Datum: 22.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 15.02.2022
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 15.02.2022 und 24.02.2022
3 Fl.Nr. 1015, Gmkg. Gößweinstein; Neubau Schleuderbetonmast (Funkturm) mit 6 m Aufsatzmast, Gesamthöhe 39,90 m
4 Fl.Nr. 504/4, Gmkg. Gößweinstein; Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 WE, nun 5 WE
5 Fl.Nr. 504/4, Gmkg. Gößweinstein; Neubau einer Doppelhaushälfte Nr. 1
6 Fl.Nr. 504/4, Gmkg. Gößweinstein; Neubau einer Doppelhaushälfte Nr. 2
7 Fl.Nr. 717/1, Gmkg. Unterailsfeld; Errichtung einer Gerätehalle
8 Fl.Nr. 1445 und 1446, Gmkg. Leutzdorf; Neubau eines Mutterkuhstalles mit Festmistlagerstätte (Verlängerung bestehender Baugenehmigung)
9 Fl.Nr. 537, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines Einfamilienhauses
10 Fl.Nr. 238/1, Gmkg. Gößweinstein; Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung eines Balkons
11 Fl.Nr. 980/T, Gmkg. Stadelhofen; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
12 Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis nach Art. 16 Abs.1 BayWaldG auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 1956, Gmkg. Gößweinstein
13 Multifunktionsplatz; Vorstellung und Zustimmung Vorplanung
14 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Bau- und Umweltausschusssitzung 22.03.2022.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 15.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 15.02.2022 und 24.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Breitbandausbau Gemeindegebiet Gößweinstein
Mit dem heutigen Tage fand die letzte Ortsbegehung für den Breitbandausbau statt. Der Ausbau läuft derzeit auf Hochtouren. 
Verlegt wurde bereits das Glasfaserkabel in den Ortschaften: Sachsendorf. Hühnerloh, Kohlstein, Moschendorf.
In Arbeit sind: Allersdorf, Geiselhöhe, Prügeldorf.
Angefangen werden in den nächsten 3 Wochen die Ortschaften: Hartenreuth, Leimersberg, Kleingesee (nur Verbindungskabel nach Leimersberg), Heide bei Wichsenstein
Die Stempfermühle, Sachsenmühle und die Anwesen Moritz 18,19 und 20 (alle im Wiesenttal) werden über oberirdische Leitungen angebunden.
Bei den Ortsbegehungen und auch noch bei der Bauausführung zeigt es sich, dass viele Bürger, die bis jetzt keine Anschlussvertrag unterschrieben haben, nun bereit sind, am Breitbandausbau teilzunehmen und den Anschlussvertrag bei der Telekom unterzeichnen.
Bis voraussichtlich Mitte Mai 2022 dürfte der Großteil der Bauarbeiten abgeschlossen sein. 


Bekanntgaben von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 15.02. und 24.02.2022, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Sitzung vom 15.02.2022, TOP 3 NÖ
Erneuerung von 3 Sektionaltoren im Bauhof Gößweinstein
Der Auftrag hierfür wurde an die Firma J. Pöllath GmbH & Co.KG, Erbendorf, mit einer Gesamtsumme von 17.141,71 € vergeben.

Sitzung vom 24.02.2022, TOP 1 NÖ
Multifunktionsplatz Gößweinstein, Abschluss Ing.-Vertrag
Der Auftrag für die Planerstellung und Bauausführung/Bauleitung wurde an das Ing.-Büro SEUSS Ingenieure GmbH, Amberg, zum Angebotspreis von rund 36.200,00 € vergeben.

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3. Fl.Nr. 1015, Gmkg. Gößweinstein; Neubau Schleuderbetonmast (Funkturm) mit 6 m Aufsatzmast, Gesamthöhe 39,90 m

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 3

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Mobilfunkstation auf dem Grundstück Fl.Nr. 1015 der Gemarkung Gößweinstein wurde ein Bauantrag eingereicht. Die Gesamthöhe des Sendemastes beträgt 39,90 m. Der Standort befindet sich ca. 185 m nördlich des Höhenschwimmbades hinter einem kleinen Waldgrundstück im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wie in Nr. 3 beschrieben, es sich um Telekommunikationsdienstleistungen handelt. Im Flächennutzungsplan des Marktes Gößweinstein ist das Grundstück als Sonderfläche „Freizeit“ ausgewiesen. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über die öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.Nr. 1018 und 1020 der Gemarkung Gößweinstein.
Da die Baumaßnahme Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verursacht, wurde die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes den Antragsunterlagen bereits gleich beigelegt. Der geplante Maststandort selbst liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz – Frankenjura“.

