Datum: 15.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sporthalle Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:51 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der Planung zum Umbau des Pfarramtes bzw. des Pfarrhofes zum Rathaus; Zustimmung zur Planung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Vorstellung der Planung zum Umbau des Pfarramtes bzw. des Pfarrhofes zum Rathaus; Zustimmung zur Planung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 15.09.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 27.01.2022 dem Abschluss eines Architektenvertrages (Stufenvertrag) für die Revitalisierung des Pfarramtes mit der Bewerbergemeinschaft Schoener + Panzer sowie Station C23, beide aus Leipzig, zugestimmt. Es wurde vorerst die Stufe 1 (Grundlagenermittlung und Vorplanung, Leistungsphasen 1 und 2) beauftragt.
Zudem wurden verschiedene Fachplaner für z. B. Tragwerksplanung und Haustechnik beauftragt.
Das Ergebnis der Gesamtplanung wird vom Büro Schoener + Panzer in der Sitzung vorgestellt.

Um Planungssicherheit zu erlangen, ist vorgesehen in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 20.09.2022 das gemeindliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage für den Pfarrhausumbau zu erteilen. Durch Stellung der Bauvoranfrage soll Rechtssicherheit hinsichtlich bauordnungsrechtlicher Fragen wie z. B. der Abstandsflächen, aber vor allem auch Rechtssicherheit hinsichtlich denkmalschutzrechtlicher Vorgaben erreicht werden. Im kommenden Jahr wird wohl ein Sachbearbeiterwechsel am Landesamt für Denkmalschutz erfolgen. Die jetzt abgesprochene Planung soll deshalb auf Empfehlung des Landratsamtes Forchheim abgesichert werden.

Am 08.09.2022 wurde von der IG „Zukunft Rathaus Gößweinstein“ ein Antrag auf Bürgerbegehren „Kein Rathaus ins Pfarrhaus“ mit entsprechenden Unterschriftenlisten beim Markt Gößweinstein eingereicht. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens soll in der Marktgemeinderatssitzung am 29.09.2022 getroffen werden.

Ebenfalls am 08.09.2022 wurde von der IG „Zukunft Rathaus Gößweinstein“ beantragt (Antrag liegt den Sitzungsunterlagen bei), den TOP „Zustimmung zur Planung“ von der heutigen Marktgemeinderatssitzung abzusetzen und den Ausgang des Bürgerentscheides abzuwarten, den damit würden bereits vorher Tatsachen geschaffen, die unter Umständen das Ziel des Bürgerbegehrens unterlaufen. In diesem Antrag wird auch darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung bereits Schutz für Ziele des Bürgerbegehrens für die Zwischenphase ab Einreichung bei der Gemeinde bis zur Zulässigkeitsentscheidung gewährt. Im Wege einer einstweiligen Verfügung können der Gemeinde in diesem Zeitraum Maßnahmen untersagt werden, die das Ziel des Bürgerbegehrens vereiteln würden.

Stellungnahme zum Antrag:
Das Verwaltungsgericht könnte auf Antrag eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts der Antragsteller vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte, oder auch zur Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, nötig erscheint, um wesentliche Nachteile für den Antragsteller abzuwenden.
Eine solche vorläufige, gerichtliche Schutzwirkung betreffend Bürgerbegehren kann auch vor Eintritt der gesetzlichen Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO erreicht werden, wenn aufgrund einer konkreten Abwägung gesichert erscheint, dass das Bürgerbegehren zulässig ist und nicht im Einzelfall sachliche Gründe für ein alsbaldiges Handeln auf der Seites der Gemeindeorgane den Vorzug verdienen.

Da das Bürgerbegehren erst am 08.09.2022, am Tag der Ladung für diese Sitzung, eingegangen ist, kann die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht beurteilt werden. Gründe, dass das Begehren nicht zulässig wäre, waren jedenfalls nach erster grober Prüfung nicht ersichtlich.
 
