Datum: 30.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.09.2021
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16.09.2021
4 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.09.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Hardt-Südost" A. nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss
6 Aufstellung des Bebauungsplanes "Bösenbirkig-Gewerbegebiet" A. nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss
7 Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Kohlstein; Beschluss
8 Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Moritz in der Nähe der Gemeindegrenze Richtung Wiesenttal; Beschluss
9 Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach VgV 2016 mit integrierten städtebaulichen Lösungsvorschlägen für die Revitalisierung des Pfarramtes; Erweiterung des Auswahlgremiums
10 Antrag aus der Bürgerversammlung am 22.07.2021 in Gößweinstein auf Ausbau des Finsterweges als "Umgehungsstraße light" bzw. Entlastungsstraße; nochmalige Behandlung
11 Straßenasphaltierung im Zuge von verschiedenen Tiefbaumaßnahmen in Gößweinstein; Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben; Auftragsvergaben
12 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird mit der Maßgabe genehmigt, dass der Name des Bürgeranfragen stellers in der Sitzung vom 09.09.2021 anonymisiert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. in Kopie zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.09.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 4

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters:

Der Gößweinsteiner Weihnachtsmarkt fällt auch im Jahr 2021 auf Grund der Corona-Pandemie aus.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.09.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist:

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Hardt-Südost" A. nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 5

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 27.05.2021 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat Gößweinstein billigt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den vom Büro Barth, Auerbach, ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan "Hardt-Südost" in der Fassung vom 27.05.2021.
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Hardt-Südost" mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“  

Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit 14.06. bis 16.07.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Ebenso fand erneut eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden erneut die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Der Satzungsbeschluss sollte bereits in der Sitzung am 29.07.2021 gefasst werden. Dies ist jedoch wegen der problematische Nachweisführung der Löschwasserversorgung unterblieben.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Einwendungen liegen nicht vor.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein

X


3
Obertrubach

X


4
Egloffstein
15.07.2021

X

5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt

X


7
Wiesenttal
21.07.2021

X

8
Waischenfeld

X



C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Industrie- und Handelskammer Oberfranken, 14.07.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 01.07.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern, 11.06.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4. Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 24, Baurecht, 05.11.2020

Beschluss:

Es wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgelegt, mit den dortigen regulären Festlegungen.
Die Ausweisung der Zulassung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes in Form von Vermietung von Ferienwohnungen sowie nicht störendes Gewerbe (Büronutzung) entfällt.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

5. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 12.07.2021

Beschluss:

Einfriedungen sind höher als die Oberkante des Geländes und schließen das Grundstück gegen ggf. Eindringende ab. Abstützungen sind erforderliche Einrichtungen zur Überwindung von Höhendifferenzen. Ein Widerspruch ist damit nicht gegeben. Die Differenzierung ist damit gegeben.
Aber um den Sachverhalt eindeutiger darzulegen, wird der 3. Satz des § 12 präzisiert:
„Als ab OK Gelände aufsteigende Einfriedungen an den Grundstücksgrenzen sind alle Arten von Zäunen mit Ausnahme von Mauern, Gabionenzäunen und Stacheldraht mit einer max. Höhe von 1,50 m, gemessen von der natürlichen Geländeoberfläche, zulässig.“

Bzgl. § 2 der textlichen Festsetzungen bzw. § 4 Abs. 3 der BauNVO wird auf die Ausführungen zur Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 24 – Baurecht, verwiesen.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

6. Landratsamt Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, 07.07.2021

Beschluss:

Die Überschrift wird gemäß dem Vorschlag geändert.
 
