Datum: 10.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 18.01.2022
2 Bericht des Ersten Bürgermeisters
3 Vorberatung des Haushaltes 2023
4 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Ladung Haupt- und Finanzausschusssitzung 10.01.2023.pdf
Download Protokoll Haupt- und Finanzausschusssitzung 10.01.2023.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 18.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.01.2023 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.01.2023 ö 2

Beratung

Berichtspunkte liegen nicht vor.

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3. Vorberatung des Haushaltes 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Allen Marktgemeinderatsmitgliedern ging der Entwurf des Verwaltungshaushaltes (Auswertung Haushaltsstellen) sowie ein Entwurf des Stellenplanes zu. Für die Ausschussmitglieder wurden diese Unterlagen auch in Papierform bereitgestellt. Diese sind Grundlagen für die Beratung.

Nach dem vorliegenden Entwurf beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt rund 620.100,00 €.

Die Vorlage eines Entwurfes des Investitionsprogrammes soll bis zur Sitzung ebenfalls erfolgen.

Beratung

Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Sitzung am 17.01.2023 wurde den Ausschussmitgliedern in Papierform bereitgestellt.

Vorab wird der Stellenplan durchgearbeitet. Insbesondere werden Änderungen gegenüber dem Vorjahr erläutert. Fragen hierzu werden beantwortet.

Anschließend wird der Verwaltungshaushalt Seite für Seite durchgearbeitet. Der Erste Bürgermeister sowie der Geschäftsleiter und der Kämmerer erläutern bedeutende Ansatzänderungen gegenüber dem Vorjahr und beantworten Fragen zu einzelnen Ansätzen.

Bei mehreren Haushaltstellen erfolgt die (Um-)Buchung für das Haushaltsjahr 2022 erst vor Legung der Jahresrechnung, spätestens bis 30.04.2023.

Auf Grund der Hinweise des Geschäftsleiters sowie des Kämmerers werden folgende Änderungen des Haushaltsplanes 2023 vorgenommen:



Ansatz alt:
Änderung
Ansatz neu:
Jahr
0.3440.1339
Verkauf Drucksachen
0
0
0
2023


0
+ 15.000
15.000
2024


0
+ 4.000
4.000
2025


0
+ 1.000
1.000
2026
0.3440.6323
Chroniken, Urkunden
0
+ 28.000
28.000
2023
0.4640.5010
Unterhalt Gebäude
4.500
+ 5.000
9.500
2023
0.5939.5160
Unterhalt Freizeitanlagen
35.000
+ 10.000
45.000
2023
0.8801.5010
Unterhalt Gebäude
22.500
+ 5.000
27.500
2023
0.9000.8321
Kreisumlage
1.798.000
+ 109.000
1.907.000
2023


Die Zuführung zum Vermögenshaushalt reduziert sich im Jahr 2023 auf 463.100,00 €.


Darüber hinaus sind noch folgende Fragen gestellt worden:

  1. 0.0682.5000 + 0.682.6400
Warum wurde für das Jahr 2023 noch ein Ansatz gebildet, in den Folgejahren jedoch nicht?

Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass man die Möglichkeit der Rückabwicklung des Vertrages prüfe und entsprechend ab 2024 keine Kosten mehr für das Pfarramt einplanen möchte.

  1. 0.3490.6799
Der Aufwand des Bauhofes für die Kulturveranstaltungen erscheint im Verhältnis zu anderen Bereichen sehr hoch.

Wie hoch der tatsächliche Aufwand für den Weihnachtsmarkt war, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden, da noch nicht sämtliche Umbuchungen vorliegen. Hierzu erfolgt nochmals eine gesonderte Mitteilung.

  1. 0.5591.7093
Weshalb erfolgt eine Erhöhung der Zuschüsse für Vereine?

Die Erhöhung der Zuschüsse richtet sich unter anderem nach den erhöhten Nutzungsgebühren für die neu erbaute Doppelsporthalle. Die tatsächliche Erhöhung der Vereinsförderung ist noch im Marktgemeinderat zu behandeln.

  1. 0.5702…..
Besteht die Möglichkeit von Einsparungen im Bereich des Freibads im Vergleich zum Vorjahr?

Dem Grunde nach bestehen nur zwei Möglichkeiten zur Einsparung, entweder die Unterhaltskosten komplett einzustellen oder die Öffnungszeiten zu reduzieren. Da jedoch immer wieder kleine Unterhaltsarbeiten getätigt werden müssen und seitens der Bevölkerung auch der Wunsch nach längeren Öffnungszeiten besteht, ist eine Kostenreduzierung entsprechend nicht möglich.

  1. 0.7311.1167
Da im Jahr 2022 wieder Märkte stattgefunden haben, stellt sich die Frage, weshalb unter der genannten Haushaltsstelle keine Einnahmen, sondern vielmehr ein Minusbetrag in Höhe von 103,50 € besteht.

Seitens der Verwaltung konnte hierzu keine Antwort geliefert werden. Diese wird bis zur kommenden Sitzung am 17.01.2023 nachgereicht.

  1. Bezugnehmend auf die höheren Bewirtschaftungskosten für Gebäude wird die Frage gestellt, wie viel der derzeitige Strompreis betrage?

Mit Verweis auf die Marktgemeinderatssitzung vom 29.09.2022 wird ein Strompreis von ca. 0,80 € / kWh mitgeteilt.


Seitens der Verwaltung wird noch folgendes mitgeteilt:
Bei der Haushaltsstelle 0.7910.6610 (Mitgliedsbeiträge an Verbände) wurde für das Jahr 2023 ein Haushaltsansatz in Höhe von 31.700,00 € gebildet. Dieser wird sich nach den vorliegen Informationen nochmals reduzieren. Da die Höhe der Reduzierung jedoch nicht bekannt, wird der Ansatz in Höhe von 31.700,00 € beibehalten.

Bei der Haushaltstelle 0.9000.0615 (Einkommensteuerersatzleistung) wurden für das Jahr 2023 lt. Entwurf 174.000,00 € veranschlagt. Es wird mitgeteilt, dass dieser sich nochmals erhöhen wird. Die tatsächliche Erhöhung wird nach Möglichkeit in der Sitzung am 17.01.2023 bekanntgegeben.

Im Vorgriff auf die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 17.01.2023 wird mitgeteilt, dass im Jahr 2023 bei vier Krediten die Zinsfestschreibung endet und diese durch eine Sondertilgung in 2023 abbezahlt werden sollten. Die Sondertilgung beträgt insgesamt rund 511.000,00 €.

Durch die Sondertilgung reduzieren sich dementsprechend die Zinsen für die Folgejahre 2024 bis 2026 im Verwaltungshaushalt.
Seitens des Gremiums wurde die geplante Sondertilgung und die damit niedrigeren Zinsen positiv aufgenommen, so dass die Ansätze für die Jahre 2023 bis 2026 nicht verändert werden.
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4. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.01.2023 ö 4

Beratung

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 12.01.2023 09:10 Uhr