Datum: 15.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 18.10.2022
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgaben von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.10.2022
3 Fl.Nr. 2057, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines 45 m hohen Sendemastes
4 Fl.Nr. 1030 (Teilfläche), Gmkg. Morschreuth; Bauvoranfrage für 3 - 4 Bauplätze
5 Bauleitplanung Stadt Pottenstein im OT Trägweis; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 "Ferienhausanlage Trägweis", Stellungnahme
6 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2022 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgaben von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2022 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Fl.Nr. 241,241/1 und 242/6, Gmkg. Behringersmühle
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17.05.2022 wurde der Antrag Umbau eines Bestandsgebäudes und Neubau eines Anbaus sowie einer Doppelgarage behandelt.
Folgender Beschluss wurde dazu gefasst:
„Da bereits eine Bebauung vorhanden ist, wird das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau des Bestandsgebäudes sowie dem Neubau eines Anbaus und der Doppelgarage nach § 36 BauGB erteilt.
Auf die besondere Lage des Baugrundstücks neben der Wiesent und innerhalb von Schutzgebieten zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft wird hingewiesen.“

Mit Schreiben vom 04.11.2022 teilt nun das Landratsamt Forchheim mit, dass eine Baugenehmigung hierfür nicht erteilt werden kann, da öffentliche Belange:
  1. der Flächennutzungsplan (landwirtschaftliche Fläche)
  2. im FFH-Gebiet usw.
  3. innerhalb eines Überschwemmungsgebietes und
  4. eine städtebauliche Fehlentwicklung
entgegenstehen.


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.10.2022

Es liegen keine Bekanntgaben vor.

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3. Fl.Nr. 2057, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines 45 m hohen Sendemastes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2022 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.06.2022, TOP 6, wurde dieses Bauvorhaben bereits behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde hierzu nicht erteilt. Als Begründung wurde auf die Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3, Nr. 5 BauGB hingewiesen. Hierzu zählen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihrem Erholungswert oder das Orts- und Landschaftsbild. 

Mit Schreiben vom 19.10.2022 teilt das Landratsamt Forchheim mit, dass es sich bei dem Sendemast um ein privilegiertes Vorhaben handelt und im Genehmigungsverfahren die notwendigen Fachbehörden beteiligt wurden. Als Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit gegeben ist.
Der Markt Gößweinstein wird deshalb aufgefordert, den Bauantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Landratsamtes nochmals zu behandeln und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Sollte dies nicht erfolgen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 67 Abs. 1 BayBO ersetzt. Das Schreiben vom 19.10.2022 wird mit der Beschlussvorlage an die Marktgemeinderäte zur Kenntnisnahme versandt.

 

Beratung

Bei der ersten Behandlung des Bauantrages wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, weil u.a. der Standort des Sendemastes frei in der Landschaft bemängelt wurde. Trotz Gespräch zwischen der Gemeinde und dem Betreiber ist es beim beantragten Standort für den Sendemast geblieben. Auf den Selbstbindungsbeschluss der Mobilfunkbetreiber wird hierzu hingewiesen, welcher seitens der Betreiber nicht eingehalten wird. Ebenso wird auch auf eine fehlende gute Kommunikation zwischen Betreiber und Gemeinde hingewiesen. 
Nach dem Schreiben des Landratsamtes vom 19.10.2022 ist die Rechtslage eindeutig. Es liegen keine öffentlichen Belange vor, die dem beantragten Vorhaben entgegenstehen. Das gemeindliche Einvernehmen ist somit zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird für den Neubau eines Schleuderbetonmastes mit Outdoor-Technik auf der Fl.Nr. 2057 der Gemarkung Gößweinstein erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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4. Fl.Nr. 1030 (Teilfläche), Gmkg. Morschreuth; Bauvoranfrage für 3 - 4 Bauplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2022 ö 4

Sachverhalt

Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1030 der Gemarkung Morschreuth wird die Ausweisung von 3 – 4 Bauparzellen beantragt. Im Flächennutzungsplan des Marktes Gößweinstein ist die Fläche bereits für die Bauparzellen als Mischgebiet ausgewiesen. 
In der Marktgemeinderatsitzung vom 20.02.2011 sprach sich der Marktgemeinderat dafür aus, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.
Dieses Thema soll nun wieder angegangen werden.


Vom Antragsteller werden in der Bauvoranfrage folgende Fragen gestellt

  1. Ist die Bebaubarkeit der im Lageplan eingezeichneten Grundstücke im Mischgebiet möglich?
  2. Ist die Erschließung über den bereits in der Straße verfügbaren Abwasserkanal und der bestehenden Wasserleitung möglich?
  3. Ist die Zahl der Vollgeschosse II + D möglich?
  4. Fügen sich Einfamilienhäuser in die Umgebungsbebauung mit ein?
  5. Besteht die Möglichkeit, für ein größeres Teilgrundstück von der Fl.Nr. 1030 das Bauleitplanverfahren einzuleiten und letztlich einen Bebauungsplan erstellen zu lassen?