Die Behandlung des Punktes „Insektenfreundliche Beleuchtung“ wird bei den Hinweisen entnommen und bei den textlichen Festsetzungen als § 17 ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

7. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, Abfallrecht, Wasserrecht, 13.07.2021

Beschluss:

Die genannten Ergänzungen bzw. Korrekturen werden eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis: 15:0

8. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 21.06.2021

Beschluss:

Die genannten Punkte finden im Bebauungsplan Berücksichtigung.
Bei Erschließungsweg A ergibt sich insgesamt eine Fahrbahnbreite (asphaltierter Weg zzgl. Erweiterungsstreifen von 4,20 bis 4,30 m (in den Grundstückszufahrten, die als Ausweichmöglichkeiten nicht eingefriedet werden dürfen, deutlich mehr; hier ist Begegnungsverkehr sehr gut möglich), im Kreuzungsbereich bei der künftigen Befestigung und als Straßenraum nutzbaren Fläche vor dem Umspannhäuschen auf Flur-Nr. 674/12 eine Breite von 5,30 m. Bei Erschließungsweg B mündet der private Weg auf eine Aufweitung in der Ortsstraße, die 5,60 m Breite aufweist.
Den Querschnitten der RASt 06 für Wohnwege wird damit entsprochen.
Der Hinweis auf die Höhenbegrenzung von Einfriedungen und Pflanzungen in Kreuzungsbereichen auf max. 80 cm ist bereits in § 12 der textlichen Festsetzungen verankert.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

9. Landratsamt Forchheim, FB 37, Müllabfuhr, 14.06.2021

Beschluss:

Im Bebauungsplan ist eine Müllsammelstelle auf dem Flurstück 674/12 ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis: 15:0

10. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 29.06.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Kreisbrandrat

Beschluss:

Anlässlich einer Überprüfung wurde festgestellt, dass ein Hydrant, der noch knapp im 300 m Radius liegt, die Anforderungen an die Löschwasserversorgung nach W 405 erfüllt.

Art. 5 der BayBO findet durch die ausreichend befestigten und breiten Zuwege Berücksichtigung.

Abstimmungsergebnis: 15:0

12. Zweckverband zur Abwasserentsorgung Trubachtal, 15.07.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Telekom, 15.06.2021

Beschluss:

Die Hinweise sind nicht im Bebauungsplanverfahren, sondern erst bei der Umsetzung baulicher Maßnahmen zu berücksichtigen.
Diese Festsetzungen sind bereits im Bebauungsplan aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 15:0

14. Bayernwerk, 22.06.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Amt für Ernährung, LW und Forsten, LW
Amt für Ernährung, LW und Forsten, Forst
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kreisheimatpfleger
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Zweckverband zur Wasserversorgung Wichsensteingruppe
Bundesverwaltungsamt
Handwerkskammer Oberfranken

Beschluss

D. Der Marktgemeinderat Gößweinstein beschließt den Bebauungsplan „Hardt-Südost“ in der Fassung des Büros Barth vom 29.07.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom 29.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes "Bösenbirkig-Gewerbegebiet" A. nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 01.07.2021 bereits folgenden Beschluss gefasst:
„Der Satzungsbeschluss vom 01.10.2020 wird aufgehoben.

Der Marktgemeinderat Gößweinstein billigt den vom Büro Weyrauther, Bamberg, ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan "Bösenbirkig-Gewerbegebiet" in der Fassung vom 01.07.2021.
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Bösenbirkig-Gewerbegebiet" in der Fassung vom 01.07.2021 mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.“

Dieser Entwurf wurde in der Zeit 26.07. bis 03.09.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Ebenso fand erneut eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden erneut die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Einwendungen liegen nicht vor.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein
22.07.2021

X
X
3
Obertrubach

X


4
Egloffstein

X


5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt
18.08.2021

X

7
Wiesenttal
15.09.2021

X

8
Waischenfeld
22.07.2021

X


C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern, 19.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 06.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Bayerischer Bauernverband, 26.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

4. Gewerbeaufsichtsamt, 04.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

5. Industrie- und Handelskammer Oberfranken, 03.09.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

6. Handwerkskammer Oberfranken, 26.07.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

7. TenneT TSO GmbH, 02.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 22.07.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Bayernwerk, 02.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 05.08.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich

11. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, Abfallrecht, Wasserrecht, 30.08.2021

Beschluss:

Im Schallschutzgutachten werden die vertauschten Flurnummern den Immissionsorten korrekt zugeordnet. Die redaktionelle Korrektur des Gutachtens zieht keine Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

Abstimmungsergebnis: 15:0

12. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 30.07.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme entspricht zum größten Teil der Stellungnahme aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Auf den Beschluss vom 01.10.2020 wird verwiesen. Die neuen Punkte werden wie folgt abgehandelt: Im Zuge der Erschließungsplanung / des Bauantrages wird die Einmündung in die Gewerbebetriebe so ausgebaut, dass ein Abbiegen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und ein Begegnungsverkehr im Einmündungsbereich möglich sind und die Sicht den geltenden Richtlinien entsprechen. Ein Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

Im Bebauungsplan werden die freizuhaltenden Sichtflächen im Bereich der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße eingetragen.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

13. Landratsamt Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, 20.09.2021

Beschluss:

Auf die Beschlüsse zur Stellungnahme des Fachbereiches Naturschutz vom 19.03.2019 und 01.10.2020, bei denen als Folge in der Begründung auf die Notwendigkeit des Gewerbegebietes und auch auf das Entwicklungspotential  von gewerblichen Bauflächen des Marktes Gößweinstein eingegangen wurde, wird verwiesen.
Die Forderung hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung der Begrünung des aufzuschüttenden Erdwalls zur Vermeidung einer Blendwirkung für die Verkehrsteilnehmer auf der St 2685 wird sinngemäß im Bebauungsplan mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 15:0

14. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 18.08.2021

Beschluss:

Zu 1. Niederschlagsbeseitigung
Das neu eingeführte Arbeitsblatt DWA-A 102 Teil 2 wird genauso bei der Erschließungsplanung beachtet wie die schon gängigen Regelwerke M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) und A 138 (Versickerung von Niederschlagswasser). In der Begründung wird die Anwendung dieser Regelwerke bei der Erschließungsplanung hinsichtlich der Niederschlagsbeseitigung ergänzend mit aufgenommen.

Zu 2. Vorsorgender Bodenschutz
Der Hinweis zum Bodenschutz bezüglich wertvoller Böden mit hoher Retentionsfähigkeit und zur Infiltrationsleistung wird in der Begründung aufgenommen. Die vorgeschlagenen Hinweise zum Bodenschutz bezüglich des Umgangs mit Mutterboden bzw. Unterboden, zu überschüssigem Aushubmaterial und zu den gültigen Regelwerken bzw. Normen werden in dem Bebauungsplan und in der Begründung sinngemäß mit aufgenommen.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

15. Staatliches Bauamt Bamberg, 04.08.2021

Beschluss:

Die in der Stellungnahme geforderte Festsetzung bezüglich der „Ausführung und Pflege" des Regenrückhaltebeckens/Sickerbeckens wird in den Bebauungsplan sinngemäß mit aufgenommen, damit die freizuhaltenden Sichtflächen auf der Staatsstraße 2685 nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Erschließungsplanung wird ermittelt, ob ein Fahrzeug-Rückhaltesystem am Regenrückhaltebecken/Sickerbecken erforderlich ist.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

16. Amt für Ernährung, LW und Forsten, Landwirtschaft, 09.08.2021

Beschluss:

Die Forderung hinsichtlich der Einhaltung des Abstandes bei Einfriedungen zu der landwirtschaftlichen Nutzfläche Flur-Nr. 1647/2 im nordwestlichen Bereich wird im Bebauungsplan berücksichtigt. Eine entsprechende Festsetzung wird im Bebauungsplan aufgenommen.
 
