Datum: 28.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erschließungsstraße Hühnerloh-Südwest; Zustimmung zur Planung
2 Bürgeranfragen
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.06.2022
4 Bericht des Ersten Bürgermeisters
5 Beitritt zum Förderverein Wildpark Hundshaupten
6 Kinderbetreuung im Markt Gößweinstein; Antrag auf Anerkennung von 72 Kindergartenplätzen im Kindergarten Stempferhof
7 Errichtung einer Waldgruppe am Kindergarten St. Erhard in Wichsenstein; Zustimmung zur Planung
8 Energieeinsparpotentiale und Ausbau der erneuerbaren Energien im Markt Gößweinstein; Sachstandsbericht; Antrag der Fraktionsgemeinschaft CSU/JuF
9 Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Wichsenstein-Albertsgarten" um Teile des Grundstückes Fl. Nrn. 59, Gmkg. Wichsenstein; Aufstellungsbeschluss
10 Anfragen

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1. Erschließungsstraße Hühnerloh-Südwest; Zustimmung zur Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 18.05.2021 das Büro Höhnen & Partner mit der Planung der Erschließungsstraße Hühnerloh-Südwest beauftragt.

Die Planung soll in der Marktgemeinderatsitzung durch Herrn Dremel vom Büro Höhnen & Partner mit einer entsprechenden Kostenschätzung vorgestellt werden.

Beratung

Herr Dremel stellt die Planungsunterlagen vor. Diese werden im Nachgang zur Sitzung in das RIS eingestellt. Die Grobkostenschätzung stellt sich wie folgt dar:

1a. Verkehrsanlagen Erschließungsstraße:        465.000,- €
1b. Verkehrsanlagen Parkplatz:        82.000,- €
1c. Verkehrsanlagen Einmündungsbereich:        23.000,- €
1d. Verkehrsanlagen Befestigung Wirtschaftsweg:        30.000,- €
2. Abwasseranlage:        26.000,- €
3. Wasserversorgung:        15.000,- €
4. Freianlagen, Grünflächen:        21.000,- €
5a. Beleuchtung Erschließungsstraße        17.000,- €
5b. Beleuchtung Parkplatz:        5.000,- €

Summe:        684.000,- €

Herr Dremel erklärt, dass bei der Planung weitestgehend die Mindeststandards herangezogen wurden. Einsparpotential ist kaum vorhanden. Auf die Errichtung der Rinne aus Granit könnte verzichtet werden. Aus Gründen der besseren Haltbarkeit sollte diese jedoch nicht durch eine Betonrinne ersetzt werden. Vielmehr wird es darauf ankommen, einen günstigen Ausschreibungszeitpunkt zu finden. Nachdem die Preise in den vergangenen Jahren deutlich angezogen haben, haben sich diese zuletzt gefühlt stabilisiert. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass die angenommenen Preise Spekulation sind. Zudem ist für den Erhalt von günstigen Preisen die Vorgabe eines großzügigen Fertigstellungstermins entscheidend. 

Die Kosten 1b, 1c, 1d, 2, 3, 4 und 5b können im Rahmen der Erschließungsbeitragsabrechnung nicht umgelegt werden. Aus den o.g. Kosten können so nur rund 482.000,- € umgelegt werden.
Eine Berechnung, welche Belastung auf die einzelnen Grundstückseigentümer zukommt, wurde noch nicht erstellt. Ein Teil der Grundstückseigentümer wünscht sich schon seit Jahren grundsätzlich den Bau der Erschließungsstraße. Die Abrechnungsmodalitäten (Fälligkeit der Zahlungen usw.) müssen erst noch festgelegt werden. Die Eigentümer sollen im Herbst 2022 im Rahmen einer Versammlung über die Baumaßnahme und die anfallenden Kosten informiert werden.

Da das Wildparken durch Wanderer insgesamt zunimmt, ist die Errichtung des Parkplatzes für eine Fremdenverkehrsgemeinde wie Gößweinstein sehr wichtig. Die Befestigung des Wirtschaftsweges ist zur Erreichbarkeit des Abwasserpumpwerkes sowie wegen der befürchteten Ausspülung des Weges bei Starkregenereignissen und dem damit verbundenen laufenden Aufwand sinnvoll.

