Datum: 18.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lehrerzimmer Mittelschule
Gremium: Schulverband Gößweinstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 08.07.2021
2 Bericht des Schulverbandsvorsitzenden und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.07.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Sachstandsbericht zum Ersatzneubau der Doppelsporthalle Gößweinstein
4 Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021; Beschluss
5 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Ladungsergänzung Schulverbandsversammlung 18.10.2021.pdf
Download Protokoll Schulverbandsversammlung 18.10.2021.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung der Schulverbandsversammlung vom 08.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 4. Sitzung der Schulverbandsversammlung 18.10.2021 ö 1

Beschluss

Das Pro tokoll, welches den Schulverbandsräten im Ratsinformationssystem des Marktes Gößweinstein bereitgestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bericht des Schulverbandsvorsitzenden und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.07.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 4. Sitzung der Schulverbandsversammlung 18.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Schulverbandsvorsitzenden

Die nächste Sitzung der Schulverbandsversammlung findet auf Grund der geplanten Verabschiedung des Nachtragshaushaltes bereits am 28.10.2021 um 18:00 Uhr vor der Marktgemeinderatssitzung statt. Sitzungsort ist das Pfarrzentrum Gößweinstein.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.07.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es werden die Beschlüsse

Nr. 4.1

Dem Abschluss eines Neuvertrages über die Beförderung der Schüler zur Grund- und Mittelschule Gößweinstein zwischen dem Landkreis Forchheim und dem Schulverband Gößweinstein wird zugestimmt.

Nr. 4.2

Der bereits erteilte Auftrag zur Schülerbeförderung wird nachträglich genehmigt. Der Auftrag zur Schülerbeförderung für die Strecke Pottenstein – Gößweinstein wird ab dem Schuljahr 2021/2022 an das Busunternehmen Sebald Reisen vergeben. Der Schulverbandsvorsitzende wird ermächtigt, unter Beachtung der Vergabegrundsätze, zukünftig die Schülerbeförderung eigenständig zu vergeben. Über die Durchführung der Auftragsvergabe ist in der folgenden Sitzung der Verbandsversammlung zu berichten.

Nr. 4.3

Der bereits erteilte Auftrag zur Schülerbeförderung wird nachträglich genehmigt. Der Auftrag zur Schülerbeförderung für die Nachmittagsfahrten in die jeweiligen Ortsteile wird ab dem Schuljahr 2021/2022 an das Busunternehmen Lindner Reisen vergeben. Der Schulverbandsvorsitzende wird ermächtigt, unter Beachtung der Vergabegrundsätze, zukünftig die Schülerbeförderung eigenständig zu vergeben. Über die Durchführung der Auftragsvergabe ist in der folgenden Sitzung der Verbandsversammlung zu berichten.

Nr. 4.4

Der Auftrag zur Schülerbeförderung für die Strecke Moschendorf – Gößweinstein wird ab dem Schuljahr 2021/2022 an das Taxiunternehmen Trautner vergeben. Der Schulverbandsvorsitzende wird ermächtigt, unter Beachtung der Vergabegrundsätze, zukünftig die Schülerbeförderung eigenständig zu vergeben. Über die Durchführung der Auftragsvergabe ist in der folgenden Sitzung der Verbandsversammlung zu berichten.

bekanntgegeben.

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3. Sachstandsbericht zum Ersatzneubau der Doppelsporthalle Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 4. Sitzung der Schulverbandsversammlung 18.10.2021 ö 3

Sachverhalt

Vor der Sitzung ist eine Besichtigung der Sporthallenbaustelle geplant.

Es wurden bereits folgende Gewerke fertiggestellt:

Umlegung des Abwasserkanals und Errichtung von 2 Rigolen
Abbrucharbeiten mit Erstellung der Baustraße
Spezialtiefbauarbeiten (Erstellung Rüttelstopfsäulen und Errichtung Verbau)
Baumeisterarbeiten (zu 99 %, bereits teilschlussgerechnet)
Zimmererarbeiten
Dachabdichtungsarbeiten
Fenster- und Verglasungsarbeiten
Gerüstarbeiten
Fassadenarbeiten
Trockenbau
Malerarbeiten
Dämmarbeiten technischer Anlagen
Dachdeckerarbeiten

Folgende Gewerke wurden bereits begonnen bzw. werden gerade ausgeführt:

Einbau Sportgeräte
Trennvorhang
Estricharbeiten
Fliesenarbeiten
Sportbodenbelagsarbeiten
Bodenbelagsarbeiten
Verputzarbeiten
Förderanlagen (Aufzug)
Metallbau-Schlosserarbeiten
Tischlerarbeiten-Prallwand
Baureinigung
Möblierung für Veranstaltungen
Sanitärtechnik
Heizungstechnik inkl. MSR-Technik
Lüftungstechnik
Elektroinstallationsarbeiten
Außenanlagen

Die Innentürzargen werden nicht vor der 45 KW, d. h. nicht vor dem 08.11.2021 geliefert. Danach müssen diese noch eingebaut werden. Hernach muss die Halle u. a. brandschutztechnisch abgenommen werden. Es wird deshalb derzeit davon ausgegangen, dass die Halle erst ab Beginn des Jahres 2022 nutzbar sein wird.

