Datum: 09.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:41 Uhr bis 22:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 29.07.2021
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.07.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach VgV 2016 mit integrierten städtebaulichen Lösungsvorschlägen für die Revitalisierung des Pfarramtes; Zustimmung zu den erarbeiteten Unterlagen
5 Änderung der Sanierungssatzung nach § 142 BauGB
6 Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Moritz; Beschluss
7 Antrag aus der Bürgerversammlung am 22.07.2021 in Gößweinstein auf Ausbau des Finsterweges als "Umgehungsstraße light" bzw. Entlastungsstraße
8 Antrag aus der Bürgerversammlung am 03.08.2021 in Wichsenstein auf Felsfreilegung des Wichsensteins
9 Antrag aus der Bürgerversammlung am 03.08.2021 in Wichsenstein auf Errichtung eines Spielplatzes in Hardt und Sattelmannsburg mit je sechs bis acht Spielgeräten
10 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021 ö 1

Beratung

Ein Bürger kritisiert zu Beginn der öffentlichen Sitzung die seiner Meinung nach fiktiven Sitzungszeiten.
Anmerkung des Schriftführers: Der Beginn der öffentlichen Sitzung war für 20:30 Uhr angesetzt, da ausnahmsweise vor der öffentlichen eine nichtöffentliche Sitzung stattfand. Dies wurde auch so bekanntgemacht. Auf Grund der länger andauernden vorhergehenden nichtöffentlichen Sitzung hat die öffentliche Sitzung erst um 19:37 Uhr begonnen.

Der Bürger kündigt an, zwei Bürgerfragen stellen zu wollen.
1. Wie steht der Markt Gößweinstein der Überteerung von Wanderwegen gegenüber?
Der Erste Bürgermeister entgegnet hierauf, dass ihm derartiges nicht bekannt ist.
2. Wer ist für den Kurpark am Stempferhof zuständig? Wer ist Eigentümer des Grundstückes? Der Kurpark wurde durch den gemeindlichen Bauhof im Winter ertüchtigt. Seitdem wurde der Kurpark für eine lange Zeit nicht mehr gepflegt. Mehrere Gäste hätten sich über den schlechten Zustand beschwert. Aktuell wird der Kurpark von Mitarbeitern des Stempferhofes gepflegt.
Der Erste Bürgermeister erwidert, dass aktuell nicht Mitarbeiter des Stempferhofes, sondern vielmehr Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes mit der Pflege des Parks beschäftigt sind.
Der Bürger möchte noch weitere Anfragen stellen.
Dies wird vom Ersten Bürgermeister mit Hinweis auf Fortführung der Tagesordnung nicht zugelassen.
Der Bürger  verlässt danach mit Kritik am Demokratieverständnis den Sitzungssaal.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 29.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.07.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters:

Auf Grund von Lieferverzögerungen bei den Innentüren und des damit einhergehenden Baufortschritts wird eine Nutzung der neuen Doppelsporthalle wohl erst ab Januar 2022 möglich sein.

Für Sitzungen des Marktes Gößweinstein gilt ab sofort die 3 G-Regelung sowie Maskenplicht. Die Maskenpflicht gilt nicht an den Sitzplätzen.

Es erfolgt Hinweis auf die nächste gemeinsame Ratssitzung von Egloffstein, Gößweinstein und Obertrubach am kommenden Donnerstag, den 16.09.2021, im Gasthaus Zu den alten Deutschen in Kleingesee. Es soll die Erneuerung des Beschlusses zur Mitgliedschaft in der ILE Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V. erfolgen.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 26.11.2020 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Projektinitiierung „Nutzung des Bahnhofareals Behringersmühle“, die weitere Projektentwicklung und die spätere Umsetzung werden befürwortet.“
Dr. Gunzelmann vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege hat nun den Entwurf des Leistungsbildes für das Kommunale Denkmalschutzkonzept (KDK) „Gößweinstein - Historische Kulturlandschaft des Tourismus“, Modul 1 und 2, erarbeitet.
Die Kosten für diese Module werden auf bis 35.000,- € geschätzt. Der Markt als Träger des KDK erhält als Stabilisierungsgemeinde eine Zuweisung von 90 %. Im Haushalt 2021 sind hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,- € eingeplant.

