Datum: 19.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 21.06.2022
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.06.2022, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
3 Fl.Nr. 757, Gmkg. Behringersmühle; Neubau eines 45 m hohen Mobilfunkmastes
4 Fl.Nr. 329, Gmkg. Behringersmühle; Neubau eines ca. 45 m hohen Mobilfunkmastes
5 Anfragen

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 21.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.06.2022, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Es liegen keine Berichtspunkte vor.


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.06.2022, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Abwasserpumpwerk Sachsendorf
Für den Umbau und die Erneuerung der 17 Jahre alten Steuerung im Pumpwerk Sachsendorf wurde der Auftrag an die Firma Himmel technologies mit einer Auftragssumme von 11.820,27 EUR vergeben.

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3. Fl.Nr. 757, Gmkg. Behringersmühle; Neubau eines 45 m hohen Mobilfunkmastes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 3

Sachverhalt

An der Gemeindegrenze zum Markt Wiesenttal soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 757 der Gemarkung Behringersmühle ein 45 m hoher Mobilfunkmast errichtet werden. Die Zufahrt in Richtung Baugrundstück erfolgt ab der Kreisstraße FO 39 über öffentliche Feld- und Waldwege, jedoch nicht bis zum Baugrundstück. Nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 muss das Baugrundstück in einer angemessenen Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen. Nach Abs. 3 genügt im Außenbereich gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde eine rechtlich gesicherte Zufahrt zu einem befahrbaren öffentlichen Weg.
Aus den Bauunterlagen gehen hierzu keine Nachweise hervor, so dass die wegemäßige Erschließung nicht gesichert ist. Der Antragsteller wurde von der Verwaltung auf den fehlenden Nachweis hingewiesen, eine Rückmeldung erfolgte bisher nicht.
Die Errichtung des Mobilfunkmastes ist nach § 35 Abs. 1 BauGB grundsätzlich für Telekommunikationsdienstleistungen im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird für die Errichtung eines Mobilfunkmastes auf der Fl.Nr. 757 der Gemarkung Behringersmühle unter der Auflage erteilt, dass die gesicherte Erschließung (Zuwegung über Privatweg – Dienstbarkeiten-) nachgewiesen wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Fl.Nr. 329, Gmkg. Behringersmühle; Neubau eines ca. 45 m hohen Mobilfunkmastes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 4

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 329 der Gemarkung Behringersmühle soll ein ca. 45 m hoher Mobilfunkmast errichtet werden. Das zu bebauende Grundstück ist über die Ortsstraße und den beiden Feld- und Waldwegen mit den Fl.Nr. 506 und 327 wegemäßig erschlossen. Der Standort des Mobilfunkmastes liegt im Außenbereichund innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Fränkische Schweiz – Frankenjura auf einer landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche. 
Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist eine Bebauung des Grundstückes für Telekommunikationsdienstleistungen zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.



Von einem Anlieger aus Moritz wurde mit Schreiben vom 27.06.2022 mitgeteilt, dass die nachbarliche Unterschrift für das Bauvorhaben nicht erteilt wird, da er mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden ist.
Weiter weist dieser Anlieger darauf hin, dass die Zufahrt für die Baufahrzeuge u.a. über die Ortsstraße erfolgt, welche bereits eine marode Stützmauer aufweist. Um eine statische Überprüfung der Stützmauer wird gebeten.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass öffentliche Straßen dem allgemeinen Verkehr unterliegen und der Markt Gößweinstein für den Straßenunterhalt zuständig ist. 

Beratung

Es wird die hohe Anzahl der neugeplanten Mobilfunkmasten im Bereich des Gemeindegebietes Gößweinstein (insbesondere im Wiesenttal und im Bereich von Behringersmühle) angesprochen und die Notwendigkeit hinterfragt.
Darauf wird mitgeteilt, dass seitens der Bundesregierung ein vollflächiger Ausbau des Mobilfunknetzes in Auftrag gegeben wurde.

Beschluss

Für die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 329 der Gemarkung Behringersmühle wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 27.07.2022 13:38 Uhr