Datum: 28.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Bernhard Vogel
3 Feststellung des Listennachfolgers für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Bernhard Vogel und Nachrücken von Herrn Andreas Brendel in den Marktgemeinderat Gößweinstein
4 Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Maximilian Sebald
5 Feststellung des Listennachfolgers für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Maximilian Sebald und seines Nachrückers in den Marktgemeinderat Gößweinstein
6 Vereidigung der nachrückenden Marktgemeinderatsmitglieder
7 Vorstellung der ökologischen Aufwertungskonzepte für die Birk- und die Hirtenleite in Unterailsfeld durch Herrn Jentsch vom Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz
8 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 26.01.2023
9 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.01.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
10 Änderung der Ausschussbesetzung auf Grund der Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Bernhard Vogel und von Herrn Maximilian Sebald
11 Generalsanierung des Kindergartens St. Franziskus Gößweinstein; Schreiben des Katholischen Pfarramtes vom 12.01.2023; Kenntnisnahme
12 Neubau des Kindergartens Stempferhof Gößweinstein; Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Erweiterung am jetzigen Standort
13 Antrag auf Ertüchtigung des sog. Finsterweges; ggf. Beschluss
14 Rathausneubau; Festlegung des künftigen Standortes
15 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 1

Beratung

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Bernhard Vogel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 31.01.2023, eingegangen per E-Mail beim Markt Gößweinstein am gleichen Tag, hat Herr Bernhard Vogel mitgeteilt, dass er sein Mandat als Marktgemeinderat mit sofortiger Wirkung aus gesundheitlichen Gründen niederlegt. 

Die Ämter als Stellvertreter von Frau Hölzel in der Schulverbandsversammlung sowie als Verbandsrat im ZV zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe will Herrn Vogel weiterhin begleiten.

Rechtliche Würdigung:

Das Schreiben ist nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLkrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) zu beurteilen. Danach kann eine in den Gemeinderat gewählte Person das Amt niederlegen. Art. 19 GO finden keine Anwendung, d. h. das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Niederlegung des Ehrenamtes ist nicht (mehr) erforderlich. 

Der Marktgemeinderat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden. Dies erfolgt in Vollzug von Art. 37 GLkrWG. Danach ist Herr Andreas Brendel aus Hungenberg Listennachfolger.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Bernhard Vogel fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Feststellung des Listennachfolgers für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Bernhard Vogel und Nachrücken von Herrn Andreas Brendel in den Marktgemeinderat Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 3

Sachverhalt

Herr Bernhard Vogel hat sein Amt als Marktgemeinderat niedergelegt. 

Als Listennachfolger wurde Herr Andreas Brendel aus Hungenberg angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob er das Amt des Marktgemeinderates annehme.

Herr Brendel hat mit Schreiben vom 07.02.2023 die Annahme des Amtes als Marktgemeinderat erklärt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt das Nachrücken des Listennachfolgers Herrn Andreas Brendel aus Hungenberg für Herrn Bernhard Vogel als Marktgemeinderat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG fest.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat durch Herrn Maximilian Sebald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.02.2023, eingegangen per E-Mail beim Markt Gößweinstein am gleichen Tag, hat Herr Maximilian Sebald mitgeteilt, dass er sein Mandat als Marktgemeinderat niederlegt, da er seinen Hauptwohnsitz schon seit längerer Zeit nicht mehr im Markt Gößweinstein hat. 

Rechtliche Würdigung:

Das Schreiben ist nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLkrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) zu beurteilen. Danach kann eine in den Gemeinderat gewählte Person das Amt niederlegen. Art. 19 GO finden keine Anwendung, d. h. das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Niederlegung des Ehrenamtes ist nicht (mehr) erforderlich. 

Der Marktgemeinderat hat die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden. Dies erfolgt in Vollzug von Art. 37 GLkrWG. Danach ist Herr Sebastian Hutzler aus Wichsenstein Listennachfolger.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Maximilian Sebald fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Feststellung des Listennachfolgers für das ausscheidende Marktgemeinderatsmitglied Maximilian Sebald und seines Nachrückers in den Marktgemeinderat Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 5

Sachverhalt

Herr Maximilian Sebald hat sein Amt als Marktgemeinderat niedergelegt. 

Als Listennachfolger wurde Herr Sebastian Hutzler aus Wichsenstein angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob er das Amt des Marktgemeinderates annehme.

