Datum: 26.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Vorstellung der Kanalsanierungsmaßnahmen im Ort Gößweinstein; Zustimmung zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach RZWas 2021 für den Sanierungsabschnitt 1
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.12.2022
4 Bericht des Ersten Bürgermeisters
5 Verabschiedung des Haushalts 2023
5.1 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023
5.2 Beschlussfassung über den Finanzplan 2022 - 2026
6 Bestätigung des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Leutzdorf
7 Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Leutzdorf
8 Bestätigung des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kleingesee
9 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 1

Beratung

Ferdinand Haselmeier bemängelt, dass er auf einen an den Markt Gößweinstein gerichteten Antrag hinsichtlich der Ertüchtigung des Finsterweges bislang keine Antwort erhalten hat. Laut Erstem Bürgermeister wurde der Antrag im Rahmen der Haushaltsberatung besprochen. Vom Geschäftsleiter wird ergänzt, dass Bürger kein Antragsrecht im Marktgemeinderat besitzen würden. Intern wurde abgesprochen, das Schreiben von Herrn Haselmeier nach Verabschiedung des Haushaltes 2023 zu beantworten.

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2. Vorstellung der Kanalsanierungsmaßnahmen im Ort Gößweinstein; Zustimmung zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach RZWas 2021 für den Sanierungsabschnitt 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Sachverständigenbüro Schneeberg und Kraus wurde mit der gesamtheitlichen Zustandsbewertung des Abwasserkanalnetzes im Hauptort Gößweinstein beauftragt. Die Ergebnisse der Bewertung wurden von Ingenieur Müller bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 16.12.2021 vorgestellt.
In Kenntnis der baulichen Schäden und der hydraulischen Belastung wurde als weitergehender Bearbeitungsschritt eine detaillierte Sanierungsplanung, vorerst für den Abschnitt 1, erstellt. Diese wird in der Sitzung von Ingenieur Müller vorgestellt. Die dazugehörige Präsentation wird den Marktgemeinderäten im Nachgang zur Sitzung überlassen.
 
Für diesen Sanierungsabschnitt 1 hat der Markt Gößweinstein am 15.12.2022 beim Wasserwirtschaftsamt Kronach eine Zuwendung beantragt. Die Gesamtkosten des Sanierungsabschnittes 1 belaufen sich auf 1.584.961,- €. Die beantragte Zuwendung beläuft sich auf 573.500,- €. Laut WWA Kronach muss eine entsprechender Marktgemeinderatsbeschluss zur Zuwendungsantragstellung gefasst werden.

Beratung

Herr Müller erklärt, dass der Ort Gößweinstein in 4 Sanierungsabschnitte eingeteilt worden ist. Zusätzlich sollen, wenn nötig, in Behringersmühle Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. In diesen beiden Ortsteilen sind die Kanalleitungen teilweise schon über 50 Jahre alt. Im ersten Abschnitt soll vor allem die Kanalleitung von der Ortsmitte Gößweinstein in der Balthasar-Neumann-Straße beginnend auf Höhe der Einmündung der Burg- bzw. Viktor-von Scheffelstraße über die Behringersmühler Straße bis zur Einmündung in die August-Sieghardt Straße über den Minigolfplatz bis zum Beginn des Sturzgefälles entlang des Behringersmühler Berges saniert werden. Hier muss die vorhandene Leitung auf Grund der hydraulischen Unterdimensionierung in offener Bauweise komplett ausgetauscht werden. Gleiches gilt für die Schützenstraße. Dass die Leitung in der Behringersmühler Straße unterdimensioniert ist, ist bei Starkregenereignissen auf Grund herausgespülter Schachtdeckel für jedermann sichtbar.  Die notwendigen Sanierungen, die mittels Inliner-Verfahren durchgeführt werden können, werden noch nicht abgehandelt. Hier werden die Ergebnisse der weiteren Sanierungsplanung der folgenden Abschnitte abgewartet, sodass bei einer Ausschreibung ein größeres Auftragsvolumen erreicht werden kann. Die Inliner-Sanierung ist relativ schnell zu erledigen und hat kaum Auswirkungen für die Bürger. Bei der offenen Bauweise im o. g. Abschnitt ist mit Vollsperrungen des Verkehrs zu arbeiten. Diese Arbeiten sollen noch im Herbst 2023 beginnen. 

