Datum: 21.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 17.05.2022
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.05.2022 bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Fl.Nr. 394, Gmkg. Leutzdorf; Neubau eines Laufhofes mit überdachten Liegeflächen
4 Fl.Nr. 88, Gmkg. Morschreuth; Bauliche Änderungen am bestehenden Einfamilienhaus mit Scheune zum Zweifamilienhaus
5 Fl.Nr.1116 und 1118 (Teilflächen), Gmkg. Leutzdorf; Bauvoranfrage für den Neubau einer Dreifachgarage
6 Fl.Nr. 2057, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines 45 m hohen Sendemastes
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 17.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.05.2022 bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Es liegen keine Berichtspunkte vor.


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.05.2022 bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Für die Straßengrabenreinigung und die Bankettfräsarbeiten erfolgte die Auftragsvergabe an den Maschinenring Oberfranken Mitte zum Preis von rund 21.000,00 EUR.

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3. Fl.Nr. 394, Gmkg. Leutzdorf; Neubau eines Laufhofes mit überdachten Liegeflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö 3

Sachverhalt

An die Westseite des bestehenden Milchviehstalles ist der Anbau eines neuen offenen Laufhofes mit überdachten Liegeflächen und einer Grundfläche von ca. 16,70 m x 8,30 m geplant. Die Höhe der Dachfläche beträgt 5,32 m. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Laufhofes mit überdachten Liegeflächen auf der Fl.Nr. 394 der Gemarkung Leutzdorf wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Fl.Nr. 88, Gmkg. Morschreuth; Bauliche Änderungen am bestehenden Einfamilienhaus mit Scheune zum Zweifamilienhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Das bestehende Einfamilienhaus mit Scheune soll zum Zweifamilienhaus umgebaut werden. Dabei werden Teilbereiche des Wohnhauses aufgestockt und das Dachgeschoss des Wohnhauses ausgebaut, so dass mehr Wohnfläche und eine Dachterrasse entstehen. In die Scheune wird eine neue Heizung eingebaut. Gemäß den Planunterlagen sind neben einer bestehenden Garage noch weitere fünf Stellplätze nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB für den Umbau des Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus auf der Fl.Nr. 88 der Gemarkung Morschreuth erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Fl.Nr.1116 und 1118 (Teilflächen), Gmkg. Leutzdorf; Bauvoranfrage für den Neubau einer Dreifachgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö 5

Sachverhalt

Aus den Grundstücken Fl.Nr. 1116 und 1118 wurden kürzlich für die geplante Bebauung Teilflächen herausgemessen. Vom künftigen Eigentümer dieser neuen Fläche wird für den Neubau einer Dreifachgarage eine Bauvoranfrage gestellt, da das Grundstück im Außenbereich liegt und im Flächennutzungsplan als Waldfläche ausgewiesen ist. Angefragt wird die Größe eines Baufensters von ca. 10 m X 18 m für eine Dreifachgarage von ca. 9,00 m x 6,50 m. Die Garage soll ein Sattel- oder Pultdach erhalten.
Die Erschließung kann als gesichert gesehen werden, da das künftige Baugrundstück an zwei öffentliche Straßen angrenzt. Die Wasserversorgung ist nicht notwendig, wäre aber möglich.
Anfallendes Abwasser vom Dach kann auf dem Baugrundstück versickern.
Da das künftige Baugrundstück im Außenbereich liegt, eine Privilegierung nicht vorliegt und im Flächennutzungsplan als Waldfläche dargestellt ist, kann eine Zustimmung zum Bauvorhaben derzeit nicht befürwortet werden.
Voraussetzung für die Bebauung des Grundstückes ist, dass es sich um ein Baugrundstück handelt, wofür die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens notwendig wird. (Anmerkung: Der Antrag hierfür liegt beim Markt Gößweinstein bereits vor.)

Beschluss

Für die geplante Errichtung einer Dreifachgarage auf den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1116 und 1118 der Gemarkung Leutzdorf wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt, da sich das Baugrundstück im Außenbereich befindet und eine Privilegierung nicht gegeben ist. Eine Entscheidung des Marktes Gößweinstein für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens ist bisher noch nicht erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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6. Fl.Nr. 2057, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines 45 m hohen Sendemastes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö 6

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2057 der Gemarkung Gößweinstein soll der Neubau eines 45 m hohen Sendemastes erfolgen (siehe Planausschnitt). Mit der Errichtung des Sendemastes soll die flächenbezogene Mobilfunkversorgung sichergestellt und etwaige Funklöcher geschlossen werden.


Der Standort für den Sendemast befindet sich im Außenbereich auf freier Flur (bisherige Standorte waren im Wald bzw. am Waldrand). Zur nächsten Wohnbebauung sind es ca. 285 m. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über den Ortsteil Kohlstein und ab Ortsende über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 2045 der Gemarkung Gößweinstein. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura.

Eine Bebauung des Grundstückes im Außenbereich mit einem Funkmast ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um Telekommunikationsdienstleistungen handelt.

Beratung

Der Sitzung voran ging zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbegehung, an der eine große Anzahl aus der Bürgerschaft teilgenommen hat. Aus der Bürgerschaft wurde dem Vorsitzenden eine Unterschriftenliste mit folgendem Wortlaut übergeben:

Mobilfunkmast Kohlstein
Die Personen, die hier eine Unterschrift geleistet haben, sind generell gegen einen Funkturm, insbesondere am zurzeit geplanten Standort Kohlstein.
Punkte, die aus Sicht der unten aufgelisteten Bürger gegen den geplanten Funkturm sprechen, sind:
  • Zu nahe am Ortsrand
  • (zer-) stört das Landschaftbild
  • Baumaßnahme im Naturschutzgebiet (Naturpark Fränkische Schweiz)
  • Wertminderung der Immobilien und Bauplätze“

Die Liste beinhaltet 87 Namen mit Adressen und Unterschrift, überwiegend aus den Ortsteilen Kohlstein und Hungenberg.

Während der Beratung ging es immer wieder um den freistehenden Standort des Sendemastes und die Nähe zur Wohnbebauung sowie der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Bedenken aus der Bürgerschaft gegen den geplanten Neubau des Sendemastes werden im Gremium angesprochen und diskutiert. Gegenüber den anwesenden Bürgern wird aber auch darauf hingewiesen, dass Sendemasten (Telekommunikationsdienstleistungen) im Außenbereich grundsätzlich zulässig sind und alleine die Störung des Landschaftsbildes u.U. kein ausreichender Ablehnungsgrund sein muss. Alternativstandorte werden ebenso in die Beratung mit einbezogen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird für die Errichtung eines freistehenden Funkmastes mit einer Höhe von 45 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 2057 der Gemarkung Gößweinstein nicht erteilt, da eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3, Nr. 5, gesehen wird, hier; Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Standort des Sendemastes an den Waldrand in südliche Richtung zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö 7

Sachverhalt

Überhang in Wichsenstein
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass beim Anwesen Wichsenstein 234 ein starker Strauch-/Astüberhang über den öffentlichen Gehweg ist, so dass der Gehweg nicht mehr uneingeschränkt begehbar ist.

Morschreuth-Straßenbeleuchtung
In Morschreuth-Kirchenstraße zwischen dem Gasthaus und dem Kreativzentrum ist an einer Straßenleuchte der Anschlussdeckel beschädigt, was einer Gefahrenstelle gleichkommt.
Das zuständige Stromversorgungsunternehmen sollte darüber informiert werden.

Datenstand vom 27.06.2022 12:03 Uhr