Abstimmungsergebnis: 15:0

17. Telekom, 30.08.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme entspricht zum größten Teil der Stellungnahme aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Auf den Beschluss vom 19.03.2019 wird verwiesen. Die neuen Punkte werden wie folgt abgehandelt: In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans ist schon ein entsprechender Text zur Unterbringung der Telekommunikationslinien aufgenommen. Die Hinweise zur Bauausführung werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 15:0


In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:
 
Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Amt für Ernährung, LW und Forsten, Forst
Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken
Bund Naturschutz in Bayern
Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura
PLEdoc
Vodafone-Kabel Deutschland GmbH
Kreisbrandrat
Zweckverband zur Wasserversorgung Wiesentgruppe

Beschluss

Der Marktgemeinderat Gößweinstein beschließt den Bebauungsplan „Bösenbirkig-Gewerbegebiet“ in der Fassung des Büros Weyrauther, Bamberg, vom 30.09.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom 30.09.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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7. Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Kohlstein; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.09.2021 hat die whitespot GmbH mitgeteilt, dass die Telefónica GmbH plant, die Telekommunikationsstruktur im Markt Gößweinstein weiter zu verbessern. Hierzu ist vorgesehen, möglicherweise in einem Bereich südlich bzw. südwestlich von Kohlstein eine neue Mobilfunksendeanlage zu errichten. Die möglichen Standorte wurden jedoch noch nicht auf die technische Geeignetheit überprüft. Eine Verschiebung ist daher wahrscheinlich.

Es haben sich hier innerhalb des Suchkreis-Clusters Verschiebungen passender Standorte vom Gebiet der Stadt Pottenstein in das Gebiet des Marktes Gößweinstein ergeben.
 
Entsprechend § 7a der 26. BImSchV und den bestehenden Vereinbarungen über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze wird dem Markt Gößweinstein Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der geplanten Maßnahme gegeben.
Der Markt Gößweinstein hat im genannten Bereich kein Grundstück. Es wurden die Eigentümer etwaig geeigneter Grundstücke mitgeteilt.

In der Sitzung am 26.11.2020 wurde über ein anderes Vorhaben bei Kohlstein bereits wie folgt berichtet:

„Die Deutsche Telekom Technik GmbH sucht in Kohlstein und Umgebung ein geeignetes und verfügbares Grundstück zur Errichtung einer Mobilfunkanlage. Verschiedene Grundstückseigentümer haben eine Vermietung ihrer Grundstücke abgelehnt.

Der Suchkreis ist der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.“

Beschluss

Der Markt Gößweinstein begrüßt den geplanten Neubau einer Mobilfunksendeanlage im Bereich Kohlstein. Durch die bereits erfolgte Rückmeldung durch den Markt Gößweinstein ist bereits in das Verfahren eingetreten worden. Am Verfahren der Standortsuche will der Markt Gößweinstein künftig weiterhin mitwirken. Der Markt Gößweinstein hat kein geeignetes Grundstück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Moritz in der Nähe der Gemeindegrenze Richtung Wiesenttal; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.09.2021 hat die whitespot GmbH mitgeteilt, dass die Telefónica GmbH plant, die Telekommunikationsstruktur im Markt Gößweinstein weiter zu verbessern. Hierzu ist vorgesehen, möglicherweise in einem Bereich westlich von Moritz in der Nähe der Gemeindegrenze Richtung Wiesenttal eine neue Mobilfunksendeanlage zu errichten. Die möglichen Standorte wurden jedoch noch nicht auf die technische Geeignetheit überprüft. Eine Verschiebung ist daher wahrscheinlich.

Es haben sich hier innerhalb des Suchkreis-Clusters Verschiebungen passender Standorte vom Gebiet des Marktes Wiesenttal in das Gebiet des Marktes Gößweinstein ergeben.
 
