Datum: 13.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 27.10.2022
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters
4 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Wichsenstein-Albertsgarten" um Teile des Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein
5 Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf 30 km/h für Leutzdorf sowie alle übrigen Gemeindeteile; Beschluss
6 Anbau einer Terrassenüberdachung an der Kulturwerkstatt Morschreuth; Antrag der Dorfgemeinschaft Morschreuth e. V. auf Bezuschussung
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 1

Beratung

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 27.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 3

Beratung

Sitzungstermine im Januar 2023

Der Sitzungskalender 2023 wurde den Marktgemeinderäten überlassen. Im Januar sind folgende Sitzungen vorgesehen:
10.01. und 17.01.2023 HFA-Sitzungen
24.01.2023 BUA-Sitzung
26.01.2023 MGR-Sitzung

Ergebnis der Bürgerentscheide am 04.12.2022

Bürgerentscheid 1, Ratsbegehren, Rathaus in das Pfarrhaus

Gültige Ja-Stimmen        828
Gültige Nein-Stimmen        970
Gültige Stimmen insgesamt        1.798
Ungültige Stimmen insgesamt        75

Bürgerentscheid 2, Bürgerbegehren, Kein Rathaus in das Pfarrhaus

Gültige Ja-Stimmen        1.012
Gültige Nein-Stimmen        718
Gültige Stimmen insgesamt        1.730
Ungültige Stimmen insgesamt        143

Stichfrage 

Gültige Zustimmungen zum BE 1         808
Gültige Zustimmungen zum BE 2        1.014
Gültige Stimmen insgesamt        1.822
Ungültige Stimmen insgesamt        51

Die Bürgerentscheide brachten folgendes Ergebnis:
Der 1. Bürgerentscheid (Ratsbegehren) ist im Sinne von Nein entschieden.
Der 2. Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) ist im Sinne von Ja entschieden.
Es liegt keine widersprüchliche Entscheidung vor, der Stichentscheid ist daher bedeutungslos.

Erhalt von Bedarfszuweisung / Stabilisierungshilfe im Jahr 2022

Der Markt Gößweinstein hat im Jahr 2022 eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 800.000,- € als Investitionshilfe erhalten. Nach dem Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 01.12.2022, welcher den Marktgemeinderäten in Kopie überlassen bzw. ins Ratsinformationssystem eingestellt wird, wurde die Hilfe u. a. unter folgenden Auflagen bewilligt, die von der Kommune bis spätestens 31.03.2023 erfüllt und nachgewiesen werden:

  1. Fortschreibung und Umsetzung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzeptes bis 31.03.2023. 
  2. Aktualisierung der tabellarischen Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept
  3. Beschluss des fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes durch den Marktgemeinderat 

Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-West 

Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West wird im Januar 2023 eine Potentialflächenberechnung vorlegen, anhand derer dann Vorschläge zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung gemacht werden können.
Der Ausschuss des Planungsverbandes Oberfranken-West hat in der Sitzung am 17.11.2022 festgelegt, dass innerhalb eines Radius von 5 km von einer seismologischen Station keine Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden.
Im Dreieck zwischen den Ortsteilen Gößweinstein, Leutzdorf und Etzdorf befindet sich so eine seismologische Station der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Gräfenberg-Array; GRA3 Leutzdorf).
Das Gebiet des Marktes Gößweinstein befindet sich fast ausschließlich im o.g. 5-km-Radius. Lediglich kleine Bereiche im Nordosten (bei Unterailsfeld) sowie im Südwesten des Gemeindegebietes (bei Morschreuth und Wichsenstein) liegen außerhalb dieses Radius.
Die weitere Behandlung des Sachverhaltes soll nach Vorliegen der Potentialflächenberechnung erfolgen.

