Datum: 28.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Schulverband Gößweinstein
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 18.10.2021
2 Bericht des Schulverbandsvorsitzenden und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.10.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2021
3.1 Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021
3.2 Beschlussfassung über den Finanzplan 2020 - 2024 zum Nachtragshaushaltsplan 2021
4 Antrag zur Einrichtung von Jugendsozialarbeit an der Grundschule Gößweinstein
5 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 18.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 5. Sitzung der Schulverbandsversammlung 28.10.2021 ö 1

Beschluss

Das Pro tokoll, welches den Schulverbandsräten im Ratsinformationssystem des Marktes Gößweinstein bereitgestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Bericht des Schulverbandsvorsitzenden und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.10.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 5. Sitzung der Schulverbandsversammlung 28.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Schulverbandsvorsitzenden

Ersatzneubau der Doppelsporthalle

Die seit Langem erwartete Lieferung von Teilen der Sprachalar mierungsanlage wird wohl erst Ende Dezember 2021 erfolgen. Nach Einbau der Teile muss die Halle u. a. brandschutztechnisch abgenommen werden. Es wird deshalb derzeit davon ausgegangen, dass die Halle erst ab Februar 2022 nutzbar sein wird.

Anschluss an das Nahwärmenetz

Der Anschluss des Schulgebäudes an das Nahwärmenetz wird sich entgegen der Aussage in der vergangenen Sitzung um einige Wochen verzögern.

Auftragsvergaben

Im Rahmen der Netzwerkverkabelung wurden die Lose 1 (Aktives Netz – WLAN und Netzwerktechnik) und 2 (Aktives Netz – Medientechnik) an die Fa. Administrator24 vergeben.
Das Los 3 (Aktives Netz – PC Hardware) wurde an die Firma IT-Supplies vergeben.

Die Maßnahmen bzgl. der Netzwerkinfrastruktur und des Aktiven Netzes sind somit abgeschlossen. Welche weiteren Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms realisiert werden können ist u.a. mit der Schulleitung sowie nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken zu klären.

Im Rahmen des Förderprogramms „Digitalbudget Lehrerdienstgeräte“ wurden insgesamt 14 Laptops beschafft. Den Auftrag hierzu erhielt Repair Solutions aus 91327 Gößweinstein.

Im Rahmen des Förderprogramms „Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen“ wurden insgesamt 50 Luftreinigungsgeräte bestellt. Die Lieferung erfolgt durch KTRANS Technologies aus 91286 Obertrubach. 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.10.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es werden die Beschlüsse

Nr. 4

Dem Abschluss des vorliegenden Pachtvertrages mit der Biomasse Heizwerk Gößweinstein GmbH für die bestehende Ölheizanlage an der Schule wird zugestimmt.

Nr. 5

Dem Abschluss des vorliegenden Servicevertrages Kone Care ™ DX mit der KONE GmbH für eine Laufzeit bis zum 31.12.2025 wird zugestimmt (Aufzug).

inhaltlich bekanntgegeben.

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3. Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 5. Sitzung der Schulverbandsversammlung 28.10.2021 ö 3
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3.1. Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 5. Sitzung der Schulverbandsversammlung 28.10.2021 ö 3.1

Sachverhalt

In der Sitzung am 18.10.2021 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Zur Reduzierung der eingeplanten Kreditaufnahme im Haushalt des Jahres 2021 wird vom Markt Gößweinstein für den Bau der Doppelsporthalle eine Investitionsumlage für dessen Anteil am Schulverband eingehoben. Die Höhe der Umlage wird so festgelegt, dass die verbleibende Kreditaufnahme nur den Anteil der Gemeinde Obertrubach am Schulverband abdeckt. Eine Zurechnung zum Markt Gößweinstein für diesen Anteil erfolgt nicht. Eine entsprechende Nachtragshaushaltssatzung ist baldmöglichst von der Verbandsversammlung zu beschließen.“

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Städtetag wird der Nachtragshaushalt nun so gestaltet, dass die geplante Zwischenfinanzierung für ausstehende Zuschüsse nicht durch eine Darlehensaufnahme von Dritten, sondern durch eine Erhöhung der Investitionsumlage für den Markt Gößweinstein gedeckt wird. Sobald die entsprechenden Zuschüsse beim Schulverband eingegangen sind, werden diese dem Markt Gößweinstein erstattet.

Grundsätzlich ergibt sich folgende Darstellung:

Ursprünglich geplante Kreditaufnahme 2021:        3.121.000 €
Reduzierung wg. höherer Beteiligung für Versammlungsstätte, Gößweinstein        85.000 €
Reduzierung wg. höherer Beteiligung für Grundschule Bärnfels, Obertrubach        122.000 €
Verbleibender zu finanzierender Betrag:        2.914.000 €

Anteil Gößweinstein an Schulverband, 87 %:        2.535.000 €
Anteil Obertrubach an Schulverband, 13 %:        379.000 €
Summe:        2.914.000 €

Da in dem zu finanzierenden Betrag von 2.914.000 € der Teilbetrag von 661.000 € zur Zwischenfinanzierung für ausstehende Zuschüsse enthalten ist, welche komplett vom Markt Gößweinstein übernommen werden soll, ergibt sich folgende Berechnung:

Anteil Gößweinstein an Schulverband, 87 %:        575.000 €
Anteil Obertrubach an Schulverband, 13 %:        86.000 €
Summe:        661.000 €