Sollte der vorgestellten Planung grundsätzlich zugestimmt werden, sollte wie oben bereits geschildert eine Bauvoranfrage gestellt werden. Weitere Auftragsvergaben sind damit nicht verbunden. Sollte das Bürgerbegehren bzw. der mögliche Bürgerentscheid erfolgreich sein, könnte das Projekt jederzeit gestoppt werden. Vollendete Tatsachen würden mit der Bauvoranfrage nicht geschaffen. Sollte die Bauvoranfrage nicht zeitig gestellt werden, besteht wie oben erwähnt die Unsicherheit hinsichtlich der Festlegungen des Denkmalschutzes.

Am 12.09.2022 ist ein weiterer Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes der IG „Zukunft Rathaus Gößweinstein“ beim Markt Gößweinstein eingegangen. Dieser wurde den Marktgemeinderäten ebenfalls überlassen. 

Beratung

Frau Kortleben, Frau Naumann und Herr Schoener vom Büro Schoener + Panzer aus Leipzig sind anwesend. Herr Schoener hält eine Präsentation, die im Nachgang zur Sitzung in das Ratsinformationssystem eingestellt wird. Die Präsentation ist wie folgt gegliedert:

1. Bürovorstellung
2. VgV-Verfahren
3. Aktuelle Beauftragung
4. Vorentwurfsplanung
5. Bauvoranfrage

Die Vorentwurfsplanung enthält folgende Teilbereiche:

Freiraumplanung: Vorplatz, Innenhof, Pfarrgarten
Gebäudeplanung: Touristinfo, Rathaus/Verwaltung, Pfarramt, Öffentliche Toiletten, Veranstaltungssaal

Zu den Planungsdetails wird auf die Präsentation verwiesen.

Die Kostenschätzung nach DIN 276, Gliederung 1. Ebene, ergibt Kosten von 8.000.000,- €. Unter Einrechnung eines Kostenpuffers von 20 % für Unvorhergesehenes und Baupreissteigerungen bei den reinen Baukosten erhöhen sich die Kosten auf 9.250.000,- €.

Die Kostenschätzung spiegelt die aktuelle Marktlage wider, wobei auf Grund der Dynamik am Markt die tatsächlichen Kosten nicht im Voraus berechnet werden können.
Die geplante Bauvoranfrage, welche in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am kommenden Dienstag behandelt werden soll, hat vor allem zum Ziel, die mit Herrn Dr. Pick vom Landesamt für Denkmalschutz abgestimmte Planung rechtssicher zu gestalten. Eine schriftliche Zustimmung des Landesamtes zur denkmalpflegerischen Zielstellung im Rahmen der Voranfrage würde auch einen Amtsnachfolger von Herrn Dr. Pick binden. Die Unterlagen hierfür werden vollumfänglich am kommenden Montag bereitgestellt.

Vom Ersten Bürgermeister wird darauf hingewiesen, dass nicht nur ein neues Rathaus entstehen soll, sondern eine Belebung des Innenortes sowie eine Attraktivitätssteigerung erreicht werden soll. Die Revitalisierung eines Leerstandes ist ebenso ein Ziel. Neben der Rathauserrichtung ist die Erneuerung der öffentlichen Toiletten sowie die Öffnung des Pfarrgartens und des Pfarrhofes für die Öffentlichkeit beinhaltet. Dies ist auch ein Ergebnis der Fortschreibung des ISEKs aus dem Jahr 2018.

Aus der Mitte des Marktgemeinderates wird festgestellt, dass das jetzige Rathaus in keiner Weise den heutigen Anforderungen entspricht. Es sei jetzt an der Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Das Rathaus, die Touristinfo sowie das Pfarramt unter einem Dach zu vereinen ist sinnvoll. Die Voraussetzungen hierfür sind ideal. Das Projekt sei wichtig für Gößweinstein.

Ein weiterer Marktgemeinderat zeigt sich überrascht von der seiner Ansicht nach günstigen Kostenschätzung und fragt nach, wie konkret diese sei. Er sieht Potential für Kostenmehrungen z. B. beim Bodenaushub und bei den Decken.

