Datum: 22.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 18.04.2023
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.04.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Fl.Nr. 421/3, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport
4 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Bau- und Umweltausschusssitzung 22.05.2023.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 18.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.05.2023 ö 1

Beratung

Es erfolgt der Hinweis, dass in der letzten Sitzung zum TOP Nr. 4 ö (Fl.Nr. 38, Gmkg. Kleingesee, Neubau eines offenen Schweinestalls mit Auslauf) in der Beratung darauf hingewiesen wurde, dass zwar das Stallgebäude zur nächsten Wohnbebauung in mind. 80 m Entfernung liegt, aber die Tiere durch die Freilandhaltung wesentlich näher an die Wohnbebauung herankommen können. Zu den Immissionen wie Geruch und Lärm bestehen deshalb bedenken.
Im TOP 4 ö sollte deshalb der Hinweis mit aufgenommen werden.

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird mit dem Hinweis und der Änderung im TOP 4 ö genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.04.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.05.2023 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Es liegen keine Berichtspunkte vor.


Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Für die Kulturwerkstatt in Morschreuth wurde für die Terrassenüberdachung der Auftrag an die Firma Freund-Überdachungen, Kleingesee, mit einer Auftragssumme in Höhe von 15.600,00 EUR vergeben.

zum Seitenanfang

3. Fl.Nr. 421/3, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.05.2023 ö 3

Sachverhalt

Für das geplante Bauvorhaben gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan „C“ Am Sportplatz, von welchem nach § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen wie folgt beantragt werden:
  1. Überschreitung der Baugrenze im Westen um 84 cm
  2. Dachüberstand 1,00 m anstelle 0,75 m
  3. Errichtung Doppelcarport mit Nebenraum außerhalb der Baugrenzen in der Südwestecke anstelle im Südosteck des Baugrundstückes

Mit der Errichtung des Doppelcarports mit Nebenraum außerhalb des Baufensters im Südosten ändert sich auch die Grundstückszufahrt, welche nun vom Wendehammer aus erfolgt. 
Für den Carport ist ein Flachdach geplant. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist für Garagen die gleiche Dachform wie beim Hauptgebäude zu übernehmen. Dies ist hier nicht der Fall und somit ist für die Dachform des Carports eine weitere Befreiung notwendig.

Die Grenzbebauung mit dem Doppelcarport und Nebenraum beträgt 13,92 m (Dachlänge). Eine Abweichung wegen der langen Grenzbebauung wird nach Art. 6 (7), 2 BayBO beantragt. Die betreffenden Nachbarn haben dieser zugestimmt.

Auf die notwendige Bepflanzung gemäß Bebauungsplan wird hingewiesen.

Beschluss

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport und Nebenraum auf der Fl.Nr. 421/3 der Gemarkung Gößweinstein werden von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „C“ Am Sportplatz Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wie folgt erteilt:
  1. Überschreitung der Baugrenze im Westen
  2. Dachüberstand1,00 m anstelle 0,75 m
  3. Errichtung Doppelcarport mit Nebenraum außerhalb der Baugrenze in der Südostecke des Baugrundstückes mit Flachdach anstelle eines Satteldaches und Änderung der Grundstückszufahrt (über Wendehammer)
Das gemeindliche Einvernehmen mit den vorstehenden Befreiungen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Gehweg Stadelhofen
Es wird angefragt, wie der Sachstand zum Gehweg in Stadelhofen ist.
Hierzu wird mitgeteilt, dass vom Staatlichen Bauamt eine E-Mail (14.03.2023) mit Vorgaben/Auflagen zur Errichtung des Gehweges eingegangen ist. Am 18.04.2023 wurden diese bei einem Ortstermin vor Ort besprochen. U.a. ging es hierbei auch um die bauliche Ausführung für den Gehweg, den Winterdienst und die Querung der Fahrbahn im Ort.
Ein weiterer Termin erfolgte mit einer Baufirma am 19.04.2023 zur Einholung eines Kostenangebotes, was derzeit noch aussteht. 

Datenstand vom 31.05.2023 10:26 Uhr