Datum: 07.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 21.09.2021
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.09.2021
3 Fl.Nr. 504/4, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten
4 Fl.Nr. 264, Gmkg. Gößweinstein; Tekturantrag zu BV 785/2018, Umbau, Erweiterung und Nutzungsänderung des ehem. Hallenbades in Wohnungen und Büros
5 Gebäudeunterhalt Bauhof
6 Geräteanschaffungen für den Bauhof
7 Gehweg Stadelhofen
8 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 21.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2021 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Es liegen keine Berichtspunkte vor.


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.09.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Es liegen keine Bekanntgaben vor.

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3. Fl.Nr. 504/4, Gmkg. Gößweinstein; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2021 ö 3

Sachverhalt

Für das Grundstück Fl.Nr. 504/4 der Gemarkung Gößweinstein liegt ein Bauantrag für ein Mehrfamilienwohnhaus mit 9 Wohneinheiten vor. Das Bauvorhaben hat die Ausmaße von ca. 14,00 m x ca. 28,65 m und eine überbaute Fläche von 335 qm. Die Grundflächenzahl mit 0,4 und die Geschossflächenzahl von 0,7 wird eingehalten. Für das Bauvorhaben sind die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „B“ Bauersleite maßgebend, von denen Befreiungen wie folgt beantragt werden:
  1. Überschreitung der Baugrenzen in südwestliche Richtung
  2. Änderung der Firstrichtung von Nordwest/Südost auf Südwest/Nordost
  3. Erhöhung des Kniestocks von 0,50 m auf 0,75 m
  4. Errichtung von Dacherkern, welche lt. BPl nicht zulässig sind
  5. Änderung der Dacheindeckung von naturroten Ziegeln auf dunkelgrau Eindeckung
  6. Zufahrt und Stellplätze außerhalb der vorgesehenen Fläche
  7. Abweichung von der Anzahl der Wohneinheiten von 2 auf 9 Wohneinheiten
Vorstehende Befreiungen wurden bereits bei anderen Bauvorhaben erteilt. (Hinweis: Auf dem Grundstück stimmte der Bau- und Umweltausschuss bereits einem 12 Appartementhaus in 2017zu.)
Die Befreiungen werden mit der Größe des Mehrfamilienwohnhaus notwendig. Diese wiederum wird mit dem Mangel an Baugrundstücken und dem Bedarf nach Wohnungen in Gößweinstein begründet.
Bei 9 Wohneinheiten sind für das Mehrfamilienwohnhaus insgesamt 20 Stellplätze (18 Stellplätze für 9 Wohnungen + 2 Besucherparkplätze) auf dem Baugrundstück erforderlich, welche auf den Bauunterlagen nachgewiesen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich auf dem Baugrundstück eine Doline befindet.

Beschluss

Von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „B“ Bauersleite werden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wie folgt erteilt:
  1. Überschreitung der Baugrenzen in südwestliche Richtung
  2. Änderung der Firstrichtung von Nordwest/Südost auf Südwest/Nordost
  3. Erhöhung des Kniestocks auf 0,75 m
  4. Errichtung von Dacherkern
  5. Änderung der Dacheindeckung auf dunkelgrau Eindeckung
  6. Zufahrt und Stellplätze außerhalb der vorgesehenen Fläche
  7. Bis 9 Wohneinheiten werden zugelassen
Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Fl.Nr. 264, Gmkg. Gößweinstein; Tekturantrag zu BV 785/2018, Umbau, Erweiterung und Nutzungsänderung des ehem. Hallenbades in Wohnungen und Büros

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Für den Umbau des ehemaligen Hallenbades zu einem Mehrfamilienwohnhaus wurde ein Tekturantrag eingereicht. Wie aus den neuen Plänen zu entnehmen ist. Haben sich im Innenbereich Treppenhäuser, teils Wohnungen in der Aufteilung und Kellerräume verändert.
Erhebliche Veränderungen wurden im Dachgeschoss vorgenommen, da die zurückgesetzte Wand nun mit der Außenwand im EG auf der Westseite gleichzieht. Neben der Veränderung im DG sind gegenüber der ursprünglichen Planung auch Balkone verändert oder hinzugekommen sowie geringfügige Veränderungen an manchen Fenstern/Türen vorgenommen worden.
Die Anzahl der Wohnungen und des Büros ist unverändert geblieben.

