Datum: 17.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 10.01.2023
2 Bericht des Ersten Bürgermeisters
3 Fortsetzung der Vorberatung des Haushaltes 2023; Empfehlungsbeschluss
4 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Ladung Haupt- und Finanzausschusssitzung 17.01.2023.pdf
Download Protokoll Haupt- und Finanzausschusssitzung 17.01.2023.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 10.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.01.2023 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.01.2023 ö 2

Beratung

Für den Bereich Moritz, Kohlstein, Hungenberg usw. hat unser bisheriger Winterdienstleister seine Dienstleistung im Dezember 2022 nicht wie vereinbart durchgeführt, so dass ein Aushilfsdienstleister und unser Bauhof einspringen mussten. Dies hat beim Winterdienst dazu geführt, dass auch einige Beschwerden vorgebracht wurden.

Zum 01.01.2023 konnte über den Maschinenring nun ein neuer Winterdienstleister gefunden werden, welcher sich zunächst für eine Saison zur Verfügung stellt. Der Abschluss des neuen Winterdienstvertrages erfolgte im Rahmen einer Dringlichkeitsanordnung. 

Bereits im Sommer letzten Jahres kündigte der Maschinenring für die Winterdienstleistungen eine Preiserhöhung an. Die Preiserhöhung für die Winterdienstleistungen beträgt ca. 10 % gegenüber dem Vorjahr.

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3. Fortsetzung der Vorberatung des Haushaltes 2023; Empfehlungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Allen Marktgemeinderatsmitgliedern ging zur Sitzung am 10.01.2023 der Entwurf des Verwaltungshaushaltes sowie ein Entwurf des Stellenplanes zu. Für die Ausschussmitglieder wurden diese Unterlagen auch in Papierform bereitgestellt.
Ein Entwurf des Investitionsprogrammes wurde ebenfalls in das Ratsinformationssystem eingestellt. Dieses wird den Ausschussmitgliedern auch in Papierform bereitgestellt.

Beratung

Bezugnehmend auf die Frage zur Haushaltsstelle 0.7311.1167 (Minusbetrag im Ergebnis 2022 trotz stattgefundener Märkte) wird folgendes mitgeteilt: 

Im Haushaltsentwurf 2023 waren bei der o.g. Haushaltsstelle lediglich die Erstattungen für Standgebühren gebucht. Die tatsächlichen Einnahmen wurden erst am 03.01.2023 verbucht, so dass ein vorläufiges Ergebnis in Höhe von 1.174,50 € zu verzeichnen ist.


Zur Haushaltsstelle 0.9000.0615 (Einkommensteuerersatzleistung) ist folgendes anzumerken:

Der ursprüngliche Haushaltsansatz für 2023 sah Einnahmen in Höhe von 174.000,00 € vor. Laut Schreiben des Bayerischen Landesamt für Statistik beträgt die Einnahme für das Jahr 2023 tatsächlich 183.000,00 €. Der Haushaltsansatz wurde für die Jahre 2023 – 2026 entsprechend angepasst.

Seitens der Verwaltung wird zusätzlich noch die Haushaltsstelle 0.3701.7060 (Zuschusszahlung Kirche Morschreuth) mit einem einmaligen Ansatz in Höhe von 2.500,00 € für das Jahr 2023 angeregt.

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beläuft sich nach dieser Änderung im Jahr 2023 auf 469.600,00 €.

Anschließend wird der Vermögenshaushalt Seite für Seite durchgearbeitet.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass das zu beschaffende Notstromaggregat im Katastrophenfall für das Feuerwehrhaus Leutzdorf als zentrale Anlaufstelle vorgesehen ist. Im Bedarfsfall soll vor allem die kritische Infrastruktur nach Möglichkeit aufrecht erhalten bleiben. Das Rathaus, der Kindergarten, die Schule, etc. sind hier explizit nicht vorgesehen.

Für den Dorfweiher Leutzdorf sind u.a. noch Kosten für die Materialbeschaffung sowie kleinere Restarbeiten vorgesehen, welche vorrangig durch den Bauhof und die Bevölkerung geleistet werden. 