Am 01.09.2021 fand ein Ortstermin wegen der Errichtung einer Waldgruppe am Kindergarten in Wichsenstein u.a. mit der Kindergartenaufsicht vom Landratsamt Forchheim sowie den Grundstückseigentümern statt. Grundsätzlich ist die Örtlichkeit gut geeignet für die Errichtung einer solchen Gruppe. Auf Rückmeldung der betroffenen Eigentümer wird teilweise vereinbarungsgemäß noch gewartet.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.07.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist:

Es werden die Beschlüsse
 
Nr. 3 „Der Markt Gößweinstein bedankt sich bei der Lebenshilfe Werkstätten Forchheim für das Angebot, das Anwesen Behringersmühle 37 kaufen zu können. Da jedoch seitens des Marktes keine Verwendungsmöglichkeit für eigene Zwecke besteht, wird das Kaufangebot nicht angenommen.“
und
Nr. 4 „Auf Grund der ungewissen Kostenentwicklung und aus Gründen der Entsorgungssicherheit wird das Angebot der Fa. SüdWasser für die Abfuhr und die Entsorgung des Filterkuchens der Kläranlage Behringersmühle für die Jahre 2022 und 2023 zu 121,- €/t netto angenommen.“

bekanntgegeben.

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4. Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach VgV 2016 mit integrierten städtebaulichen Lösungsvorschlägen für die Revitalisierung des Pfarramtes; Zustimmung zu den erarbeiteten Unterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021 ö 4

Sachverhalt

Über die Thematik wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 29.07.2021 berichtet.  
 
Der Verfahrensbetreuer, Herr Prof. Andreas Emminger vom Büro johannsraum Architekten aus Nürnberg nun hat die Verfahrensunterlagen zusammengestellt. Diese wurden mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt. Das Verfahren wird wie folgt benannt: „Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt.“  

Die Unterlagen bestehen aus:

- der Bekanntmachung nach EU-Richtlinie  
- die für den Beschluss relevanten Anlagen zur Bekanntmachung
       - Anlage 01 Vergabeunterlagen, Inhalt, Verfahren
       - Anlage 02 Bewerbungsformblatt
       - Anlage 03 Aufgabenstellung, Lösungsansatz
       - Anlage 04 Berechnung der Honorarsumme
       - Anlage 05 Berechnung Auftragswert
       - Anlage 06 Entwurf Architektenvertrag
- Berechnung Verfahrenskosten
- Auflistung Verfahrensbeteiligte

Die Anlage 01 bis 06 wurden den Marktgemeinderäten zur Beschlussfassung überlassen.
       
Grundsätzlich ist folgender Terminplan vorgesehen:

09.09.2021: Beschlussfassung über die Verfahrensunterlagen im Marktgemeinderat
17.09.2021: Start des Verfahrens, Auftragsbekanntmachung
18.10.2021: Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen
25.10.2021: Schlusstermin für den Eingang von Bewerbungsunterlagen
vorauss. 12.11.2021: Auswahl 3 bis 5 von Bewerbern (nicht mehr durch das Auswahlgremium!)
vorauss. 15.11.2021: Aufforderung der ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes
vorauss. 17. + 18.12.2021: Verhandlung über das Erstangebot (Sitzung Auswahlgremium)
bis 10.01.2022: Prüfung der Angebote
bis 31.01.2022: Zuschlagserteilung im Marktgemeinderat

Beratung

Der Erste Bürgermeister erklärt anhand der herausgegebenen Unterlagen das Verfahren und dessen Ablauf.    

Das VGV-Verfahren dient zur Findung eines geeigneten Planungsbüros bzw. einer Arbeitsgemeinschaft. Nach Zuschlagserteilung soll der den Marktgemeinderäten überlassene Architektenvertrag als sog. Stufenvertrag abgeschlossen werden. Es sollen folgende Stufen gebildet werden:
Stufe 1: Leistungsphase 1 + 2
Stufe 2: Leistungsphase 3 + 4
Stufe 3: Leistungsphase 5 – 8
Stufe 4: Leistungsphase 9

Die Bildung der Stufen ist im überlassenen Vertrag nicht richtig dargestellt.