Herr Hutzler hat mit Schreiben vom 18.02.2023 die Annahme des Amtes als Marktgemeinderat abgelehnt. 
Als weiterer Listennachfolger wurde Herr Johannes Roppelt aus Morschreuth angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob er das Amt des Marktgemeinderates annehme.

Herr Roppelt hat mit E-Mail vom 26.02.2023 die Annahme des Amtes als Marktgemeinderat abgelehnt. 
Als weitere Listennachfolgerin wurde mit Frau Daniela Körber aus Gößweinstein Kontakt aufgenommen und um Mitteilung gebeten, ob sie das Amt der Marktgemeinderätin annehme.

Frau Körber hat am 27.02.2023 die Annahme erklärt und die entsprechende Erklärung unterschrieben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt das Nachrücken des Listennachfolgers Herrn Sebastian Hutzler aus Wichsenstein für Herrn Maximilian Sebald als Marktgemeinderat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG fest. Gleichzeitig wird festgestellt, dass Herr Hutzler das Amt des Marktgemeinderates nicht annimmt.

Der Marktgemeinderat stellt das Nachrücken von Herrn Johannes Roppelt aus Morschreuth für Herrn Maximilian Sebald als Marktgemeinderat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG fest.  Gleichzeitig wird festgestellt, dass Herr Roppelt das Amt des Marktgemeinderates nicht annimmt.

Der Marktgemeinderat stellt das Nachrücken von Frau Daniela Körber aus Gößweinstein für Herrn Maximilian Sebald als Marktgemeinderätin nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG fest.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Vereidigung der nachrückenden Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 6

Sachverhalt

Sofern der Marktgemeinderat das Nachrücken des Listennachfolgers Andreas Brendel aus Hungenberg für Herrn Bernhard Vogel und das Nachrücken von Frau Daniela Körber aus Gößweinstein für Maximilian Sebald nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt hat, sollen Herr Brendel und Frau Körber vereidigt werden.

Es ist vorgesehen, dass der Erste Bürgermeister die Vereidigung von Herrn Brendel und Frau Körber vornimmt und die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO geleistet wird.

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Beratung

Der Erste Bürgermeister nimmt die Vereidigung von Frau Körber und Herrn Andreas Brendel vor. Frau Körber und Herr Andreas Brendel leisten die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Die Vorsitzende der Fraktion FW/BMG bedankt sich für die konstruktive und kompetente Zusammenarbeit mit den ausgeschiedenen Marktgemeinderäten Sebald und Vogel.

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7. Vorstellung der ökologischen Aufwertungskonzepte für die Birk- und die Hirtenleite in Unterailsfeld durch Herrn Jentsch vom Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 7

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein hat für die bereits seit Jahren fertiggestellten Straßenbaumaßnahmen Hungenberg – Kohlstein sowie Hartenreuth – Leutzdorf noch die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu veranlassen. Da der Markt Gößweinstein über eigene Waldgrundstücke verfügt und weiterhin die Ablösung der Nutzungsrechte in der Marktgemeinderatssitzung am 26.01.2023 beschlossen wurde, wurde für die beim Markt Gößweinstein verbleibenden Grundstücke Fl.Nr.  150, Gmkg. Unterailsfeld, sog. Hirtenleite, östlich von Unterailsfeld, sowie Fl.Nr. 236, ebenfalls Gmkg. Unterailsfeld, sog. Birkleite, westlich von Oberailsfeld, von Herrn Jentsch vom Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz ökologische Aufwertungskonzepte erstellt. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim, der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken und den Forstbehörden. Die Konzepte werden von Herrn Jentsch in der Sitzung vorgestellt.