Beschluss

Der Ausführung der vorgestellten Planung der Erschließungsstraße Hühnerloh-Südwest vom Büro Höhnen & Partner wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
Der Parkplatz wird errichtet.
Der Einmündungsbereich wird ertüchtigt.
Der Wirtschaftsweg wird befestigt.
Die Stellplätze werden in einer Breite von 2,60 m ausgeführt.
Der Parkplatz wird nicht beleuchtet.
Die Zufahrt zu den Stellplätzen wird asphaltiert.
Die Stellplätze sollen alternativ mit Rasenfugensteinen oder Schotter ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 2

Sachverhalt

Ferdinand Haselmeier fragt an, warum der Antrag aus der Bürgerversammlung am           22.07.2021 in Gößweinstein auf Ausbau des Finsterweges als „Umgehungsstraße light“ bzw. Entlastungsstraße aus dem Haushalt 2022 verschwunden sei. Ein Ausbau sei als Umgehung von Gößweinstein während anstehender Kanalsanierungsmaßnahmen notwendig. Es würde sich hier um den Bürgerwillen handeln. Dass die Maßnahme bzw. der Antrag aus der Bürgersversammlung bei der Haushaltsberatung nicht diskutiert wurde, wird als undemokratisches Verhalten empfunden.
Dem wird entgegnet, dass der Sachverhalt in der Vorberatung des Haushaltes 2022 diskutiert und ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, die Maßnahme aus dem Investitionsprogramm zu streichen.

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung am 30.06.2022 wurde mitgeteilt, dass das EU-weite Ausschreibungsverfahren zum Breitbandausbau im Rahmen der Gigabitrichtlinie am 08.07.2022 beginnen soll. Dies ist geschehen. 
Die Telekom Deutschland GmbH hat nun entgegen der erfolgten Markterkundung mitgeteilt, dass im Ortsteil Gößweinstein in den Jahren 2024/2025 doch ein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant ist. Das Ausbaugebiet im Rahmen der Gigabitrichtlinie verringert sich deshalb. In welcher finanziellen Größenordnung sich die geschätzten Ausbaukosten von 8,6 Mio. € und der darauf erwarteten Förderung von 7,51 Mio. € reduzieren steht noch nicht fest. Die Berechnung erfolgt jedoch baldmöglichst.
Die Ausschreibung wurde gestoppt und wird mit dem verkleinerten Ausbaugebiet erneut veröffentlicht.

Der Erste Bürgermeister gibt bewusst in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung die Erklärung ab, dass die sich im Umlauf befindenden Gerüchten, er habe ein Verhältnis mit einer Gößweinsteinerin bzw. lebe von seiner Frau getrennt, jeder Grundlage entbehren. Diese Gerüchte sind eine bodenlose Frechheit, auch der anderen Person gegenüber, belasten sein Familienleben sehr und werden als Rufmord empfunden. Er weist darauf hin, dass die Erklärung in der öffentlichen Sitzung einzig der Pressepräsenz geschuldet ist. Ausdrücklich richtet sich die Erklärung nicht an den Marktgemeinderat.   

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5. Beitritt zum Förderverein Wildpark Hundshaupten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Am 07.07.2022 wurde der Förderverein Wildpark Hundshaupten gegründet. Zweck des Vereines ist es, den Wildpark Hundshaupten des Landkreises Forchheim ausschließlich und unmittelbar zu fördern.
Der jährliche Mindestbeitrag für juristische Personen beträgt 96,- €. 

Beratung

Einem Marktgemeinderatsmitglied erschließt sich die genaue Aufgabendefinition des Fördervereins nicht. Die Wichtigkeit des Wildparks Hundshaupten wird daraufhin ausführlich erläutert. Die Vereinsaufgaben sind in der überlassenen Satzung beschrieben und werden im Rahmen der nächsten Vorstandschaftssitzung des Fördervereins konkretisiert.

Beschluss

Der Markt Gößweinstein tritt dem Förderverein Wildpark Hundshaupten bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Kinderbetreuung im Markt Gößweinstein; Antrag auf Anerkennung von 72 Kindergartenplätzen im Kindergarten Stempferhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 6