In der Sitzung am 09.04.2020 wurden die Gesamtkosten für den Ersatzneubau der Doppelsporthalle auf 7.265.000,- € beziffert.
Die aktuelle Kostenfortschreibung beläuft sich auf rund 7.313.000,- €.

Beratung

Die brandschutztechnische Abnahme ist für Anfang Dezember 2021 terminiert.

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4. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 4. Sitzung der Schulverbandsversammlung 18.10.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Schulverbandsversammlung hat am 22.02.2021 den Haushalt für das Jahr 2021 beschlossen. Dieser sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.121.000,- € sowie eine ordentliche Tilgung von 45.500,- € für das Jahr 2021 vor.

Für das Jahr 2022 ist eine ordentliche Tilgung von ebenfalls 45.500,- € sowie eine außerordentliche Tilgung von 868.000,- € eingeplant. Dieser Betrag ist als Zwischenfinanzierung für ausstehende Staatszuschüsse sowie für ausstehende Schlusszahlungen des Anteils des Marktes Gößweinstein für die Versammlungsstätte als auch für den Anteil der Gemeinde Obertrubach für die Grundschule Bärnfels.

Der Markt Gößweinstein hat im Jahr 2020 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1.900.000,- € erhalten.

Auflage für die Bewilligung ist, dass im Jahr 2021 das Verhältnis von Kreditneuaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb und außerhalb des Haushaltes auf maximal 100 % reduziert wird.

Das Verhältnis von Kreditaufnahme zur ordentlichen Tilgung beträgt laut Haushaltsplan 2021 638 %. Auf das Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 06.10.2021, welches den Schulverbandsräten überlassen wurde, wird hingewiesen.

Eine Heilung des Auflagenverstoßes kann erfolgen, indem die Kreditneuaufnahme des Marktes innerhalb und außerhalb des Haushaltes auf den Betrag der ordentlichen Tilgung reduziert wird.

Die ordentliche Tilgung im Jahr 2021 beträgt rund 342.000,- €.

Der Haushalt 2021 des Schulverbandes stellt sich wie folgt dar:

Geplante Kreditaufnahme
Beteiligung Markt Gößweinstein für Versammlungsstätte
Beteiligung Gemeinde Obertrubach für Grundschule Bärnfels

3.121.000 €
650.000 €
300.000 €


Eine Reduzierung der Kreditaufnahme ist u. a. möglich, wenn eine Investitionsumlage vom Markt Gößweinstein eingehoben wird. Weiterhin sind die Schlusszahlungen des Marktes Gößweinstein für Versammlungsstätte sowie der Gemeinde Obertrubach für die Grundschule Bärnfels in Höhe von insgesamt 207.000,- € noch in das Jahr 2021 einzuplanen.
Falls die Zwischenfinanzierung von ausstehenden Staatszuschüssen durch einen Kredit möglich ist, würde sich der Nachtragshaushalt wie folgt darstellen:

Geplante Kreditaufnahme
Beteiligung Markt Gößweinstein für Versammlungsstätte
Beteiligung Gemeinde Obertrubach für Grundschule Bärnfels
Investitionsumlage Markt Gößweinstein
954.000 €
735.000 €
422.000 €
1.960.000 €

Die Darlehensaufnahme würde mit einem Teilbetrag von 293.000,- € nur der Gemeinde Obertrubach zugerechnet. Der Restbetrag von 661.000,- € dient der  Zwischenfinanzierung von ausstehenden Staatszuschüssen und würde von beiden Gemeinden getragen. Sollte diese Zwischenfinanzierung durch Kredit jedoch schädlich für das Behalten der Bedarfszuweisung sein, würde sich der Nachtragshaushalt wie folgt darstellen:  
 
Geplante Kreditaufnahme
Beteiligung Markt Gößweinstein für Versammlungsstätte
Beteiligung Gemeinde Obertrubach für Grundschule Bärnfels
Investitionsumlage Markt Gößweinstein
293.000 €
735.000 €
422.000 €
2.535.000 €

Die Darlehensaufnahme würde über die jährliche Umlage nur von der Gemeinde Obertrubach finanziert. Eine Kreditneuaufnahme, die dem Markt Gößweinstein anteilig zuzurechnen wäre, würde nicht erfolgen.

Der vom Markt Gößweinstein an den Schulverband Gößweinstein ausgereichte Kassenkredit beträgt derzeit 2.930.000,- €. Das bedeutet, dass die Investitionsumlage vom Markt ohne Kreditaufnahme im Haushalt des Marktes Gößweinstein für 2021 zu leisten wäre. Ein Nachtragshaushalt müsste jedoch auch beim Markt zeitnah beschlossen werden.    

Beschluss

Zur Reduzierung der eingeplanten Kreditaufnahme im Haushalt des Jahres 2021 wird vom Markt Gößweinstein für den Bau der Doppelsporthalle eine Investitionsumlage für dessen Anteil am Schulverband eingehoben. Die Höhe der Umlage wird so festgelegt, dass die verbleibende Kreditaufnahme nur den Anteil der Gemeinde Obertrubach am Schulverband abdeckt. Eine Zurechnung zum Markt Gößweinstein für diesen Anteil erfolgt nicht. Eine entsprechende Nachtragshaushaltssatzung ist baldmöglichst von der Verbandsversammlung zu beschließen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Gößweinstein 4. Sitzung der Schulverbandsversammlung 18.10.2021 ö 5

Beratung

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 20.10.2021 08:19 Uhr