Datum: 27.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 18.10.2022
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters
4 Breitbandausbau im Markt Gößweinstein; Wechsel des Förderprogramms
5 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 359 (Teilfläche), 359/1, 360, 361, 362 und 364 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss
6 Änderung der Parkgebührenverordnung
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 27.10.2022.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 27.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 27.10.2022 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 27.10.2022 ö 3

Sachverhalt

Volkstrauertag 2022

Im Gedenken an die Verstorbenen des 1. und 2. Weltkrieges des letzten Jahrhunderts finden die Gedenkfeiern wie folgt statt:

Gößweinstein: Sonntag 13. November 2022, um 9.00 Uhr
Kleingesee: Sonntag, 13. November 2022, um 9.00 Uhr
Wichsenstein: Samstag, 12. November 2022, um 19.00 Uhr
Moggast: Sonntag, 13. November 2022, um 8.30 Uhr

Eine große Beteiligung zeigt die Verbundenheit mit den Opfern und Dankbarkeit für ein Leben in Frieden und Freiheit.

Planung Umbau Pfarrhof zum Rathaus

Die Planunterlagen wurden unter https://www.goessweinstein.de/gemeinde/neues-rathaus/ auf die Homepage des Marktes Gößweinstein eingestellt.

Ratsbegehren „Sind Sie dafür, dass das Rathaus in das Pfarrhaus kommt?“

Es ist nicht bekannt, dass die in der Sitzung am 18.10.2022 beschlossene Begründung an einer anderen Stelle abgedruckt werden muss.

Ausbau der Windenergie, Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West

Hierzu findet am 17.11.2022 im Landratsamt Bamberg eine Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West statt, an welcher der Ersten Bürgermeister teilnehmen will. Nähere Informationen folgen im Nachgang zur Verbandsversammlung. 

Akustik Pfarrheim

Die schlechte Akustik im Pfarrheim wird gelegentlich bemängelt. Es wird geprüft, ob nicht eine andere geeignete Räumlichkeit für die Sitzungen zur Verfügung steht, z. B. die Kulturwerkstatt Fränkische Schweiz in Morschreuth. Der Nachteil in Morschreuth liegt jedoch darin, dass die Marktgemeinderäte hintereinander sitzen.

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4. Breitbandausbau im Markt Gößweinstein; Wechsel des Förderprogramms

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 27.10.2022 ö 4

Sachverhalt

Breitbandausbau

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 11.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Breitbandausbau im Rahmen der Gigabitrichtlinie wird fortgeführt. Der Ausbau ist für folgende Ortsteile, wenn auch teilweise nicht komplett, vorzusehen:

Unterailsfeld
Hungenberg  
Wölm
Moritz
Schweigelberg
Türkelstein
Etzdorf
Leutzdorf
Morschreuth
Sattelmannsburg
Hardt
Wichsenstein 
Ühleinshof
Altenthal
Hartenreuth 16
Stadelhofen
Bösenbirkig
Sachsendorf-Straßhüll
Gößweinstein 
Behringersmühle 
Kleingesee 
Kleingesee-Krachershöhe

Ob ein Anschluss des Forsthauses Schweigelberg sinnvoll ist, ist noch mit den Bayerischen Staatsforsten in Pegnitz abzuklären. 

Da einige gewerbliche Anschlüsse in der Karte nicht als solche markiert sind, ist eine Überarbeitung erforderlich. Eine erneute Teilmarkterkundung ist danach durchzuführen. Der geschätzte zeitliche Aufwand von 4 – 6 Wochen wird in Kauf genommen.

Ansonsten soll die vorgestellte Ausbauplanung vollumfänglich weiterverfolgt werden.“

Wie bereits in der Sitzung am 28.07.2022 mitgeteilt wurde, hat die Telekom Deutschland GmbH mitgeteilt, dass im Ortsteil Gößweinstein in den Jahren 2024/2025 doch ein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant ist.

Die Ausschreibung für den Ausbau der weiteren Ortsteile stünde jetzt an.

Wie bereits im Beschluss am 11.11.2021 festgehalten wurde, würde im Rahmen der bayerischen Gigabitrichtlinie der Glasfaserausbau nicht in allen Ortsteilen flächendeckend durchgeführt.

Die Grobkosten für den Ausbau in der Gigabitrichtlinie betragen nun 6,6 Mio. €. Der Eigenanteil des Marktes wird auf 1,06 € geschätzt, was einem Fördersatz von ca. 83,9 % entspricht. Gegenüber dem Eigenteil ohne einen Eigenausbau durch die Telekom reduziert sich dieser von 1,09 Mio. € nur um 30.000,- €. Dies liegt daran, dass der Markt auf Grund der gesunkenen Baukosten von ehemals 8,6 Mio. € wesentlich weniger Härtefallförderung erhält. Zudem wurde die Anzahl der förderfähigen Anschlüsse reduziert, was ebenfalls eine Senkung der Förderung zur Folge hat.

