Datum: 16.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Abwasserbeseitigung; Vorstellung des Ergebnisses der gesamtheitlichen Zustandsbewertung im Hauptort Gößweinstein durch das Büro Schneeberg und Kraus
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.11.2021
4 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 11.11.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
5 Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Hühnerloh; Kenntnisnahme
6 Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Moritz; Kenntnisnahme
7 Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Behringersmühle; Beschluss
8 Städtebauförderungsprogramme; Bedarfsmitteilung 2022
9 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung der Teilstrecke einer Ortsstraße in Kohlstein Fl.Nr. 1922 Gmkg. Gößweinstein
10 Klausursitzung am 19.11.2021; Beschluss über die Zusammenfassung der Beratungsergebnisse
11 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 16. Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Abwasserbeseitigung; Vorstellung des Ergebnisses der gesamtheitlichen Zustandsbewertung im Hauptort Gößweinstein durch das Büro Schneeberg und Kraus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 16. Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Sachverständigenbüro Schneeberg und Kraus wurde mit der gesamtheitlichen Zustandsbewertung des Abwasserkanalnetzes im Hauptort Gößweinstein beauftragt. Die Ergebnisse der Bewertung werden von Ingenieur Müller in der Sitzung vorgestellt. 

Beratung

Die von Herrn Müller erstellten Präsentationen der Schmutzfrachtberechnung für die Kläranlage Behringersmühle sowie zur Schadensbewertung und hydraulischen Überrechnung des Kanalnetzes des Ortes Gößweinstein werden im Ratsinformationssystem eingestellt.

Für das Einzugsgebiet der KA Behringersmühle ist bis Ende August 2023 ein Sanierungskonzept (Wasserrechtsantrag) zum Betrieb der Mischwasserbehandlung zu erstellen.
Grundlage für jegliche Sanierungsplanung ist ein Nachweis des gesamten Entwässerungssystems mittels einer detaillierten Schmutzfrachtberechnung. Sie bildet auch in Form einer Generalentwässerungsplanung (GEP) die Basis für jegliche Entscheidung hinsichtlich künftiger baulicher Entscheidungen (z. B. Ausweisung von Neubaugebieten).

Am Standort Etzdorf ist auf Grund der Lage im Karst ein Retentionsbodenfilter zwingend gefordert. Durch die Lage im Wasserschutzgebiet muss das gesamte Entlastungswasser zurückgehalten und in einen bestehenden Graben außerhalb des Schutzgebietes gepumpt werden. Ein zusätzliches Regenrückhaltebecken ist dort ebenfalls zu errichten.

Eine Erweiterung und/oder eine bauliche Sanierung der weiteren 5 bestehenden Beckenanlagen ist nicht notwendig. Gemäß den aktuellen Anforderungen muss jedoch an allen Standorten eine Entlastungsmessung zur Erfassung und Dokumentation der Menge, Dauer und Häufigkeit installiert werden. Hier wird eine Anbindung mittels Fernleitsystem an die Kläranlage unbedingt empfohlen.

Das Ergebnis der Schadensklassifizierung im Ort Gößweinstein zeigt, dass in 19 % der Haltungen sehr starke Schäden vorhanden sind (Kanal bald nicht mehr durchgängig. Gefahr in Verzug. Sanierung dringend und kurzfristig). Weitere 8 % der Haltungen weisen starke Schäden auf (Statik, Hydraulik und Dichtheit stark beeinträchtigt, Kanal statisch nicht mehr sicher. Sanierung dringend. Innerhalb von 1-2 Jahren).
Die Schäden bestehen aus
- Infiltrationen und Inkrustationen
- Feste Ablagerungen
- Schadhafte und /oder nicht fachgerecht angeschlossene Anschlussleitungen
- Rohrversätze, Abwinkelungen, einragende Hausanschlüsse
- Risse, Rohrbrüche, Scherben
- Unterbögen mit Wassereinstau

Dass in 19 % der Haltungen Schäden zu sanieren sind bedeutet nicht, dass die kompletten Haltungen saniert werden müssen. Es handelt sich unter Umständen nur um relativ kleine Sanierungsbereiche.

Auf der Basis der vorliegenden Bearbeitung wurden keine Schäden festgestellt, die eine sofortige Sanierung, z. B. bei Einsturzgefahr, aufzeigen.

Der Kanal in der in der Pezoldstraße/Balthasar-Neumann-Straße muss an zwei Stellen in offener Bauweise saniert werden.

