine Überbelastung der Ortsdurchfahrt von Gößweinstein bestehen würde, wird nicht von jedem Marktgemeinderatsmitglied geteilt.
Anderseits besteht auch Unverständnis, darüber dass der Freistaat den Bau einer Umgehung nicht vorantreibt.
Auf die Finanzierbarkeit der Maßnahme wird auf Grund der in den nächsten Jahren anstehenden Ausgaben u. a. im Bereich der Kinderbetreuung und des geplanten Rathausneubaus hingewiesen. 
Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten werden ausführlich diskutiert. Letztlich besteht Einigkeit darüber, den Status quo aus finanzieller und verkehrssicherheitstechnischer Sicht grundsätzlich zu erhalten. Regelmäßiger Unterhalt soll gewährleistet werden.

Beschluss

Der Ausbau „Light“ des Finsterweges (Bestandstrasse plus 75 cm breite Bankette bzw. alternativ Rückbau der Bestandstrasse auf einspurige Fahrbahn mit Ausweichstellen) wird nicht weiterverfolgt. Entsprechende Haushaltsmittel für den regelmäßigen Unterhalt der Straße sind zu Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Initiative "Gemeinsam statt einsam Gößweinstein" durch Frau Hermine Haas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Frau Hermine Haas möchte im Marktgemeinderat Gößweinstein die Arbeit der Initiative „Gemeinsam statt einsam Gößweinstein“ vorstellen und die Notwendigkeit der Wiederbesetzung der Stelle des Seniorenbeauftragten darlegen.  

Beratung

Frau Haas berichtet, dass der Helferkreis „Gemeinsam statt einsam“ im Jahr 2014 u.a. vom ehemaligen Marktgemeinderat Jürgen Kränzlein in Zusammenarbeit mit weiteren Personen gegründet wurde. Herr Kränzlein hatte zu dieser Zeit das Amt des Seniorenbeauftragten bis zu seinem krankheitsbedingten Ausscheiden aus dem Marktgemeinderat im Jahr 2019 inne. Seit dieser Zeit ist das Amt unbesetzt, was von Frau Haas als untragbar bezeichnet wird. Seitens des Helferkreises werden zwar verschiedene Veranstaltungen angeboten, zu den Hauptaufgaben gehört aber die Entlastung pflegender Angehöriger. Es würde zu wenig Kurzzeitpflegekräfte im Landkreis Forchheim zu Verfügung stehen.

Zum Thema „Seniorenbeauftragter“ erklärt Frau Haas, dass dieser als Ansprechpartner für die Senioren zu Verfügung stehen und den Markt Gößweinstein in diesem Bereich auf Landkreisebene vertreten würde. Da auch die Zahl der Pflegebedürftigen stetig steige, wäre es umso wichtiger, einen Vertreter der Senioren zu stellen. Seit Jahren werde deshalb schon die Nachbesetzung des Amtes gefordert.

Frau Haas und dem ganzem Helferkreis wird für die geleistete Arbeit gedankt.

Dem ehemaligen Seniorenbeauftragten Kränzlein wird eine Ausführung der Aufgabe mit „Herzblut“ bestätigt. Ein Vorteil war auch, dass Herr Kränzlein bereits in Rente war deshalb zeitlich relativ flexibel agieren konnte.

Der einzubringende Zeitaufwand wird teilweise als enorm bezeichnet. Frau Haas entgegnet dem, dass sich keinesfalls um einen Fulltimejob handeln würde und auf die Hilfe des Helferkreis Verlass sei.

Ein Nachfolger für Herrn Kränzlein wird schon lange gesucht. Der/die Seniorenbeauftragte müssen keinesfalls aus dem Hauptort stammen. An das Gremium deshalb wird appelliert, bei der Suche eines/r Seniorenbeauftragten zu helfen.   

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4. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 4

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.03.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 5

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Berichtspunkte liegen nicht vor.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.03.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist 

Es werden die Beschlüsse 
Nr. 3
„Dem Abschluss des vorliegenden Vertrages mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH zur Teilnahme an dem „Kommunalen Klimaschutz-Netzwerk für Kommunen im Landkreis Forchheim“ in der Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 wird zugestimmt.“
Nr. 4
„Die Ausschreibung der Baumaßnahme zur Herstellung der Erschließungsstraße Hühnerloh-Südwest wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A wegen Vorliegen eines anderen schwerwiegenden Grundes, hier eine deutliche Überschreitung der vorhandenen Haushaltsmittel von 30,3 %, aufgehoben.“
Nr. 5 
„Dem Abschluss des vorliegenden städtebaulichen Vertrages mit Frau Anna-Lena und Herrn Felix Schäfer wird zugestimmt.“
und Nr. 6
„Dem Abschluss des vorliegenden Dienstleistungsvertrages mit der Marketing Outdoor Agentur für den Betrieb des Höhenschwimmbades Gößweinstein wird zugestimmt.“ 
bekanntgegeben.  