Beratung

Auf die Präsentation von Herrn Jentsch, welche im Nachgang zur Sitzung in das Ratsinformationssystem eingestellt, wird verwiesen.
Die gesamte Birkleite mit 6,75 ha steht als Aufwertungsfläche zur Verfügung. Von der Hirtenleite können 3,98 ha ökologisch aufgewertet werden.
Bei der Birkleite können 146.928 Wertungspunkte (WP) geschaffen werden. Für den Ausgleich des Ausbaus der GVS Hungenberg – Kohlstein wird ein Bedarf von 3.076 m² benötigt (altes System). Für den Ausgleich des Ausbaus der GVS Hartenreuth – Leutzdorf besteht ein Bedarf von 29.224 WP (neues System). Dies entspricht einer Fläche von 5.411 m².
Bei der Hirtenleite können 70.079 WP geschaffen werden.
Der Markt Gößweinstein kann die Ausgleichsflächen auch für private Baumaßnahmen zur Verfügung stellen, sofern dies gewollt ist. Je Wertungspunkt könnten Einnahmen von rund 3,- € erzielt werden. Insgesamt beläuft sich der Wert der Wertungspunkte so auf rund 650.000,- €. 
Die Waldflächen werden auch weiterhin als Wald genutzt und deshalb auch künftig bewirtschaftet. Der notwendige Waldumbau ist bereits jetzt im Gang. Die ehemalige Rechtlergemeinschaft hat eine entsprechende Hiebmaßnahme auf eigene Kosten gegen Überlassung des geernteten Holzes bereits jetzt durchgeführt. Eine Durchforstung durch die ehemaligen Rechtler ist auch für die nächsten zehn Jahre vorgesehen.
Ein Waldwegebau wird derzeit nicht als notwendig erachtet, da dies zum einen Kosten erzeugen würde und zum anderen hierfür ein Ausgleich geschaffen werden müsste. Die ehemaligen Rechtler kennen die Gegebenheiten vor Ort äußerst gut und kommen auch gut zu Recht.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Markt Gößweinstein durch die Aufwertung der beiden Flächen ein äußerst günstiges Ökokonto schafft.
Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Waldflächen im Tal auf ihre Eignung als Ausgleichsflächen hin überprüft werden sollten.
Herr Jentsch empfiehlt zusätzlich, landwirtschaftliche Grundstücke als mögliche Tauschflächen zu erwerben.
Zudem könnten private Grundstückseigentümer landwirtschaftliche Flächen zum Ausgleich bereitstellen. Diese würden hierfür auch ein sog. Pflegegeld erhalten.
      

      

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8. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 26.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 8

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.01.2023, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 9

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Übernahme der gemeindlichen Wasserversorgung durch die Wiesentgruppe
 
Mit Schreiben vom 25.01.2023 hat der Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe die offizielle Übernahme der sog. Kohlsteingruppe mit den Ortsteilen Hungenberg, Kohlstein und Unterailsfeld bestätigt.

Ablösung der Holznutzungsrechte der Ortschaft Unterailsfeld 

Am 13.02.2023 wurden die Tauschvereinbarungen hinsichtlich der Ablösung der Nutzungsrechte der Ortschaft Unterailsfeld unterschrieben. Die Besitzeinweisung der künftigen Eigentümer ist damit erfolgt.

Festlegung der Benutzungsgebühren für die Doppelsporthalle Gößweinstein

In der gestrigen Sitzung der Schulverbandsversammlung wurde der Erlass einer Benutzungsordnung und der Erlass einer Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle Gößweinstein beschlossen.
Dabei wurden folgende Gebühren festgelegt: 

Die Gebühr bemisst sich je Halleneinheit (Einfachhalle) wie folgt:

1. Nutzung für den regelmäßigen Vereinssport (Dauernutzer) je Nutzungsstunde (60 min):          
vom 11.03.2023 bis 30.04.2023 sowie
vom 01.10.2023 bis 30.04.2024:        20,- € zzgl. etwaiger MwSt.
vom 01.05.2023 bis 30.09.2023:        10,- € zzgl. etwaiger MwSt.

2. Nutzung durch die Gemeinde Obertrubach (Grundschule Bärnfels) je Doppelnutzungsstunde (90 min):          

vom 11.03.2023 bis 30.04.2023 sowie
vom 01.10.2023 bis 30.04.2024:        17,54 € zzgl. etwaiger MwSt.
vom 01.05.2023 bis 30.09.2023:        8,77 € zzgl. etwaiger MwSt.

3. einmalige Nutzungen:

für Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern:        350,- € zzgl. etwaiger MwSt. je Halleneinheit
für Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder:        200,- € zzgl. etwaiger MwSt. je Halleneinheit

für Sportveranstaltungen:                        
vom 01.10.2023 bis 30.04.2024:        100,- € zzgl. etwaiger MwSt.
vom 01.05.2023 bis 30.09.2023:        50,- € zzgl. etwaiger MwSt.

je zusätzlichem Tag des Auf- bzw. Abbaus, welcher ansonsten durch anderweitig außerschulische Nutzung genutzt wird:                100,- € zzgl. etwaiger MwSt.        

