Datum: 30.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.02.2023
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 21.03.2023
4 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.02.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
5 Änderung der Ausschussbesetzung auf Grund der Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Maximilian Sebald
6 Zustimmung zur 9. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Marktes Gößweinstein
7 Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 1020, Gmkg. Leutzdorf, zur Errichtung eines Wohnhauses; Aufstellungsbeschluss
8 Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 1830, Gmkg. Stadelhofen, zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage; Beschluss
9 Bestätigung des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Etzdorf/Türkelstein
10 Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Etzdorf/Türkelstein
11 Schöffenwahl 2023; Erstellung einer Vorschlagsliste über die Bewerber/-innen aus dem Markt Gößweinstein
12 Neubau des Kindergartens Stempferhof Gößweinstein;
13 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 1

Beratung

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 21.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.02.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Ertüchtigung Finsterweg

Die Ortsbegehung des Finsterweges durch den Marktgemeinderat findet voraussichtlich vor der Marktgemeinderatssitzung am 27.04.2023 um 18.00 Uhr statt.

Vereinsförderung

Da noch Daten einzuholen sind, soll eine Neuregelung der Vereinsförderung erst in der Sitzung am 27.04.2023 beschlossen werden. 

Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden 

Am 15.03.2023 fand eine Begehung der gemeindlichen Gebäude hinsichtlich der Geeignetheit für die Errichtung von Photovoltaikanlagen statt. Grundsätzlich sind u. a. die Schulsporthalle, der Bauhof als auch weitere Gebäude geeignet. Derzeit wird die Wirtschaftlichkeit der Errichtung dieser Anlagen geprüft.

Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-West

Von der Regierung von Oberfranken, Regionalplanung, ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

1. Prüfung der Potenzialflächen durch die Regionalplanung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Sachgebieten bei der Regierung von Oberfranken 
2. Prüfung der Potenzialflächen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachbehörden, kreisfreien Städten und Landratsämtern
3. Diskussion der geeignet erscheinenden Flächen mit den betroffenen Kommunen

Die sich daraus ergebenden Flächen bilden die Grundlage für den Fortschreibungsentwurf des neuen Teilkapitels "Windenergie", der im nächsten Verfahrensschritt dem Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend das erforderliche Beteiligungsverfahren eingeleitet werden soll. 

Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung

Das Vermögen der Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung beträgt zum 31.12.2022 508.497,69 €. Eine Verringerung der Depotwerte um 32.474,96 € ist hierbei nicht berücksichtigt.
Der nicht ausschüttbare Stand nach Einberechnung eines Ausgleichs zum ungeschmälerten Erhalt des Grundstockvermögens beträgt zum 31.12.2022 541.308,65 €. D. h. das Minus beträgt 32.810,96 €. Eine Ausschüttung im Jahr 2023 ist deshalb nicht möglich.
Vom Katholischen Pfarramt Hl. Dreifaltigkeit Gößweinstein liegt ein Antrag an die Stiftung vom 23.02.2023 mit der Bitte um Unterstützung der Renovierung der Klosterkirche vor. Das Defizit der Kirchenstiftung beträgt zur Zeit 30.978,62 €. Auf Grund der negativen Vermögensentwicklung der Anton Karl Felix-Stiftung wird der Kirchenstiftung eine Antragsablehnung mitgeteilt. 

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5. Änderung der Ausschussbesetzung auf Grund der Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Maximilian Sebald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Herr Maximilian Sebald war jeweils Mitglied im Haupt– und Finanzausschuss und im Bau- und Umweltausschuss. Zudem war Herr Sebald Stellvertreter für Frau Tanja Rost im Tourismus- und Kulturausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Besetzung der Ausschüsse bzw. die Stellvertreterregelung ist deshalb neu festzulegen.

Der Vorschlag der Fraktion JuF soll in der Sitzung vorliegen.

Beratung

Es wurde mitgeteilt, dass Frau Daniela Körber die neue Vorsitzende der Fraktionsgemeinschaft CSU/JuF ist.