Zudem wird der Beschluss Nr. 4 aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.02.2023 inhaltlich bekanntgegeben:

„Auf Grund des Vergabevorschlages des Ing.-Büro Seuss, Amberg, wird der Auftrag über die Tiefbauarbeiten für den Multifunktionsplatz (Empfangsbereich Ost) an die Firma Lämmlein & Übbing erteilt.
Mit den Elektroarbeiten (Beleuchtung Parkplatz, Münzstromsäule mit Steckdosen, Festplatzanschlusssäule etc.) werden die Stadtwerke Ebermannstadt beauftragt.“

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6. Bestellung des/r Vorsitzenden und des/r stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 6

Sachverhalt

In Folge des Ausscheidens von Herrn Maximilian Sebald und Herrn Bernhard Vogel aus dem Marktgemeinderat wurde die Besetzung der Ausschüsse geändert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht nunmehr aus folgenden Mitgliedern:

Georg Lang (wie bisher)
Reinhold Hutzler (wie bisher)
Marco Brendel (wie bisher)
Kerstin Hölzel (neu)
Daniela Körber (neu)

Da der bisherige stellvertretende Vorsitzende Bernhard Vogel sowie die bisherige Vorsitzende Tanja Rost nicht mehr Ausschussmitglieder sind, sind beide Posten neu zu besetzen. 

Beschluss

Zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Marktgemeinderätin Daniela Körber bestellt. 

Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Marktgemeinderat Marco Brendel bestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bestellung von Herrn Michael Feiler zum Jugendbeauftragten der Marktgemeinde Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Stelle des/r Jugendbeauftragten des Marktes Gößweinstein ist seit Beginn der Wahlperiode 2020 bis 2026 (seit dem 01.05.2020) vakant. Bis zu diesem Zeitpunkt war Frau Tanja Rost Jugendbeauftragte.

Nun hat sich Herr Michael Feiler aus Gößweinstein bereit erklärt, das Amt des Jugendbeauftragten des Marktes Gößweinstein zu übernehmen.
Herr Feiler ist derzeit auch Jugendwart der FFW Gößweinstein und hat seine Eignung zum Jugendbeauftragten bereits in dieser Eigenschaft gezeigt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Gößweinstein bestellt Herrn Michael Feiler aus Gößweinstein für den Rest der Wahlperiode 2020 bis 2026 zum Jugendbeauftragten der Marktgemeinde Gößweinstein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Zuordnung der Anwesen Moritz 18, 19 und 20 zum Gemeindeteil Sachsenmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Verwalter des Kreativzentrums Sachsenmühle (an der B 470, nördlich der Wiesent) hat angefragt, ob nicht eine amtliche Adressänderung erfolgen könnte (siehe Anlage). Das Anwesen hat die Anschrift „Moritz 18“. Diese sei extrem irreführend, da an der Straße das grüne Schild „Sachsenmühle“ stehe. Krankenwagen usw. würden „Moritz 18“ nicht finden.

Eine Adressänderung müsste in der Folge auch für die sich ebenfalls an der B 470 befindlichen Anwesen „Moritz 19“ und „Moritz 20“ erfolgen. 

Die betroffenen Anwesen sollten künftig die Adressen „Sachsenmühle 4, 5 und 6“ erhalten. 

Zur Historie wird angemerkt, dass die sich südlich der Wiesent befindlichen Anwesen Sachsenmühle 1, 2 und 3 vor der Gebietsreform der ehemaligen Gemeinde Leutzdorf zugehörig waren, wohingegen die Anwesen Moritz 18, 19 und 20 dem Ortsteil Moritz und so der früheren Gemeinde Behringersmühle angehörten.

Da seit der Gebietsreform alle sechs Anwesen dem Markt Gößweinstein zugehörig sind, ist es vor allem aus Gründen der Notfallversorgung geboten, eine Adressänderung der Anwesen Moritz 18, 19 und 20 vorzunehmen. So wird der Gefahr begegnet, dass im Notfall die Anwesen Nr. 18 bis Nr. 20 in dem sich auf der Höhe befindlichen Ortsteil „Moritz“ gesucht werden. Hierdurch kann unter Umstände wertvolle Zeit eingespart werden. 