Da Gebühren nun festgelegt wurden, soll in der Marktgemeinderatssitzung am 30.03.2023 die Vereinsförderung neu geregelt werden.

Interkommunale Gemeinderatssitzung am 21.03.2023

Am 21.03.2023 findet eine interkommunale Ratssitzung der Mitgliedsgemeinden der ILE Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz statt. Das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) soll fortgeschrieben werden. Eine entsprechende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Zudem wird auf die am gestrigen Tag versendete E-Mail wegen der Online-Infoveranstaltung über die Hintergründe und Inhalte der Neuerstellung des ILEKs hingewiesen.
Die am 21.03.2023 vorgesehene Sitzung des Bau- und Umweltausschusses fällt aus. Ein Ersatztermin wird baldmöglichst mitgeteilt.                               

Waldgruppe am Kindergarten Wichsenstein

Auf Grund von Personalgewinnungsproblemen ist eine Eröffnung der Waldgruppe am Kindergarten Wichsenstein zum 01.05.2023 nicht möglich. Derzeit herrscht hohe Anspannung in diesem Bereich. Die Eröffnung soll deshalb am 01.09.2023 erfolgen.

Zuwendung für die Sanierung des Abwasserkanals in Gößweinstein

Mit Bescheid vom 06.02.2023 hat das WWA Kronach für die Kanalsanierung in Gößweinstein, Sanierungsabschnitt 1, Zuwendungen in Höhe von 582.743,00 € in Aussicht gestellt.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.01.2023, bei den Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es wird der Beschluss Nr. 3

„Der vereinbarten Gesamtablösung der Holznutzungsrechte der Rechtlergemeinschaft Unterailsfeld wird zugestimmt. Grundlage der Zustimmung ist der vorgelegte Ablöseplan (Tauschkarte mit Tauschtabelle).“

bekanntgegeben.

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10. Änderung der Ausschussbesetzung auf Grund der Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat von Herrn Bernhard Vogel und von Herrn Maximilian Sebald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 10

Sachverhalt

Herr Bernhard Vogel war jeweils Mitglied im Haupt– und Finanzausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss. Zudem war Herr Vogel Stellvertreter für Frau Kerstin Hölzel im Tourismus- und Kulturausschuss.
Herr Maximilian Sebald war jeweils Mitglied im Haupt– und Finanzausschuss und im Bau- und Umweltausschuss. Zudem war Herr Sebald Stellvertreter für Frau Tanja Rost im Tourismus- und Kulturausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Besetzung der Ausschüsse bzw. die Stellvertreterregelung ist deshalb neu festzulegen.

Der Vorschlag der Fraktion JuF soll in der Sitzung vorliegen.

Beratung

Der Vorschlag der Fraktion JuF liegt noch nicht vor. Eine Entscheidung soll deshalb in der März-Sitzung getroffen werden.

Beschluss

Auf Grund des Vorschlages der Fraktion SPD wird die Ausschussbesetzung wie folgt geändert:

Haupt- und Finanzausschuss:

Mitglied: Andreas Brendel
Stellvertreter: Georg Bauernschmidt

Rechnungsprüfungsausschuss:

Mitglied: Kerstin Hölzel
Stellvertreter: Andreas Brendel 

Tourismus- und Kulturausschuss:
 
Stellvertreter für Kerstin Hölzel: Andreas Brendel

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Generalsanierung des Kindergartens St. Franziskus Gößweinstein; Schreiben des Katholischen Pfarramtes vom 12.01.2023; Kenntnisnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.01.2023, welches den Marktgemeinderäten überlassen wurde, teilt das Katholische Pfarramt Gößweinstein mit, dass die Kirchenstiftung Heiligste Dreifaltigkeit Gößweinstein die Generalsanierung des Kindergartens St. Franziskus plant. Die Bruttogesamtkosten werden auf rund 2,8 Mio. € geschätzt.
Für die Maßnahme wurden auf Grund der Mitteilung im Haushalt 2023 100.000,- € in den Ausgaben veranschlagt. Weitere Ausgaben und Einnahmen wurden in den Folgejahren 2024 und 2025 eingeplant.
Der Sachverhalt wurde am 02.02.2023 mit Vertretern der Kirchenstiftung bzw. des Erzbischöflichen Ordinariats erörtert. Die weitgehend fertiggestellte Planung der Generalsanierung wurde besprochen. Einsparpotentiale werden seitens der Kirche derzeit noch geprüft.
Es wurde vereinbart, dass die Planung noch verfeinert und mit etwaigen Zahlen hinterlegt wird. Dies gilt auch im Hinblick auf die Kostenbeteiligung der Kirchenstiftung Gößweinstein und des Erzbischöflichen Ordinariats. Zudem ist eine Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines etwaigen Defizits abzuschließen. Danach soll der Sachverhalt dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Ein Baubeginn noch in diesem Jahr wird als unwahrscheinlich angesehen.