Mit Schreiben vom 12.01.2023 teilt das Katholische Pfarramt, Hl. Dreifaltigkeit Gößweinstein dem Markt Gößweinstein mit, dass eine Generalsanierung des Kindergartes St. Franziskus geplant ist. Die Bruttogesamtkosten belaufen sich nach den ersten Kostenschätzung auf ca. 2.800.000,- €. Nach Auskunft des erzbischöflichen Ordinariats Bamberg ist Kostenschätzung nicht verbindlich. Der Sanierungsumfang könnte sich gegebenenfalls noch reduzieren. Bei einem Bauprojekt in dieser Größenordnung ist laut der Marktverwaltung mit einem Baubeginn wohl erst im Jahr 2024 zu rechnen.

Nach kurzer Beratung zum genannten Sachverhalt sollen für das Jahr 2023 Kosten in Höhe von 100.000,- € veranschlagt werden. Für die Folgejahre ab 2024 soll ebenfalls ein Ansatz gebildet werden. Die Ansätze soll die Gemeindeverwaltung aufgrund vergangener Bauprojekte eigenständig ermitteln. Zusätzlich zu den Ausgaben sind auch die entsprechenden Zuschüsse ab 2024 zu veranschlagen.

Bezüglich der Straßenausbaupauschale wird angefragt, ob ein Verzeichnis geführt, aus dem eine Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben ersichtlich ist. Hierzu wird mitgeteilt, dass ein entsprechendes Verzeichnis nicht geführt wird und die Einnahmen aus der Straßenausbaupauschale gleichartige Ausgaben für den Straßenbau bei weitem nicht abdecken.

Seitens des Gremiums wird die Frage gestellt, weshalb der Markt Gößweinstein bei der Erschließung Hühnerlohs eine Eigenleistung in Höhe von rund 208.000,- € erbringen muss. Laut Geschäftsleiter können bei der Erschließung Hühnerlohs einzelne Bauabschnitte, wie z.B. der Parkplatz oder der Wirtschafsweg, nicht auf die Herstellungskosten umgelegt werden.

Auf Nachfrage zu den Bauhofgeräten wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Aufsitzmäher (Mulchmäher) um eine Ersatzbeschaffung und beim Kleintransporter um eine Neubeschaffung handelt. Die Beschlüsse hierzu wurden bereits in vergangenen Sitzungen gefasst.

Unter Bezugnahme auf die bevorstehenden Kanalsanierungen in Gößweinstein werden seitens des Gremiums die fehlenden Kosten für den Finsterweg als nutzungsfähige Umgehungsstraße während der Bauphase moniert. Es wird angeregt, dass man zur Ertüchtigung des Finsterweg, mindestens jedoch für die Verbesserung der Straßenentwässerung und die Ausbesserung / Verbreiterung der Bankette mit Rasengittersteinen, finanzielle Mittel zur Verfügung stellen sollte.

Diesem wird entgegnet, dass für eine Verbreiterung der Straße sowie der Ausbesserung der Bankette u.a. ein tüchtiger Untergrund und evtl. ein Entwässerungsgraben geschaffen werden muss. Bevor dies jedoch geschehen kann, müssten vorab noch die Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke geklärt werden, da die genannten Baumaßnahmen auch diese betreffen würden.

Zum Thema Südumgehung und Finsterweg ist nochmals eine gesonderte Behandlung in einer der kommenden Marktgemeinderatssitzungen notwendig. 

Unabhängig davon sollen für das Jahr 2023 jedoch Planungskosten in Höhe von 15.000,- € zur Ertüchtigung bzw. des Ausbaus Finsterweg veranschlagt werden.

Zum Thema Kanalsanierung wird seitens der Verwaltung auf eine Präsentation / Vorstellung in der Marktgemeinderatssitzung am 26.01.2023 verwiesen. Die Zuschüsse in Höhe von 574.000,- € im Jahr 2025 entfallen lt. Geschäftsleitung auf rund 1.400.000,- € zuwendungsfähige Ausgaben.

Beschluss

Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, den Haushaltsentwurf 2023 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.01.2023 ö 4

Beratung

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 19.01.2023 18:34 Uhr