Die Eigentümer der Anwesen „Moritz 19“ und „Moritz 20“, welche auch in beiden Anwesen wohnhaft sind, wurden um Stellungnahme gebeten, falls Einwände bestehen würden

Von den Eigentümern des Anwesens „Moritz 20“ erfolgte keine Rückmeldung. 

Der Eigentümer des Anwesens „Moritz 19“ hingegen hat Einwände vorgetragen (siehe Anlage). Diese könnten jedoch weitgehend ausgeräumt werden, sofern eine Neuadressierung nicht in „Sachsenmühle 5“, sondern vielmehr in „Sachsenmühle 19“ erfolgen würde. Diese Adressierung wurde vom Eigentümer bislang aus praktischen Gründen teilweise schon verwendet.

Auch der Verwalter des Kreativzentrums wünscht aus den o.g. Gründen anstatt einer Neuadressierung „Sachsenmühle 4“ die Adresse „Sachsenmühle 18“. 

Beschluss

Die Anwesen „Moritz 18, 19 und 20“ werden künftig dem Gemeindeteil „Sachsenmühle“ zugeordnet. Die Hausnummern werden wie bisher beibehalten.
Die notwendigen Schritte sind einzuleiten.
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Neuregelung der Vereinsförderung des Marktes Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 9

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 31.07.2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Jugendförderung des Marktes Gößweinstein wird ab dem Jahr 2018 neu wie folgt festgelegt:

Der SV Gößweinstein, der FC Wichsenstein und der Narrenkübel Gößweinstein erhalten jährlich eine Förderung von 7,50 € je jugendlichem Vereinsmitglied sowie zusätzlich 7,50 € je jugendlichem Vereinsmitglied, sofern für die Raumnutzung eine Entschädigung zu leisten ist.

Der Musikverein Gößweinstein sowie der Gesangsverein Wichsenstein erhalten jährlich eine Förderung von 7,50 € je jugendlichem Vereinsmitglied.

Die Regelung, dass 7,50 € jährlich pro Jugendmitglied sowie zusätzlich nochmals 7,50 €, sofern für Raumnutzung der Jugendmitglieder eine Entschädigung zu leisten ist, gewährt werden, gilt auch künftig für alle Vereine im Bereich Musik, Gesang und Sport.

Diese Regelung ist auf 3 Jahre befristet und danach neu zu behandeln.“

Die jährlichen Ausgaben betrugen in den Jahren 2019 bis 2021 rund 3.200,00 € bis 4.100,00 €.

In der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 27.02.2023 wurden die Benutzungsgebühren für die neu erbaute Doppelsporthalle u. a. wie folgt festgelegt:

„Die Gebühr bemisst sich je Halleneinheit (Einfachhalle) wie folgt:

1. Nutzung für den regelmäßigen Vereinssport (Dauernutzer) je Nutzungsstunde (60 min):          
vom 11.03.2023 bis 30.04.2023 sowie
vom 01.10.2023 bis 30.04.2024:        20,- € zzgl. etwaiger MwSt.
vom 01.05.2023 bis 30.09.2023:        10,- € zzgl. etwaiger MwSt.“


geplante Neuregelung ab 01.01.2023 (Förderbausteine):

  1. Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder
  2. Vollumfängliche Übernahme der Kosten der Jugendabteilungen für die Nutzung der Sporthalle Gößweinstein
  3. Zuschuss für Vereine bei externer Miete


Ausgehend von den verschiedenen Förderbausteinen (1-3) ergibt sich folgender Aufwand für den Markt Gößweinstein:

  1. Grundförderung:        7,50 € / jugendlichem Mitglied
Mitgliederzahl z. 01.01.2023:                250

       7,50 € * 250 = 1.875,00 €

  1. Buchungszeiten der Jugendvereine, basierend auf den Angaben aus 2022 und teilweise der tatsächlichen Nutzung von September 2022 bis März 2023:

Buchungsstunden:                                172,50
Nutzungsentgelt Sporthalle / Stunde:          20,00 €

172,50 * 20,00 € = 3.450,00 €

  1. Zuschuss für Vereine bei externer Mietzahlung:         7,50 € / jugendlichem Mitglied

1.000,00 € als Förderung vorgesehen, da die tatsächliche externe Miete / Nutzung derzeit nicht bekannt ist

Die Gesamtförderung für die Jugend beläuft sich aufgrund der Förderbausteine 1 bis 3 derzeit auf insgesamt 5.450,00 €.