Sachverhalt

Das Johannische Sozialwerk hat mit Schreiben vom 26.04.2021 Antrag auf Feststellung und Anerkennung der bedarfsnotwendigen Plätze und um Aufnahme in den Bedarfsplan ab 2023 für den Kindergarten Stempferhof gebeten.
Insgesamt wurde Antrag für 72 Kindergartenplätze gestellt, welche sich wie folgt zusammensetzen:
- Krippenplätze für 12 Kinder (unter Dreijährige)
- Integrationsplätze für 9 Kinder (1 Integrativgruppe mit 5 Kindern und 4 Kindern mit Einzelintegrationsplätzen in der Gruppenbetreuung) – Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Gruppenplätze für 51 Kinder von 3 – 6 Jahren (3 Gruppen mit jeweils 17 Kindern – davon eine Vorschulgruppe für ältere Kinder vor Schuleintritt)

Mit dem Landratsamt Forchheim wurde der Antrag unter Berücksichtigung der aktualisierten Bedarfsplanung besprochen. Folgendes Ergebnis wurde dabei erarbeitet:

Kinder bis drei Jahren:
Durchschnittlich ergibt sich in den folgenden Jahren ein Defizit von rund 10 Plätzen. Im Kindergarten Stempferhof werden derzeit 9 Kinder im Alter von unter drei Jahren betreut. In Summe ergibt sich deshalb ein zusätzlicher Bedarf von 19 Plätzen. Es ist deshalb sinnvoll, zwei weitere Krippengruppen mit jeweils 12 Plätzen einzurichten.

Kinder von drei bis sechs Jahren:
Durchschnittlich ergibt sich in den folgenden Jahren ein Defizit von rund 7 Plätzen. 
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass von den 15 Plätzen des Waldkindergartens in Wichsenstein rund 1/3 von auswärtigen Kindern belegt sind, ergibt sich hier in der Berechnung ein weiteres Defizit von 5 Plätzen. 
Derzeit werden im Kindergarten Stempferhof 31 Kinder betreut. Dies bedeutet, dass die Gruppenstärke von 25 Kindern um 6 Kinder überstiegen wird, was ein weiteres Defizit bedeutet.
Das Gesamtdefizit an Plätzen bemisst sich so auf 18. Unter Berücksichtigung von möglichen Inklusionsplätzen, für welche es einen erhöhten Betreuungsaufwand bedarf, es sinnvoll, neben der bestehenden Kindergartengruppe mit 25 Plätzen eine weitere Kindergartengruppe mit ebenfalls 25 Plätzen einzurichten. 

Dies bedeutet, dass mit den errechneten Zahlen der Neubau einer Kindertagesstätte zu planen ist. 

Beratung

Der Bedarf wurde anhand des sog. Hildesheimer Bevölkerungsmodells errechnet. Die Aktualisierung der Zahlen wurde vom Landratsamt Forchheim im Juli vorgenommen.
Auf die morgige Begehung des Kindergartens Stempferhof um 16:00 Uhr wird nochmals hingewiesen. 

Beschluss

Künftig werden im Kindergarten Stempferhof folgende Plätze vorgehalten:
2 Krippengruppen mit je 12 Plätzen, insgesamt 24 Plätze
2 Gruppen für über Dreijährige mit je 25 Plätzen, insgesamt 50 Plätzen

Auf Grund der errechneten Zahlen ist mit dem Träger des Kindergartens Stempferhof, dem Johannischen Sozialwerk e. V., in Kontakt zu treten. Mögliche Modalitäten für den Neubau einer Kindertageseinrichtung sind zu klären. Eine Bedarfsanerkennung wird in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Errichtung einer Waldgruppe am Kindergarten St. Erhard in Wichsenstein; Zustimmung zur Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 29.07.2021 beschlossen, ab dem 01.09.2022 15 weitere Kindergartenplätze für die sog. Waldgruppe am Kindergarten St. Erhard Wichsenstein als bedarfsnotwendig anzuerkennen.
Entgegen der ursprünglichen Absicht soll die Waldgruppe bzw. die notwendige Schutzhütte nun auf dem westlich direkt an das Kindergartengrundstück angrenzende Grundstück errichtet werden. Die Eigentümerin hat ihre Zustimmung bereits erklärt.
Das beauftragte Architektenbüro Paptistella hat eine Planung erstellt, welche in der Marktgemeinderatssitzung vorgestellt werden soll.
Die Waldgruppe soll ab März 2023 in Betrieb gehen.