Beschluss

Auf Grund des Vorschlages von Marktgemeinderat Heckel wird die Ausschussbesetzung wie folgt geändert:

Haupt- und Finanzausschuss:

Mitglied: Tanja Rost
Stellvertreterin: Daniela Körber 

Bau- und Umweltausschuss:

Mitglied: Tanja Rost
Stellvertreterin: Daniela Körber 

Rechnungsprüfungsausschuss:

Mitglied: Daniela Körber
Stellvertreterin: Tanja Rost

Tourismus- und Kulturausschuss:
 
Mitglied: Daniela Körber
Stellvertreterin: Tanja Rost

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Zustimmung zur 9. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Marktes Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein hat seit 2013 jährlich Stabilisierungshilfe erhalten. Eine Voraussetzung für den Erhalt von Stabilisierungshilfe ist das Vorhandensein eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 19.11.2013 ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen.
Zuletzt hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 31.03.2022 der 8. Fortschreibung des Konzeptes zugestimmt. 
Mit Schreiben vom 01.12.2022 hat die Regierung von Oberfranken dem Markt Gößweinstein eine Stabilisierungshilfe in Höhe von insgesamt 800.000,- € bewilligt, welche vollständig als Investitionshilfe (Säule 2) zu verwenden ist.
Auflage für die Bewilligung ist, wie auch schon in den Vorjahren, die Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzeptes.

Die 9. Fortschreibung des Konzeptes wurde den Marktgemeinderäten überlassen. Bestandteil des Konzeptes ist das Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 01.12.2022.

Zudem ist eine aktualisierte tabellarische Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept mit konkreten Angaben der Kommune zu erzielten und erzielbaren Mehreinnahmen/Minder-ausgaben vorzulegen. Diese wurde den Marktgemeinderäten ebenfalls überlassen.

Eine Antragstellung für das Jahr 2023 ist ebenfalls vorgesehen.

Beratung

Die anstehenden Kosten für die Sanierung der Kläranlage des Zweckverbandes zur Abwasserentsorgung im Trubachtal sollten in das Konzept mit aufgenommen werden.

Beschluss

Der 9. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Marktes Gößweinstein in der Fassung vom 16.03.2023 wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 1020, Gmkg. Leutzdorf, zur Errichtung eines Wohnhauses; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1020, Gmkg. Leutzdorf (in Etzdorf), beabsichtigen die Tochter und der Schwiegersohn des Grundstückseigentümers (die Bauwerber) ein Wohnhaus zu errichten. Ein entsprechender Antrag wurde am 06.04.2022 beim Markt Gößweinstein gestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 20.09.2022 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für die Ausweisung einer Baufläche auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1020 der Gemarkung Leutzdorf aus.
An den Marktgemeinderat geht die Empfehlung, die dafür notwendige Bauleitplanung in die Wege zu leiten.“

Nach Mitteilung des Landratsamtes Forchheim vom 20.02.2023, welche den Marktgemeinderäten überlassen wurde, ist eine Genehmigung des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Vorhaben im Außenbereich) vorstellbar.
Hierfür ist jedoch eine Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche des zu bebauenden Grundstückes notwendig.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Die künftige Darstellung im Flächennutzungsplan soll „gemischte Baufläche“ lauten.
Den Bauwerbern ist bekannt, dass Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes, für die straßenmäßige Erschließung inklusive Grunderwerb (möglicherweise auch Wendehammer), Beleuchtung und für die Verlängerung des Abwasserkanals übernommen werden müssen. Gleiches gilt laut Wiesentgruppe für die Wasserversorgung. Hierfür sind noch entsprechende Verträge abzuschließen. 

Beschluss

Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nrn. 1020, Gmkg. Leutzdorf, soll nach beiliegendem Plan in „gemischte Baufläche“ geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss entsprechender Verträge von den Bauwerbern zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 1830, Gmkg. Stadelhofen, zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1830, Gmkg. Stadelhofen (Lage zwischen Bösenbirkig und Gößweinstein), beabsichtigt der Grundstückseigentümer und Bauwerber eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Ein entsprechender Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes ist am 08.03.2023 beim Markt Gößweinstein eingegangen.
Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von rund 5 ha und wird teilweise als Waldfläche genutzt. Das bedeutet, dass die Fläche für die PV-Anlage kleiner als 5 ha sein soll. 