Anteil Gößweinstein, Investitionsumlage:        2.535.000 €        +        86.000 €        =        2.621.000 €         
Anteil Obertrubach, Darlehensaufnahme:        379.000 €        -        86.000 €        =        293.000 €
Summe:        2.914.000 €

Nach Art. 9 Abs. 5 Satz 1 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) wird die zur Deckung des Finanzbedarfs zu erhebende Umlage nach der Zahl der am 1. Oktober des Vorjahres bestehenden Verbandsschüler jeder Gemeinde bemessen. Satz 2 dieses Absatzes besagt, dass die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder Abweichendes beschließen kann.
In dem vorliegenden Fall ist es sachgerecht, dass nur vom Markt Gößweinstein entgegen der ursprünglich vereinbarten kompletten Darlehensfinanzierung des Sporthallenneubaus eine Investitionsumlage eingehoben wird, da die Rücklage des Marktes Gößweinstein derzeit rund 2.900.000,- € beträgt und eine Beanspruchung anderweitig kurzfristig vorerst nicht absehbar ist.  
Eine Darlehensaufnahme bei Kreditinstituten durch den Schulverband bei gleichzeitiger Zahlung von Verwahrentgelten durch den Markt Gößweinstein für Guthaben auf den Girokonten würde wirtschaftlichem Handeln entgegenstehen. Insbesondere deshalb, da Kreditaufnahmen beim Schulverband zu 87 % dem Markt Gößweinstein bei der Verschuldung außerhalb des Kernhaushaltes zugerechnet würden.

Die tatsächlich anfallenden Beträge stehen erst nach Abrechnung der Maßnahme, frühestens zum Haushalt 2022 fest.  

Beschluss

Nachtragshaushaltssatzung
des Schulverbandes Gößweinstein
(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 35 KommZG sowie des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Gößweinstein folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden mehrere Einnahmen- und Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts geändert. In den Endsummen bleiben die Ansätze für Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan unverändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 3.121.000,00 € um 2.828.000,00 € vermindert und damit auf 293.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Die Investitionsumlage wird aufgrund des Neubaus der Doppelsporthalle um insgesamt 2.621.000,00 € erhöht. Dieser Betrag ist ausschließlich vom Markt Gößweinstein zu leisten. Für die Gemeinde Obertrubach fallen keine zusätzlichen Kosten an.

§ 4

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.


Gößweinstein, den 28.10.2021
Schulverband Gößweinstein
i.V.


Markus Grüner
Stellvertretender Schulverbandsvorsitzender

Ebenso wird dem Nachtragshaushaltplan und der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3.2. Beschlussfassung über den Finanzplan 2020 - 2024 zum Nachtragshaushaltsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 5. Sitzung der Schulverbandsversammlung 28.10.2021 ö 3.2

Beschluss

Dem Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 sowie dem dazugehörigen Investitionsprogramm, jeweils zum Nachtragshaushalt 2021, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Antrag zur Einrichtung von Jugendsozialarbeit an der Grundschule Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 5. Sitzung der Schulverbandsversammlung 28.10.2021 ö 4

Sachverhalt

Seit dem 01.09.2019 ist an der Mittelschule Gößweinstein eine ½ Stelle eines Jugendsozialarbeiters an Schulen (JaS) eingerichtet. Unter Abzug von Staatszuschüssen, der Beteiligung des Trägers (AWO Forchheim) sowie des Landkreises Forchheim beträgt der Kostenanteil des Schulverbandes Gößweinstein jährlich rund 14.000,- €.
Laut Antrag der Schulleiterin Frau Kohl, welcher den Schulverbandsräten bereitgestellt wurde, ist die Einrichtung von JaS auch an der Grundschule Gößweinstein notwendig.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wird auch die Umsetzung von Jugendsozialarbeit an Schulen gefördert. Dies bedeutet für den Schulverband Gößweinstein, dass für eine ¼ Stelle bei der Grundschule Gößweinstein bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 keine Kostenbeteiligung erforderlich ist.
Voraussichtlich fällt ab dem Schuljahr 2023/2024 für den Schulverband eine Beteiligung in Höhe des hälftigen Anteils der jetzigen Kosten für die JaS an der Mittelschule, also rund 7.000,- €, jährlich an.
Die ¼ Stelle würde von der jetzigen Jugendsozialarbeiterin übernommen.

Beratung

Mit E-Mail vom 27.10.2021 teilte die AWO mit, dass die Erweiterung der Stelle um ¼ mit einem dreifachem Förderanteil der Regierung bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 bezuschusst wird.  Laut Berechnung der AWO verbleiben nach Abzug der Förderung Restkosten in Höhe von 5.304,34 €, welche je zur Hälfte (2.652,17 €) vom Landkreis und vom Markt Gößweinstein zu tragen wären.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Landratsamt Forchheim, Herrn Hempfling ist die Berechnung der AWO korrekt. Darüber hinaus teilt Herr Hempfling mit, dass am 16.11.2021 im Jugendhilfeausschuss über den Antrag auf Erweiterung der JaS-Stelle entschieden wird. Hierzu benötigt er ebenfalls die Zustimmung des Schulverbandes, ob eine entsprechende Kostenbeteiligung gegeben wäre.

Beschluss

Der Einrichtung einer ¼ Stelle für Jugendsozialarbeit an der Grundschule Gößweinstein wird zugestimmt. Ab dem Jahr 2022 sind hierfür entsprechend Haushaltsmittel bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 5. Sitzung der Schulverbandsversammlung 28.10.2021 ö 5
Datenstand vom 03.11.2021 11:05 Uhr