Datum: 18.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 11.01.2022
2 Bericht des Ersten Bürgermeisters
3 Fortsetzung der Vorberatung des Haushaltes 2022; Empfehlungsbeschluss
4 Elternbeitragsersatz in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Betretungsverbote
5 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Ladung Haupt- und Finanzausschusssitzung 18.01.2022.pdf
Download Protokoll Haupt- und Finanzausschusssitzung 18.01.2022.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 11.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.01.2022 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Berichtspunkte vor. 

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3. Fortsetzung der Vorberatung des Haushaltes 2022; Empfehlungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Allen Marktgemeinderatsmitgliedern ging zur Sitzung am 11.01.2022 der Entwurf des Verwaltungshaushaltes sowie ein Entwurf des Stellenplanes zu. Für die Ausschussmitglieder wurden diese Unterlagen auch in Papierform bereitgestellt.
Ein Entwurf des Investitionsprogrammes wurde ebenfalls in das Ratsinformationssystem eingestellt. Dieses wird den Ausschussmitgliedern auch in Papierform bereitgestellt.

Auf den Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 09.12.2021, hinsichtlich der folgenden Auflagen zum Erhalt der Stabilisierungshilfe wird nochmals hingewiesen:

  1. Vorlage einer ausführlichen Stellungnahme zu den Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme „Umbau Pfarramt zum Rathaus“ in Bezug auf die Finanzierbarkeit dieser Maßnahme sowie die Vereinbarkeit mit der Haushaltskonsolidierung. 
  2. Aufnahme von Ausführungen zur Investitionsmaßnahme „Umbau Pfarramt zum Rathaus“ in das Haushaltskonsolidierungskonzept. Dabei ist darzustellen, inwieweit die anfallenden Kosten dieser Maßnahme auf die spätere Nutzung als Rathaus bzw. auf eine anderweitige Nutzung entfallen.
  3. Überprüfung und Fortschreibung des mit dem Stabilisierungshilfeantrag 2021 vorgelegten Investitionsprogramms unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit mit dem Ziel, die im Zeitraum 2021 bis 2024 geplanten Gesamtinvestitionen und Eigenanteile und im Zeitraum 2021 bis 2023 geplanten Kreditaufnahmen (ausgenommen Kreditausnahmen für Investitionen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) zu reduzieren.
Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
  • Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren. Höhe Förderungen und Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine Priorisierung.
  • Eine Zusammenballung von Investitionen ist zu vermeiden. Dabei ist es unter Umständen erforderlich, dass mit neuen Investitionen erst dann begonnen wird, wenn bereits laufende Maßnahmen abgeschlossen sind. Sofern notwendig und möglich, müssen auch Pflichtaufgaben gestreckt oder verschoben werden.
  • Die geplanten Investitionen müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein. 

Beratung

Seitens des Gremiums wird angefragt, weshalb die Stabilisierungshilfe bei einer konkreten Maßnahme, hier Umbau Pfarramt zum Rathaus, verbucht wird. Im Rahmen des Stabilisierungshilfeantrages wurde dem Markt Gößweinstein mitgeteilt, dass diese zukünftig einer konkreten Maßnahme zugeordnet werden müssen.

Darüber hinaus wird um Mitteilung gebeten, wie hoch der Anteil für das VGV-Verfahren an den Gesamtkosten in Höhe von 276.000,00 € im Jahr 2022 ist. Hierzu erfolgt eine Mitteilung in der kommenden Sitzung.

Bezüglich des Kindergartens „Waldgruppe Wichsenstein“ konnte ein möglicher Beginn für den März 2023 bekanntgegeben werden. Die Kosten für den Waldkindergarten wurden u.a. von Frau Kraus, welche das Projekt bereits in der Vergangenheit vorgestellt hat, mitgeteilt. Der Ansatz umfasst Kosten für den Unterstand, Einrichtungsgegenstände und Ähnliches.

Es wird angefragt, weshalb der Markt Gößweinstein bereits eine Förderung in Höhe von 58.000,00 € bekommen hat, obwohl die Maßnahme „Multifunktionsplatz“ noch nicht begonnen hat und für was dieser zukünftig genutzt werden soll. Die Förderung in Höhe von 58.000,00 € bezieht sich lediglich auf die Kosten für den Abriss des dort ursprünglich befindlichen Gebäudes. Die Kosten hierfür lagen bei rund 72.000,00 €. 

Die Frage, ob im Nachgang zu den Felsfreilegungen weitere Maßnahmen zur Nachpflege ergriffen wurden, konnte verneint werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Bedarf entsprechende Anfragen an den Naturparkverein „Fränkische Schweiz“ zu stellen.

Zum Thema „Stadelhofen Gehweg“ wurde angefragt, ob die Maßnahme auch tatsächlich in 2022 durchgeführt werden könnte. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, jedoch sind vorab noch Gespräche zu führen bzw. zu klären, ob als Alternative zum Gehweg eine zusätzliche Bushaltestelle in der Nähe des Feuerwehrhauses Stadelhofen eingerichtet werden kann.

Für die Erschließung Hühnerloh sind für das Jahr 2022 Planungskosten in Höhe von 20.000,00 € festgesetzt, welche auch bereits begonnen wurden.

Seitens des Gremiums wird kritisch hinterfragt, weshalb die Ortsumgehung Gößweinstein-Süd, die GV-Str. Stadelhofen-Sachsendorf-Siegmannsbrunn und der Ausbau der GV-Moschendorf komplett aus dem Investitionsprogramm gestrichen wurden. Hierzu wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund der Stabilisierungshilfe und unter Beachtung der dort genannten Auflagen, nicht realisierbare Maßnahmen zu kürzen oder gar zu streichen sind. Hierzu wird auch nochmals auf den o.g. Sachverhalt und dem Bescheid der Regierung von Oberfranken verwiesen. Aufgrund fehlender Ressourcen kann eine Realisierung der Maßnahmen nicht erfolgen.