Bekanntgabe von dringlichen Anordnungen nach Art. 37 Abs. 3 GO

Die Arbeiten zur Errichtung der Zuwegung zur Waldgruppe des Kindergartens Wichsenstein wurden in Absprache mit dem Zweiten Bürgermeister zum Angebotspreis von 26.822,60 € an die Fa. Lämmlein & Übbing vergeben. Ein erstes Angebot wurde bereits im Oktober 2022 abgegeben. Dieses musste wegen einer Verminderung der Ausbaugüte nachgebessert werden. Das nachgebesserte Angebot vom 25.11.2022 wurde vom ALE überprüft. Nach Mitteilung des ALE vom 01.12.2022 sind im Angebot keine Ausreißer enthalten. Da die Fa. Lämmlein & Übbing die Arbeiten im Rahmen der Flurneuordnung im Bereich von Wichsenstein am 02.12.2022 abgeschlossen hatte und die Baufahrzeuge auf Grund des bevorstehenden Winters abziehen wollte, wurde an diesem Tag der mündliche Auftrag zur Durchführung der Arbeiten vergeben. Mittlerweile wurden die Arbeiten zum Großteil abgeschlossen.

Von der Fa. BIV wurde ein Notstromaggregat zum Preis von 22.610,- € bestellt. Das Gerät soll noch im Dezember geliefert werden und soll im Falle eines Blackouts eingesetzt werden. Vergleichbare Aggregate sind im Prinzip seit Anfang des Jahres ausverkauft bzw. haben eine Lieferzeit von bis zu 24 Monaten. Das Aggregat soll am Feuerwehrgerätehaus in Leutzdorf eingesetzt werden, da das Gebäude, wie auch das Feuerwehrgerätehaus in Behringersmühle sowie der Anbau am Feuerwehrgerätehaus Kleingesee, über eine Notstromeinspeisemöglichkeit verfügt. Im Falle eines Blackouts wäre der Markt Gößweinstein auch eine Katastrophenschutzbehörde.

§ 2b Umsatzsteuergesetz 

Der Bund plant eine Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können dann das alte Umsatzsteuerrecht voraussichtlich noch bis einschließlich des Jahres 2024 weiterhin anwenden.
Obwohl der Markt Gößweinstein alle notwendigen Vorbereitungen zur Umsetzung des neuen Rechts getroffen hat, wird die Optionsregelung aus Gründen einer ansonsten teilweise erfolgenden Mehrbelastung für Bürger, z.B. für die Mieter der Kletterhalle, weiterhin angewendet. 
Die bereits beschlossene Parkgebührenerhöhung bedeutet somit Mehreinnahmen für den Markt Gößweinstein.   

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4. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Wichsenstein-Albertsgarten" um Teile des Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 28.07.2022 folgenden Beschluss gefasst:

„Zur Ermöglichung der Bebauung wird der Erweiterung/Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Wichsenstein-Albertsgarten“ zugestimmt. 

Es soll ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Wichsenstein Albertsgarten – 2. Änderung“

Das Plangebiet umfasst Teile des Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein.

Es wird wie folgt begrenzt:

Im Nordosten bzw. Osten: Fl.Nrn. 56, Teilfläche, und 139, Teilfläche (Ortsstraße), beide Gmkg. Wichsenstein
Im Süden: Fl.Nr. 61/1, Gmkg. Wichsenstein
Im Südwesten: von nicht von der Planänderung betroffene Teile des Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein 
Im Nordwesten: von nicht von der Planänderung betroffene Teile der Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein 

Die anfallenden Kosten sind von der Bauwerberin zu tragen.“

Mit E-Mail vom 18.10.2022 hat die Bauwerberin nun mitgeteilt, dass für sie ein Hausbau in Wichsenstein derzeit nicht mehr Frage komme. Leider habe sich das Verfahren zu lange hingezogen und wäre am Ende von den Baubedingungen nicht lohnenswert für sie. Man habe sich deshalb für eine Immobilie in Forchheim entschieden.

Beschluss

Der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Wichsenstein-Albertsgarten“ um Teile des Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein, vom 28.07.2022 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf 30 km/h für Leutzdorf sowie alle übrigen Gemeindeteile; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 5

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 03.11.2022 hat Herr Dominik Bergner Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung in Leutzdorf sowie in allen übrigen Ortsteilen der Gemeinde gestellt. 
Nach § 3 Abs 3 Nr. 1 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigen Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.
Bereits im Jahr 1997 wurde in folgenden Gemeindebereichen auf gemeindlichen Straßen 30-km/h-Zonen angeordnet:
- Kohlstein
- Hungenberg
- Unterailsfeld
- Hühnerloh
- Sachsendorf
- Stadelhofen
- Allersdorf
- Kleingesee-Weinstraße
- Kleingesee-Zum Reiperts
- Kleingesee-Brunnenstraße
- Wichsenstein Ortsstraße Richtung Ühleinshof sowie Ringstraße im Bereich Kindergarten
- Morschreuth-Oberes Dorf
- Morschreuth-Kirchenstraße
- Morschreuth-Flurstraße
- Leutzdorf nördlicher Teil

Zusätzlich ist auf einer ganzen Reihe von weiteren gemeindlichen Ortsstraßen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt bzw. wurden 30-km/h-Zonen ausgewiesen.