Entsprechend § 7a der 26. BImSchV und den bestehenden Vereinbarungen über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze wird dem Markt Gößweinstein Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der geplanten Maßnahme gegeben.
Der Markt Gößweinstein hat im genannten Bereich kein Grundstück. Es wurden die Eigentümer etwaig geeigneter Grundstücke mitgeteilt.

Beschluss

Der Markt Gößweinstein begrüßt den geplanten Neubau einer Mobilfunksendeanlage im Bereich Moritz in der Nähe der Gemeindegrenze Richtung Wiesenttal. Durch die bereits erfolgte Rückmeldung durch den Markt Gößweinstein ist bereits in das Verfahren eingetreten worden. Am Verfahren der Standortsuche will der Markt Gößweinstein künftig weiterhin mitwirken. Der Markt Gößweinstein hat kein geeignetes Grundstück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach VgV 2016 mit integrierten städtebaulichen Lösungsvorschlägen für die Revitalisierung des Pfarramtes; Erweiterung des Auswahlgremiums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 9

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 01.07.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Vorschlag des Verfahrensbetreuers, dem Büro johannsraum Architekten/ Nürnberg, vertreten durch Herrn Prof. Andreas Emminger, das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren nach VgV 2016 ohne integrierten Planungswettbewerb durchzuführen, wird zugestimmt.
Die Auswahl der Bieterinnen und Bieter wird ebenso wie der Vorschlag zum Zuschlag (Beauftragung) durch ein Auswahlgremium durchgeführt werden, das wie folgt besetzt wird:

Herr Hanngörg Zimmermann, Erster Bürgermeister
Herr Georg Bauernschmidt, Zweiter Bürgermeister
Herr Manfred Hänchen, Dritter Bürgermeister
Herr Baudirektor Günther Neuberger, Sachgebiet Städtebauförderung der Regierung von Oberfranken
Herr Florian Selig, Diözesanarchitekt, Bauabteilung des Erzbischöflichen Ordinariates Bamberg
Hr. Dr. Robert Pick, stellv. Referatsleiter Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Herr Prof. Joachim Wienbreyer, Architekt, Regensburg“

Der Verfahrensbetreuer, Herr Prof. Andreas Emminger, hat nun mit E-Mail vom 17.09.2021 mitgeteilt, dass er vergessen hat, eine Person mit der Qualifikation „Landschaftsarchitekt/in“ für das Auswahlgremium vorzuschlagen. Herr Emminger hat hierfür nun Herrn Bernd Rohloff aus Regensburg vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde bereits vom Markt Gößweinstein akzeptiert, da eine Entscheidung vor der europaweiten Ausschreibung am 17.09.2021 gefällt werden musste.

Eine nachträgliche Beschlussfassung wird empfohlen.

Beratung

Evtl. anfallende Mehrkosten werden vermutlich zwischen dem Verfahrensbetreuer und dem Markt Gößweinstein geteilt.

Beschluss

Das Auswahlgremium für das VgV-Verfahren für die Revitalisierung des Pfarramtes wird um Herrn Bernd Rohloff, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Regensburg, erweitert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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10. Antrag aus der Bürgerversammlung am 22.07.2021 in Gößweinstein auf Ausbau des Finsterweges als "Umgehungsstraße light" bzw. Entlastungsstraße; nochmalige Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 10

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 22.07.2021 in Gößweinstein wurde folgender Antrag gestellt:

„Die Bürgerversammlung Gößweinstein beantragt, dass der Finsterweg als „Umgehungsstraße light“ bzw. Entlastungsstraße ausgebaut wird.“

14 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen

Der Finsterweg ist als sog. ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Derzeit ist die Benutzung für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht verboten. Ausgenommen ist hier der land- und forstwirtschaftliche Verkehr. Zudem ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.

