Datum: 10.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lehrerzimmer Mittelschule
Gremium: Schulverband Gößweinstein
Öffentliche Sitzung, 18:56 Uhr bis 20:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 28.10.2021
2 Bericht des Schulverbandsvorsitzenden und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.10.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Sachstandsbericht zum Ersatzneubau der Doppelsporthalle Gößweinstein
4 Verabschiedung des Haushalts 2022
4.1 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022
4.2 Beschlussfassung über den Finanzplan 2021 - 2025
5 Festlegung der Nutzungsgebühr für die Doppelsporthalle
6 Reinigung der Doppelsporthalle Gößweinstein; Ermächtigung des Verbandsvorsitzenden zur Auftragsvergabe
7 DigitalPakt Schule; Ermächtigung des Verbandsvorsitzenden zur Auftragsvergabe
8 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Schulverbandsversammlung 10.02.2022.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 28.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.02.2022 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Schulverbandsräten im Ratsinformationssystem des Marktes Gößweinstein bereitgestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bericht des Schulverbandsvorsitzenden und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.10.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.02.2022 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Schulverbandsvorsitzenden

Finanzierung ¼ Stelle für Jugendsozialarbeit

Hinsichtlich der Einrichtung einer ¼ Stelle für Jugendsozialarbeit an der Grundschule Gößweinstein hat Herr Hempfling vom Landratsamt Forchheim auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Förderung bis zum 31.07.2023 befristet ist. Ob die Förderung danach in die Standardförderung übergeht, bleibt laut Herrn Hempfling abzuwarten. Es wäre regelmäßig zu prüfen, ob weiterhin Bedarf für insgesamt eine 3/4 Stelle besteht. Hierbei wäre Herr Hempfling ebenfalls involviert.

Anschluss Nahwärmenetz

Das Schulgebäude samt neu errichteter Sporthalle wird seit der 1. Novemberwoche 2021 mit Wärme aus dem Nahwärmenetz beliefert. Die Ölheizung wurde zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet. 

Bericht der Rektorin

Dass die Grundschule dieses Schuljahr komplett zweizügig ist und auch in der Mittelschule steigende Schülerzahlen zu verzeichnen sind, ist erfreulich. Das Schulleben ist durch Corona immer noch gebremst. Schwimmunterricht kann derzeit noch abgehalten werden. Es besteht Vorfreude auf die Nutzung der neuen Sporthalle. Der von den Schülern gedrehte Präventionsfilm über das Thema Cyberkriminalität soll in der nächsten Sitzung gezeigt werden.   

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.10.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund ist 

Es sind keine Berichtspunkte bekanntzugeben.

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3. Sachstandsbericht zum Ersatzneubau der Doppelsporthalle Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Vor der Sitzung ist eine Besichtigung der Sporthallenbaustelle mit allen Ratsmitgliedern aus Gößweinstein und Obertrubach geplant. Die Inbetriebnahme für den Schulsport ist nach den Faschingsferien ab dem 07.03.2022 geplant. Eine Vereinsnutzung ist mangels fehlender Reinigungsfirma bzw. -kraft noch nicht möglich.

Es wurden folgende Gewerke fertiggestellt:

Umlegung des Abwasserkanals und Errichtung von 2 Rigolen
Abbrucharbeiten mit Erstellung der Baustraße
Spezialtiefbauarbeiten (Erstellung Rüttelstopfsäulen und Errichtung Verbau)
Baumeisterarbeiten
Gerüstarbeiten
Zimmererarbeiten
Dachdeckerarbeiten
Dachabdichtungsarbeiten
Fenster- und Verglasungsarbeiten
Fassadenarbeiten
Trockenbau
Estricharbeiten
Fliesenarbeiten
Möblierung Veranstaltungen
Förderanlagen (Aufzug)
Dämmarbeiten technischer Anlagen
Einbau Sportgeräte
Trennvorhang
Sanitärtechnik
Bodenbelagsarbeiten
Beschilderung

Folgende Gewerke wurden begonnen bzw. werden gerade ausgeführt. Die Fertigstellung soll baldmöglichst, bis auf die Außenanlagen und die Asphaltierungsarbeiten, in den kommenden Wochen erfolgen.

Sportbodenbelagsarbeiten
Verputzarbeiten
Metallbau-Rohrrahmentüren
Metallbau-Schlosserarbeiten
Tischlerarbeiten-Innentüren
Tischlerarbeiten-Prallwand
Schließanlage
Heizungstechnik inkl. MSR-Technik
Lüftungstechnik
Elektroinstallationsarbeiten
Außenanlagen
Asphaltierungsanlagen 

In der Sitzung am 09.04.2020 wurden die Gesamtkosten für den Ersatzneubau der Doppelsporthalle auf 7.265.000,- € beziffert. 
Die aktuelle Kostenfortschreibung beläuft sich auf rund 7.380.000,- €.

Beratung

Die Halle wird vor der Sitzung von den anwesenden Ratsmitgliedern aus Gößweinstein und Obertrubach besichtigt. Funktionalitäten werden erklärt.