Dem entgegnet Herr Schoener, dass die vorgestellte Planung eher einer Entwurfsplanung als einer Vorplanung entspricht. Dies stelle zwar ein finanzielles Risiko für den Planer dar, da nur die Leistungsphase 2 (Vorplanung) und eben noch nicht die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) beauftragt ist. So wurden z. B. teilweise Decken geöffnet und die vorzunehmenden Maßnahmen auf alle Decken hochgerechnet. Ein gewisses Risiko wurde pauschal eingerechnet. Wegen des frühen Zeitpunkts in der Planung bestehen noch Unwägbarkeiten, aber die vorgestellte Tiefe der Planung in dieser Phase ist unüblich. Große Überraschungen werden nicht erwartet. Der Bodenaushub ist nur in den aufgefüllten Bereichen kritisch belastet. Die Schadensbelastung ist kartiert. Rückfragen des Bauamtes am Landratsamt Forchheim als auch des Landesamtes für Denkmalschutz hinsichtlich der Bauvoranfrage werden nicht erwartet, sind aber nicht ausgeschlossen. Das Grundkonstrukt dürfte nicht gefährdet sein.

Nach Ansicht eines Marktgemeinderates sind die Kosten unklar. So waren die Kosten für den Bestandsbau im Jahr 2019 mit 6 Mio. beziffert. Die jetzige Berechnung ergibt 4,5 Mio. €. Ein Finanzierungsplan unter Einbeziehung möglicher Fördermittel wird vermisst.   

Dem wird erwidert, dass bei der Planung durch das erzbischöfliche Ordinariat ein Ausbau des Dachgeschosses des Bestandsgebäudes wegen des Archives vorgesehen war. Auch war die Teilunterkellerung des Erweiterungsbaus nicht geplant. Eine Kostenverschiebung vom Bestandsgebäude hin zum Neubau ist deshalb plausibel. Zudem wurden die Kosten im Jahr 2019 anhand von Indizes hochgerechnet. Die jetzige Planung hat eine ganz andere Qualität, da bereits 200.000,- € für Planungsleistungen ausgegeben wurden. Die Planung wurde nun erstmals vorgestellt. Eine Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken sowie der Pfarrgemeinde Gößweinstein soll danach erfolgen. Dies ist die richtige Reihenfolge.

Die Errichtung eines Veranstaltungssaales wird teilweise nicht als notwendig erkannt, da es genügend geeignete Örtlichkeiten in Gößweinstein geben würde.

Der künftige Energieverbrauch wurde noch nicht berechnet. Diese Berechnung ist in der kommenden Leistungsphase enthalten. Der Erweiterungsbau erhält Neubaustandard. Am Bestandsgebäude wird Dämmputz verwendet. Soweit möglich werden Fenster ausgetauscht. Der erfolgte Anschluss an das Nahwärmenetz ist von Vorteil. Der vordringliche Energiebedarf für Verwaltungsneubauten würde durch die notwendige Kühlung entstehen. Insoweit bietet das vorhandene Bestandsgebäude hier sogar einen Vorteil.  
Die Kostenschätzung wird von der Regierung inhaltlich nicht überprüft. Es werden nur Plausibilitäten abgeprüft.

Es soll ein modernes Verwaltungsgebäude entstehen. Der geförderte Multifunktionssaal kann dann auch für Marktgemeinderatssitzungen genutzt werden. Der Saal soll mit entsprechender digitaler Ausrüstung ausgestattet werden. Eine Belebung des Innenbereichs von Gößweinstein soll erfolgen.          

Es wird bemängelt, dass der 2. Rettungsweg für Rollstuhlfahrer nicht geeignet ist. Die Stellung der Bauvoranfrage würde eine psychologische Wirkung auf den bevorstehenden Bürgerentscheid haben und wird deshalb nicht verstanden.
 
Dass der 2. Rettungsweg nicht über den Aufzug führt, ist die Regel. Insbesondere da im Brandfall die Aufzugnutzung nicht erlaubt ist. In der Praxis zeigt sich anhand der Tagespflegeeinrichtung in Gößweinstein, dass dies kein Problem darstellt.
Wegen der zurückgezogenen Zustimmung des Nachbarn zur Nutzung seines Grundstückes für den 2. Rettungsweg wird die Planung im Detail noch angepasst. Von einer halbfertigen Planung kann keinesfalls gesprochen werden. Da im Denkmalschutz Entscheidungen von Personen abhängen können, ist die Stellung der Bauvoranfrage zum jetzigen Zeitpunkt wichtig und sinnvoll. 