Zudem gilt auf folgenden Straßen eine 30-km/h-Beschränkung:

Kreisstraße FO 23 in Gößweinstein von Etzdorf kommend
Staatsstraße 2191 in Gößweinstein (Ortszentrum)
Staatsstraße 2185 in Behringersmühle von Gößweinstein kommend
Kreisstraße FO 30 in Morschreuth

Neu betroffen wären u. a. folgenden Straßen anderer Baulastträger:

Kreisstraße FO 39 in Wölm
Bundesstraße B 470 in Behringersmühle
Staatsstraße St 2185 in Behringersmühle von Oberailsfeld kommend
Staatsstraße St 2191 in Gößweinstein von Sachsenmühle kommend bis Ortsausgang Richtung Siegmannsbrunn (Rest)
Staatstraße St 2685 in Gößweinstein von Leutzdorf kommend
Staatstraße St 2685 in Leutzdorf
Kreisstraße FO 23 in Etzdorf und Türkelstein
Kreisstraße FO 23 in Hartenreuth
Kreisstraße FO 37 in Hartenreuth
Kreisstraße FO 37 in Wichsenstein
Kreisstraße FO 21 in Wichsenstein von Bieberbach kommend
Kreisstraße FO 37 in Hardt und Sattelmannsburg
Kreisstraße FO 43 in Kleingesee von Bieberbach kommend
Kreisstraße FO 20 in Kleingesee von Bärnfels kommend
Staatstraße St 2191 in Kleingesee
Staatstraße St 2191 in Stadelhofen

Nach § 45 Abs. 1a StVO können die Straßenverkehrsbehörden Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen, z.B. in Bade- oder Kurorten, wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können.

Das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Gößweinstein wurde am 13.11.2019 als Luftkurort anerkannt.

Beratung

Die Beschlussempfehlung, bei den zuständigen Behörden Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Innerortsstraßen auf dem Gebiet des Marktes Gößweinstein zu stellen, wird als zu pauschal und zu heftig empfunden. Es würden hohe Kosten für die Schilderbeschaffung entstehen. Eine Prüfung der Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung sollte für alle aufgeführten Teilbereiche durchgeführt werden. Eine generelle Rechtfertigung einer Gleichbehandlung der Teilbereiche wird nicht erkannt. Individuelle Lösungen müssten erarbeitet werden.
Dem wird entgegnet, dass andere Kommunen bereits generelle Beschränkungen durchgesetzt hätten. Dies ist auch aus Gründen des Immissionsschutzes gewollt. 
An den Brennpunkten wie z.B. bei den Staatsstraßen in Stadelhofen, Kleingesee oder Leutzdorf mit den Bushaltestellen wäre eine Beschränkung gerechtfertigt. Die Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessanlage wird hier gefordert. Die beim Markt Gößweinstein vorhandenen Messanlagen können im Winter wegen unzureichender Stromversorgung nicht eingesetzt werden. 
Eine generelle Beschränkung wird für Urlauber kritisch bewertet, da Kontrollen erfolgen müssten. Einheimische würden über soziale Medien über Blitzer informiert. Urlauber hingegen nicht.
Die Möglichkeit einer zeitlichen Einschränkung der Geschwindigkeitsbeschränkung wird kritisch gesehen.
Eine Beschränkung sollte vor allem bei Gefahrstellen erfolgen. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim jeweiligen Straßenbaulastträger.
Eine Vorabanfrage bei den zuständigen Behörden wäre nicht sinnvoll, da diese das Ansinnen der Beschränkung abwehren würden. Dies habe die Vergangenheit gezeigt.
Die bisher angeordneten Beschränkungen würden durch eine generelle Anordnung in allen genannten Teilbereichen persifliert werden.
Es wird vorgeschlagen, über die jeweiligen Teilbereiche zu beschließen. Eine weitere Unterteilung dieser Teilbereiche ist nicht vorgesehen.

