Datum: 11.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 27.05.2021
2 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.05.2021, 31.05.2021, 29.07.2021, 10.09.2021 und 30.09.2021 bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Vorberatung des Haushaltes 2022
4 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Ladung Haupt- und Finanzausschusssitzung 11.01.2021.pdf
Download Protokoll Haupt- und Finanzausschusssitzung 11.01.2022.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 27.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2022 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.05.2021, 31.05.2021, 29.07.2021, 10.09.2021 und 30.09.2021 bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Für die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.01.2022 gilt die sogenannte 3G+ Regelung.

Bei der Sitzungseinladung für den 18.01.2022 wurde die Anlage „Entwurf Investitionsprogramm 2022“ aus technischen Gründen nicht vollständig übermittelt. Dies wird entsprechend korrigiert.


Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 27.05.2021, 31.05.2021, 29.07.2021, 10.09.2021 und 30.09.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist 

Beschluss Nr. 3 vom 27.05.2021:

Dem Abschluss eines Wegebenutzungs- und Leitungsrechtsvertrages mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH über die Grundstücke Fl.Nrn. 1021/6, 1018, 1020 und 1021, alle Gmkg. Gößweinstein, zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle wird zugestimmt.


Beschluss Nr. 5 vom 27.05.2021:

Dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Stempferhof GmbH über die Grundstücke Fl.Nrn. 243, 244 und 246, alle Gmkg. Gößweinstein, als öffentlicher Kurpark wird zugestimmt.


Beschluss Nr. 1 vom 31.05.2021:

Dem Abschluss des vorliegenden Straßenbenutzungsvertrages für die Verlegung von Leitungen der nichtöffentlichen Versorgung in Gemeindestraßen mit der Biomasse Heizwerk Gößweinstein GmbH, Etzdorf 12, 91327 Gößweinstein, über die Benutzung von öffentlichen Straßen in der Baulast bzw. im Eigentum des Marktes Gößweinstein zum Bau und zum Betrieb einer Wärmeversorgungsleitung wird zugestimmt.


Beschluss Nr. 4 vom 29.07.2021:

Zur Deckung des fehlenden Defizits aufgrund der Endabrechnung 2019 für die kinderbezogene Förderung wird dem Johannischen Sozialwerk eine Nachzahlung in Höhe von 18.900,00 € gewährt.


Beschluss Nr. 5 vom 29.07.2021:

Der überplanmäßigen Ausgabe für die Stromanschlusssäule am Festplatz in Morschreuth in Höhe von rund 4.700,00 EUR wird zugestimmt. Die Kostendeckung erfolgt über die allgemeine Rücklage.


Beschluss Nr. 6 vom 29.07.2021:

Der vorliegenden Sicherungsvereinbarung zum Nutzungsvertrag (siehe Beschluss vom 31.05.2021) sowie der Vereinbarung der Abtretung wird zugestimmt.


Beschluss Nr. 7 vom 29.07.2021:

Der Auftrag zur Beschaffung von 338 t Auftausalz einschließlich eines Lagerlieferservicevertrages für den Winter 2021/2022 wird an die Firma KTU-Handelsgesellschaft-mbH aus 95362 Kupferberg vergeben.


Beschluss Nr. 2 vom 10.09.2021:

Der Auftrag zur Lieferung von 100 Feuerwehr-Überjacken wird an die Firma Wolfgang Jahn GmbH, Johann-Höllfritsch-Str. 8, 90530 Wendelstein vergeben.


Beschluss Nr. 2 vom 30.09.2021:

Dem Abschluss eines neuen Winterdienstvertrages mit dem MR Oberfranken Mitte GmbH (Lohnunternehmer LFD) und dem neuen Abrechnungsmodus wird ab der Winterdienstsaison 2021/22 zugestimmt.


Beschluss Nr. 3 vom 30.09.2021:

Dem Abschluss eines neuen Winterdienstvertrages mit dem MR Oberfranken Mitte GmbH (Lohnunternehmer Benno Beck) und dem neuen Abrechnungsmodus wird ab der Winterdienstsaison 2021/22 zugestimmt.

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3. Vorberatung des Haushaltes 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Allen Marktgemeinderatsmitgliedern ging der Entwurf des Verwaltungshaushaltes (Auswertung Haushaltsstellen) sowie ein Entwurf des Stellenplanes zu. Für die Ausschussmitglieder wurden diese Unterlagen auch in Papierform bereitgestellt. Diese sind Grundlagen für die Beratung.