Der Antrag wurde in der Sitzung am 09.09.2021 wie folgt beraten:

Es wird angeregt, mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg bzw. dem Landkreis Forchheim eine mögliche Trassenführung vorzubesprechen.  
Die Notwendigkeit des Ausbaus des Finsterweges wird überwiegend erkannt. Dieser sollte unabhängig vom Bau einer Südumgehung erfolgen.
Ein Ausbau hat keine Priorität in der Öffentlichkeit. Auf Grund der derzeit hohen Anzahl an laufenden Projekten und der damit einhergehenden Arbeitsbelastung für die Verwaltung wird dringend empfohlen, die Maßnahme derzeit nicht anzugehen. Erste Priorität hat die Schaffung eines neuen Rathauses. Auch sollte die finanzielle Entwicklung des Marktes Gößweinstein nach erfolgtem Rathausbau und durch die Baumaßnahmen am Höhenschwimmbad abgewartet werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Verkehrsbelastung des Finsterweges größer ist als die der GVS Sachsendorf Richtung Siegmannsbrunn. Eine Änderung der Priorisierung bei den Straßenbaumaßnahmen erscheint deshalb sinnvoll.

Folgender Beschlussvorschlag wurde abgelehnt:

Der Ausbau des Finsterweges als Teil der sog. Umgehungsstraße wurde schon des Öfteren im Marktgemeinderat, insbesondere in den Haushaltsberatungen, thematisiert. Der Ausbau steht jedoch nicht an 1. Stelle in der Priorität. Vielmehr ist als nächste größere Straßenbaumaßnahmen der Ausbau der GVS Sachsendorf Richtung Gemeindegrenze Siegmannsbrunn vorgesehen.
Der Ausbau des Finsterweges wird deshalb derzeit nicht weiterverfolgt.

Abstimmung: 7:8

Da in der Sitzung nicht festgelegt wurde, wie mit dem Sachverhalt weiter zu verfahren ist, erfolgt erneute Vorlage im Gremium.

Beratung

Es wird beantragt, die Jahreszahl aus der Beschlussempfehlung zu entnehmen. Dies bedeutet, dass der Ausbau des Finsterweges bereits in der Beratung des Haushaltes 2022 behandelt werden soll.

Beschluss

Der Ausbau des Finsterweges als Teil der sog. Umgehungsstraße wird als notwendig erachtet. Derzeit wird eine Reihe von Großprojekten abgewickelt, welche eine hohe Beanspruchung der Arbeits- und Finanzressourcen des Marktes Gößweinstein bedeuten. Der Ausbau des Finsterweges soll deshalb zum nächsten Haushalt beraten werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

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11. Straßenasphaltierung im Zuge von verschiedenen Tiefbaumaßnahmen in Gößweinstein; Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 11

Sachverhalt

Die Thematik wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wie folgt behandelt:

„Sachverhalt:

Im Zuge zweier Tiefbaumaßnahmen (Wasserleitungsbau und Nahwärmenetz) ist in mehreren Ortsstraßen in Gößweinstein über den Bereich des Wasserleitungs- und Nahwärmenetzbaus eine Asphaltierung zweckmäßig. Bereits beschlossen wurde der Einmündungsbereich Viktor-von-Scheffel-Straße in die Balthasar-Neumann-Straße.

Für folgende Straßenbereiche liegen Angebote vor:

  1. Burgstraße/Marktplatz
Die gesamte Asphaltfläche zwischen der Pezoldstraße und der Burgstraße (bis Beginn Kopfsteinpflaster) und der Einmündung in die Karl-Brückner-Straße soll einen Ausbau der bestehenden Decke, ein Planieren und Nachverdichten des Unterbaus und eine neue Asphaltdecke (ATS und ADS) erhalten. Die Gesamtkosten hierfür betragen 17.676,86 €, davon entfallen auf den
Markt Gößweinstein (66,66 %)        11.784,57 €
und die Wasserzweckverband Wiesentgruppe (33,33 %)        5.892,29 €

