Datum: 11.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.09.2021
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.10.2021
4 Bericht des Zweiten Bürgermeisters
5 Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2021
5.1 Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021
5.2 Beschlussfassung über den Finanzplan 2020 - 2024 zum Nachtragshaushaltsplan 2021
6 Breitbandausbau im Markt Gößweinstein; Vorstellung des Ergebnisses der Markterkundung, der Grobplanung sowie der Kostenschätzung im Rahmen der "Gigabitrichtlinie (BayGibitR)"; Festlegung des Ausbaugebietes
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 1

Beratung

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, wel ches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, wel ches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bericht des Zweiten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Verteilerausschuss hat am 09.11.2021 entschieden, dass dem Markt Gößweinstein für das Jahr 2021 eine Stabilisierungshilfe in H öhe von 600.000,- € zugesprochen wird. Diese sind vollständig für investive Maßnahmen in die kommunale Grundausstattung zu verwenden.

Wie mit E-Mail vom 08.11.2021 bereits mitgeteilt, ist geplant, am 19.11.2021 ab 16.00 Uhr eine Klausurtagung im Mehrzweckraum in Wichsenstein abzuhalten. Die förmliche Einladung erfolgt noch.

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5. Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 5
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5.1. Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein hat im Jahr 2020 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1.900.000,- € erhalten.

Auflage für die Bewilligung ist, dass im Jahr 2021 das Verhältnis von Kreditneuaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb und außerhalb des Haushaltes auf maximal 100 % reduziert wird.

Das Verhältnis von Kreditaufnahme zur ordentlichen Tilgung beträgt laut Haushaltsplan 2021 638 %. Auf das Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 06.10.2021, welches den Marktgemeinderäten überlassen wurde, wird hingewiesen.

Eine Heilung des Auflagenverstoßes kann erfolgen, indem die Kreditneuaufnahme des Marktes innerhalb und außerhalb des Haushaltes auf den Betrag der ordentlichen Tilgung reduziert wird. Diese beträgt rund 342.000,- €.

Die Schulverbandsversammlung hat am 18.10.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Zur Reduzierung der eingeplanten Kreditaufnahme im Haushalt des Jahres 2021 wird vom Markt Gößweinstein für den Bau der Doppelsporthalle eine Investitionsumlage für dessen Anteil am Schulverband eingehoben. Die Höhe der Umlage wird so festgelegt, dass die verbleibende Kreditaufnahme nur den Anteil der Gemeinde Obertrubach am Schulverband abdeckt. Eine Zurechnung zum Markt Gößweinstein für diesen Anteil erfolgt nicht. Eine entsprechende Nachtragshaushaltssatzung ist baldmöglichst von der Verbandsversammlung zu beschließen.“

Unmittelbar vor der Marktgemeinderatsitzung ist geplant, dass die Schulverbandsversammlung eine entsprechende Nachtragshaushaltssatzung mit folgendem Inhalt beschließt:

Höhere Beteiligung für Versammlungsstätte, Gößweinstein        85.000 €
Anteil Gößweinstein, Investitionsumlage:                                        2.621.000 €         

Nach Art. 9 Abs. 5 Satz 1 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) wird die zur Deckung des Finanzbedarfs zu erhebende Umlage nach der Zahl der am 1. Oktober des Vorjahres bestehenden Verbandsschüler jeder Gemeinde bemessen. Satz 2 dieses Absatzes besagt, dass die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder Abweichendes beschließen kann.
In dem vorliegenden Fall ist es sachgerecht, dass nur vom Markt Gößweinstein entgegen der ursprünglich vereinbarten kompletten Darlehensfinanzierung des Sporthallenneubaus eine Investitionsumlage eingehoben wird, da die Rücklage des Marktes Gößweinstein derzeit rund 2.900.000,- € beträgt und eine Beanspruchung anderweitig kurzfristig vorerst nicht absehbar ist. Eine Darlehensaufnahme bei Kreditinstituten durch den Schulverband bei gleichzeitiger Zahlung von Verwahrentgelten durch den Markt Gößweinstein für Guthaben auf den Girokonten würde wirtschaftlichem Handeln entgegenstehen. Insbesondere deshalb, da Kreditaufnahmen beim Schulverband zu 87 % dem Markt Gößweinstein bei der Verschuldung außerhalb des Kernhaushaltes zugerechnet würden.

Die tatsächlich anfallenden Beträge stehen erst nach Abrechnung der Maßnahme, frühestens zum Haushalt 2022 fest.

Eine Deckung der Mehrausgaben des Marktes Gößweinstein im Haushaltjahr 2021 ist vor allem durch eine Reduzierung der geplanten Rücklagenzuführung und durch Verschiebung von Ausgaben, welche in 2021 nicht mehr anfallen werden, in das Haushaltsjahr 2022 möglich, ohne dass hierfür im Jahr 2021 Kredite aufgenommen werden müssen.