Beschluss

Die Errichtung einer Mobilfunkstation (Neubau Schleuderbetonmast) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1015 der Gemarkung Gößweinstein wird nach § 36 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Fl.Nr. 504/4, Gmkg. Gößweinstein; Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 WE, nun 5 WE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 07.12.2021 stimmte der Bau- und Umweltausschuss dem Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) auf dem Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein zu.

Vom Antragsteller wurde nun eine Umplanung vorgenommen, so dass aus dem Mehrfamilienwohnhaus mit 9 Wohneinheiten (WE) ein kleineres Haus mit 5 Wohneinheiten und ein Doppelhaus (mit 2 WE) errichtet wird (siehe nächste TOP`e).

Das Mehrfamilienwohnhaus wird nun ohne Kellergeschoss errichtet, wird in seiner Gesamthöhe um 97 cm niedriger (Gesamthöhe nun 10,67 m) und natürlich kleiner. Die erforderlichen 10 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Folgende Befreiungen werden nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite beantragt:
  1. Überschreitung der Baugrenze in südwestliche Richtung
  2. Errichtung von 2 Dacherkern
  3. 5 Wohneineinheiten
  4. 3 Vollgeschosse
  5. Errichtung der Stellplätze außerhalb der vorgesehenen Fläche und dem Anbaugebot

Beschluss

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite werden nach § 31 Abs. 2 BauGB nachstehende Befreiungen erteilt:
  1. Überschreitung der Baugrenze in südwestliche Richtung
  2. Errichtung von 2 Dacherkern
  3. 5 Wohneineinheiten
  4. 3 Vollgeschosse
  5. Errichtung der Stellplätze außerhalb der vorgesehenen Fläche und dem Anbaugebot

Für den Tekturantrag für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 WE (anstelle 9 WE) auf dem Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein wird nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Fl.Nr. 504/4, Gmkg. Gößweinstein; Neubau einer Doppelhaushälfte Nr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Neben dem ursprünglich geplanten Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten (WE) werden nun auf dem Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein ein Mehrfamilienwohnhaus mit 5 WE und ein Doppelhaus (2WE) errichtet.

Für die Errichtung der Doppelhaushälfte werden vom Antragsteller folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite beantragt:
  1. Errichtung des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen
  2. Errichtung der Stellplätze außerhalb vorgesehener Fläche und dem Anbaugebot an das Wohnhaus

Beschluss

Den beantragten Befreiungen
  1. Errichtung des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen
  2. Errichtung der Stellplätze außerhalb vorgesehener Fläche und dem Anbaugebot an das Wohnhaus
für die Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite wird nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Fl.Nr. 504/4, Gmkg. Gößweinstein; Neubau einer Doppelhaushälfte Nr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Neben dem ursprünglich geplanten Mehrfamilienwohnhaus mit 9 Wohneinheiten (WE) werden nun auf dem Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein ein Mehrfamilienwohnhaus mit 5 WE und ein Doppelhaus (2WE) errichtet.

Für die Errichtung der Doppelhaushälfte werden vom Antragsteller folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite beantragt:
  1. Errichtung des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen
  2. Errichtung der Stellplätze außerhalb vorgesehener Fläche und dem Anbaugebot an das Wohnhaus

Beschluss

Den beantragten Befreiungen
  1. Errichtung des Gebäudes außerhalb der Baugrenzen
  2. Errichtung der Stellplätze außerhalb vorgesehener Fläche und dem Anbaugebot an das Wohnhaus
für die Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite wird nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Fl.Nr. 717/1, Gmkg. Unterailsfeld; Errichtung einer Gerätehalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 717/1 der Gemarkung Unterailsfeld soll eine Gerätehalle errichtet werden. Das Grundstück liegt im Außenbereich, jedoch ist es im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. So spricht zumindest der Flächennutzungsplan nicht dagegen.

Eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB ist somit vorstellbar, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt sind. Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert, da es an einer öffentlichen Straße (Ortsstraße) angrenzt. Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich, Abwasserentsorgung ebenfalls nicht. Anfallendes Oberflächenwasser soll auf dem Baugrundstück versickern. Beeinträchtigungen nach § 35 Abs. 3 BauGB liegen aus Sicht des Marktes Gößweinstein nicht vor.

Beschluss

Für die Errichtung einer Gerätehalle auf Fl.Nr. 717/1 der Gemarkung Unterailsfeld wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da eine Beeinträchtigung nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht gesehen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Fl.Nr. 1445 und 1446, Gmkg. Leutzdorf; Neubau eines Mutterkuhstalles mit Festmistlagerstätte (Verlängerung bestehender Baugenehmigung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Mit Datum vom 16.03.2016 (BV 20150814) wurde der Neubau eines Mutterkuhstalles mit Festmistlagerstätte bereits genehmigt. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte in seiner Sitzung vom 08.09.2015 dem Bauvorhaben zu.

