Datum: 26.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 22.03.2022
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.03.2022
3 Fl.Nr. 2617, Gmkg. Stadelhofen; Errichtung eines Funkmastes mit einer Gesamthöhe von 45,90 m
4 Fl.Nr. 858/37, Gmkg. Gößweinstein; Aufstockung der best. Garage zur Schaffung von Kinderzimmern und Terrassenüberdachung
5 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 22.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2022 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Fl.Nr. 153/8, Gmkg. Wichsenstein
Auf dem Grundstück soll ein Zweifamilienwohnhaus im „Toskana Stil“ errichtet werden. Das Baugrundstück liegt innerhalb der Ergänzungssatzung Nr. 1. Nach § 2 Abs. 1 ist ein Abstand von zwischen Gebäude und Kreisstraße von mind. 15 m sicherzustellen, nach Abs. 2 sind Ein- und Zweifamilienhäuser zugelassen. Die Dachneigung darf zwischen 42 und 50 Grad liegen, die Eindeckung und Dachüberstände haben sich der umliegenden Bebauung anzupassen.
Für die Errichtung des Zweifamilienwohnhauses sind laut Entwurfsverfasser zwei Befreiungen notwendig:
  1. Abstand der Gebäude von mind. 15 m zur Kreisstraße; hier 12,19 m bis 20,87 m (mittel 16,53 m)
  2. Dachneigung von 42°- 50°; hier Walmdach mit 22° Dachneigung
Der Entwurfsverfasser bitte um Mitteilung, ob mit der ursprünglichen Planung oder der Alternativplanung Einverständnis besteht, bevor er offiziell einen Bauantrag einreicht.
Nach kurzer Diskussion wird sich mehrheitlich für die ursprüngliche Planung ausgesprochen, die Alternativplanung wird somit nicht gewünscht.


Stadt Bayreuth, Bauleitplanung (Ansiedelung von zwei großen Möbelmärkten)
Mit E-Mail vom 13.04.2022 teilt die Stadt Bayreuth mit, dass auf einer Teilfläche der ehemaligen Markgrafenkaserne im Bayreuth Norden die Ansiedelung von zwei großflächigen Möbelmärkten mit einer Gesamtverkaufsfläche von 31.500 qm vorgesehen ist.
Aufgrund der Raumbedeutsamkeit hinter diesen Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan Nr. 29, Aufstellung und Teiländerung Bebauungsplan Nr. 5/17, Nr. 6/88 und Nr. 3/08) für die Ansiedelung der Märkte erfolgt eine förmliche Beteiligung gem. Art. 25 Abs. 4 BayLplG (Bayerisches Landesplanungsgesetz) für das vereinfachte Raumordnungsverfahren nach Art. 26 BayLplG.
Aus Sicht der Verwaltung werden gegen die vorstehenden Planungen der Stadt Bayreuth keine Einwendungen erhoben. Eine weitere Beteiligung wird für nicht erforderlich gehalten.