Beschluss 1

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Kreisstraße FO 39 in Wölm gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 2

Bei der zuständigen Behörde wird kein Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Bundesstraße B 470 in Behringersmühle gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Staatsstraße St 2185 in Behringersmühle von Oberailsfeld kommend gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

Beschluss 4

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Staatsstraße St 2191 in Gößweinstein von Sachsenmühle kommend bis Ortsausgang Richtung Siegmannsbrunn (Rest) gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

Beschluss 5

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Staatstraße St 2685 in Gößweinstein von Leutzdorf kommend gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

Beschluss 6

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Staatstraße St 2685 in Leutzdorf gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 7

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Kreisstraße FO 23 in Etzdorf und Türkelstein gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9

Beschluss 8

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Kreisstraße FO 23 in Hartenreuth gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

Beschluss 9

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Kreisstraße FO 37 in Hartenreuth gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Beschluss 10

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Kreisstraße FO 37 in Wichsenstein gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 12

Beschluss 11

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Kreisstraße FO 21 in Wichsenstein von Bieberbach kommend gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Beschluss 12

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Kreisstraße FO 37 in Hardt und Sattelmannsburg gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

Beschluss 13

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Kreisstraße FO 43 in Kleingesee von Bieberbach kommend gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Beschluss 14

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Kreisstraße FO 20 in Kleingesee von Bärnfels kommend gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Beschluss 15

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Staatstraße St 2191 in Kleingesee gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Beschluss 16

Bei der zuständigen Behörde wird Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die Staatstraße St 2191 in Stadelhofen gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Anbau einer Terrassenüberdachung an der Kulturwerkstatt Morschreuth; Antrag der Dorfgemeinschaft Morschreuth e. V. auf Bezuschussung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 6

Sachverhalt

Vom Verein „Dorfgemeinschaft Morschreuth e.V.“ wurde mit Datum vom 02.11.2022 ein Antrag auf Bezuschussung für eine Überdachung (ca. 6,50 m x 4,00 m) der Terrasse beim Saal gestellt. Gleichzeitig wurde im Antrag um eine Unterstützung für die Erstellung eines Bauantrages gebeten. 
Grund für den Wunsch der Überdachung ist, dass im laufenden Betrieb der „Kulturwerkstatt Fränkischen Schweiz“ immer mehr der Wunsch nach einer Überdachung der Terrasse geäußert wird, da dieser Bereich gerne bei Kursbetrieb für die Pausen und dem Ablegen der fertigen Gemälde zum Abtrocknen genutzt wird.

Die Kosten für die Terrassenüberdachung (Dach aus 10 mm Verbundsicherheitsglas, Glasfarbe: Opal, Seitenwände: Senkrechtmarkisen) incl. Fundamente und Beleuchtung belaufen sich gemäß beigefügtem Angebot (vom 21.06.2022) auf 23.050,00 € (ohne Kosten für den Bauantrag). Der Verein weist darauf hin, dass mit dem Anbau der Terrassenüberdachung auch die gemeindliche Liegenschaft aufgewertet wird. 
In Eigenleistung erfolgt der Stromanschluss, ggf. die Fundamentarbeiten, ein notwendiger Schneefangschutz auf dem Hauptdach und eine Kostenbeteiligung.
Die Volkshochschule hat eine finanzielle Beteiligung bereits abgelehnt. 

Beschluss

Dem Anbau einer Terrassenüberdachung (ca. 6,50 m x 4,00 m) beim Saal an der Kulturwerkstatt Morschreuth wird zugestimmt. 
Die notwendige Bauantragserstellung erfolgt über den Markt Gößweinstein (Bauherr).
Die Maßnahme wird seitens des Marktes bis zu 50 %, höchstens jedoch 14.000,- €, bezuschusst. Der Betrag ist in den Haushalt 2023 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 7

Beratung

Zweiter Bürgermeister Bauernschmidt sowie die Marktgemeinderäte Drummer und Sebald bedanken sich bei den Bürgermeistern, der Verwaltung sowie dem Bauhof für die im Jahr 2022 geleistete Arbeit.   

Datenstand vom 21.12.2022 12:38 Uhr