Auf dem Gebiet des Marktes Gößweinstein wurde bislang keine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet. Insofern sollte entschieden werden, ob der Errichtung solcher Anlagen im Marktgemeindegebiet grundsätzlich zugestimmt wird. 
Sofern eine grundsätzliche Zustimmung erfolgt, sollte über das vorliegende Vorhaben entschieden werden.
Im Falle einer positiven Entscheidung über den vorliegenden Antrag wären mit dem Antragsteller verschiedenartige Verträge, möglicherweise unter Einbeziehung eines Rechtsbeistandes, abzuschließen. Dies dürfte zeitlich doch mehrere Wochen beanspruchen. Ein Aufstellungsbeschluss sollte deshalb erst nach Vorliegen der notwendigen Verträge gefasst werden. Zusätzlich ist wohl noch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.  

Beratung

Grundsätzlich wird der Ausbau erneuerbarer Energien fraktionsübergreifend begrüßt. Da es sich bei der geplanten Anlage um die erste Anlage auf dem Gebiet des Marktes Gößweinstein handelt, sind die hierfür gemachten Vorgaben richtungsweisend. Ein Kriterienkatalog, welcher auch für den Bau künftiger Anlagen gilt, sollte deshalb erarbeitet werden. Die Kriterien sollten sorgfältig festgelegt werden. Die Einbeziehung der Anwohner wird für notwendig erachtet. Zudem sollte die Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen soweit als möglich vermieden werden. 
Die Anlagengröße von rund drei bis maximal fünf Hektar wird vom Marktgemeinderat teilweise als groß angesehen. Dem wird vom Ersten Bürgermeister widersprochen. Bei noch kleineren Anlagen würde die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt.
Für die Erstellung des Kriterienkataloges könnte die Beratung des Institutes für Energietechnik in Anspruch genommen werden. Auch sollten die Erfahrungen anderer Kommunen mit einbezogen werden.

Beschluss

Der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Markt Gößweinstein wird grundsätzlich zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung von Sachverständigen das Muster eines städtebaulichen Vertrages sowie einen Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu erarbeiten. Diese sind dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach positiver Beschlussfassung können diese dem Antragsteller vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Bestätigung des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Etzdorf/Türkelstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 9

Sachverhalt

Am 24.02.2023 fand anlässlich einer von der Gemeinde Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung auf Grund des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen 1. Kommandanten Michael Neubauer eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Etzdorf/Türkelstein statt. Es waren 24 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des 1. Kommandanten:

Wahlvorschlag: Maximilian Neuner
Insgesamt wurden 24 Stimmen abgegeben. 
Es entfielen 24 Stimmen auf Maximilian Neuner.
Der neugewählte 1. Kommandant Maximilian Neuner, Gartenstr. 6, nahm auf Befragen durch den Ersten Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum 1. Kommandanten an.
Der Gewählte muss noch die erforderlichen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Beschluss

Herr Maximilian Neuner, Gartenstr. 6, wird als gewählter 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Etzdorf/Türkelstein bestätigt.
Er muss noch die erforderlichen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Etzdorf/Türkelstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 10

Sachverhalt

Am 24.02.2023 fand anlässlich einer von der Gemeinde Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung auf Grund des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Kommandanten Markus Neuner eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Etzdorf/Türkelstein statt. Es waren 24 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des stellvertretenden Kommandanten:

Wahlvorschlag: Markus Neuner
Insgesamt wurden 24 Stimmen abgegeben.
Es entfielen 24 Stimmen auf Markus Neuner.
Der wiedergewählte stellvertretende Kommandant Markus Neuner, wohnhaft Etzdorf 46, nahm auf Befragen durch den Ersten Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum stellvertretenden Kommandanten an.
Der Gewählte hat alle erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert.

Beschluss

Herr Markus Neuner, Etzdorf 46, wird als gewählter stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Etzdorf/Türkelstein bestätigt.
Er hat alle erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Schöffenwahl 2023; Erstellung einer Vorschlagsliste über die Bewerber/-innen aus dem Markt Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 11

Sachverhalt

In diesem Jahr werden die Schöffen für Erwachsenenstrafsachen und die Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gewählt. 