Beschluss

Der Zuwendungsantragstellung nach RZWas 2021 beim WWA Kronach für die Kanalsanierung im Markt Gößweinstein, Sanierungsabschnitt 1, mit Kosten von 1.584.961,- € und einer beantragten Zuwendung in Höhe von 573.500,- €, jeweils brutto, wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Akustik im Pfarrheim

Die Akustik bei den Ratssitzungen im Pfarrheim wurde wiederholt bemängelt. Es ist vorgesehen, mit dem Eigentümer des Gebäudes, der Pfründestiftung Gößweinstein, wegen möglicher einzuleitender Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik in Kontakt zu treten. 
Es wäre jedoch auch denkbar, die Sitzungen künftig im Kulturzentrum Morschreuth abzuhalten. Dies wurde terminlich jedoch mit den dortigen Nutzern noch nicht abgestimmt.

Antrag auf Schluss der Beratung nach der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Gößweinstein

In der Marktgemeinderatssitzung am 13.12.2022 wollte Marktgemeinderat Sebald bei TOP 5 der öffentlichen Sitzung Antrag auf „Schluss der Beratung und sofortige Abstimmung“ nach § 29 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung des Marktes Gößweinstein (Beratung der Sitzungsgegenstände) stellen.
Dies wurde ihm mit dem Hinweis verwehrt, dass er bereits an der Beratung zum Tagesordnungspunkt teilgenommen hat und er deshalb diesen Antrag nicht mehr stellen könne.
Wie Herr Sebald nun mitteilte, ist dem Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte Bayern, welches den neuen Marktgemeinderatsmitgliedern zu Beginn der Wahlperiode vom Markt Gößweinstein überlassen wurde, auf Seite 59 Gegenteiliges zu entnehmen:

„Antrag auf Schluss der Debatte bzw. Antrag auf sofortige Abstimmung:

Wird dieser Antrag angenommen, dürfen selbst Redner, die noch auf der Rednerliste stehen, nicht mehr zur Sache sprechen. Es wird also danach sofort über den Beratungsgegenstand inhaltlich abgestimmt.
Diesen Geschäftsordnungsantrag dürfen auch solche Mitglieder stellen, die bereits vorher gesprochen haben; ihm geht ein Antrag auf Vertagung voraus.“

Die in der Sitzung am 13.12.2022 und schon seit Jahrzehnten beim Markt Gößweinstein angewandte Praxis wird deshalb aufgegeben, auch wenn diese Anwendung durchaus sinnvoll erschien.

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5. Verabschiedung des Haushalts 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 5
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5.1. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Der Haushalt wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10.01. und 17.01.2023 vorberaten.
Entwürfe des Verwaltungshaushaltes, ein Entwurf des Stellenplanes und des Investitionsprogramms wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderates zu den vorberatenden Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Marktgemeinderat am 17.01.2023 empfohlen, den Haushaltsentwurf 2023 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Beratung

Der Vorsitzende der Fraktionsgemeinschaft CSU/Jugend und Frauen erklärt, dass der Haushalt 2023 in sich stimmig ist. Da größere Maßnahmen erst in den nächsten Jahren anstehen, handelt es sich um einen Übergangshaushalt. Die eingeplante Sondertilgung wird auf Grund gestiegener Zinsen ebenso begrüßt wie die Erhöhung des Ansatzes für die Vereinsförderung. Der eingestellte Ansatz in Höhe von 15.000,- € für den Finsterweg ist leistbar. Da u. a. auch Ausgaben für den wichtigen Ausbau der Kinderbetreuung eingestellt wurden, wird der Haushalt 2023 von der Fraktionsgemeinschaft CSU/Jugend und Frauen mitgetragen.