Beschluss

Die Jugendförderung des Marktes Gößweinstein wird ab dem Jahr 2022 wie folgt festgelegt:

1. Grundförderung je jugendlichem Vereinsmitglied:        7,50 € / Jahr
(derzeit SV Gößweinstein, FC Wichsenstein, Schützenverein Gößweinstein, Narrenkübel Gößweinstein, Musikverein Gößweinstein)

2. Vollumfängliche Übernahme der Kosten der Jugendabteilungen für die Nutzung der Sporthalle Gößweinstein

3. Zuschuss für Vereine bei externer Mietzahlung:         7,50 € / jugendlichem Mitglied / Jahr

Die Regelungen gelten auch künftig für alle Vereine im Bereich Musik, Gesang und Sport.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Neubau des Kindergartens Stempferhof Gößweinstein; Vorstellung der überarbeiteten Machbarkeitsstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 10

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse wurden zu Thematik zuletzt gefasst:

In der Sitzung am 28.02.2023: 

„Der Errichtung eines Ersatzneubaus für die Kindertageseinrichtung Stempferhof wird grundsätzlich zugestimmt. Die weiteren Schritte sind einzuleiten (Klärung der Modalitäten mit dem Johannischen Sozialwerk als Träger der Einrichtung, Absprache mit der Regierung von Oberfranken und dem Landratsamt Forchheim.“

In der Sitzung am 30.03.2023:

„Dem Neubau der Kindertageseinrichtung Stempferhof wird mit folgenden Parametern zugestimmt:
1. Das Johannische Sozialwerk stellt das notwendige Grundstück auf den Fl.Nr. 233 und 234, Gmkg. Gößweinstein, (Badangerstraße) zur Verfügung. Der Grundstücksbedarf beträgt bis zu 2.100 m². 
2. Das Gebäude wird Eigentum des Johannischen Sozialwerks. 
3. Die Bauherrschaft wird vom Markt Gößweinstein übernommen werden.
4. Die Einrichtung wird vom Johannischen Sozialwerk betrieben. Eine entsprechende Vereinbarung ist noch abzuschließen. 
5. Das Johannische Sozialwerk beteiligt sich weiterhin mit einem Baukostenzuschuss in Höhe 100.000,- €.“

Dem Beschluss vom 28.02.2023 lag die Vorstellung einer Machbarkeitsstudie zu Grunde, welche zu dem Ergebnis kommt, dass eine Sanierung und Erweiterung des bestehenden Kindergartens u.a. aus folgenden Gründen nicht sinnvoll und möglich ist:
- Umsetzung des Raumprogramms nicht möglich
- max. 2 gruppig
- Außenbereich zu klein
- Interimslösung notwendig

Der vorgestellten Machbarkeitsstudie vom 10.02.2023 stellte auf Seite 23 und 24 auf folgende Berechnungsgrundlagen ab:

KG 300 - 500

Kosten Gesamt netto:                Sanierung und Erweiterung EG:        1.607.350,00 €
                                       Neubau:                                1.393.900,00 €

Kosten Gesamt brutto nach BKI:                                                2.332.497,50 €
Bei der Erstellung eines Honorarauszuges für die interne Projektkostenermittlung ist dem erstellenden Büro aufgefallen, dass ein Fehler bei den Baukosten vorliegt, der sich wie folgt darstellt:
Bei der Kostenberechnung wurde die HNF (Hauptnutzfläche) als Größenansatz zur Kostenberechnung für die Kostengruppe 300 und 400 verwendet und nicht die gesamte Nutzfläche (NUF) - somit sind die Gesamtflächen und Kosten zu niedrig ausgefallen.
Alle Kosten wurden deshalb erneut geprüft, als Bruttokosten (zur Vergleichbarkeit) ausgewiesen und auch mit den aktuellsten Kennwerten aus Referenzobjekten angesetzt. Sowohl für die Kosten der Bestandssanierung als für die Kosten des Neubaus.

Update Machbarkeitsstudie 03.04.2023:

KG 300 - 500

Kosten Gesamt brutto:                Sanierung und Erweiterung EG:        1.928.900,00 €
                                       Neubau:                                2.513.550,00 €

Kosten Gesamt brutto nach BKI:                                                3.161.160,00 €
                       netto:                                                        2.656.437,00 €

Beschluss

Die Machbarkeitsstudie vom 03.04.2023 wird mit den Kostenänderungen gegenüber der Machbarkeitsstudie vom 10.02.2023 zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Beschlussfassung vom 30.03.2023 erfolgt nicht.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Vollzug der Gemeindeordnung; Vorlage der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 11

Sachverhalt

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen (Art. 102 Abs. 2 GO).