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12. Neubau des Kindergartens Stempferhof Gößweinstein; Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Erweiterung am jetzigen Standort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 12

Sachverhalt

In der Sitzung am 28.07.2022 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Künftig werden im Kindergarten Stempferhof folgende Plätze vorgehalten:
2 Krippengruppen mit je 12 Plätzen, insgesamt 24 Plätze
2 Gruppen für über Dreijährige mit je 25 Plätzen, insgesamt 50 Plätzen

Auf Grund der errechneten Zahlen ist mit dem Träger des Kindergartens Stempferhof, dem Johannischen Sozialwerk e. V., in Kontakt zu treten. Mögliche Modalitäten für den Neubau einer Kindertageseinrichtung sind zu klären. Eine Bedarfsanerkennung wird in Aussicht gestellt.“

In Vollzug des Beschlusses wurde mit der Regierung von Oberfranken hinsichtlich der Förderung Kontakt aufgenommen. Auf Grund der Forderung der Regierung wurde eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens an der jetzigen Stelle erstellt. Die Studie, welche den Marktgemeinderäten zur Sitzung bereitgestellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung und eine Erweiterung u. a. aus folgenden Gründen nicht sinnvoll und möglich ist:
- Umsetzung des Raumprogramms nicht möglich
- max. 2gruppig
- Außenbereich zu klein
- Interimslösung notwendig

Für den 21.02.2023 ist ein Gespräch mit dem Johannischen Sozialwerk angesetzt.  

Beschluss

Der Errichtung eines Ersatzneubaus für die Kindertageseinrichtung Stempferhof wird grundsätzlich zugestimmt. Die weiteren Schritte sind einzuleiten (Klärung der Modalitäten mit dem Johannischen Sozialwerk als Träger der Einrichtung, Absprache mit der Regierung von Oberfranken und dem Landratsamt Forchheim).
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Ertüchtigung des sog. Finsterweges; ggf. Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 13

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.01.2023 hat Herr Ferdinand Haselmeier den Antrag gestellt, die Bürgerempfehlung aus dem Jahr 2021, den sogenannten Finsterweg zu ertüchtigen, in den Investitionsplan für das Jahr 2023 aufzunehmen und zumindest zur Anfinanzierung 200.000,- € bereit zu stellen.
Der Antrag wurde den Marktgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung überlassen. Auf den Inhalt wird nicht weiter eingegangen.

Herrn Haselmeier wurde mit Schreiben vom 03.02.2023 wie folgt geantwortet:

„Sehr geehrter Herr Haselmeier,

Ihren Antrag vom 04.01.2023 haben wir erhalten. Der Antrag wurde im Vorfeld der Beratung zum Haushalt 2023 am 10.01.2023 mit den weiteren Bürgermeistern und den (stellvertretenden) Fraktionsvorsitzenden besprochen. Ziel dieses Gespräches war es unter anderem, über Ihren Antrag zu informieren und Gelegenheit zu geben, Ihren Antrag durch Mitglieder des Marktgemeinderates zu stellen. Dies ist nicht geschehen. Wie Ihnen bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 26.01.2023 mitgeteilt wurde, war die Beantwortung Ihres Schreibens deshalb für die Zeit nach der o. g. Sitzung geplant. 
In der Haushaltsvorberatung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.01.2023 wurden, wie Sie ja selber in der Sitzung mitbekommen haben, 15.000,- € Planungskosten zur Ertüchtigung bzw. des Ausbaus des Finsterweges veranschlagt.  
Auch wurde in der Sitzung am 26.01.2023 ein Antragsrecht von Bürgern verneint. Diese Aussage ist insofern zu ergänzen, dass Bürger natürlich ein Antragsrecht nach Art. 18 b GO besitzen.
Da Ihr Antrag weder im Schreiben 04.01.2023 Bezug auf diese Bestimmungen genommen hat noch den Formerfordernissen dieser Vorschrift entspricht, wurde die oben zitierte Aussage in der Sitzung am 26.01.2023 getätigt.
Zum Inhalt des Antrages selber ist geplant, dieses baldmöglichst mit den Marktgemeinderäten zu besprechen. Über das Ergebnis werden wir Sie dann informieren.  