Beschluss

Für den eingereichten Tekturantrag zum Bauvorhaben Nr. 785/2018 -Umbau, Erweiterung und Nutzungsänderung des ehem. Hallenbades in Wohnungen und Büros wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Gebäudeunterhalt Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Im Bauhof werden für 2022 folgende Unterhaltungs- bzw. Baumaßnahme vorgeschlagen:

a)        3 Stck. Sektionaltore für den Bauhof        20.000 €
       Die alten Tore sind in die Jahre gekommen und müssen gegen neue Tore
       ausgetauscht werden.

b)        Neubau Unterstand für Geräte/Maschinen        18.000 €
       Z.B. für Geräte wie Schneepflug, Salzstreuer, Frontlader, etc. wäre ein ein-
       facher Unterstand wünschenswert.
       Dies könnte z.B. im Bereich der hinteren Schüttgutboxen erfolgen. Andere
       Geräte und Fahrzeuge würden dadurch Platz in den Hallen erhalten.

Gesamtkosten:        38.000 €

Beschluss

Für den Haushalt 2022 wird der Einplanung für die 3 Sektionaltore und dem Bau eines Unterstandes bis zu einer Höhe von 38.000 € zugestimmt, da dies für notwendig erachtet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Geräteanschaffungen für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Für das Jahr 2022 werden für den Bauhof folgende Anschaffungen geplant:

a)        Kleintransporter         45.000 €
       Notwendig, weil bei 6 Mann nur 3 Fahrzeuge für Arbeiter und 1 Fahrzeug für
       den Bauhofvorarbeiter vorhanden ist und mit einem weiteren
       Fahrzeug ggf. Fahrten mit dem Unimog und Traktor eingespart werden können.
       
b)        Aufsitzmäher mit Mulchfunktion        18.000 €
       Dient als Ersatz für den in die Jahre gekommenen Kubotamäher

c)        Laubverladegerät         12.000 €
       Erleichtert die Arbeit und erspart viel Arbeitszeit, da Laub auf den mitgeführten
       Anhänger aufgesaugt wird und nicht mehr per Hand verladen werden muss.

d)        Kaltbindemittel-Spritzmaschine        2.500 €
       Ersatzbeschaffung für vorhandenes defektes Gerät

e)        Kompressor-Umbau mit Lufttrocknung        2.500 €
       Der Kompressor dient im Bauhof und der Feuerwehr für Druckluftarbeiten, dabei 
       gelangt Feuchtigkeit in die Anlage (Leitungen) was zu Schäden führt.

Gesamtkosten:        80.000 €
Die Anschaffung vorstehender Geräte/Fahrzeug wird für sinnvoll erachtet. 

Beratung

Mit der Anschaffung vorstehender Geräte und dem Kompressor-Umbau besteht grundsätzlich Einverständnis. Lediglich der hohe Anschaffungspreis für das Laubverladegerät gibt Anlass zur Diskussion hinsichtlich der Anschaffungs- und Unterhaltskosten sowie der damit verbunden Wirtschaftlichkeit. 
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass der Arbeitsaufwand hinsichtlich der Laubaufnahme im nächsten Jahr dokumentiert werden soll, um so die Wirtschaftlichkeit für eine Anschaffung eines Laubsaugers zu prüfen. Die Anschaffung dieses Gerätes wird deshalb zurückgestellt.