Bezüglich der Anschaffung eines Kleintransporters wurde die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoller wäre, etwaige Fahrzeuge zu leasen anstatt zu kaufen. Für die entsprechende Sitzung, bei der über die Anschaffung eines Kleintransporters entschieden wird, erfolgt zusätzlich zur Vorlage eines Kaufangebotes die Vorlage eines Leasingangebotes.

Anstatt eines Bürgerbusses wurden in der Vergangenheit mehrfach die sogenannten Mitfahrerbänke diskutiert. Es kristallisierte sich heraus, dass diese Art der Fortbewegungsmöglichkeit seitens der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt wurde. Die Senioreninitiative „Gemeinsam statt Einsam“ vertritt hier ebenfalls die Auffassung, dass die sog. Mitfahrerbänke ein falsches Instrument zur Fortbewegung für ältere Menschen sind. Die Überlegungen eines Bürgerbusses werden u.a. aufgrund der Coronapandemie zunächst zurückgestellt.

Auf Nachfrage, weshalb für den Umbau „Haus des Gastes“ im Investitionsprogramm keine Kosten mehr veranschlagt werden, wird mitgeteilt, dass das aufgelegte Förderprogramm inzwischen gestoppt wurde. Alle Anträge, welche bisher gestellt wurden, aber noch nicht berücksichtigt wurden, werden somit hinfällig.

Bezüglich der Streichung des Lehrerwohnhauses und den damit verbunden Ausgaben, wird zum einen auf die vergangene Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021 sowie auf den o.g. Sachverhalt und den Bescheid der Regierung von Oberfranken verwiesen.

Als letztes wurde noch um Mitteilung gebeten, weshalb die Kosten für den Stromanschluss Festplatz Morschreuth von ursprünglich 8.000,00 € auf 13.000,00 € gestiegen sind. Hierzu erfolgt eine Mitteilung in der kommenden Sitzung.

Beschluss

Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, den Haushaltsentwurf 2022 mit dem beratenen Inhalt und dem dazugehörigen Investitionsprogramm zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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4. Elternbeitragsersatz in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Betretungsverbote

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.01.2022 ö 4

Sachverhalt

Im Januar 2021 bis Mai 2021 konnten aufgrund der zeitweisen staatlich angeordneten Schließungen von Kindertageseinrichtungen deren Angebote außerhalb der Notbetreuung über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch genommen werden.

Ausgelöst durch die zeitweisen staatlichen Schließungen von Kindertageseinrichtungen und den staatlichen Appell an die Eltern, Kinderbetreuung möglichst nicht in Anspruch zu nehmen und dadurch die Zahl der Kontakte möglichst gering zu halten, bedurfte es dringend einer Maßnahme, um auf der einen Seite nicht die Eltern mit einer Zahlung zu belasten, für die sie keine Betreuungsleistung erhalten oder in Anspruch nehmen konnten, sowie auf der anderen Seite den Trägern beziehungsweise den Kindertagespflegestellen eine Kompensation zu bieten, die diese Leistung aufgrund staatlicher Anordnung nicht anbieten durften.

Deshalb unterstützt der Freistaat die Träger von Kindertageseinrichtungen, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden, indem er sich an einem Beitragsersatz mit einer Pauschale beteiligt. Mit der Pauschale übernimmt der Freistaat einen durchschnittlichen Beitragsersatz in Höhe von 70 %, weitere 30 % könnten im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen.

Mit Schreiben vom 20.09.2021 beantragte der ASB für die Kita St. Erhard in Wichsenstein den kommunalen Anteil des Elternbeitragsersatz für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021 in Höhe von 1.575,00 €

Mit Schreiben vom 07.12.2021 beantragte zusätzlich der Caritasverband einen kommunalen Anteil des Elternbeitragsersatzes für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021. Der Betrag beläuft sich auf 150,00 € für ein Kind, welches den Kinderhort in Ebermannstadt besucht.

Weitere Anträge sind bis zum heutigen Tage nicht eingegangen.

In der Vergangenheit wurden dem Markt Gößweinstein bereits mehrmals Stabilisierungshilfen gewährt. Aufgrund dessen sind u.a. vorrangig die Pflichtaufgaben der Gemeinde zu erfüllen. Die Gewährung des o.g. kommunalen Anteils zum Ersatz von Elternbeiträgen ist aufgrund der Freiwilligkeit abzulehnen. Dies gilt auch für Anträge, welche zukünftig von weiteren Trägern der Kinderbetreuung eingereicht werden. 

Beratung

Seitens des Gremiums bestehen Bedanken, dass sich die Träger bei einer Ablehnung des Elternbeitragsersatzes möglicherweise aus der Kinderbetreuung zurückziehen könnten. Darüber hinaus wird die Meinung vertreten, dass die Kinderbetreuung grundsätzlich eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist und daher auch die Elternbeiträge zu ersetzen sind. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die Kinderbetreuung grundsätzlich eine der Pflichtaufgaben ist, der Gesetzgeber beim Elternbeitragsersatz jedoch eine Wahlmöglichkeit bzgl. der Übernahme einräumt. Bei einer Ablehnung sind die Kosten für den Elternbeitragsersatz von den Trägern oder von den Eltern zu leisten.

Nach kurzer Diskussion wird ein Antrag auf Abstimmung durch ein Ausschussmitglied gestellt. 

Beschluss

Die Gewährung eines freiwilligen kommunalen Anteils zum Ersatz von Elternbeiträgen wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.01.2022 ö 5

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 28.02.2022 11:45 Uhr