Mit freundlichen Grüßen

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister“

Sachverhaltsdarstellung zum Antrag:

MGR-Sitzung am 09.09.2021:

In der Bürgerversammlung am 22.07.2021 in Gößweinstein wurde folgender Antrag gestellt:

„Die Bürgerversammlung Gößweinstein beantragt, dass der Finsterweg als „Umgehungsstraße light“ bzw. Entlastungsstraße ausgebaut wird.“

Beschluss:

Der Ausbau des Finsterweges als Teil der sog. Umgehungsstraße wurde schon des Öfteren im Marktgemeinderat, insbesondere in den Haushaltsberatungen, thematisiert. Der Ausbau steht jedoch nicht an 1. Stelle in der Priorität. Vielmehr ist als nächste größere Straßenbaumaßnahmen der Ausbau der GVS Sachsendorf Richtung Gemeindegrenze Siegmannsbrunn vorgesehen. 
Der Ausbau des Finsterweges wird deshalb derzeit nicht weiterverfolgt.  

Abstimmungsergebnis: 7:8

MGR-Sitzung am 30.09.2021:

Beschluss:

Der Ausbau des Finsterweges als Teil der sog. Umgehungsstraße wird als notwendig erachtet. Derzeit wird eine Reihe von Großprojekten abgewickelt, welche eine hohe Beanspruchung der Arbeits- und Finanzressourcen des Marktes Gößweinstein bedeuten. Der Ausbau des Finsterweges soll deshalb zum nächsten Haushalt beraten werden. 

Abstimmungsergebnis:  8:7

HFA-Sitzung am 18.01.2022

Beratung:

Seitens des Gremiums wird kritisch hinterfragt, weshalb die Ortsumgehung Gößweinstein-Süd, die GV-Str. Stadelhofen-Sachsendorf-Siegmannsbrunn und der Ausbau der GV-Moschendorf komplett aus dem Investitionsprogramm gestrichen wurden. Hierzu wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund der Stabilisierungshilfe und unter Beachtung der dort genannten Auflagen, nicht realisierbare Maßnahmen zu kürzen oder gar zu streichen sind. Hierzu wird auch nochmals auf den o.g. Sachverhalt und den Bescheid der Regierung von Oberfranken verwiesen. Aufgrund fehlender Ressourcen kann eine Realisierung der Maßnahmen nicht erfolgen.

Beschluss:

Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, den Haushaltsentwurf 2022 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:  4:3

MGR-Sitzung am 27.01.2022:

Beschluss:

Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein (Landkreis Forchheim) für das Haushaltsjahr 2022

Abstimmungsergebnis:  11:4

Beschluss:

Dem Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 sowie dem dazugehörigen Investitionsprogramm wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:  11:4



Der Marktgemeinderat hat durch den Beschluss der Haushaltssatzung 2022 sowie dem Beschluss über den Finanzplan 2021 – 2025 durch konkludentes Handeln mehrheitlich zum Ausdruck gebracht, dass die Maßnahme den „Finsterweg als „Umgehungsstraße light“ bzw. Entlastungsstraße auszubauen“, nicht verfolgt werden soll. In Bezug auf den diesjährigen Haushalt wird auf das o.g.  Schreiben an den Antragsteller verwiesen.
Da der Antragsteller kein Antragsrecht in der vorgelegten Form besitzt, ist eine Behandlung des Antrages im Marktgemeinderat nicht zwingend notwendig. Sollte zur Klarstellung des Sachverhaltes dennoch eine Behandlung erfolgen, wäre, falls gewünscht, ein entsprechender Beschluss über den Antragsinhalt zu fassen.