Antworten zu
  1. Grundsätzlich ja mit Aufstellung eines Bebauungsplanes. Aufgrund der Nähe zur Werkstatt Rupprecht (Fl.Nr. 242/1) wird voraussichtlich ein Immissionsgutachten notwendig.
  2. Abwasserkanal DN 200 und 250 bzw. 300 ist vorhanden und ausreichend. Die Wasserversorgung ist noch zu prüfen.
  3. Vollgeschosse II + D sind möglich, wenn im Bebauungsplan die entsprechenden Festsetzungen getroffen werden.
  4. Ja
  5. Grundsätzlich ja, jedoch ist die Erschließung (insbesondere Straßenbreite – notwendiger Ausbau) zu prüfen und ein Bauleitplanverfahren einzuleiten. Daraus ergibt sich das Weitere.



Beratung

Es wird auf die vorhandene Erschließung eingegangen, die als unzureichend (Straße nicht im Eigentum des Marktes und zu schmal sowie unzureichende Entwässerung, Widmung als öffentlicher Feld- und Waldweg, unzureichende Straßenbeleuchtung) angesehen wird. Die Erschließung musst somit im Vorfeld mit den Anliegern geklärt werden. Hinsichtlich der Größenfläche für das Baugebiet wird derzeit von 4 Bauplätzen ausgegangen. Diese Größenordnung ist auch Grundlage für das Gespräch mit den Anliegern, welches Ende November erfolgt. Sollte sich die Größenordnung für das Baugebiet ändern, ist die Gesamtsituation (Erschließungsstraße und die dorthin führenden Straßen) zu prüfen.

Beschluss

Der Ausweisung von 3 – 4 Bauparzellen auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 1030, Gmkg. Morschreuth, wird grundsätzlich zugestimmt. Jedoch ist die Erschließung zu prüfen und der Umfang (Fläche) eines möglichen Baugebietes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung Stadt Pottenstein im OT Trägweis; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 "Ferienhausanlage Trägweis", Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Pottenstein hat am 08.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 „Ferienhausanlage Trägweis“ unter gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Vorentwurf hierzu wurde in der Stadtratsitzung am 19.09.2022 bereits gebilligt.
Als Träger öffentlicher Belange wird dem Markt Gößweinstein Gelegenheit gegeben, zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha, davon 1,1463 ha Baufläche (für 20 oder 28 Ferienhäuser), 0,2959 ha Verkehrsfläche und 0,2335 ha Grünfläche und befindet sich am Ortseingang von Trägweis rechts, kommend von Kleingesee. Die Art der Nutzung im Bebauungsplan ist ein Sondergebiet Freizeit und Erholung mit der Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“. Zentrales Ziel ist die Errichtung von hochwertigen Ferienhäusern für einen wechselnden Personenkreis (Feriengäste) mit ergänzenden Anlagen zur Betreuung und Versorgung der Gäste (Restaurant mit Biergarten und Kiosk, Spielplatz etc.). Neben den Wohnhäusern sind auch Baumhäuser und Hängezelte möglich. Vorgesehen sind auch 4 Wohnmobilstellplätze mit Ver- und Entsorgungsstation.
Die Verkehrserschließung erfolgt von der Ortsverbindungsstraße Trägweis – Kleingesee aus. 

Seitens des Marktes Gößweinstein spricht grundsätzlich nichts gegen die Ausweisung eines derartigen Sondergebietes. Es ist jedoch gut möglich, dass durch die Lage des Baugebietes an der Ortsverbindungsstraße Trägweis – Kleingesee mehr Individualverkehr in den Ortsteilen Kleingesee und Allersdorf bemerkbar wird. 

Hinweis:
Die umfangreichen Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Pottenstein unter dem Link: 
Bauleitplanung im Ortsteil Trägweis - Stadt Pottenstein
eingesehen werden.

Beschluss

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet Freizeit und Erholung mit der Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“ am Ortsrand von Trägweis werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2022 ö 6

Sachverhalt

Kindergarten Wichsenstein
Am Kindergarten in Wichsenstein ist offensichtlich der Bewegungsmelder defekt oder verstellt.
Er schaltet sich ein, wenn Autos vorbeifahren und brennt sehr lange.

Festplatz Wichsenstein
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abwasserbeseitigung verkehrt angeschlossen wurde. Die Auswertung der TV-Befahrung sollte diesbezüglich baldmöglichst an das ALE gemeldet werden, da es sich um einen verdeckten Mangel handelt und noch Gewährleistung besteht.

Datenstand vom 18.11.2022 09:13 Uhr