Von Corwese wurde mitgeteilt, dass im Rahmen des Bundesförderprogramms ab dem 01.01.2023 in allen Ortsteilen ein flächendeckender Glasfaserausbau durchgeführt werden könnte. Es wurde deshalb überlegt, ob ein Umstieg auf das Bundesprogramm sinnvoll wäre. Grund hierfür ist die Tatsache, dass beim Ausbau im bayerischen Förderprogramm wahrscheinlich eben nicht alle Grundstücke eines Ortsteiles angeschlossen würden und diese dann im Rahmen des Bundesprogamms förderfähig wären. Dies hätte evtl. zur Folge, dass in bestimmten Straßenzügen innerhalb weniger Jahre zweimal Tiefbauarbeiten wegen des Glasfaserausbaus durchgeführt werden müssten.

Am 19.10.2022 wurde das Bundesprogramm wegen in voller Höhe abgerufener Finanzmittel rückwirkend zum 17.10.2022 gestoppt. Wie das weitere Vorgehen ab dem nächsten Jahr sein wird ist derzeit nicht abzusehen. Ein Warten auf die Reaktivierung des Bundesprogrammes würde für den Markt Gößweinstein jedoch mit einem erheblichen Zeitverzug einhergehen.

Auf die beiliegende Präsentation von Corwese, die den Marktgemeinderäten überlassen wurde, wird hingewiesen. 

Beratung

Die Bayerische Staatsregierung, die Mobilfunkanbieter und die kommunalen Spitzenverbände haben den Pakt „Digitale Infrastruktur“ geschlossen. Der Pakt verfolgt das Ziel, den Freistaat mit Internet auf Gigabit-Niveau zu versorgen. Der Wortlaut des Paktes wird in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschluss

Die Ausschreibung im Rahmen der bayerischen Gigabitrichtlinie ist für alle Ortsteile vorzunehmen. Die Deckelung der Wirtschaftlichkeitslücke erfolgt bei 6 Mio. €. Ein Wertungskriterium sind die Hausanschlusskosten bei „Eigenausbau entlang der Trasse“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 359 (Teilfläche), 359/1, 360, 361, 362 und 364 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 27.10.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:

26.07.2016:

„Zur Errichtung einer sog. Outdoor Base auf dem Grundstück Fl.Nr. 364, Gmkg. Morschreuth, wird der Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 359, 359/1, 360, 362, 363, 364, 365, 365/1, 368 und 1048, alle Gmkg. Morschreuth, bzw. Teilflächen daraus, zum Sondergebiet zugestimmt. 
Die anfallenden externen Kosten sind von der Fa. act.³ GmbH zu übernehmen.“

19.02.2019:

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl. Nrn. 359, 359/1, 360, 361, 362, 363, 364, 365 und 365/1 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth, soll in „Sonderbaufläche“ (S) geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.
Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Bauwerber zu übernehmen.“

22.07.2020

„Dem vorliegenden Entwurf des P4 vom 22.07.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:
Fl.Nrn. 359 (Teilfläche), 359/1, 360 (Teilfläche), 361 (Teilfläche), 362 und 364 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth, künftig „Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Freizeit und Erholung (SO/FE)“, „Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Wochenendplatz (SO/WE)“ sowie „Grünflächen mit Zweckbestimmung – Zeltplatz“.

Dem vorliegenden Entwurf der Büros P4/Anuva vom 22.07.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Morschreuth-Stecklacker“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Fl.Nrn. 359 (Teilfläche), 360, 361, 362 und 364, alle Gmkg. Morschreuth, „Sondergebiet 1 für zentrale Einrichtungen der Freizeitgestaltung (§ 10 BauNVO)“ sowie „Sondergebiet 2 für Wochenendplatz (§ 10 BauNVO)“.  

Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.“

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 10.08.2020 bis 11.09.2020 durchgeführt.

In der Sitzung am 24.06.2021 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Morschreuth-Steckelacker“ vom 24.06.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.“   

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit 13.06. bis 19.08.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 
Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht im Rathaus eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein



X
3
Obertrubach
19.07.2022

X

4
Egloffstein
27.06.2022

X

5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt
14.07.2022

X

7
Wiesenttal
15.06.2022

X

8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Landwirtschaft, Eingang am 08.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereich Forsten, Eingang am 08.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Kreisheimatpfleger für Bodendenkmalpflege, Eingang 15.07.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, Eingang am 10.08.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, Eingang am 15.07.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

6. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Eingang 09.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

7. Wasserwirtschaftsamt Kronach, Eingang am 11.09.2020 und 20.06.2022

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und auf Ebene des Bebauungsplanes berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

8. Regierung von Oberfranken, FB 24, Höhere Landesplanungsbehörde, Eingang am 14.07.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Regierung von Oberfranken, Bergamt, Eingang am 06.07.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Zweckverband der Abwasserentsorgung im Trubachtal, Eingang am 27.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Zweckverband zur Wasserversorgung der Wichsensteingruppe, Eingang 03.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 28.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Bayernwerk, Eingang 24.06.2022

Beratung:

Bei der Behandlung des Bebauungsplanes sollte mitgeteilt werden, welche Anlagen von Bayernwerk betroffen sind.  

