Datum: 30.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 17.05.2022
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters
4 Bestellung von zwei weiteren Mitgliedern in den Vorstand des Trägervereins Wallfahrtsmuseum e.V.
5 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung der Teilstrecker einer Ortsstraße in Kohlstein gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG
6 Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020 - Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 30.06.2022 ö 1

Beratung

Ferdinand Haselmeier beschwert sich darüber, dass ein rechtzeitig vor Redaktionsschluss eingesendeter Beitrag zum Bürgerbegehren „Kein Rathaus in das Pfarrhaus“ nicht in der Ausgabe des Gößweinsteiner Boten vom 01.07.2022 abgedruckt wurde. Der Arbeitskreis des Bürgerbegehrens hat seine Planung auf diese Veröffentlichung am 01.07.2022 ausgelegt. Eine Information, dass der Artikel nicht abgedruckt wird, hat Herr Haselmeier nicht erhalten. Er hält dieses Verhalten des Ersten Bürgermeisters für völlig undemokratisch. Weiterhin sieht Herr Haselmeier darin einen Vertrauensverlust, obwohl gerade Vertrauen in den Ersten Bürgermeister bei der Durchführung eines Projektes in der Größenordnung wie beim Bau eines neuen Rathauses wichtig sei.
Der Erste Bürgermeister bestätigt, dass der Beitrag rechtzeitig beim Markt Gößweinstein eingegangen ist. Im Benehmen mit dem Geschäftsleiter wurde entschieden, den Beitrag nicht abzudrucken. Nach dem Vertrag mit dem Herausgeber des Boten dürfen Artikel mit politischen Aussagen jeder Art nicht im redaktionellen Teil des Boten veröffentlicht werden. Die Schaltung einer kostenpflichtigen Anzeige hingegen wäre möglich gewesen. Dies wurde Herrn Haselmeier vom Geschäftsleiter des Marktes bereits im Laufe des heutigen Tages telefonisch mitgeteilt. Der Erste Bürgermeister entschuldigt sich bei Herrn Haselmeier für die versehentlich nicht erfolgte zeitnahe Rückmeldung und weist den Vorwurf zurück, dass eine zeitnahe Rückmeldung absichtlich unterblieben ist.      

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 17.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 30.06.2022 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 30.06.2022 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Höhenschwimmbad

Das Höhenschwimmbad öffnet am Freitag, den 01.07.2022
 
Öffnungszeiten in der Saison 2022 (01.07. bis 30.09.22) 

Montag:                        Geschlossen 
Dienstag bis Freitag:    14.00 bis 19.00 Uhr 
Samstag und Sonntag: 11.00 bis 19.00 Uhr 
 
Geänderte Öffnungszeiten während der Sommerferien (01.08. bis 12.09.2022): 

Montag bis Sonntag:     11.00 bis 19.00 Uhr 

Die Benutzung kann bei ungünstigen Witterungsverhältnissen räumlich und zeitlich eingeschränkt werden.  

Zutritt für Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Aufsichtsberechtigten!

Mobilfunkangelegenheiten

Am 11.05.2022 fand eine bautechnische Begehung des Grundstückes Fl.Nr. 506, Gmkg. Morschreuth statt. Als Ergebnis der Begehung bleibt festzuhalten, dass der Standort als geeignet eingestuft wird. Der Bauherr wird deshalb einen Bauantrag vorbereiten.  

Nach Mitteilung von Telefónica Deutschland soll der Standort „Burg Gößweinstein“ um eine 5G-Sendeanlage erweitert werden.

Breitbandausbau

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 11.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Breitbandausbau im Rahmen der Gigabitrichtlinie wird fortgeführt. Der Ausbau ist für folgende Ortsteile, wenn auch teilweise nicht komplett, vorzusehen:

Unterailsfeld
Hungenberg  
Wölm
Moritz
Schweigelberg
Türkelstein
Etzdorf
Leutzdorf
Morschreuth
Sattelmannsburg
Hardt
Wichsenstein 
Ühleinshof
Altenthal
Hartenreuth 16
Stadelhofen
Bösenbirkig
Sachsendorf-Straßhüll
Gößweinstein 
Behringersmühle 
Kleingesee 
Kleingesee-Krachershöhe

Ob ein Anschluss des Forsthauses Schweigelberg sinnvoll ist, ist noch mit den Bayerischen Staatsforsten in Pegnitz abzuklären. 