In Kenntnis der baulichen Schäden und der hydraulischen Belastung ist als weitergehender Bearbeitungsschritt eine detaillierte Sanierungsplanung zu erstellen. Für die Kosten der Sanierung wird eine Förderung nach RZWas 2021 beantragt.

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 16. Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 11.11.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 16. Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Sitzungstermine

Am 11. und 18.01.2021 sind Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses zur Vorberatung des Haushaltes 2022 geplant. Eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses soll am 25.01.2022 stattfinden. Die 1. Sitzung des Marktgemeinderates im Jahr 2022 ist am 27.01.2022 vorgesehen. Sobald der Sitzungsplan erstellt wurde, wird dieser an die Marktgemeinderäte verteilt.

Sitzung Auswahlgremium

Die Sitzung des Auswahlgremiums im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nach VgV 2016 für das Pfarramt findet am morgigen Freitag, den 17.12.2021, in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 statt. Die Vergabeentscheidung soll dann in der Marktgemeinderatssitzung am 27.01.2022 getroffen werden.

Erhalt von Bedarfszuweisung / Stabilisierungshilfe im Jahr 2021

Wie bereits mitgeteilt wurde, erhält der Markt Gößweinstein im Jahr 2021 eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 600.000,- € als Investitionshilfe. Nach dem Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 09.12.2021, welcher den Marktgemeinderäten in Kopie überlassen bzw. ins Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wurde die Hilfe u. a. unter folgenden Auflagen bewilligt, die von der Kommune bis spätestens 31.03.2022 erfüllt und nachgewiesen werden:

  1. Vorlage einer ausführlichen Stellungnahme zu den Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme „Umbau Pfarramt zum Rathaus“ in Bezug auf die Finanzierbarkeit dieser Maßnahme sowie die Vereinbarkeit mit der Haushaltskonsolidierung. 
  2. Aufnahme von Ausführungen zur Investitionsmaßnahme „Umbau Pfarramt zum Rathaus“ in das Haushaltskonsolidierungskonzept. Dabei ist darzustellen, inwieweit die anfallenden Kosten dieser Maßnahme auf die spätere Nutzung als Rathaus bzw. auf eine anderweitige Nutzung entfallen.
  3. Überprüfung und Fortschreibung des mit dem Stabilisierungshilfeantrag 2021 vorgelegten Investitionsprogramms unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit mit dem Ziel, die im Zeitraum 2021 bis 2024 geplanten Gesamtinvestitionen und Eigenanteile und im Zeitraum 2021 bis 2023 geplanten Kreditaufnahmen (ausgenommen Kreditausnahmen für Investitionen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) zu reduzieren.
Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
  • Investitionen im Pflichtaufgabenbereich sind gegenüber freiwilligen Maßnahmen grundsätzlich höher zu priorisieren. Höhe Förderungen und Fördersätze, insbesondere für Maßnahmen im freiwilligen Bereich, rechtfertigen alleine keine Priorisierung.
  • Eine Zusammenballung von Investitionen ist zu vermeiden. Dabei ist es unter Umständen erforderlich, dass mit neuen Investitionen erst dann begonnen wird, wenn bereits laufende Maßnahmen abgeschlossen sind. Sofern notwendig und möglich, müssen auch Pflichtaufgaben gestreckt oder verschoben werden.
  • Die geplanten Investitionen müssen im Rahmen der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit finanzierbar sein.     

Abschied Niederbronner Schwestern
 
Der Konvent der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) wird den Wallfahrtsort Gößweinstein im Januar 2022 verlassen. Die Verabschiedung findet am 09.01.2022 um 10:30 Uhr im Rahmen eines Festgottesdienstes in der Basilika statt. Zu dem Gottesdienst ergeht herzlich Einladung an den Marktgemeinderat durch Pater Ludwig. 

Vor-Ort-Begutachtung des Höhenschwimmbades durch Herrn Tim Köhler

Die gewünschte Vor-Ort-Begutachtung des Höhenschwimmbades hat am heutigen Donnerstag stattgefunden. Herr Köhler wird das Ergebnis der Begutachtung baldmöglichst im Marktgemeinderat vorstellen.

Antrag von Marktgemeinderat Vogel zur Tagesordnung der heutigen öffentlichen Marktgemeinderatssitzung

Marktgemeinderat Vogel hat am 09.12.2021 beantragt, das Thema „Höhenschwimmbad“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu setzen. Dabei sollte das weitere Vorgehen zur Erreichung der Ziele Neueröffnung zur Saison 2022, die Zusammenarbeit mit dem Förderverein und der DGfnB (Hrn. Köhler) behandelt bzw. der aktuelle Stand geschildert werden. Zur Verbesserung der Koordination und zur Entlastung der Verwaltung schlägt Herr Vogel die Reaktivierung des Arbeitskreises Höhenschwimmbad vor. Darüber und über die Befugnisse des Arbeitskreises soll in der Sitzung abgestimmt werden.