Bei folgenden Haushaltsstellen wurden Änderungen im Haushaltsjahr 2021 vorgenommen:

Haushaltstelle        E/A        Bezeichnung        Ansatz alt        Ansatz neu        Grund

1.0600.3610        E        Umbau Pfarramt                120.000        109.000        Reduzierung
1.0600.9450        A        Umbau Pfarramt                200.000        150.000        Reduzierung
1.1301.3680        E        Kauf LF KatS                15.000        0        Verschieb. in 2022
1.1301.9350        A        Umstellung Sirenen                113.000        30.000        Verschieb. in 2022
1.1301.9357        A        Kauf LF KatS                742.000        272.000        Verschieb. in 2022
1.2150.9830        A        Investitionsumlage SV                3.000        2.624.000        Neuansatz
1.3400.9830        A        Anteil Versammlungsstätte        650.000        735.000        Vorziehen aus 2022
1.4641.3610        E        Bau Kita Stempferhof                1.400.000        0        Verschieb. in 2022
1.4641.3670        E        Bau Kita Stempferhof                100.000        0        Verschieb. in 2022
1.4641.9870        E        Bau Kita Stempferhof        2.000.000                0        Verschieb. in 2022
1.5911.9500        A        Err. Multifunktionsplatz                120.000        20.000        Verschieb. in 2022
1.7001.9450        A        Erw. Abwasser Bösenb.                50.000        0        Verschieb. in 2022
1.8180.3610        E        Breitbandversorgung                668.000        445.000        Verschieb. in 2022
1.8180.9500        A        Breitbandversorgung                1.065.000        712.000        Verschieb. in 2022
1.9101.9101        A        Rücklagenzuführung        1.349.000                0        Investitionsuml. SV

Auf die beiliegenden Unterlagen wird verwiesen.

Beratung

Durch den Nachtragshaushalt ergeben sich nur Verschiebungen. Auswirkungen auf den Haushalt 2022 hat der Nachtrag nur auf Grund der Verschiebungen. Maßnahmen wurden weder hinzugefügt noch gestrichen. Dies erfolgt ggf. im Rahmen der Haushaltsberatung 2022.
Durch die Beschlussfassung im Schulverband über die Nachtragshaushaltssatzung dürfte der Auflagenverstoß geheilt sein, da für das Jahr 2021 nun ebenfalls eine Stabilisierungshilfe zugesprochen wurde.
Die Systematik der Antragstellung für Stabilisierungshilfe wird erklärt. Der Anteil des Marktes Gößweinstein an den Kosten des Ersatzneubaus der Doppelsporthalle über den Schulverband Gößweinstein war nicht Gegenstand der Antragstellung.

Beschluss

Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2021


Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Gößweinstein folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden mehrere Einnahmen- und Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts geändert. Im Verwaltungshaushalt erfolgen keine Änderungen.


erhöht
um Euro
vermindert um Euro
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge




gegenüber
bisher Euro
auf nunmehr Euro verändert
a)
im Verwaltungshaushalt





die Einnahmen
---
---
---
---

die Ausgaben
---
---
---
---
b)
im Vermögenshaushalt





die Einnahmen
---
1.749.000,00
8.859.000,00
7.110.000,00

die Ausgaben
---
1.749.000,00
8.859.000,00
7.110.000,00


§ 2

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.


Gößweinstein, den xx.xx.2021
Markt Gößweinstein
i. V.

Georg Bauernschmidt
Zweiter Bürgermeister

Ebenso wird dem Nachtragshaushaltplan und der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5.2. Beschlussfassung über den Finanzplan 2020 - 2024 zum Nachtragshaushaltsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 5.2

Beschluss

Dem Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 sowie dem dazugehörigen Investitionsprogramm, jeweils zum Nachtragshaushalt 2021, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Breitbandausbau im Markt Gößweinstein; Vorstellung des Ergebnisses der Markterkundung, der Grobplanung sowie der Kostenschätzung im Rahmen der "Gigabitrichtlinie (BayGibitR)"; Festlegung des Ausbaugebietes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung am 28.10.2021 beraten. Auf das Sitzungsprotokoll und die zum Tagesordnungspunkt überlassenen Unterlagen wird verwiesen.

Die von Herr Baumann von der Fa. Corwese in der Sitzung am 28.10.2021 gezeigte Präsentation wurde den Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zur jetzigen Sitzung überlassen.

Beratung

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Breitbanderschließung, z. B. von Einzelgehöften, gegenüber dem Markt Gößweinstein.
Die Realisierung der Maßnahme wird im Zeitraum der nächsten fünf Jahre erwartet. Die Zahlung des Eigenanteils des Marktes wird sich wohl auf mindestens zwei Jahre verteilen.
Auf Grund der finanziellen Belastung für den Markt Gößweinstein ist es möglich, dass Projekte in der Zukunft, wie z. B. der Ausbau des Finsterweges, zurückgestellt werden müssen.

Beschluss

Der Breitbandausbau im Rahmen der Gigabitrichtlinie wird fortgeführt. Der Ausbau ist für folgende Ortsteile, wenn auch teilweise nicht komplett, vorzusehen:

Unterailsfeld
Hungenberg  
Wölm
Moritz
Schweigelberg
Türkelstein
Etzdorf
Leutzdorf
Morschreuth
Sattelmannsburg
Hardt
Wichsenstein
Ühleinshof
Altenthal
Hartenreuth 16
Stadelhofen
Bösenbirkig
Sachsendorf-Straßhüll
Gößweinstein
Behringersmühle
Kleingesee
Kleingesee-Krachershöhe

Ob ein Anschluss des Forsthauses Schweigelberg sinnvoll ist, ist noch mit den Bayerischen Staatsforsten in Pegnitz abzuklären.

Da einige gewerbliche Anschlüsse in der Karte nicht als solche markiert, ist eine Überarbeitung erforderlich. Eine erneute Teilmarkterkundung ist danach durchzuführen. Der geschätzte zeitliche Aufwand von 4 – 6 Wochen wird in Kauf genommen.

Ansonsten soll die vorgestellte Ausbauplanung vollumfänglich weiterverfolgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Marktgemeinderatssitzung 11.11.2021 ö 7

Beratung

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 15.11.2021 07:24 Uhr