In der Leistungsphase 2 (Vorplanung) ist eine Kostenschätzung nach DIN 276 enthalten.
In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 und ein Vergleich mit der Kostenschätzung enthalten.

Vorab wird kritisiert, dass Herr Prof. Emminger nicht zur Sitzung eingeladen wurde. Es wurde davon ausgegangen, dass dieser anwesend sein würde. Dies wäre zur Willensbildung und zum Hören einer zweiten Meinung wichtig gewesen. Der Erste Bürgermeister erwidert, dass man davon ausgegangen sei, dass er als auch der Geschäftsleiter ausreichend qualifizierte Auskünfte zum Verfahren geben könnten. Auf Grund der im Vorgriff zur Sitzung eingegangenen Anfragen steht Herr Prof. Emminger nun für Fragen während der Sitzung per Handy oder E-Mail Stand-By zur Verfügung.

Das Verfahren dient einzig der Findung eines geeigneten qualifizierten Architekten anhand einer fiktiven Aufgabenstellung. Aussagen zur geplanten Baumaßnahme am Pfarramt werden im Rahmen des Verfahrens nicht getätigt. Es geht einzig darum, die Qualität der Bewerber anhand von ausgearbeiteten Kriterien zu bewerten und letztendlich eine Auswahl zu treffen. Belastbare Zahlen hinsichtlich der Baukosten werden erst nach Abschluss der Leistungsphase 2 (Kostenschätzung) und Leistungsphase 3 (Kostenberechnung) vorliegen. Hierfür ist mit dem ausgewählten Büro der Stufenvertrag abzuschließen.
Das jetzige VGV-Verfahren ist insgesamt kostengünstiger als der ursprünglich angestrebte Architektenwettbewerb.
Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Kosten von rund 8 Mio. € sind den bisherigen vorliegenden Unterlagen des Erzbischöflichen Ordinariats entnommen und dienen nur der Darstellung der Größenordnung im VGV-Verfahren.
Es wird befürchtet, dass die erwähnten Baukosten überschritten werden und der Umbau ein Fass ohne Boden darstelle.
Die Beendigung des Architektenauftrages kann jeweils nach Erfüllung der jeweiligen Stufen erfolgen .

Beschluss

Der Durchführung des Verhandlungsverfahrens nach VGV 2016 zum Vorhaben „Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt“ auf der Grundlage der vom Verfahrensbetreuer johannsraum Architekten in Abstimmung mit dem Markt Gößweinstein erarbeiteten und vorliegenden Unterlagen vorbehaltlich notwendiger redaktioneller Änderungen und Ergänzungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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5. Änderung der Sanierungssatzung nach § 142 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 15.05.2018 eine Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Erweiterter Innerer Ortsbereich“ nach § 142 BauGB beschlossen. Nach Abs. 3 dieser Bestimmung wäre beim Satzungsbeschluss auch zugleich eine Frist festzulegen gewesen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Diese Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Die Frist kann durch Beschluss verlängert werden, sofern die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden kann.
Bei der Satzung des Marktes Gößweinstein wurde die Befristung versehentlich nicht in die Satzung mit aufgenommen.
Mit Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 30.07.2021 wurde der Markt Gößweinstein um Überprüfung der eigenen Satzung gebeten.
Eine Aufnahme einer Befristung in die Satzung ist deshalb notwendig.

Beschluss

Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Gößweinstein zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Erweiterter Innerer Ortsbereich“ vom 20.06.2018

(Sanierungssatzung)

Aufgrund des § 142 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 16.07.2021, erlässt der Markt Gößweinstein folgende Satzung:

Artikel 1
Außerkrafttreten

Die Sanierungssatzung vom 20.06.2018 tritt am 01.06.2033 außer Kraft.