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen aus dieser Stellungnahme und dem Schreiben vom 12.08.2020 sind im Rahmen der Erschließungsplanung relevant.

Abstimmungsergebnis: 14:0

14. Deutsche Telekom Technik GmbH, Eingang 29.06.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

15. Industrie- und Handelskammer Oberfranken, Eingang am 14.07.2022

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben: 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kreisbrandrat
Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz
Landratsamt Forchheim, Müllabfuhr
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Bundesverwaltungsamt
Bund Naturschutz
Handwerkskammer Oberfranken

Beschluss

Der Marktgemeinderat Gößweinstein stellt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein „Morschreuth-Stecklacker“ in der Fassung vom 27.10.2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Änderung der Parkgebührenverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 27.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Mit Inkrafttreten des § 2b UStG zum 01.01.2023 ist auf die vom Markt Gößweinstein abverlangten Parkgebühren Umsatzsteuer abzuführen. Um die Umsatzsteuer auf die Parkenden umlegen zu können, ist eine Änderung der Parkgebührenverordnung des Marktes Gößweinstein notwendig.

Die jetzigen Parkgebühren stellen sich wie folgt dar:


Parkdauer
Parkgebühr 
 30 Min. 
frei (Brötchentaste)
 60 Min. 
0,70 €
 90 Min. 
1,10 €
120 Min. 
1,40 €
150 Min. 
1,80 €
180 Min. 
2,10 €

Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.
Die Regelung gilt täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgenommen am Friedhofsparkplatz und am Parkplatz am „Haus des Gastes“ an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 12.00 Uhr. 
Die Parkgebühr für ausgewiesene Wohnmobilstellplätze beträgt je Tag 10,- €.

Beratung

Die Sorge, dass bei einer zu hohen Gebühr für die Wohnmobilstellplätze das Wildcampen zunimmt wird, wird nicht von allen Marktgemeinderäten geteilt. Die Gebühr für die Wohnmobilstellplätze sollte nach Fertigstellung des Multifunktionsplatzes mit den entsprechenden Einrichtungen für Wohnmobile, für welchen die Ausschreibung derzeit läuft, differenziert betrachtet werden.

Beschluss

Verordnung über Parkgebühren im Markt Gößweinstein


Auf Grund § 6a Abs. 6 StVG i.V. mit § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16.06.2015 (GVBl. S. 184), zuletzt geändert mit Verordnung vom 19.07.2022 (GVBl. S. 397), erlässt der Markt Gößweinstein als untere Straßenverkehrsbehörde folgende 

Parkgebührenverordnung

§ 1
Staffelung, Gebührenhöhe

(1) Es werden Parkgebühren für ausgewiesene und mit Parkuhren o. ä. Einrichtungen ausgerüsteten Stellplätze auf öffentlichen Straßen wie folgt festgesetzt:

Die Parkgebühr beträgt: 

Parkdauer
Parkgebühr 
 30 Min. 
frei (Brötchentaste)
 60 Min. 
0,90 €
 90 Min. 
1,40 €
120 Min. 
1,70 €
150 Min. 
2,20 €
180 Min. 
2,60 €

Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.
Die Regelung gilt täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgenommen am Friedhofsparkplatz und am Parkplatz am „Haus des Gastes“ an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 12.00 Uhr. 
Die Parkgebühr für ausgewiesene Wohnmobilstellplätze beträgt ja Tag 12,50 €. 

(2) In den Gebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe enthalten. 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenverordnung vom 25.09.2001 in der Fassung vom 31.05.2019 außer Kraft. 



Gößweinstein, 28.10.2022
Markt Gößweinstein
                                                               „S“

Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Marktgemeinderatssitzung 27.10.2022 ö 7

Sachverhalt

Wegen der Anfragen zur Felsfreilegung am Wichsenstein wird auf das Protokoll zur Sitzung vom 18.10.2022 verwiesen:

„Hinsichtlich der Anfrage aus der Marktgemeinderatssitzung am 29.09.2022 kann mitgeteilt, werden, dass der Bauhof mit dem Rückschnitt der Sträucher am Aufgang beauftragt wird. Für die Felsfreilegungsmaßnahme ist ein weiterer Ortstermin mit den Naturparkrangern notwendig.“

Der Weihnachtsmarkt findet in diesem Jahr ohne Beteiligung der Burg im Bereich der Burgstraße bis auf Höhe der Gaststätte Holzwurm statt. Zu den Rücklaufmeldungen der Fieranten kann nichts Negatives berichtet werden.

Die Errichtung von Stellplätzen durch den Markt Gößweinstein auf dem Kirchengrundstück am Friedhof muss erst noch im Marktgemeinderat behandelt werden. Priorität hat auf Grund der Förderzusage der Regierung von Oberfranken über 200.000,- € die Errichtung des Multifunktionsplatzes auf dem Grundstück des Marktes Gößweinstein.

Datenstand vom 03.11.2022 11:48 Uhr