Auf Grund eines Gespräches des Ersten Bürgermeisters mit Herrn Vogel wurde auf die Behandlung des Antrages verzichtet. Grund für den Verzicht ist u. a., dass es keine rechtliche Basis für die Einsetzung eines Arbeitskreises gibt.

Ausgaben Verwaltungshaushalt 2020 für das Höhenschwimmbad

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 11.10.2021 wurden die Ausgaben für das Höhenschwimmbad im Verwaltungshaushalt in von Höhe 50.000,- € im Jahr 2020 hinterfragt, obwohl das Bad in diesem Jahr nicht geöffnet war.

Die Ausgaben lassen sich grob wie folgt erklären: 

Gutachten Fraas:        5.200,- €
Abwasserbeseitigungsgebühr aus 2019:        10.000,- €
Stromabschläge, Rückzahlung in 2021:        5.400,- €
Versicherungen:        1.500,- €
Umsatzsteuer:        2.000,- €
Vorsteuer:        4.700,- €
Aufwand Bauhof:        7.000,- €
kalk. Kosten:        15.000,- €

Summe:        53.800,- € 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.11.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es wird der Beschluss Nr. 6 

„Der Auftrag zur Erstellung der Module 1 und 2 für das Kommunale Denkmalschutzkonzept Gößweinstein – Historische Landschaft des Tourismus – wird an das Büro Helmut Wiegel aus Bamberg vergeben.“

bekanntgegeben. 

Es wird teilwiese nicht verstanden, dass die gewünschte Einrichtung des Arbeitskreises untersagt wurde. Der Hinweis auf die kommunalrechtlichen Vorschriften führt hier ins Leere, da diese auch die vom Ersten Bürgermeister einberufenen Klausurtagungen nicht vorsehen.

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5. Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Hühnerloh; Kenntnisnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 16. Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.11.2021 hat die whitespot GmbH mitgeteilt, dass die Telefónica GmbH plant, die Telekommunikationsstruktur im Markt Gößweinstein weiter zu verbessern. Hierzu ist vorgesehen, eine neue Mobilfunksendeanlage zu errichten. Die Anlage wird in dem Schreiben mit Pottenstein II bezeichnet. 

Mit Schreiben vom 02.12.2021 wurde mitgeteilt, dass die Telefónica GmbH beabsichtigt, die Mobilfunksendeanlage auf dem Grundstück Fl. – Nr. 2617, Gmkg. Stadelhofen, zu errichten. Der Standort befindet sich rund 500 m entfernt von der nächsten Wohnbebauung in Hühnerloh. 

Es hat sich innerhalb des Suchkreis-Clusters eine Verschiebung des Standortes vom Gebiet der Stadt Pottenstein in das Gebiet des Marktes Gößweinstein (hier Netzelementnummer 508332276 im Plan) ergeben.

Beratung

Ein Beschluss wird nicht gefasst, da der Markt Gößweinstein bereits ohne Beschluss in das Verfahren eingetreten ist und die Standortfrage bereits geklärt ist.

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6. Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Moritz; Kenntnisnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 16. Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat zur Thematik in der Sitzung am 09.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Markt Gößweinstein begrüßt den geplanten Neubau einer Mobilfunksendeanlage im Bereich Moritz. Durch die bereits erfolgte Rückmeldung durch den Markt Gößweinstein ist bereits in das Verfahren eingetreten worden. Am Verfahren der Standortsuche will der Markt Gößweinstein künftig weiterhin mitwirken. Der Markt Gößweinstein hat möglicherweise ein geeignetes Grundstück.“ 
Mit Schreiben vom 07.12.2021 hat die whitespot GmbH nun mitgeteilt, dass die Telefónica GmbH beabsichtigt, auf der Fl. – Nr. 329, Gmkg. Behringersmühle, eine Sende- und Empfangsanlage für mobiles Breitband zu errichten. Das Grundstück liegt südlich von Moritz. Der Standort befindet sich rund 300 m entfernt von der nächsten Wohnbebauung in Moritz bzw. 250 m entfernt von Moritz (Tal). Die Anlage soll eine Höhe von rund 40 m haben. Auf Grund des Geländegefälles von Moritz zum Standort hin wird die Anlage nach Aussagen von whitespot von Moritz aus kaum sichtbar sein. 