Mit Datum vom 25.02.2022 (Posteingang bei LRA FO) beantragte der Bauantragsteller eine erneute Verlängerung seiner Baugenehmigung, welche um weitere 2 Jahre auf Antrag verlängert werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen eine erneute Verlängerung.

Beschluss

Dem Antrag auf erneute Verlängerung der Baugenehmigung (BV 20150814) für den Neubau eines Mutterkuhstalles mit Festmistlagerstätte auf den Fl.Nrn. 1445 und 1446 der Gemarkung Leutzdorf wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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9. Fl.Nr. 537, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines Einfamilienhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 9

Sachverhalt

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 537 der Gemarkung Gößweinstein werden von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleite folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB beantragt:
  1. Abweichung von der Baugrenze
  2. Abweichung von der Firstrichtung (südwestlich/nordöstlich) anstelle südöstlich/nordwestlich
  3. 2 Vollgeschosse anstelle 1 Vollgeschoss als Höchstgrenze
  4. Errichtung von Stützmauern anstelle des Verbots
  5. Dacheindeckung in anthrazit anstelle rot
  6. Abweichung von der festgesetzten FOK EG

Beschluss

Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „B“ Bauersleitewird nach § 31 Abs. 2 BauGB für:
  1. Abweichung von der Baugrenze
  2. Abweichung von der Firstrichtung (südwestlich/nordöstlich) anstelle südöstlich/nordwestlich
  3. 2 Vollgeschosse anstelle 1 Vollgeschoss als Höchstgrenze
  4. Errichtung von Stützmauern anstelle des Verbots
  5. Dacheindeckung in anthrazit anstelle rot
  6. Abweichung von der festgesetzten FOK EG
zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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10. Fl.Nr. 238/1, Gmkg. Gößweinstein; Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung eines Balkons

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 10

Sachverhalt

Im bestehenden Anwesen soll das Dachgeschoss ausgebaut und ein Balkon dazu errichtet werden. Für die Baumaßnahme wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „A“ Stempferhof – Büchenstock – Steinacker mit Änderungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung von über 2 Wohneinheiten (hier 4 WE) beantragt.
Die erforderlichen Stellplätze und ein notwendiger Kinderspielplatz sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Für die 4 beantragten WE wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „A“ Stempferhof – Büchenstock – Steinacker mit Änderungen nach § 31 Abs. 2 BauGB die Befreiung erteilt. 
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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11. Fl.Nr. 980/T, Gmkg. Stadelhofen; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 11

Sachverhalt

Auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 980 der Gemarkung Stadelhofen solle ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Obwohl gegenüber noch eine Wohnbebauung vorhanden ist, wird das Grundstück dem Außenbereich zugerechnet. Eine Bebauung ist grundsätzlich nach § 35 Abs. 2 BauGB vorstellbar, solange keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden (der Flächennutzungsplan spricht zumindest nicht dagegen, da der Bauplatz als gemischte Baufläche dargestellt ist) und die Erschließung gesichert ist. Im Baugenehmigungsverfahren werden weitere Belange (Naturschutz, Baumfallzone usw.) geprüft.
Eine Sondervereinbarung zwischen dem Wasserversorger, dem Markt Gößweinstein und dem Antragsteller wurde notwendig, um die überlange Hausanschlussleitung im öffentlichen Verkehrsgrund (Straßenbankett/Graben entlang Fl.Nr. 996/3) zu sichern.
Darüber hinaus wird vom Antragsteller auf dessen Kosten eine Teilverrohrung (entlang seiner Grundstücksgrenze) des öffentlichen Straßenentwässerungsgraben vorgenommen.

Beschluss

Dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 980, Gmkg. Stadelhofen wird nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Teilverrohrung des offenen Rohrgrabens entlang der Ortsstraße auf Kosten des Bauherrn wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis nach Art. 16 Abs.1 BayWaldG auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 1956, Gmkg. Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 12