Schuttstromereignis in der Nähe der Wölmer Brücke auf die St 2191
Aufgrund eines Starkregens am Samstagnachmittag des 5. Juni 2021 gegen 17.00 Uhr ereignete sich ein Schuttstrom welcher bis auf die St2191 reichte. Zur künftigen Sicherung des Verkehrs auf der St 2191 wurde seitens des Staatlichen Bauamtes die LGA (Landesgewerbeanstalt) eingeschaltet. 
Bei Nachbegehungen im Januar 2022 wurde festgestellt, dass an der Abbruchstelle ein weiterer Schuttstrom abgegangen ist, jedoch in kleinerem Umfang.
Aufgrund der Schuttstrom-Abgänge wurde der vorhandene Forstweg auf dem Grundstück Fl.Nr. 1050, Gmkg. Wölm, (Waldfläche – Recht zur Nutzung durch Wölmer Familien) stark in Mitleidenschaft gezogen, so dass ein Befahren nicht mehr möglich ist und der Weg mit Verkehrszeichen 250 und Absperrbock gesperrt wurde.
Nach Rückfrage bei unserem zuständigen Förster, Herrn Bug, wurde mitgeteilt, dass für die Bewirtschaftung des Waldes eine Instandsetzung/Befestigung des Weges notwendig ist.
Auf Nachfrage bei Staatlichen Bauamt Bamberg, Herrn Bugiel, wurde mitgeteilt, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde, wie Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem Straßenverkehr im Tal vorgenommen werden. 
Nach durchgeführter Ortsbesichtigung (Teilnahme mit Förster Bug) wird sich dafür ausgesprochen, dass vorerst nur eine Verkehrssicherung (für Wanderer) in Form der Beräumung der Steine auf dem Forstweg und eine Abgrenzung zur Abbruchkante vorgenommen wird.
Für weitere Sicherungsmaßnahmen am Forstweg ist die Entscheidung des Staatl. Bauamtes Bamberg abzuwarten.



Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.03.2022, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Straßenbeleuchtung in Bösenbirkig
Es erfolgte die Auftragsvergabe an die Bayernwerk Netz GmbH für die Mitverlegung eines Straßenbeleuchtungskabels bis zum Grundstück Fl.Nr. 1649/4 in Bösenbirkig. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 5.417,40 EUR.

Revitalisierung des Pfarramtes;
Für die bauphysikalische Betreuung wurde der Auftrag an das IB Seidel, Teublitz, in Höhe von 20.211,79 EUR vergeben.

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3. Fl.Nr. 2617, Gmkg. Stadelhofen; Errichtung eines Funkmastes mit einer Gesamthöhe von 45,90 m

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2022 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2617 ist die Errichtung eines Mobilfunkmastes mit einer Gesamthöhe von 45,90 m beantragt worden. Mit der Errichtung des Sendemastes soll die flächenbezogene Mobilfunkversorgung sichergestellt und etwaige Funklöcher geschlossen werden. 

Der Standort für den Sendemast befindet sich im Außenbereich am Rande eines Waldes und ca. 550 m entfernt zur nächsten Bebauung Hühnerloh. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt ab der Ortsstraße Hühnerloh über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 2524 der Gemarkung Stadelhofen, welcher sich in der Straßenbaulast der Grundstücksanlieger befindet. Entlang des Feld- und Waldweges befinden sich Hecken, die im Flächennutzungsplan als Biotope ausgewiesen sind und die es zu schützen gilt. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura.

Eine Bebauung des Grundstückes mit einem Funkmast ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um Telekommunikationsdienstleistungen handelt.

Beschluss

Für die Errichtung eines Funkmastes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2617, Gmkg. Stadelhofen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Fl.Nr. 858/37, Gmkg. Gößweinstein; Aufstockung der best. Garage zur Schaffung von Kinderzimmern und Terrassenüberdachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2022 ö 4

Sachverhalt

Auf der bestehenden Garage sollen zusätzliche Wohnräume (Schlafräume) geschaffen werden.  Ebenso erhält die Garage im hinteren Bereich noch einen Raum für Geräte und an das Wohnhaus wird eine Terrassenüberdachung angebaut.
Für die Baumaßnahmen wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Büchenstock – Erweiterung“ mit 1. Änderung wie folgt beantragt:
-Überbauung der Baugrenzen in nördlicher, östlicher und südlicher Richtung.
 

Beschluss

Von der Festsetzung (Baugrenzen) des Bebauungsplans „Büchenstock – Erweiterung“ mit 1. Änderung wird einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Baugrenzen in nördlicher, östlicher und südlicher Richtung erteilt.
Für die Aufstockung der bestehenden Garage und Schaffung von Wohnfläche, dem Anbau eines Raumes für Geräte und dem Anbau einer Terrassenüberdachung wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 28.04.2022 11:10 Uhr