Da einige gewerbliche Anschlüsse in der Karte nicht als solche markiert sind, ist eine Überarbeitung erforderlich. Eine erneute Teilmarkterkundung ist danach durchzuführen. Der geschätzte zeitliche Aufwand von 4 – 6 Wochen wird in Kauf genommen.

Ansonsten soll die vorgestellte Ausbauplanung vollumfänglich weiterverfolgt werden.“

Die notwendigen Schritte zur Weiterbetreibung des Verfahrens wurden eingeleitet.

Ergebnis der zweiten Markterkundung: 

Versorgung vor der zweiten Markterkundung

Basierend auf die Rückmeldungen zur 1. Markterkundung erfolgte eine Korrektur der Adressliste:
- 940 Adressen in Markterkundung, davon 
- 370 Adressen - gewerbliche Nutzung
- 570 Adressen - private Nutzung 
    
Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:

- Telekom Deutschland GmbH:
   FTTB Erschließung Burg Gößweinstein (Eigenerschließung) 
   FTTB Erschließung Grund- und Mittelschule (GWLANR Förderung)
   Meldung IST-Versorgung
- Vodafone: Leermeldung

Förderfähige Adressen:
- 940 Adressen in Markterkundung, davon
- 733 Adressen förderfähig

Nutzung der förderfähigen Adressen:
- 365 Adressen - private Nutzung
- 368 Adressen - gewerbliche Nutzung

Trassenplanung grob

- Neubau unversiegelt: 12.100 m
- Neubau versiegelt: 25.280 m
- Gebäudeanschlüsse: 677 Stück
- Grundstücksanschlüsse: 56 Stück
- Grobkosten ca. 8,6 Mio. €
- Förderung:  ca. 7,51 Mio. €, 87,3 %

Der Eigenanteil des Marktes Gößweinstein beträgt rund 1,09 Mio. € (12,7 %).

Bei der ersten Markterkundung lagen die Ausbaukosten bei rund 8,3 Mio. €, die Förderung bei 7,4 Mio. € (89 %). Der Eigenanteil des Marktes lag hier bei 899.000 € (11 %).

Eine entsprechende Präsentation zum Ergebnis der zweiten Markterkundung wird den Marktgemeinderäten im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Das EU-weite Ausschreibungsverfahren beginnt am 08.07.2022. Als Frist für die Abgabe der endgültigen Angebote ist der 11.11.2022 vorgesehen.

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4. Bestellung von zwei weiteren Mitgliedern in den Vorstand des Trägervereins Wallfahrtsmuseum e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 30.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Laut § 6 Abs. 3 der Vereinssatzung des Trägervereins Wallfahrtsmuseum Gößweinstein entsendet der Markt Gößweinstein insgesamt drei Vorstandsmitglieder. Geborenes Mitglied des Vorstandes ist u.a. der Erste Bürgermeister des Marktes Gößweinstein. Zwei weitere Mitglieder des Vorstandes müssen deshalb bestellt werden.

Beratung

Die Bestellung von Vertretern der Vorstandsmitglieder ist nicht vorgesehen.

Beschluss

In den Vorstand des Trägervereins Wallfahrtsmuseum Gößweinstein werden neben den Ersten Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (geborenes Mitglied) Marktgemeinderätin Kerstin Hölzel sowie Dritter Bürgermeister Manfred Hänchen bestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung der Teilstrecker einer Ortsstraße in Kohlstein gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 30.06.2022 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung vom 16.12.2021 hat der Marktgemeinderat Gößweinstein die Einziehung einer Teilstrecke der Ortsstraße Nr. 2 in Kohlstein mit der Fl.Nr. 922, Gmkg. Tüchersfeld (jetzt 1922, Gmkg. Gößweinstein), beschlossen.

Laut ursprünglicher Widmungsverfügung vom 28.08.1961 verlief die Ortsstraße Nr. 2 in Kohlstein mit der Fl.Nr. 922 Gmkg. Tüchersfeld (dann Fl.Nr. 1922 Gmkg. Gößweinstein) ab der Abzweigung gegenüber Hs.Nr. 3 bis zur Einmündung in den Weg Fl.Nr. 1062 Gmkg. Tüchersfeld (dann Fl.Nr. 2062 Gmkg. Gößweinstein).
 