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1956, Gmkg. Gößweinstein, hat eine Gesamtgröße von 13.010 qm, davon sind derzeit 8.690 qm Waldfläche und 4.163 qm Wiese. Für die Wiesenfläche wurde nun ein Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 BayWaldG gestellt. Der Antrag wurde nicht begründet.
Mit Datum vom 11.02.2022 bittet das AELF um schriftliche Stellungnahme.
Das Grundstück und weitere befinden sich innerhalb des Gebietes „Natura 2000“ (FFH Gebiet, Vogelschutzgebiet) und ist auch als geschützter Landschaftsbereich im Plan ausgewiesen. Gemäß dem Aufforstungskonzept aus 2014 handelt es sich bei dem Grundstück um eine Fläche der Kategorie 3, die von Erstaufforstung freizuhalten ist. Dieser Planungswille der Gemeinde ist behördenverbindlich und kann nur durch Beschluss der Gemeinde in begründeten Einzelfällen geändert werden. Der Antragsteller wurde auf die fehlende Begründung hingewiesen und gebeten seinen Antrag beim Markt zu begründen. Leider ging bis zum 21.03.2022 beim Markt eine Begründung, trotz Erinnerung, nicht ein.

Beratung

Die Mitglieder des Gremiums schließen sich dem Vorschlag der Verwaltung an, dass eine Ausnahme nicht erteilt werden kann, wenn der Antrag nicht begründet ist. Eine Ablehnung muss in diesem Fall erfolgen.

Beschluss

Dem Antrag auf Aufforstung einer Teilfläche auf Fl.Nr. 1956, Gmkg. Gößweinstein, mit einer Fläche von rund 4.100 qm wird nicht zugestimmt, da es sich gemäß Aufforstungskonzept aus 2014 um eine Fläche der Kategorie 3 (von Erstaufforstung freizuhalten), als geschützter Landschaftsbereich und Natura 2000-Gebiet handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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13. Multifunktionsplatz; Vorstellung und Zustimmung Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 13

Sachverhalt

Auf den Grundstücken Fl.Nrn. 286 (Teilfläche), 287, 288 und 290 soll ein Multifunktionsplatz entstehen. Mit Datum vom 08.02.2022 erging von der Regierung von Oberfranken hierfür ein Bewilligungsbescheid in Höhe von rund 250.000,00 EUR an den Markt Gößweinstein.
Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 24.02.2022 wurde dem Abschluss eines Ingenieurvertrages mit dem Büro SEUSS Ingenieure, Amberg, zugestimmt.

Vom Ing.-Büro wurde zwischenzeitlich ein erster Planungsentwurf (v. 04.02.2022) vorgelegt, welcher vorab mit den Sitzungsunterlagen zur Kenntnisnahme übersandt wurde. Um Anregungen zum Plan und grundsätzlicher Zustimmung wird in der Sitzung gebeten.

Auf den Grundstücken soll neben dem bestehenden Parkplatz ein weiterer Parkplatz, Wohnmobilstellplätze, Ver- und Entsorgungsstation für Wohnmobile, eine Besucherinfo, eine Zufahrtsmöglichkeit zum hinteren Bereich des Friedhofes (Leichenhaus) und ein Multifunktionsplatz entstehen.

Beschluss

Dem ersten Planungsentwurf vom 04.02.2022 des Ing.-Büros wird grundsätzlich zugestimmt. Es gilt nun die Planung weiter zu detaillieren und eine Kostenübersicht zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 14

Sachverhalt

Festplatzanschlusssäule Morschreuth
Im Bereich des Kreativzentrums/Kinderspielplatz in Morschreuth wurde eine Stromanschlusssäule beauftragt. Eine Erstellung der Festplatzanschlusssäule ist bisher nicht erfolgt.
Wann erfolgt dies?
Hierzu wird mitgeteilt, dass der Auftrag im letzten Jahr erteilt wurde. Die Ausführung der Arbeiten sollte im letzten Jahr noch erfolgen, geschah aber aufgrund der späten Jahreszeit nicht mehr. Ein genauer Ausführungstermin ist nicht bekannt.
Seitens der Verwaltung erfolgt eine Nachfrage beim Bayernwerk.


Dorfplatz Oberes Dorf Morschreuth
Der Dorfplatz im Oberen Dorf in Morschreuth ist in einem unansehnlichen Zustand. Wann ist damit zu rechnen, dass dieser Platz saniert wird?
Hierzu wird mitgeteilt, dass im Haushalt 2022 keine Haushaltsmittel eingeplant wurden. Eine Sanierung des Dorfplatzes und ggf. der dortigen Straßenteilung mit Verkehrsinsel kann somit erst 2023 erfolgen.


Heidekreuzung (KrFO 37) bei Wichsenstein
Stimmt es, dass anstelle der vorhandenen Kreuzung ein Kreisverkehr (Kreisel) geplant ist?
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass dies stimmt und der Bau- und Umweltausschuss über den geplanten Ausbau der Kreisstraße FO 37 bereits ausführlich informiert wurde (mit Ortsbegehung).

Datenstand vom 29.03.2022 13:17 Uhr