Beratung

Es wird eine Übersicht überlassen, welche im Nachgang in das Ratsinformationssystem eingestellt wird. Diese Übersicht erläutert drei Handlungsalternativen:
1. bestehende Trasse in das Eigentum des Marktes Gößweinstein überführen
2. bestehende Trasse erweitern
3. neue Trasse
 
Es wird auf den Marktgemeinderatsbeschluss vom 30.09.2021 hingewiesen, in welchem der Ausbau des Finsterweges als Teil der sog. Umgehungsstraße als notwendig erachtet wird. Im Haushalt 2023 wurden deshalb auch 15.000,- € eingestellt. Es sollten sich ernsthafte Gedanken über die Ertüchtigung der Straße auch im Hinblick auf den Schwerlastverkehr gemacht werden. Dies sei bei einem Verkehrsdruck von 400 Fahrzeugen je Richtung und Tag notwendig. Die Art des Ausbaus sollte festgelegt werden.
Die Handlungsalternative 2, welche teilweise favorisiert wird, ist nach den gemachten Erfahrungen bei anderen Straßenbaumaßnahmen wie z. B. beim Ausbau der GVS Hungenberg – Kohlstein schon wegen des geringen Radius in der S-Kurve wohl nicht förderfähig.
Da die vorhandene Trasse nicht tragfähig sei, sollte eine Umgehung auf einer neuen Trasse mit dem Ziel gebaut werden, dass die Straßenbaulast künftig vom Landkreis Forchheim übernommen wird.
Teilweise wird auch die Meinung vertreten, dass vorab der noch ausstehende Grundstückserwerb durchgeführt werden sollte.
Der Erste Bürgermeister erklärt, dass ein bestandsorientierter Ausbau nicht möglich ist. Zum einen kann auf Grund der Grundstückseigentumsverhältnisse die derzeit mangelhaft vorhandene Straßenentwässerung nicht verbessert werden. Zum anderen müssten die jeweiligen Einfahrten in die Kreis- als auch in die Staatsstraße baulich erheblich angepasst werden.
Ein Ausbau im Kernwegekonzept ist wegen nicht erfolgter Grundstückssicherung abgelehnt worden.
Wiederholt wird auf die Notwendigkeit, die Maßnahme anzugehen, hingewiesen. Zudem wäre über die Verwendung der im Haushalt eingestellten 15.000,- € zu entscheiden.

Letztlich stehen die Schaffung eines Provisoriums für rund 500.000,- € und ein Vollausbau mit den Varianten aus dem Jahr 1994 zur Entscheidung an.

Die Anberaumung eines Vor-Ort-Termines unter Hinzuziehung eines Fachingenieurs wird als sinnvoll erachtet.                                                                                                            
                                                                                      

Beschluss

Es erfolgt eine Ortsbegehung durch den Marktgemeinderat unter Hinzuziehung eines Fachingenieurs. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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14. Rathausneubau; Festlegung des künftigen Standortes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 14

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 27.02.2023 wurden die Fraktionen gebeten, die möglichen Standortalternativen für einen Rathausneubau zu prüfen.  

Dabei wurden folgende Alternativstandorte mitgeteilt:

Fl.Nr. 264, Grundstück am ehemaligen Hallenbad
Fl.Nr. 669, Grundstück südlich des Bauhofes
Fl.Nr. 209, Grundstück des jetzigen Rathauses
Fl.Nr. 340, Grundstück zwischen Schule und Biomasseheizwerk
Fl.Nr. 287, Multifunktionsplatz in der V.-v.-Scheffel-Straße
Fl.Nr. 252/18, Parkplatz Höhenschwimmbad an der August-Sieghardt-Straße

Seitens des CSU/JuF-Fraktion wurde mitgeteilt, dass die Standorte "Altes Rathaus" sowie "Multifunktionsplatz“ weiterverfolgt werden sollten.

Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass die Standorte „Multifunktionsplatz“ und „Gelände altes Hallenbad“ näher in Betracht gezogen werden sollen. 

Die Fraktion FW/BMG spricht sich für den Standort „Multifunktionsplatz“ aus.