Laut dem Fraktionsvorsitzenden der SPD enthält der Haushalt 2023 wenig Spektakuläres. Die Ansätze im Verwaltungshaushalt wurden moderat erhöht. 100.000,- € wurden für die Rathausplanung eingestellt. Hier gilt es eine gemeinsame Analyse anzustellen. Für das weitere Dauerthema Südumgehung wurden nur läppische 15.000,- € eingestellt. Dieser niedrige Betrag zeigt den mangelnden Willen, das Thema ernsthaft anzugehen und ist kein Signal für übergeordnete Behörden. Bei der Bildung der Ansätze für das Freibad wird bei der Trennung der Ausgaben zwischen dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt Transparenz vermisst. Das vorhandene Engagement des Fördervereins Höhenschwimmbad sollte genutzt werden. Dem Haushalt 2023 wird die Zustimmung erteilt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat fasst Beschluss über folgende

Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.441.700,- €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.383.600,- € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer:

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        480 v. H.

      b) für die Grundstücke (B)        480 v. H.

2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.406.000,- € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.


Gößweinstein, den XX.XX.2023
Markt Gößweinstein
       

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister


Ebenso wird dem Haushaltsplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. Beschlussfassung über den Finanzplan 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 5.2

Beschluss

Dem Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 sowie dem dazugehörigen Investitionsprogramm wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bestätigung des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Leutzdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 6

Sachverhalt

Am 05.01.2023 fand anlässlich einer von der Gemeinde Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung aufgrund des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen 1. Kommandanten Michael Heinlein eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Leutzdorf statt. Es waren 38 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des 1. Kommandanten:

Wahlvorschlag: Michael Heinlein
Insgesamt wurden 38 Stimmen abgegeben, davon zwei Stimmenthaltungen.
Es entfielen 36 Stimmen auf Michael Heinlein.
Der wiedergewählte 1. Kommandant Michael Heinlein, Leutzdorf 40, nahm auf Befragen durch den Ersten Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum 1. Kommandanten an.
Der Gewählte hat alle erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert.

Beschluss

Herr Michael Heinlein, Leutzdorf 40, wird als gewählter 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Leutzdorf bestätigt.
Er hat alle erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Leutzdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 7

Sachverhalt

Am 05.01.2023 fand anlässlich einer von der Gemeinde Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung auf Grund des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Kommandanten Christian Redel eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Leutzdorf statt. Es waren 38 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des stellvertretenden Kommandanten:

Wahlvorschlag: Christian Redel
Insgesamt wurden 38 Stimmen abgegeben, davon eine Stimmenthaltung.
Es entfielen 37 Stimmen auf Christian Redel.
Der wiedergewählte stellvertretende Kommandant Christian Redel, Leutzdorf 27, nahm auf Befragen durch den Ersten Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum stellvertretenden Kommandanten an.
Der Gewählte hat alle erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert.

Beschluss

Herr Christian Redel, Leutzdorf 27, wird als gewählter stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Leutzdorf bestätigt.
Er hat alle erforderlichen Lehrgänge absolviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Bestätigung des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kleingesee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 8

Sachverhalt

Am 06.01.2023 fand anlässlich einer von der Gemeinde Gößweinstein festgelegten Dienstversammlung auf Grund des Rücktritts des bisherigen 1. Kommandanten Marco Brendel eine Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Kleingesee statt. Es waren 37 wahlberechtigte aktive Feuerwehrmitglieder anwesend.

Wahl des 1. Kommandanten:

Wahlvorschlag: Torsten Förster
Insgesamt wurden 37 Stimmen abgegeben, davon fünf Stimmenthaltungen.
Es entfielen 31 Stimmen auf Torsten Förster.
Der neugewählte 1. Kommandant Torsten Förster, Leimersberg 20, nahm auf Befragen durch den Ersten Bürgermeister Hanngörg Zimmermann die Wahl zum 1. Kommandanten an.
Der Gewählte muss noch den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Beschluss

Herr Torsten Förster, Leimersberg 20, wird als gewählter 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kleingesee bestätigt.
Er muss noch den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Ihm wird dazu eine Frist von einem Jahr eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Marktgemeinderatssitzung 26.01.2023 ö 9

Beratung

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 02.02.2023 09:05 Uhr