Artikel 2
Inkrafttreten
       
Diese Satzung tritt am 24.09.2021 in Kraft.

Gößweinstein, 10.09.2021
Markt Gößweinstein                                                                „Siegel“


Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Moritz; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.08.2021 hat die whitespot GmbH mitgeteilt, dass die Telefónica GmbH plant, die Telekommunikationsstruktur im Markt Gößweinstein weiter zu verbessern. Hierzu ist vorgesehen, möglicherweise in einem der auf beiliegender Karte rot gekennzeichneten Bereiche eine neue Mobilfunksendeanlage zu errichten. Diese Standorte wurden jedoch noch nicht auf die technische Geeignetheit überprüft. Eine Verschiebung ist daher wahrscheinlich.
Entsprechend § 7a der 26. BImSchV und den bestehenden Vereinbarungen über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze wird dem Markt Gößweinstein Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der geplanten Maßnahme gegeben.

Der Markt Gößweinstein hat nur im blau gekennzeichneten Kreis ein Grundstück zur Verfügung.

Beratung

Der Sachverhalt wird der Öffentlichkeit mit dieser Sitzung bekanntgemacht. Trotzt der noch ausstehenden technischen Prüfung etwaiger möglicher weiterer Standorte erfolgt die Behandlung im Marktgemeinderat bereits in diesem frühen Planungsstadium. Der Standort der Anlage ist noch unbekannt. Es wäre auch möglich, dass dieser auf der anderen Talseite im Bereich von Burggaillenreuth errichtet wird. Allgemein wird der Ausbau des Mobilfunknetzes als notwendig erachtet. Von der Unterbreitung eines Grundstücksangebotes sollte jedoch Abstand genommen werden, da möglicherweise Bürgerwiderstand in Moritz zu erwarten ist.     

Beschluss

Der Markt Gößweinstein begrüßt den geplanten Neubau einer Mobilfunksendeanlage im Bereich Moritz. Durch die bereits erfolgte Rückmeldung durch den Markt Gößweinstein ist bereits in das Verfahren eingetreten worden. Am Verfahren der Standortsuche will der Markt Gößweinstein künftig weiterhin mitwirken. Der Markt Gößweinstein hat möglicherweise ein geeignetes Grundstück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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7. Antrag aus der Bürgerversammlung am 22.07.2021 in Gößweinstein auf Ausbau des Finsterweges als "Umgehungsstraße light" bzw. Entlastungsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021 ö 7

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 22.07.2021 in Gößweinstein wurde folgender Antrag gestellt:

„Die Bürgerversammlung Gößweinstein beantragt, dass der Finsterweg als „Umgehungsstraße light“ bzw. Entlastungsstraße ausgebaut wird.“

14 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen

Der Finsterweg ist als sog. ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Derzeit ist die Benutzung für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht verboten. Ausgenommen ist hier der land- und forstwirtschaftliche Verkehr. Zudem ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.

Beratung

Es wird angeregt, mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg bzw. dem Landkreis Forchheim eine mögliche Trassenführung vorzubesprechen.  
Die Notwendigkeit des Ausbaus des Finsterweges wird überwiegend erkannt. Dieser sollte unabhängig vom Bau einer Südumgehung erfolgen.
Ein Ausbau hat keine Priorität in der Öffentlichkeit. Auf Grund der derzeit hohen Anzahl an laufenden Projekten und der damit einhergehenden Arbeitsbelastung für die Verwaltung wird dringend empfohlen, die Maßnahme derzeit nicht anzugehen. Erste Priorität hat die Schaffung eines neuen Rathauses. Auch sollte die finanzielle Entwicklung des Marktes Gößweinstein nach erfolgtem Rathausbau und durch die Baumaßnahmen am Höhenschwimmbad abgewartet werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Verkehrsbelastung des Finsterweges größer ist als die der GVS Sachsendorf Richtung Siegmannsbrunn. Eine Änderung der Priorisierung bei den Straßenbaumaßnahmen erscheint deshalb sinnvoll.
Um qualifizierte Aussagen hinsichtlich der Maßnahme, z. B. zum  Trassenverlauf, zu erhalten ist u. a. die Beauftragung eines Ingenieurbüros notwendig.