Voraussichtlich findet der Schulsport noch bis zum 24.02.2022 in Kirchenbirkig statt. Für die kommenden beiden Wochen wurden von verschiedenen Firmen zugesagt, Restarbeiten an den jeweiligen Gewerken zu erledigen. Der Start des Schulbetriebes sollte nach den Faschingsferien am 07.03.2022 erfolgen. Probehalber soll in den Faschingsferien die Bühne sowie die Bestuhlung für den Veranstaltungsfall aufgebaut werden. Die kirchliche Segnung ist vor Inbetriebnahme coronabedingt nur im kleinen Kreis geplant.

Beim Start der Vereinsnutzung ist eine solche in der Ferienzeit und am Wochenende wegen der entstehenden Mehrkosten derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen.

Falls es coronabedingt möglich ist, sollen folgende öffentliche Veranstaltungen in der Halle abgehalten werden:

15.05.2022 am Nachmittag:        Aufführung Theaterstück des Theatersommer Fränkische Schweiz
20.05.2022 am Abend: Konzert des Polizeiorchesters Bayern

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4. Verabschiedung des Haushalts 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.02.2022 ö 4
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4.1. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.02.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Den Mitgliedern der Schulverbandsversammlung liegen der Entwurf des Haushaltplanes, die Haushaltssatzung, der Vorbericht, das Investitionsprogramm, der Stellenplan, der Finanzplan sowie weitere Anlagen wie der Stand der Rücklagen, der Stand Schulden und die Berechnung der Schulverbandsumlage vor.

Beratung

Der Haushaltsplan wird vom Kämmerer vorgestellt, erhebliche Abweichungen zu den Vorjahren bei Einzelansätzen erklärt. Für die Sporthalle wurde aus Gründen der Kostenklarheit ein separater Unterabschnitt gebildet.
Die Investitionsanteile sowie der Verteilungsschlüssel der Gemeinden Gößweinstein und Obertrubach an der Sporthalle werden erläutert. Letztendlich stellt sich die Finanzierung der nicht durch Zuschuss gedeckten Kosten derzeit wie folgt dar:
Markt Gößweinstein für Versammlungsstätte:        790.000,- €
Gemeinde Obertrubach für Schule Bärnfels:        705.000,- €
Schulverband Gößweinstein:        2.476.000,- €
Anteil Markt Gößweinstein an Schulverband:        2.162.000,- €
Anteil Gemeinde Obertrubach an Schulverband:        314.000,- € 
Nach Abzug der Zusatzkosten für die Versammlungsstätte entsprechen die letztlich zu tragenden Anteile der Gemeinden auch grob dem Verhältnis der Einwohnerzahl von Gößweinstein und Obertrubach von 2/3 zu 1/3.
Sobald alle Kosten schlussgerechnet sind, erfolgt eine Abrechnung und eine entsprechende Vereinbarung soll zwischen dem Schulverband Gößweinstein und der Gemeinde Obertrubach abgeschlossen werden.

Beschluss

Haushaltssatzung
des Schulverbandes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 35 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 808.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.971.000,00 € 
ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 314.000,00 € festgesetzt.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage:

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 92.500,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2021 auf 135 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 685,07 € festgesetzt.

4. Eine Investitionsumlage je Verbandsschüler wird nicht festgesetzt.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Gößweinstein, den XX.XX.2022
Schulverband Gößweinstein


Hanngörg Zimmermann
Schulverbandsvorsitzender

Ebenso wird dem Haushaltplan einschließlich Stellenplan, dem Vorbericht, der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rücklagen zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.2. Beschlussfassung über den Finanzplan 2021 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.02.2022 ö 4.2

Beschluss

Dem Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 sowie dem dazugehörigen Investitionsprogramm wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Festlegung der Nutzungsgebühr für die Doppelsporthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.02.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Beginn der Nutzung der Doppelsporthalle für schulische Zwecke ist nach derzeitigem Baustand ab dem 07.03.2022 vorgesehen.
Für die Nutzung zum Vereinssport ist bereits eine Vielzahl von Wünschen eingegangen. Die Nutzungsgebühr für die Halle ist deshalb festzulegen.
Für die Erfassung von Strom-, Wasser- und Wärmeverbrauch der Halle sind Zähler eingebaut. Auch die anfallenden Reinigungskosten sind separat erfasst. Da zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Erfahrungswerte vorliegen, ist der Betriebsaufwand derzeit noch nicht feststellbar.

Folgende Vergleichswerte bei den Nutzungsgebühren je Halleneinheit liegen vor:

Betreiber        Gebühr je Stunde        Anmerkung
       in €, inkl. Mwst.        