Der Markt Gößweinstein wurde deshalb vom Präsidenten des Landgerichtes Bamberg aufgefordert, eine entsprechende Vorschlagsliste für das Ehrenamt des Schöffen für Erwachsenenstrafsachen zu erstellen. Die gesuchten Schöffen werden beim Landgericht Bamberg oder beim Amtsgericht Forchheim als Haupt- oder Hilfsschöffen eingesetzt.  

Für die Aufnahme von Personen in diese Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats, erforderlich. 

Außerdem sind nach § 33 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestimmte Voraussetzungen zu berücksichtigen:
Zum Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 
  1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
  2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollendet haben würden; 
  3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
  4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;
  5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; 
  6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Auf Grund der Bekanntmachungen im gemeindlichen Amtsblatt haben sich die nachstehend aufgeführten Personen für dieses Amt beworben:


Familienname:
Vorname(n)
Geburts-
jahr:
Beruf:
Wohnort/Ortsteil:
1
Bovenschen, 
geb. Koschmieder
Christian
1967
Erzieher
Hardt
2
Eickels
Dirk
1963
Freiberuflich, Dozent
Wichsenstein
3
Fleischmann
Roland Heinrich
1965
Vertriebsmanager für Nieder-spannungs-Schaltgeräte
Wichsenstein
4
Götz, 
geb. Heckmann
Yvonne 
Maria
1974
Grafikerin, bei Tourismuszentrale Fränk. Schweiz, LRA Forchheim
Hardt
5
Grün
Harald Ferdinand
1974
Bilanzbuchhalter
Behringersmühle
6
Grün
Norbert Helmut
1966
Schreinermeister, Heimver-walter im kirchl. Dienst
Gößweinstein
7
Heckel
Hans
1963
Betriebsleiter/Projektleiter Heizung/Lüftung/Sanitär
Morschreuth
8
Wolkenhauer
Christopher
1964
Krankenpfleger/Notfall-sanitäer
Allersdorf

Im Anschluss an die Beschlussfassung ist die Vorschlagsliste eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder persönlich unter Angabe einer Begründung, Einspruch erhoben werden. Danach wird die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Forchheim weitergeleitet. 

Für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen besteht ein separates Verfahren. Die Bewerbungen der interessierten Personen werden direkt an das Jugendamt des Landkreises Forchheim weitergeleitet.  

Beschluss

Zur Schöffenwahl 2023 werden seitens des Marktes Gößweinstein folgende Personen vorgeschlagen: 


Familienname:
Vorname(n)
Geburts-
jahr:
Beruf:
Wohnort/Ortsteil:
1
Bovenschen, 
geb. Koschmieder
Christian
1967
Erzieher
Hardt
2
Eickels
Dirk
1963
Freiberuflich, Dozent
Wichsenstein
3
Fleischmann
Roland Heinrich
1965
Vertriebsmanager für Nieder-spannungs-Schaltgeräte
Wichsenstein
4
Götz, 
geb. Heckmann
Yvonne 
Maria
1974
Grafikerin, bei Tourismuszentrale Fränk. Schweiz, LRA Forchheim
Hardt
5
Grün
Harald Ferdinand
1974
Bilanzbuchhalter
Behringersmühle
6
Grün
Norbert Helmut
1966
Schreinermeister, Heimver-walter im kirchl. Dienst
Gößweinstein
7
Heckel
Hans
1963
Betriebsleiter/Projektleiter Heizung/Lüftung/Sanitär
Morschreuth
8
Wolkenhauer
Christopher
1964
Krankenpfleger/Notfall-sanitäer
Allersdorf

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Neubau des Kindergartens Stempferhof Gößweinstein;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 12

Sachverhalt

In der Sitzung am 28.02.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Errichtung eines Ersatzneubaus für die Kindertageseinrichtung Stempferhof wird grundsätzlich zugestimmt. Die weiteren Schritte sind einzuleiten (Klärung der Modalitäten mit dem Johannischen Sozialwerk als Träger der Einrichtung, Absprache mit der Regierung von Oberfranken und dem Landratsamt Forchheim.“

