Datum: 27.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lehrerzimmer Mittelschule
Gremium: Schulverband Gößweinstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 15.09.2022
2 Bericht des Schulverbandsvorsitzenden
3 Verabschiedung des Haushalts 2023
3.1 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023
3.2 Beschlussfassung über den Finanzplan 2022 - 2026
4 Erlass einer Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle Gößweinstein
5 Erlass einer Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle Gößweinstein
6 Einrichtung eines weiteren OGTS Angebots; Beschluss
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Schulverbandsversammlung 27.02.2023.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 15.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 27.02.2023 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Schulverbandsräten im Ratsinformationssystem des Marktes Gößweinstein bereitgestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bericht des Schulverbandsvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 27.02.2023 ö 2

Beratung

Berichtspunkte liegen nicht vor.

zum Seitenanfang

3. Verabschiedung des Haushalts 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 27.02.2023 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 27.02.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Den Mitgliedern der Schulverbandsversammlung liegen der Entwurf des Haushaltsplanes, die Haushaltssatzung, der Vorbericht, das Investitionsprogramm, der Stellenplan, der Finanzplan sowie weitere Anlagen wie der Stand der Rücklagen, der Stand Schulden und die Berechnung der Schulverbandsumlage vor.

Beratung

Der Haushaltsplan wird vom Kämmerer vorgestellt, erhebliche Abweichungen zu den Vorjahren bei Einzelansätzen erklärt. Für die Sporthalle wurde aus Gründen der Kostenklarheit bereits im Vorjahr ein separater Unterabschnitt gebildet.
Im Anschluss daran wurden noch der Stellenplan sowie der Stand der Rücklagen und Schulden erläutert. 
Die Investitionsanteile der Gemeinden und Obertrubach für das Jahr 2023 werden kurz erläutert.:
Markt Gößweinstein für Versammlungsstätte:        15.000,- €
Gemeinde Obertrubach für Schule Bärnfels:        304.000,- €
Sobald alle Kosten schlussgerechnet sind, erfolgt eine Abrechnung.

Beschluss

Haushaltssatzung
des Schulverbandes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 35 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 846.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.191.500,00 € 
ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage:

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 338.900,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 171 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.981,96 € festgesetzt.

4. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 253,82 € festgesetzt.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Gößweinstein, den XX.XX.2023
Schulverband Gößweinstein


Hanngörg Zimmermann
Schulverbandsvorsitzender


Ebenso wird dem Haushaltplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Beschlussfassung über den Finanzplan 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 27.02.2023 ö 3.2

Beschluss

Dem Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 sowie dem dazugehörigen Investitionsprogramm wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Erlass einer Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 27.02.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Doppelsporthalle Gößweinstein wird seit dem 07.03.2022 für den Schulsport genutzt. Für außerschulische Veranstaltungen wurde die Halle bisher auch schon verwendet. Seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 wird die Halle nun auch für den Vereinssport genutzt.

Um für die Nutzung der Halle einheitliche Regeln aufzustellen, ist der Erlass einer Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle des Schulverbandes Gößweinstein notwendig.

Beschluss

Dem Erlass der Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle Gößweinstein (Sporthallenbenutzungsordnung) in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die Sitzungsvorlage (Benutzungsordnung) wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt und ist diesem als Anlage beizugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Erlass einer Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 27.02.2023 ö 5

Sachverhalt

Zur Sporthallenbenutzungsordnung ist eine entsprechende Gebührenordnung zu erlassen.

In der Sitzung am 10.02.2022 wurde bereits folgender Beschluss gefasst:

„Die Gebühr für die Vereinsportnutzung einer Halleneinheit der Sporthalle Gößweinstein je Stunde wird für die nächsten zwei Jahre wie folgt festgelegt:

Mai – September                Oktober – April

10,00 €        20,00 €

Die Betriebskostenpauschale für die Gemeinde Obertrubach (Schule Bärnfels) bei Nutzung einer Halleneinheit der Sporthalle Gößweinstein je Doppelschulstunde (1,5 Stunden) wird für die nächsten zwei Jahre wie folgt festgelegt:

Mai – September                Oktober – April

8,77 €        17,54 €“

Die Sätze wurden in der beiliegenden Gebührenordnung beibehalten. Jedoch ist ggf. anfallende Mehrwertsteuer noch zu addieren.

Für die Gebührenordnung erfolgt Tischvorlage!

Beratung

Bezüglich der Gebührenordnung wird seitens des Schulverbandsvorsitzenden mitgeteilt, dass die vorgelegte Fassung der Gebührenordnung als Ausgangspunkt dienen soll. Im Bedarfsfall und bei Vorlage entsprechender Erfahrungswerte aufgrund vergangener Veranstaltungen müsse diese in der Zukunft gegebenenfalls nachgebessert werden. Seitens des Gremiums wird ebenfalls die Meinung vertreten, dass die Preise im Vergleich zu anderen Sporthallen sehr moderat gehalten werden.

Beschluss

Dem Erlass der Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle Gößweinstein (Sporthallengebührenordnung) in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die Sitzungsvorlage (Sporthallengebührenordnung) wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt und ist diesem als Anlage beizugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Einrichtung eines weiteren OGTS Angebots; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 27.02.2023 ö 6

Sachverhalt

Für die Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter (1. bis 4. Klasse) werden in der Grund- und Mittelschule Gößweinstein derzeit 2 OGTS-Gruppen angeboten, welche von der Regierung von Oberfranken bereits dauerhaft genehmigt wurden.
Auf Grund neuer gesetzlicher Grundlagen, besteht für Schüler der 1. Klasse ab dem Jahr 2026 ein Anspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Dieses Angebot wird bis zum Jahr 2029 ausgebaut und betrifft dann sämtliche Schüler im Grundschulalter (1. bis 4. Klasse).
Nähere Informationen können der beigefügten Präsentation des Landkreises Forchheim entnommen werden.
Mit der Einführung einer dritten Gruppe können wir den Anspruch auf Ganztagesbetreuung fast vorzeitig umsetzen. Im kommenden Schuljahr können dann die Themen „Ferienbetreuung“ und „Erweiterung des Angebotes am Freitagnachmittag“ angegangen werden.
Um eine zügige Bearbeitung sowie eine Sicherung der Ressourcen bei der AWO zu gewährleisten, sollte bereits jetzt eine Grundsatzentscheidung für eine weitere OGTS-Gruppe getroffen werden.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann dann seitens der Schulleitung bei Bedarf frühzeitig ein Antrag für die Errichtung einer weiteren Gruppe gestellt werden.
Ausgehend von den bisherigen Kosten für eine OGTS-Gruppe wurden für das Jahr 2023 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von rund 7.000,- € veranschlagt.

Beschluss

Der Schaffung einer weiteren OGTS-Gruppe für die Grundschule Gößweinstein wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 27.02.2023 ö 7

Beratung

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 01.03.2023 10:58 Uhr