Stadt Ebermannstadt                13,33 / 16,00        örtl. Vereine, Jugendl. / Erwachsene, seit 2019 
Markt Eggolsheim                16,66          örtl. Vereine, Überarbeitung geplant
Landkreis Forchheim                11,90        Hallen in Forchheim, Ebermannstadt, Gräfenberg seit 2012
Gemeinde Heroldsbach        12,00        örtl. Vereine, Rückverg.: 12,- € Jugendliche / 5,- € Erwachsene, seit 2004
Stadt Waischenfeld                3,33 / 6,67        örtl. Vereine, Jugendl. / Erwachsene, seit 2017         

Zum Vergleich die auf Grund des Beschlusses von der Schulverbandsversammlung vom 25.09.2014 fortgeschriebene Gebühr:

Schuljahr        April – September                Oktober – März

2021/2022         8,47        15,89
2022/2023        8,73        16,38

Da die Betriebskostenpauschale für die Nutzung durch die Gemeinde Obertrubach (Schule Bärnfels) ebenfalls noch nicht berechnet werden kann, wird hilfsweise folgende Berechnung herangezogen:

Betriebskostenpauschale für Nutzung der Sporthalle Kirchenbirkig je Tag:

50,- € / Tag, April – September
100,- € / Tag, Oktober – März

Dies ergibt bei rechnerischer durchschnittlicher Schulbelegung von 5,7 Doppelschulstunden am Tag einen Betrag von 8,77 € bzw. 17,54 € je Doppelschulstunde (umgerechnet 5,85 bzw. 11,70 je Stunde).

Beratung

Es wird erwartet, dass die durch Vereinsnutzung entstehenden Mehrkosten durch die erhobene Gebühr abgedeckt sind. Eine Benutzungsordnung soll erstellt werden. Da derzeit eine Vereinsnutzung noch nicht möglich ist, wurde ein Nutzungsplan noch nicht erstellt. Dies soll dann zu gegebener Zeit rasch erfolgen. Sollten noch belgebare Zeiten zu Verfügung stehen, so wird dies bekanntgemacht.

Beschluss

Die Gebühr für die Vereinsportnutzung einer Halleneinheit der Sporthalle Gößweinstein je Stunde wird für die nächsten zwei Jahre wie folgt festgelegt:

Mai – September                Oktober – April

10,00 €        20,00 €

Die Betriebskostenpauschale für die Gemeinde Obertrubach (Schule Bärnfels) bei Nutzung einer Halleneinheit der Sporthalle Gößweinstein je Doppelschulstunde (1,5 Stunden) wird für die nächsten zwei Jahre wie folgt festgelegt:

Mai – September                Oktober – April

8,77 €        17,54 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Reinigung der Doppelsporthalle Gößweinstein; Ermächtigung des Verbandsvorsitzenden zur Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.02.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Doppelsporthalle soll ab dem 07.03.2022 für den Schulsport in Betrieb genommen. Für die Reinigung der Halle steht dem Schulverband Gößweinstein kein Personal zu Verfügung. Anzeigen im Mitteilungsblatt sowie in den Zeitungen blieben bislang ohne Erfolg. Mit drei Reinigungsfirmen wurde deshalb Kontakt wegen Übernahme der Reinigungsarbeiten aufgenommen. Eine Firma hat bereits rückgemeldet, dass frühestens in drei oder vier Monate wieder Kapazitäten zu Verfügung stehen würden. Eine weitere Firma gab an, dass möglicherweise ab Mai die Möglichkeit zur Übernahme der Arbeiten bestehen könnte. Von einer dritten Firma fehlt noch die Rückmeldung. Im Haushalt 2022 sind für die Reinigungsarbeiten 25.000,- € eingesetzt.

Beschluss

Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, eine Firma mit der Reinigung der Sporthalle zu beauftragen bzw. entsprechendes Personal einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. DigitalPakt Schule; Ermächtigung des Verbandsvorsitzenden zur Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.02.2022 ö 7

Sachverhalt

Für den Schulverband Gößweinstein stehen im Rahmen des Budgets „DigitalPakt Schule; dBIR“ noch rund 23.000,00 € zur Verfügung. Ergänzend zu den bereits vorhandenen 14 Lehrerdienstgeräten, welche über das Sonderbudget „Leihgeräte – Lehrkräfte“ abgerechnet wurden, sollen nochmals 12 gleichwertige Laptops für das übrige Lehrpersonal beschafft werden.

Die bisher im Einsatz befindlichen Laptops konnten im September 2021 zum Stückpreis von 936,00 € brutto erworben werden. Es ist davon auszugehen, dass pro Gerät erneut mit Anschaffungskosten von 950,00 € bis 1.000,00 € brutto gerechnet werden muss. Bei 12 anzuschaffenden Laptops beträgt der Auftragswert rund 12.000,00 €.

Aufgrund der Kurzfristigkeit und Verfügbarkeit konnten bislang noch keine entsprechenden Angebote eingeholt werden.

Beschluss

Der Schulverbandsvorsitzende wird ermächtigt, unter Beachtung der Vergabegrundsätze den Auftrag zur Beschaffung von Lehrerdienstgeräten der Grund- und Mittelschule bis zur Höhe von 12.000,00 € zu vergeben. Über die Durchführung der Auftragsvergabe ist in der folgenden Sitzung der Verbandsversammlung zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 1. Sitzung der Schulverbandsversammlung 10.02.2022 ö 8

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 14.02.2022 12:49 Uhr