Nach dem vorliegenden Entwurf beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt rund 819.300,00 €.

Die Vorlage eines Entwurfes des Investitionsprogrammes soll bis zur Sitzung ebenfalls erfolgen.

Beratung

Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Sitzung am 18.01.2022 wurde den Ausschussmitgliedern in Papierform bereitgestellt.

Vorab wird der Stellenplan durchgearbeitet. Insbesondere werden Änderungen gegenüber dem Vorjahr erläutert. Fragen hierzu werden beantwortet.

Anschließend wird der Verwaltungshaushalt Seite für Seite durchgearbeitet. Der Erste Bürgermeister sowie der Geschäftsleiter und der Kämmerer erläutern bedeutende Ansatzänderungen gegenüber dem Vorjahr und beantworten Fragen zu einzelnen Ansätzen.

Bei mehreren Haushaltstellen erfolgt die (Um-)Buchung für das Haushaltsjahr 2021 erst vor Legung der Jahresrechnung, spätestens bis 30.04.2022.

Auf Grund der Hinweise des Geschäftsleiters sowie des Kämmerers werden folgende Änderungen des Haushaltsplanes 2022 vorgenommen:

                                       Ansatz alt:        Änderung:        Ansatz neu:
0.3650.1710        Zuschuss KDK        0                + 46.000        46.000
0.3650.6360        Ausgabe KDK                0                + 49.000        49.000
0.6495.5209         Geräte, Ausstattung        7.000                + 3.000        10.000                


Bei den Haushaltstellen 0.XXXX.6798 sollte im Erläuterungstext zumindest „Verwaltungskostenpauschale“ aufgenommen werden.

Bei den Haushaltstellen 0.XXXX.6799 sollte im Erläuterungstext zumindest „Verrechnung Bauhof“ aufgenommen werden.


Der hohe Ansatz für die Erstellung eines Organisationsgutachtens in Höhe von 30.000,- € (HHSt. 0.0200.6369) sowie die grundsätzliche Notwendigkeit wird kritisch hinterfragt. Trotz der Kritik wurde sich, auch aufgrund des Beschlusses vom 16.12.2021, TOP 10 – öffentlicher Teil, mehrheitlich für die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens ausgesprochen.

Die einmalige Erhöhung bei HHSt. 0.6495.5620 in Höhe von 8.000,- € wird hinterfragt. Hierzu wird erläutert, dass für die notwendigen Führerscheine der neuen Bauhofmitarbeiter Kosten in Höhe von rund 7.000,- € veranschlagt wurden; für sonstige Fortbildungen/Seminare 1.000,- €. Dieser Betrag umfasst Fortbildungen für sämtliche Bauhofmitarbeiter.

Aufgrund der Neubesetzung des Bauhofleiters solle dieser auf seine neuen Aufgaben vorbereitet werden und entsprechende Fortbildungen oder Seminare besuchen. Eine Erhöhung des HH-Ansatzes wäre daher wünschenswert. Seitens des Ersten Bürgermeister wird mitgeteilt, dass zunächst eine interne Schulung des neuen Bauhofleiters erfolgt. Hierbei soll auch festgestellt werden, in welchen Bereichen Defizite vorhanden, die dann zukünftig mit externen oder internen Fortbildungen/Seminaren geschlossen werden können. Der Haushaltsansatz in Höhe von 8.000,- € bleibt daher unverändert.

Seitens der Gemeindeverwaltung soll geprüft werden, ob aufgrund des aktuellen Holzpreises durch mehrere Hiebmaßnahmen zusätzliche Einnahmen im Forstbetrieb generiert werden können.

Es wird angefragt, weshalb bei der Haushaltsstelle 0.8801.5010 (Unterhalt eigener Gebäude) kein höherer Ansatz als die veranschlagten 2.500,- € berücksichtigt wurde. Hierzu wird mitgeteilt, dass der Unterhalt bzw. die Sanierung des Lehrerwohnhauses in der kommenden Sitzung am 18.01.2022 behandelt werden müsste.

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt reduziert sich im Jahr 2022 auf 813.300,- €.

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4. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.01.2022 ö 4

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 13.01.2022 14:58 Uhr