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7. Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Behringersmühle; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 16. Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat zur Thematik in der Sitzung am 25.02.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Markt Gößweinstein begrüßt den geplanten Neubau einer Mobilfunksendeanlage und tritt in das Verfahren ein und teilt mit, dass der Markt Gößweinstein am Verfahren der Standortsuche mitwirken will. Geeignete Grundstücke kann der Markt Gößweinstein nicht bereitstellen.“ 

Im Auftrag von Vantage Towers wurde mit E-Mail vom 07.12.2021 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, auf dem Grundstück der Fl. – Nr. 113, Gmkg. Behringersmühle, einen Masten zu errichten. Das Grundstück liegt nordwestlich von Behringersmühle. Der Standort befindet sich rund 100 m entfernt von der nächsten Wohnbebauung in Behringersmühle und liegt rund 70 m höher als diese Bebauung.

Es wird angefragt, wie die Standortauswahl betrachtet wird.

Beratung

Die Höhe des geplanten Mastes wird angefragt.

Beschluss

Der Markt Gößweinstein stimmt der Standortauswahl zur Errichtung eines Mobilfunkmasten auf dem Grundstück Fl. – Nr. 113, Gmkg. Behringersmühle, zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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8. Städtebauförderungsprogramme; Bedarfsmitteilung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 16. Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Regierung von Oberfranken stellt die Städtebauförderungsprogramme für 2022 auf und benötigt hierzu die Bedarfsmitteilungen durch die Kommunen.

Folgende Maßnahme steht an und sollte vom Markt Gößweinstein im Rahmen der Bedarfsmitteilung gemeldet werden:

Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes

2022:        200.000 €
2023:           3.500.000 €
2024:           4.222.000 €
2025:        530.000 €

Gesamt:        8.452.000 €

Beschluss

Der Regierung von Oberfranken ist für das Städtebauförderungsprogramm im Rahmen der Bedarfsmitteilung 2022 folgende Maßnahme zu melden:

Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes

2022:        200.000 €
2023:           3.500.000 €
2024:           4.222.000 €
2025:        530.000 €

Gesamt:        8.452.000 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung der Teilstrecke einer Ortsstraße in Kohlstein Fl.Nr. 1922 Gmkg. Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 16. Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 9

Sachverhalt

Laut ursprünglicher Widmungsverfügung vom 28.08.1961 verlief die Ortsstraße Nr. 2 in Kohlstein mit der Fl.Nr. 922, Gmkg. Tüchersfeld (jetzt 1922, Gmkg. Gößweinstein) ab der Abzweigung gegenüber Hs.Nr. 3 bis zur Einmündung in den Weg Fl.Nr. 1062, Gmkg. Tüchersfeld (dann Fl.Nr. 2062, Gmkg. Gößweinstein).
 
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Kohlstein im Jahr 2003 wurde ein Teil des damaligen Weges bereits aufgelassen bzw. überplant (im Plan rosa markiert). Die straßenrechtliche Einziehung des betroffenen Teilstückes wurde dabei allerdings nicht vorgenommen und soll nun nachgeholt werden. 
Zudem soll ein weiteres Teilstück des Weges auf einer Länge von 45 m an einen Anlieger veräußert und ebenfalls eingezogen werden (im Plan blau markiert). 


Die Einziehung betrifft die Fl.Nr. 1922, Gmkg. Gößweinstein, beginnend an der Ortsstraße Fl.Nr. 1928/1, Gmkg. Gößweinstein (vorher Fl.Nr. 2062, Gmkg. Gößweinstein) und endend am nordöstl. Grenzpunkt Grundstück Fl.Nr. 1921, Gmkg. Gößweinstein, auf einer Länge von insgesamt 92 m. 


Die genannte Wegfläche hat ihre Verkehrsbedeutung verloren, da ein Teilbereich bereits im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes aufgelassen wurde. Die Anlieger erreichen Ihre Grundstücke auch über die Wege mit den Fl.Nrn. 1920 und 2062/1, 1928/1 Gmkg. Gößweinstein. 

Die Absicht zur Einziehung einer Straße ist drei Monate vorher anzukündigen, öffentlich bekannt zu machen und den Beteiligten mitzuteilen. Die Verfahrensunterlagen liegen dann drei Monate im Rathaus zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während der Auslegung können Einwände vorgebracht werden. Anschließend ist vom Marktgemeinderat über evtl. Einwände zu entscheiden und über die endgültige Einziehung nochmals Beschluss zu fassen.   