Beschluss

Der Ausbau des Finsterweges als Teil der sog. Umgehungsstraße wurde schon des Öfteren im Marktgemeinderat, insbesondere in den Haushaltsberatungen, thematisiert. Der Ausbau steht jedoch nicht an 1. Stelle in der Priorität. Vielmehr ist als nächste größere Straßenbaumaßnahmen der Ausbau der GVS Sachsendorf Richtung Gemeindegrenze Siegmannsbrunn vorgesehen.
Der Ausbau des Finsterweges wird deshalb derzeit nicht weiterverfolgt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

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8. Antrag aus der Bürgerversammlung am 03.08.2021 in Wichsenstein auf Felsfreilegung des Wichsensteins

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021 ö 8

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 03.08.2021 in Wichsenstein wurde folgender Antrag gestellt:

„Die Bürgerversammlung Wichsenstein beantragt, dass der Felsen „Wichsenstein“ freigelegt werden soll.“

22 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen

Der Markt Gößweinstein ist nicht Eigentümer der betroffenen Grundstücke. Diese befinden sich im Privateigentum bzw. in Eigentum des Freistaates Bayern.

Beratung

Da es sich beim Wichsenstein um das Wahrzeichen des Ortes handelt, sollte die Maßnahme, ggf. unter Einbeziehung des örtlichen Naturparkrangers, durchgeführt werden.

Beschluss

Mit den jeweiligen Grundstückseigentümern wird Kontakt aufgenommen und eine Freilegungsmaßnahme unter Berücksichtigung einer möglichen Förderfähigkeit geprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Antrag aus der Bürgerversammlung am 03.08.2021 in Wichsenstein auf Errichtung eines Spielplatzes in Hardt und Sattelmannsburg mit je sechs bis acht Spielgeräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021 ö 9

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 03.08.2021 in Wichsenstein wurde folgender Antrag gestellt:

„Die Bürgerversammlung Wichsenstein beantragt, dass in der Hardt und in Sattelmannsburg ein Kinderspielplatz mit je sechs bis acht Spielgeräten erstellt wird.“

24 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen

Beratung

Im Rahmen der Dorferneuerung wurde die Option eines Spiel-, Wander- und Festplatzes in Hardt besprochen. Dieser sollte evtl. nach Erhalt eines Grundstückes im Rahmen der Flurneuordnung errichtet werden. Der jetzt beantragte Spielplatz soll auch als sozialer Treffpunkt dienen.
Bislang blieb die Nachfrage nach einem Grundstück ohne Erfolg. Das benötigte Grundstück könnte evtl. auch langfristig angepachtet werden. Das gemeindeeigene Grundstück am Regenüberlaufbecken in Hardt wurde fachtechnisch begutachtet, ist jedoch nicht geeignet. Eine mögliche Förderung der Errichtungskosten im Rahmen der Dorferneuerung wird angesprochen.

Es wird angefragt, ob über den gestellten Antrag nicht wörtlich abgestimmt werden muss. Da diese Anfrage nicht sofort beantwortet werden kann, erfolgt Sitzungsunterbrechung von 19:22 bis 19:35 Uhr.
Nach erfolgtem Kommentarstudium wird die Einschätzung erlangt, dass über den Antrag nicht wörtlich abgestimmt werden muss, sondern der Antrag als Empfehlung zu bewerten ist, welche behandelt werden muss. Dies ist erfolgt.

Beschluss

Es soll nur ein Spielplatz für beide Ortsteile entstehen. Da der Markt Gößweinstein in beiden Ortsteilen kein geeignetes Grundstück besitzt, soll versucht werden, im Rahmen der Flurneuordnung/Dorferneuerung ein geeignetes Grundstück zu erhalten. Unter Einbeziehung der Elternschaft ist dann die Errichtung des Spielplatzes zu forcieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 10. Marktgemeinderatssitzung 09.09.2021 ö 10

Sachverhalt

Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 01.10.2021 11:53 Uhr