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 nach § 79 KommHV stellt sich wie folgt dar:








 
VerwaltungsHH
 
VermögenHH 
 
GesamtHH
EINNAHMEN
 
 

 
 
 
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
8.424.677,16
1)
5.937.340,09
2)
14.362.017,25
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00
 
0,00
 
0,00
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00
 
0,00
 
0,00
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
32.612,26

0,00
 -
32.612,26
1.5 Summe bereinigte Solleinahmen
=
8.392.064,90
 
5.937.340,09
 
14.329.404,99
 
 
 
 
 
 
 
AUSGABEN
 
 
 
 
 
 
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
8.392.595,90

5.937.340,09
3)
14.329.935,99
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00
 
0,00
 
0,00
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00
 
0,00
 
0,00
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
531,00
 
0,00
-
531,00
1.10 Summe bereinigte Sollausgaben
=
8.392.064,90

5.937.340,09
 
14.329.404,99
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. 1.10)



0,00
 
0,00







Darin enthalten:






1) Zuführung vom VermögensHH:





0,00
2) Zuführung vom VerwaltungsHH:





2.042.650,01
3) Überschuss n. § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV:



3.196.617,42

Nach Vorlage der Jahresrechnung an den Gemeinderat ist die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Anschließend stellt der Gemeinderat nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss fest und beschließt die Entlastung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Akustik in Pfarrheim Gößweinstein; Zuschuss zu den Kosten der geplanten Verbesserungsmaßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 12

Sachverhalt

Die Akustik im Pfarrheim Gößweinstein während der Gremiumssitzung wurde schon des Öfteren bemängelt. Am 14.04.2023 fand deshalb ein Ortstermin mit Vertretern einer Fachfirma, der Kirchenverwaltung und des Marktes statt. 
Der Eigentümer des Gebäudes, die Pfründestiftung Gößweinstein, hat bei dem Termin gebeten, entstehende Kosten für eine Verbesserung der Akustik mit 50 % zu bezuschussen, da Akustikprobleme insbesondere bei Sitzungen der Gremien des Marktes auftreten.
Die beteiligte Firma hat nun ein Angebot für die Durchführung einer Verbesserungsmaßnahme vorgelegt, welches sich auf 4.671,70 € beläuft.

Beratung

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass ein Grund für den Wechsel des Sitzungsortes vom Dachgeschoss des Haus des Gastes in das Pfarrheim die einzuhaltenden Mindestabstände während der Coronapandemie ab dem Frühjahr 2020 war. Ein weiterer Grund ist die barrierefreie Erreichbarkeit im Pfarrheim. Die Barrierefreiheit wäre auch beim ehemaligen Sitzungsort im Feuerwehrgerätehaus in Gößweinstein nicht gegeben.
Dem Anbieter der Maßnahme und dem prognostizierten Erfolg wird vertraut, da dieser Anbieter auch bereits Akustikmaßnahmen bei der Einrichtung der Notgruppe des Kindergartens im Kellergeschoss des Pfarrheimes erfolgreich durchgeführt hat.
Die geplante Maßnahme wurde nicht mit Herrn Schäffner besprochen. Der Anbieter teilte aber mit, dass die Maßnahme keine negativen Auswirkungen auf die Akustik z.B. bei Musikdarbietungen haben werde.
Da Marktgemeinderatssitzungen, wie auch Ausschusssitzungen, grundsätzlich öffentlich stattzufinden haben, sollten gewisse Standards wie z.B. die barrierefreie Erreichbarkeit des Sitzungsortes, eine vernünftige Akustik im Sitzungssaal sowie die visuelle Wahrnehmbarkeit der Ratsmitglieder durch die Zuhörer eingehalten werden.  

Es wird vereinbart, die kommende Sitzung des Marktgemeinderates im Kulturzentrum Fränkische Schweiz in Morschreuth abzuhalten. Die gemachten Erfahrungen sollen dann bewertet werden. Die Termine der Marktgemeinderatssitzungen sind jedoch nicht mit den Nutzern des Kulturzentrums abgestimmt. 

Eine Beschlussfassung erfolgt derzeit nicht.

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö 13

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 04.05.2023 08:26 Uhr