Beratung

Eine Verschmelzung des entlang des Grundstückes Fl.Nr. 1921 führenden Teils des Grundstückes Fl.Nr. 1922 mit dem Grundstück Fl.Nr. 1921 ist aus Gründen der Erschließung vorzunehmen.

Beschluss

Die Absicht zur Einziehung der Teilstrecke der Ortsstraße Nr. 2 in Kohlstein mit der Fl.Nr. 1922 Gmkg. Gößweinstein, beginnend an der Ortsstraße Fl.Nr. 1928/1, Gmkg. Gößweinstein (vorher Fl.Nr. 2062, Gmkg. Gößweinstein) und endend am nordöstl. Grenzpunkt Grundstück Fl.Nr. 1921, Gmkg. Gößweinstein, auf einer Länge von insgesamt 92 m ist ortsüblich bekannt zu machen. Nach Ablauf der Drei-Monats-Frist wird die endgültige Einziehung dem Marktgemeinderat nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Klausursitzung am 19.11.2021; Beschluss über die Zusammenfassung der Beratungsergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 16. Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 10

Sachverhalt

Am 19.11.2021 fand im Mehrzweckraum Wichsenstein eine Klausursitzung des Marktgemeinderates statt. Das Protokoll wurde allen Marktgemeinderäten zu Verfügung gestellt.
Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Beratung soll wie folgt beschlossen werden.

Beratung

Auf Antrag wird über die verschiedenen Blöcke einzeln abgestimmt.

Die Beauftragung eines Organisationsgutachtens wird teilweise nicht für notwendig erachtet. Der Leistungsumfang des Gutachtens ist rechtzeitig festzulegen.

Es bestehen verschiedene Ansichten darüber, ob das Organisationsgutachten vor dem Ausbau der Digitalisierung oder erst danach in Auftrag gegeben werden soll.

Die heutige Beschlussfassung dient der Vorbereitung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses zur Vorberatung des Haushaltes 2022.

Die Vorbereitung der Klausursitzung wird bemängelt. Da im Vorfeld keine Unterlagen bereitgestellt wurden, wurden die getroffenen Festlegungen im Nachhinein nochmals überdacht.  

Beschluss 1

Es besteht grundsätzliche Zustimmung seitens des Marktgemeinderates hinsichtlich der Beauftragung eines geeigneten Büros zur Erstellung eines Organisationsgutachtens (Bewertung der vorhandenen Stellen inkl. Stellenbeschreibung und -bewertung sowie Feststellung des Stellenbedarfes). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Themenkomplex „Digitalisierung“ wird seitens der Marktgemeinderäte als sehr wichtig angesehen und Zustimmung für die Notwendigkeit und Dringlichkeit gegeben.
Für die EDV-Betreuung des Marktes soll eine professionelle Lösung (technischer Support und Ausstattung) gefunden werden. Hierzu sind Gespräche mit Wolf-Telcom und KommunalBIT zu führen.
Die Umsetzung der Themenbereiche:
    • Elektronische Hilfen
    • Ausgleichsflächen
    • Umsetzung „Onlinezugangsgesetz“
sind im Jahr 2022 zu beginnen, dafür sind entsprechende Personalressourcen zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Themenkomplex „Abwasser / Kanalsanierung“ wird auf einer Marktgemeinderatssitzung durch das Ing.-Büro Schneeberger und Kraus vorgestellt. Mit der Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen nach RZWas 2021 soll in 2022 begonnen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Im Frühjahr 2022 wird eine Klausurtagung des Marktgemeinderates als Auftaktveranstaltung zum Themenkomplex „Bauland / Gewerbeflächen“ stattfinden. Diese wird in Zusammenarbeit mit dem Büro KlimaKom durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

Mit dem Vorschlag zur Priorisierung der Investitionen (Aufteilung Haushalt 2022 und Finanzplanung) besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 16. Marktgemeinderatssitzung 16.12.2021 ö 11

Sachverhalt

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass Hochwasserpräventionsmaßnahmen im Markt Gößweinstein, auch in Behringersmühle, nicht geplant sind.

Die Nutzungsgebühren für die neugebaute Doppelsporthalle an der Schule in Gößweinstein werden zu gegebener Zeit festgelegt.

Zweiter Bürgermeister Bauernschmidt bedankt sich beim Ersten Bürgermeister Zimmermann sowie den Mitarbeitern für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit. 

Datenstand vom 22.12.2021 07:52 Uhr