Zwischenzeitlich haben drei Termine mit Vertretern des Johannischen Sozialwerkes stattgefunden. Dabei wurde folgendes besprochen:

1. Das Johannische Sozialwerk stellt das notwendige Grundstück auf den Fl.Nr. 233 und 234, Gmkg. Gößweinstein, (Badangerstraße) zur Verfügung. Der Grundstücksbedarf beträgt bis zu 2.100 m². Bei einem angenommenen Grundstückspreis von 110,- €/m² beträgt der Gegenwert des Grundstückes bis zu 231.000,- €. Der Standort der Einrichtung wird in Zusammenarbeit mit dem zu beauftragenden Planungsbüro festgelegt.

2. Das Gebäude wird Eigentum des Johannischen Sozialwerks. 

3. Die für die Baumaßnahme häufige Präsenz der verantwortlichen Personen kann vom Johannischen Sozialwerk nicht garantiert werden. Die Bauherrschaft soll deshalb vom Markt Gößweinstein übernommen werden.

4. Die Einrichtung wird vom Johannischen Sozialwerk betrieben. Eine entsprechende Vereinbarung mit möglichem Defizitausgleich ist abzuschließen. 

5. Das Johannische Sozialwerk bringt Vorleistungen in Höhe von 15.000,- € mit ein (Geländevermessung, Bodengutachten, Planung Bauvoranfrage).

6. Das Johannische Sozialwerk beteiligt sich weiterhin mit einem Baukostenzuschuss in Höhe 100.000,- €.

7. Das Johannische Sozialwerk versucht die eigenen Kontakte zu nutzen und so z. B. bei den Planungsleistungen für Garten- und Landschaftsarchitektur als auch der Ausführung von Gewerken zu unterstützen.

8. Das Johannische Sozialwerk bringt so einen Gegenwert von bis zu 346.000,- € in die Neubaumaßnahme mit ein.

Beratung

Auch Nachfrage wird mitgeteilt, dass das verbleibende Delta zwischen den Gesamtbaukosten abzüglich der stattlichen Förderung und des Baukostenzuschusses des Johannischen Sozialwerkes vom Markt Gößweinstein getragen wird.
Eigentümerin des Gebäudes wird das Johannische Sozialwerk, welches dann auch für den Gebäudeunterhalt zuständig ist. Über den Abschluss einer Defizitvereinbarung wäre der Markt Gößweinstein evtl. mittelbar an den Unterhaltkosten beteiligt.
Die Bauherrschaft wird federführend vom Markt Gößweinstein wahrgenommen, wobei das Johannische Sozialwerk als Gebäudeeigentümerin ebenfalls beteiligt wird.

Beschluss

Dem Neubau der Kindertageseinrichtung Stempferhof wird mit folgenden Parametern zugestimmt:

1. Das Johannische Sozialwerk stellt das notwendige Grundstück auf den Fl.Nr. 233 und 234, Gmkg. Gößweinstein, (Badangerstraße) zur Verfügung. Der Grundstücksbedarf beträgt bis zu 2.100 m². 

2. Das Gebäude wird Eigentum des Johannischen Sozialwerks. 

3. Die Bauherrschaft wird vom Markt Gößweinstein übernommen werden.

4. Die Einrichtung wird vom Johannischen Sozialwerk betrieben. Eine entsprechende Vereinbarung ist noch abzuschließen. 

5. Das Johannische Sozialwerk beteiligt sich weiterhin mit einem Baukostenzuschuss in Höhe 100.000,- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 30.03.2023 ö 13

Beratung

Die Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes in Hungenberg an der Ortseinfahrt von Kohlstein kommend wird angeregt.

Am Finsterweg wurden die Bankette teilweise schon aufgefüllt. Dies sollte fortgesetzt werden. Sollte dies nicht erfolgen, wäre zu überlegen, ob die Straße noch den sicherheitstechnischen Vorgaben entspricht. Eine Verkehrsvollsperrung wäre ggf. die Folge.

Datenstand vom 03.04.2023 11:58 Uhr