Beratung

Am 27.07.2022 wurde vom planenden Büro Paptistella die präsentierten Entwürfe übermittelt. Diese bestehen aus:
1. Grundriss der Hütte   
2. Längsansicht der Hütte
3. Queransicht Hütte
4. Grundriss und Ansichten WC-Häuschen mit Lagerraum

Die Entwürfe bzw. die Vorplanung wurden mit Frau Wagner vom ASB Jura, Frau Roppelt vom Kindergarten Wichsenstein und Frau Kraus abgestimmt. Zudem wurde gemeinsam der Standort der Hütte im Vorfeld grob festgelegt. Siehe hierzu auch den gezeigten Lageplan mit Luftbild. Die genaue Position der Treppe sowie des WC-Häuschens samt Lagerraum wird nach Erhalt des Ergebnisses der Vermessung angepasst.
Die fußläufige Zuwegung erfolgt über das Kindergartengrundstück.  
Wegen der Fahrzeugzuwegung zur Hütte, welche nur im Rahmen der Baumaßnahmen und im Notfall als Rettungsweg genutzt werden soll, fand gestern ein Vor-Ort-Termin mit einem Teil der Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein sowie dem zuständigen Förster statt. Die Trasse wurde festgelegt, die zu fällenden Bäume markiert. Eine Beauftragung eines Unternehmens zum Herrichten der Zufahrt ist demnächst vorgesehen.

Nach Aussage der beteiligten Fachleute ist der jetzige Standort zur Errichtung der Hütte bzw. Einrichtung der Waldgruppe besser geeignet als der ursprünglich vorgesehene.

Beschluss

Der Ausführung der vorgestellten Planung der Errichtung einer Waldgruppe bzw. der notwendigen Schutzhütte des Architektenbüros Paptistella wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Energieeinsparpotentiale und Ausbau der erneuerbaren Energien im Markt Gößweinstein; Sachstandsbericht; Antrag der Fraktionsgemeinschaft CSU/JuF

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.07.2022 hat CSU/JuF Fraktionsgemeinschaft folgenden Antrag gestellt:

Aufgrund der derzeitigen geopolitischen Lage werden momentan allerorts Möglichkeiten des Energiesparens sowie des Ausbaus von erneuerbaren Energien geprüft. Beispielsweise sollen im Bereich der Windenergie mindestens 2 % der Gemeindeflächen für Windenergieanlagen (WEA) zur Verfügung gestellt werden. Aber auch die Bundesregierung mahnt bei jeder Gelegenheit soweit möglich auf den Verbrauch von Energie zu verzichten. 
 
Wir beantragen deshalb im Marktgemeinderat einen umfassenden Sachstandsbericht zu folgenden Themen abzugeben: 
 
1. Welche Maßnahmen zur Energieeinsparung (z. B. Nachtabschaltung Straßenbeleuchtung, Kurpark) wurden vom Markt Gößweinstein in diesem Jahr geprüft bzw. werden aktuell geprüft?
  
2. Welche Maßnahmen davon wurden umgesetzt und aus welchen Gründen wurden die nicht umgesetzten Maßnahmen verworfen? 
 
3. Gibt es Planungen die Liegenschaften des Marktes flächendeckend mit Photovoltaikanlagen auszurüsten? Wenn ja: Welche Liegenschaften sollen in welchem Zeitrahmen ausgestattet werden? Wenn nein: Welche Gründe sprechen dagegen? 

4. Gibt es aktuell Planungen für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet? Ist die Erstellung eines Konzepts für die Planung und Errichtung solcher Anlagen vorgesehen?

5. Wurde mit dem Markt Gößweinstein Kontakt bezüglich der Errichtung von WEA´s aufgenommen? 

6. Hat der Markt Gößweinstein bereits die Errichtung von WEA´s auf gemeindeeigenen Flächen prüfen lassen?  

Sachstandsbericht zum Antrag:

Zu 1.
In der Marktgemeinderatssitzung am 25.09.2018 haben Herr Schwarz von Bayernwerk sowie Herr Dresel von den Stadtwerken Ebermannstadt zum Thema „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik“ wie folgt referiert:

„Herr Schwarz und Herr Dresel erläutern die Vor- und Nachteile der LED-Technik. Es wird dargelegt, dass sich die LED-Technik in den vergangenen Jahren deutlich verbessert hat und nun ein Umstieg wirtschaftlich sinnvoll sei. So beträgt die Herstellergarantie 10 Jahre.
Weiterhin wird ausgeführt, dass wohl zusätzliche Leuchten zur Beseitigung von bisher nicht beleuchteten Stellen nötig sein könnten. Dies wäre jedoch ein weiterer Schritt. 
Bei Anwendung der neuen LED-Technik ist eine Komplettabschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht nicht mehr sinnvoll. So ist eine Leistungsreduzierung in der verkehrslastschwachen Zeit von 22 – 5 Uhr möglich. Das Einsparungspotenzial entspricht dem der bisherigen Komplettabschaltung. Aus technischen Gründen ist es aber notwendig, dass die Beleuchtung in der Nacht nicht mehr komplett abgeschaltet wird.“  

In der MGR-Sitzung am 16.04.2019 wurde der Auftrag zur LED-Umstellung an das Bayernwerk sowie an die Stadtwerke Ebermannstadt vergeben.