Beschluss

Die Einplanung von Haushaltsmitteln in den Haushalt 2022 in Höhe von 68.000 € für die Anschaffung eines Kleintransporters, Aufsitzmähers, Spritzmaschine und den Kompressorumbau wird befürwortet und für notwendig erachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Gehweg Stadelhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2021 ö 7

Sachverhalt

Von einem Bürger aus Stadelhofen wurde das Staatliche Bauamt auf eine Gefahrensituation im Ortsbereich hingewiesen. Der Bereich, kommend von Kleingesee, ist nicht mit einem Gehweg ausgestattet, unübersichtlich und teilweise sind Engstellen vorhanden. Dies führt regelmäßig zu brenzligen Situationen zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Die Staatsstraße 2191 wird täglich von Schulkindern und Familien mit Kinderwagen genutzt.
Das Staatliche Bauamt wurde deshalb um Überprüfung für die Errichtung eines Gehweges, die Installation eines Fußgängerüberweges und die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung gebeten. Von dem Bürger wurde auch darauf hingewiesen, dass ein geschotterter Randstreifen unter Umständen schon eine Verbesserung wäre.

Vom Staatlichen Bauamt wurde per E-Mail am 29.06.2021 mitgeteilt, dass es sich bei der Verkehrsbelastung auf der St2191 durch Stadelhofen um eine „unterdurchschnittliche“ Verkehrsbelastung mit 2.088 Kfz/24h und ebenso um einen „unterdurchschnittliche“ Verkehrsbelastung beim Schwerlastverkehr mit 66 Kfz/24h handelt. 
Aufgrund der mangelnden Zuständigkeit bzw. fehlender baulicher sowie fachlicher Voraussetzungen betreibt das Staatliche Bauamt Bamberg keine Planungen im genannten Bereich.
Weiter wird auf sogenannte „Kommunale Schulweghelfer“ und die Zuständigkeit der Kommune, auch beim Bau eines Gehweges innerorts, verwiesen.



Über die Anlegung eines Gehweges und dessen Wegeführung in Stadelhofen (Ortsmitte bis Ortsende in Richtung Kleingesee) ist deshalb zu entscheiden.

Beratung

In der Diskussion werden nachstehende Punkte angesprochen:
  • Wo soll der Gehweg verlaufen (links/rechts der St2191 oder beidseitig?)
  • Errichtung als Provisorium Ja/Nein?
  • Grunderwerb oder über Dienstbarkeit
  • Wie weit in Richtung Ortsende soll der Weg verlaufen
  • Am Ortsende (Höhe Feuerwehrhaus) ist eine Straßenleuchte zu berücksichtigen
  • Wenn es sich nur um Schulkinder handelt, wäre zu prüfen, ob der Schulbus dann nicht im Bereich des Feuerwehrhauses halten könnte (neue Haltestelle erforderlich)

Da nicht alle Punkte klar und eindeutig sind, sollen hinsichtlich der Notwendigkeit, der Wegeführung und Grundstücksnutzungen für den Gehweg innerhalb der Dorfgemeinschaft (Betroffene/Anlieger) die Vorgespräche geführt werden. Verlaufen diese positiv, erfolgen die weiteren Schritte durch den Markt Gößweinstein.

Beschluss

Der Anlegung eines Gehweges entlang der St 2191 von der Ortsmitte bis etwa Ortsende in Richtung Kleingesee wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2021 ö 8

Sachverhalt

Bauantrag für einen Sendemast bei Wichsenstein
Hierzu wird mitgeteilt, dass in der Tageszeitung zu diesem Bauantrag stand, dass dieser nur „durchgewunken“ wurde, obwohl in der Sitzung verschiedene Punkte besprochen und diskutiert wurden: z.B. Mitverlegung von Versorgungskabeln. Für außenstehende wurde hier der Eindruck erweckt, dass keine Beratung/Diskussion stattgefunden hat, was so nicht stimmt.
Seitens der Verwaltung wird hierzu mitgeteilt, dass alle angesprochenen Punkte bereits im Sachverhalt zu diesem Bauantrag aufgenommen waren. So auch die Mitverlegung von Versorgungskabeln. Eine gesonderte Aufnahme der Diskussionspunkte unter „Beratung“ war deshalb nicht mehr erforderlich

Datenstand vom 09.12.2021 16:27 Uhr