Beratung

Die SPD-Fraktion favorisiert den Standort am Multifunktionsplatz. Als Alternative wird das Grundstück am ehemaligen Hallenbad gesehen. 
Die Standortalternativen am Bauhof, an der Schule sowie am Höhenschwimmbad werden mangels Zentralität ausgeschlossen.
Wegen der beengten Platzverhältnisse und den denkmalrechtlichen Zwängen scheidet auch der Standort am jetzigen Rathaus aus.
Der Standort am Multifunktionsplatz bietet großzügige Platzverhältnisse. Ein Anschluss an das Nahwärmenetz ist ein weiterer Vorteil. Als Nachteile werden hier die zurückgesetzte Platzierung (2. Reihe) sowie der sich davor befindliche Wohnmobilstellplatz angesehen.
Am Hallenbad wäre ein Standort im Bereich des jetzigen Spielplatzes sinnvoll. Die Nähe zu den Einkaufsmärkten wäre hier von Vorteil.
Sollte das Rathaus am jetzigen Standort neu errichtet werden, wäre der Bau einer Tiefgarage sinnvoll. Dies könne sich der Markt Gößweinstein jedoch nicht leisten.
Der sich am Grundstück befindliche Felsblock würde eine Bebauung zusätzlich erschweren.
Das Grundstück sollte nach dem Umzug in ein neues Rathaus verkauft werden. Als gelungenes Beispiel wird hier der Verkauf des ehemaligen Hallenbades genannt.

Die Fraktionsgemeinschaft FW/BMG schließt sich den Ausführungen der SPD-Fraktion zu den Vorteilen des Standortes Multifunktionsplatz an und spricht sich ebenfalls für diese Variante aus. Zudem ist an diesem Standort bereits Infrastruktur vorhanden. Die Aufstellung von Bürocontainern für die Verwaltung während der Bauzeit kann entfallen. Die gute Verkehrsanbindung sowie die gute Lage sind Vorteile. Altlasten sind nicht zu erwarten. Hier könnte die neue Mitte von Gößweinstein entstehen. Ein Vorteil ist auch, dass die Aufwertung des Multifunktionsplatzes bereits Teil der ISEK-Fortschreibung ist.

Teilweise haben Marktgemeinderäte ein Faible für das jetzige Rathaus. Eine Begehung wird deshalb angeregt. Eine Renovierung wird für sinnvoll erachtet.

Dem wird entgegnet, dass die bisherigen Planungen keine Barrierefreiheit vorsehen sowie der Brandschutz äußerst problematisch sei. Zudem fallen Parkplätze weg.

Als Vorteil des jetzigen Standortes wird die Grundstückseigentümerschaft durch den Markt Gößweinstein gesehen. Ausreichend Parkplätze stehen insbesondere auch durch den Erwerb des dem Rathaus gegenüberliegenden Grundstückes zur Verfügung. Eine Containerlösung währende der Bauzeit sei nicht zwangsläufig notwendig. Bei Errichtung eines Neubaus hinter dem jetzigen Rathaus könne im alten Gebäude weitergearbeitet werden. 

Dem entgegnet der Erste Bürgermeister, dass er als Dienstvorgesetzter den Verwaltungsmitarbeitern die Belastungen während der Bauzeit nicht zumuten kann. Eine Zwischenlösung sei somit unumgänglich. Sollten Rüttelstopfsäulen zur Stabilisierung des Untergrundes notwendig sein, wäre dies eine erhebliche Belastung für die Anwohner. Die Anzahl der Besucherparkplätze wäre ein Problem.

Die bei Sanierung des Pfarramtes angebrachten Bedenken (Unwägbarkeiten bei Sanierung eines Altbestandes) müssten auch für das bestehende Rathaus gelten.

Dem wird entgegnet, dass hier die Kubatur um ein Vielfaches geringer ist.

Für das Grundstück am Multifunktionsplatz besteht ein Erbbaurechtsvertrag mit der Katholischen Kirchenstiftung Gößweinstein. Eine Zustimmung der Kirchenstiftung zur Errichtung eines Rathauses wäre notwendig.

Ein Umbau des jetzigen Rathauses ist auch aus Gründen der Arbeitsstättenverordnung und des Brandschutzes nicht zielführend.

Auf die beengte Zufahrtssituation am jetzigen Standort wird hingewiesen.

Beschluss

Als Standort für den Rathausneubau ist folgende Alternative weiter zu verfolgen: Multifunktionsplatz
Entsprechende Maßnahmen sind in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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15. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 28.02.2023 ö 15

Beratung

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 02.03.2023 13:32 Uhr