Durch die Umstellung auf LED im Jahr 2019 sank der Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung von rund 244.000 kWh im Jahr 2018 über 207.000 kWh im Jahr 2019 auf 72.000 bis 74.000 kWh in den Jahren 2020 und 2021. Die Einsparung liegt wie prognostiziert bei rund 70 %.

Weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung im Bereich Straßenbeleuchtung wurden seither nicht mehr geprüft.

Beim Kurpark Gößweinstein handelt es sich um ein Privatgrundstück. Die Kosten der Beleuchtung werden vom Grundstückseigentümer getragen. Soweit bekannt ist, wurde auch hier LED-Beleuchtung verbaut. Der Umfang der Beleuchtung wurde vom Grundstückseigentümer aus Sicherheitsgründen so gewählt. 

Zu 2.
siehe hierzu Antwort zu Nr. 1.
Weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung werden aktuell im Rahmen der Planung des Neubaus des Rathauses im Pfarrhaus auf dem jetzt technischen Stand erfolgen.
Weiteren Überprüfungen bei den anderen Energieverbrauchern des Marktes Gößweinstein sind derzeit nicht erfolgt.

Zu 3.
Planungen, die Liegenschaften des Marktes Gößweinstein flächendeckend mit Photovoltaikanlagen auszurüsten, gibt es derzeit nicht. Einen Zeitrahmen für die Installation von Anlagen ist deshalb folglich auch nicht vorhanden. Gründe, keine Anlagen auf den Gebäuden des Marktes Gößweinstein zu installieren, liegen grundsätzlich nicht vor. Da aber eine aktuelle Prüfung nicht erfolgt ist, kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Es ist angedacht, den Sachverhalt bei besseren wirtschaftlichen Bedingungen (Bundesgesetzgebung) voranzutreiben. 

Zu 4.
Die Erstellung eines Konzeptes für die Planung und Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ist derzeit nicht vorgesehen. Hierfür wäre eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Die Energie- und Klima-Allianz Forchheim hat ihre Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen - PV und Wind angeboten. Weiterhin bietet die BBV LandSiedlung, Würzburg, eine Potentialanalyse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen an.
 

Zu 5.
Bislang wurden an den Markt Gößweinstein kein Ansinnen auf Errichtung einer Windenergieanlage (WEA) herangetragen.

Zu. 6.
Eine Prüfung des Marktes Gößweinstein auf Geeignetheit der eigenen Grundstücke zur Errichtung einer WEA ist nicht erfolgt.

Beratung

Der Markt Gößweinstein hat sich bei der Regierung von Oberfranken für das Förderprojekt „Kommunales Energiecoaching in Oberfranken“ beworben. Dieses Förderprojekt bietet insbesondere kleinen und mittleren Kommunen eine kostenlose externe Fachberatung durch einen „Energiecoach“ zur Umsetzung der Energiewende vor Ort. Für die Jahre 2022 und 2023 können etwa 10 Kommunen teilnehmen und dabei jeweils grundsätzlich bis zu 10 Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Regierung von Oberfranken hat bereits mitgeteilt, dass die Chancen des Marktes Gößweinstein sehr hoch sind, da es die erste Teilnahme ist.
Es sollte nochmals geprüft werden, ob bei der Anstrahlung der Basilika und der Burg Einsparungen z.B. durch Einsatz von LED-Technik erzielt werden können.
Die Erstellung eines Leitfadens für Freiflächenphotovoltaikanlagen wird anhand der Gemeinde Aufseß erläutert.
Es wird zu Bedenken gegeben, dass die vorhandenen Netze nicht unbeschränkt für die Aufnahme von regenerativen Energien ausgelegt sind.
Die dezentrale Stromversorgung und der Verbrauch am Ort der Erzeugung sollten forciert werden.
Die Errichtung von Photovoltaikanalagen auf den gemeindlichen Gebäuden wird als sinnvoll erachtet. 