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Kohlstein im Jahr 2003 wurde ein Teil des damaligen Weges bereits aufgelassen bzw. überplant (im Plan rosa markiert). Die straßenrechtliche Einziehung des betroffenen Teilstückes wurde dabei allerdings versäumt und wird nun nachgeholt. 
Zudem wird ein weiteres Teilstück des Weges auf einer Länge von 45 m an einen Anlieger veräußert und soll ebenfalls eingezogen werden (im Plan blau markiert). 
Die Einziehung betrifft die Fl.Nr. 1922 Gmkg. Gößweinstein, beginnend an der Ortsstraße Fl.Nr. 1928/1 Gmkg. Gößweinstein (vorher Fl.Nr. 2062 Gmkg. Gößweinstein) und endend am nordöstlich Grenzpunkt des Grundstücks Fl.Nr. 1921 Gmkg. Gößweinstein auf einer Länge von insgesamt 92 m. 


Die genannte Wegfläche hat ihre Verkehrsbedeutung verloren, da ein Teilbereich bereits im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes aufgelassen wurde. Die Anlieger erreichen Ihre Grundstücke auch über die Wege mit den Fl.Nrn. 1920 und 2062/1, 1928/1 Gmkg. Gößweinstein. 

Die beabsichtigte Einziehung war gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgte im gemeindlichen Mitteilungsblatt vom 28.01.2022 sowie im Aushang am Rathaus. Zusätzlich wurden die betroffenen Grundstückseigentümer, die außerhalb des Marktes Gößweinstein wohnen, schriftlich über die Einziehung informiert. Die Bekanntmachung hat den Zweck, allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, Einwände zu erheben bzw. Rechte geltend zu machen. Entsprechende Einwände wurden nicht erhoben. Deshalb kann der o.g. Weg eingezogen werden. 

Beschluss

Die Teilstrecke der Ortsstraße Nr. 2 in Kohlstein mit der Fl.Nr. 1922, Gmkg. Gößweinstein, beginnend an der Ortsstraße Fl.Nr. 1928/1, Gmkg. Gößweinstein (vorher Fl.Nr. 2062, Gmkg. Gößweinstein) und endend am nordöstlichen Grenzpunkt des Grundstücks Fl.Nr. 1921, Gmkg. Gößweinstein, wird auf einer Länge von 92 m eingezogen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020 - Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 30.06.2022 ö 6

Sachverhalt

Anlage:
Protokoll über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 09.11., 16.11., 02.12. und 10.12.2021.

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss gestellten Fragen und Feststellungen wurden mit der Verwaltung besprochen.

Zu den Prüfungsfeststellungen wird von der Verwaltung lt. Anlage zum Protokoll Stellung genommen.   

Beratung

Zur nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses sollten die Unterlagen projektbezogen und, wenn möglich, eine Schlüsselwortsuche im Buchungsprogramm bereitgestellt werden.  Der Erste Bürgermeister ergänzt hierzu, dass künftig ein elektronischer Rechnungslauf etabliert werden soll. Eine Änderung des Prüfungsablaufes ist deswegen wahrscheinlich.
Künftig wird die Bereitstellung von zwei weiteren Laptops mit der notwendigen Software gewünscht.
Es wird bemängelt, dass die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 nicht allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses zur Unterschrift vorgelegt wurde. Eine Nachholung für das Jahr 2020 sowie Beachtung für die Folgejahre wird zugesagt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht über die Erledigung der Feststellungen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird mit dem vorgelegten Ergebnis (Anlage) festgestellt. Der Marktgemeinderat erteilt die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 30.06.2022 ö 7

Beratung

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass seitens des Marktes Gößweinstein in der Vergangenheit kein offizieller Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzstatus der Burgstraße 8 beim Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz gestellt wurde.

Für die geplante Errichtung der Waldgruppe im Kindergarten Wichsenstein ist ein erster Planungsentwurf des beauftragten Architekten eingegangen. Ein Bauantrag muss gestellt werden. Betriebsbeginn soll der März 2023 sein.

Zum geplanten Neubau des Kindergartens Stempferhof wurden die aktuellen Belegungs- und Anmeldezahlen aller drei Kindergärten abgefragt. Eine Wertung dieser Zahlen und die sich hinsichtlich des Bedarfs für den Markt Gößweinstein ergebenden Folgen soll in Zusammenarbeit mit Frau Fischer vom Landratsamt Forchheim vorgenommen werden. Eine Aufnahme in die Tagesordnung dieser Sitzung konnte aus Zeitgründen leider nicht erfolgen.

Eine Zeremonie zur Eröffnung des Höhenschwimmbades wird nicht stattfinden.

Datenstand vom 05.07.2022 09:35 Uhr