Das vorhandene Schieferdach soll abgebaut und durch ein rotes Ziegeldach ersetzt werden. Der Abbau des Schieferdaches ist wegen der Einbringung einer Unterspannbahn sowieso vorgesehen.

Die Finanzierung der Maßnahme ist ein wichtiger Punkt. Die vorgelegte Arbeit wird nicht in Frage gestellt. Das Thema Rathaus beschäftigt den Markt Gößweinstein nun schon seit Jahrzehnten. Es entsteht das Gefühl, dass etwas kaputtgeredet wird. Die Planung wird begrüßt, eine Umsetzung ist notwendig.

Dass eine moderne Verwaltung in ein 250 Jahre altes Haus einziehen soll, stößt teilweise auf Unverständnis. Für die Digitalisierung des Sitzungssaales sei eine räumliche Nähe zur Verwaltung gerade eben nicht notwendig. Das Siegermodell des VgV-Verfahrens sowie die jetzt daraus entstandene Planung wird kritisiert, da sich die im Barock übliche Symmetrie nicht wiederfindet. Die Grundregeln würden nicht beachtet. Es würden keine Probleme mit zeitgemäßen Bauen bestehen, jedoch wird die geplante Dachform im sog. Heiligen Bezirk als unangemessen empfunden. Es überrascht nicht, dass die Kostenschätzung mit einem Ergebnis von rund 8 Mio. € abschließen würde.

Dem wird entgegnet, dass die Loyalität und Seriosität der Planer in keinster Weise in Frage gestellt wird. 

Herr Schoener erwidert, dass eine Budgetbindung nicht negativ zu betrachten sei. Hier ist bereits der gewünschte Standard erkennbar. Zudem gebe es nichts Moderneres als sich einem Altbau anzunehmen. Zum Einwand, das Dach des Erweiterungsbaus gleiche einem Fabrikdach stellt Herr Schoner fest, dass es sich um gereihte Satteldächer handelt. Durch die gewählte Konstruktion könne auf eine Dachtragwerk verzichtet werden.   

Die Lage der öffentlichen Toiletten wird kritisiert, da diese nur schwer zu finden wären.

Dem wird entgegnet, dass die Lage in dem geplanten Bereich genau richtig sei. Insbesondere befinden sie sich in ausreichender Entfernung zu den Priestergräbern.

Das Konzept wird als stimmig empfunden. Die drei Nutzungen des Bestandsgebäudes sowie die Nutzung des Pfarrgartens überzeugen. Da die Geschmäcker verschieden sind, muss die Gestaltung des Daches auch nicht jedem gefallen. Auch auf Grund der intensiv geleisteten Vorarbeit wird die Planung begrüßt.

Die durch das eingereichte Bürgerbegehren entstehenden Verzögerungen werden angesprochen. Zudem würden zwei Leerstände mit dem Rathaus und dem Haus des Gastes entstehen.

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die o. g. Zeitverzögerungen nicht im Rahmenterminplan enthalten sind. Weiterhin wird erklärt, warum die Entscheidung über die Bauvoranfrage im Bau- und Umweltausschuss behandelt wird.

Es wird die Meinung vertreten, dass der Bauvoranfrage im Bau- und Umweltausschuss zugestimmt werden sollte.

Die Nutzung eines alten Gebäudes zeigt die Nachhaltigkeit des Projektes. 


Auf den Infoabend der ländlichen Entwicklung Fränkische Schweiz Aktiv am 21.09.2022 wird hingewiesen.         

Beschluss

Der vorgestellten Planung der Bewerbergemeinschaft Schoener + Panzer sowie Station C23 hinsichtlich des Umbaus des Pfarramtes bzw. Pfarrhofes zum Rathaus wird grundsätzlich zugestimmt. Eine entsprechende Bauvoranfrage soll zur Sicherung der bisherigen Planungsergebnisse beim Landratsamt Forchheim gestellt werden. Auf Grund des eingereichten Bürgerbegehrens „Kein Rathaus ins Pfarrhaus“ werden weitere Auftragsvergaben bis zu einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Begehrens nicht getätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Datenstand vom 19.09.2022 12:55 Uhr