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9. Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Wichsenstein-Albertsgarten" um Teile des Grundstückes Fl. Nrn. 59, Gmkg. Wichsenstein; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 9

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 17.06.2022 hat die Tochter des Grundstückseigentümers der Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein, mitgeteilt, dass sie im hinteren Bereich des genannten Grundstückes ein Grundstück erschließen lassen möchte (siehe hierzu Markierung). In vorhergehender Korrespondenz wurde der Wunsch geäußert, im Bereich des Gesamtgrundstückes mehrere Bauplätze für eine mögliche alternative Bebauung mit einem Wohnhaus auszuweisen. Der Bauwerberein wurde mitgeteilt, dass eine Ausweisung ohne konkretes Bebauungsvorhaben nicht erfolgen wird.


 

Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB erfolgen.

Beratung

Die seit Jahren geübte Praxis, dass Bauwerber die externen Kosten für eine notwendige Bauleitplanung übernehmen müssen, wird kritisiert.
Die vorliegende Planungsabsicht würde eine mögliche Entwicklung von Bauland im südöstlichen Bereich vom jetzt zur Bebauung vorgesehenen Gebiet verhindern (Fl.Nr. 59/4). Die Beplanung eines größeren Umgriffs wird deshalb als sinnvoll erachtet.
Dem wird entgegnet, dass sich auf einem Großteil dieses Gebietes ein Biotop befindet und eine Bebauung deshalb nicht möglich ist. Da der Grundstückseigentümer in einem weiteren Bereich keine Flächen an den Markt Gößweinstein veräußern will, ist eine Vergrößerung des Planungsbereiches und somit die Schaffung von Baurecht auf weiteren Flächen, die dem Markt Gößweinstein nicht zu Verfügung stehen, nicht sinnvoll. Eine Vorratsausweisung von Bauland soll nicht mehr erfolgen.

Beschluss

Zur Ermöglichung der Bebauung wird der Erweiterung/Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Wichsenstein-Albertsgarten“ zugestimmt. 

Es soll ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Wichsenstein Albertsgarten – 2. Änderung“

Das Plangebiet umfasst Teile des Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein.

Es wird wie folgt begrenzt:

Im Nordosten bzw. Osten: Fl.Nrn. 56, Teilfläche, und 139, Teilfläche (Ortsstraße), beide Gmkg. Wichsenstein
Im Süden: Fl.Nr. 61/1, Gmkg. Wichsenstein
Im Südwesten: von nicht von der Planänderung betroffene Teile des Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein 
Im Nordwesten: von nicht von der Planänderung betroffene Teile der Grundstückes Fl.Nr. 59, Gmkg. Wichsenstein 

Die anfallenden Kosten sind von der Bauwerberin zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Marktgemeinderatssitzung 28.07.2022 ö 10

Sachverhalt

Es wird angefragt, warum die Homepage des Zeltplatzes Kormershof in Allersdorf noch mit der Tourismusseite des Marktes verlinkt ist.
Da der Zeltplatz nicht abgemeldet ist, wird die Verlinkung auch nicht entfernt.

Wegen der Gerichtsverhandlung und dem weiteren Umgang hinsichtlich des Zeltplatzes am Kormershof erfolgt Behandlung sobald der Betreiber beim Markt Gößweinstein vorstellig geworden ist.  
Ein Defizit von Zeltplätzen wird erkannt, sodass in der Flur unkoordiniert gezeltet würde.

Es wird bemängelt, dass das Höhenschwimmbad nicht telefonisch erreichbar ist. 
Bei dem Anschluss handelt es sich nur um eine Notfalltelefon.

Die Spendenbox wurde wegen des Sicherheitskonzeptes nicht mehr aufgestellt. Das Sammeln von Spenden würde eine höhere Erwartungshaltung der Besucher zur Folge haben.
Die Besucherzahl wird erfasst.

Weiterhin wird bemängelt, dass auf der Tourismushomepage Cookies nicht abgewählt werden könnten. Zudem wird die Datenschutzerklärung kritisiert. Dem wird entgegnet, dass die Datenschutzerklärung dem Teil des Homepagepaketes ist, welches gemeinsam mit der Tourismuszentrale Fränkische Schweiz betrieben wird. 

Datenstand vom 02.08.2022 14:00 Uhr