  1. Karl-Brückner-Straße
Hier ist über die Wiederherstellung des Straßenabschnittes von der Bäckerei Wirth bis zum Restaurant Rossi zu entscheiden.
Vorgesehen ist neben der einfachen Wiederherstellung (Gesamtkosten 35.341,81 €) wie unter a) beschrieben zusätzlich eine Verstärkung des Unterbaus und ein Versetzen des vorhandenen Sinkkastens für eine bessere Straßenentwässerung. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich dann auf ca. 46.000,00 €
Anteil Markt Gößweinstein (66,60 %)        30.636,00 €
Wasserzweckverband Wiesentgruppe (33,40 %)        15.364,00 €

  1. Pfarrer-Dippold-Weg
Im Pfarrer-Dippold-Weg wurde im Teilbereich eine Leitung für das Nahwärmenetz verlegt. Im Bereich dieser Aufgrabung ist auch ein Teilstück der Ortsstraße in einem schlechten Zustand, so dass eine Teilsanierung empfehlenswert ist. Die Gesamtfläche die zu sanieren ist beträgt ca. 255 m².
Anteil Markt Gößweinstein 180,60 m² x 49,10 €/m² =        8.867,46 €

  1. Am Kreuzberg
In der Straße am Kreuzberg wurde auch eine Leitung für das Nahwärmenetz verlegt. Im Bereich dieser Aufgrabung ist auch ein Teilstück der Ortsstraße in einem schlechten Zustand, was mit saniert werden soll. Die Gesamtfläche beträgt 256 m².
Anteil Markt Gößweinstein 168,00 m² x 49,10 €/m² =        8.248,80 €

Bei der vorangegangenen Ortsbesichtigung wurden auch erhebliche Schadstellen im Bereich der Viktor-von-Scheffel-Straße festgestellt. Es bietet sich an, diese im gleichen Zuge mit zu sanieren. Der Umfang für diese Schadstellen ist noch nicht bekannt, da diese Bereiche erst noch mit der Biomasseheizwerk Gößweinstein GmbH (welche dort für die Aufgrabungen verantwortlich ist) begangen werden muss.

  1. Viktor-von-Scheffel-Straße (Schadstellen im Bereich Schulstraße, Durchbruch etc.)
Hierzu ist noch eine Kostenermittlung durchzuführen        ……….,.. €

Im Zuge der Sanierungsarbeiten kann es sein, dass es zu weiteren notwendigen Verbesserungen des Straßenunterbaus, der Entwässerung, der Anschlüsse an die bestehende Bebauung o. ä. kommt. Mehrkosten können dadurch noch entstehen, die jetzt nicht bekannt sind.

Beratung:

Die Sanierung der Ortsstraßen im Zuge der laufenden Baumaßnahmen wird grundsätzlich für gut befunden und findet Zuspruch. Jedoch erfolgt eine Diskussion über den Umfang der Sanierung, welcher vom Teilausbau, Vollausbau und Ausbau über Städtebauförderung geführt wird.

Im Zuge der laufenden Baumaßnahmen und den nun anstehenden Asphaltierungsmaßnahmen durch die Biomasseheizkraftwerk GmbH und dem Wasserzweckverband Wiesentgruppe ist eine Entscheidung jetzt notwendig, ob der Markt Gößweinstein sich daran mit anschließen möchte. Die beiden anderen Baumaßnahmen enden dieses Jahr und eine spätere Mitasphaltierung gibt es dann nicht mehr. Es kann lediglich über den Ausbauumfang (Aufbau Straßenunterbau, Entwässerung etc.) entschieden werden, was sich aber z.B. in der Karl-Brückner-Straße aufgrund des schlechten Unterbaus von selbst ergibt und eine Verstärkung des Unterbaus erforderlich machen kann.

Beschluss:

Im Haushalt 2021 sind unter der HHSt Straßenunterhalt insgesamt 130.000,- € eingeplant.
Überplanmäßige Ausgaben z.B. Sanierung Einmündungsbereich Viktor-von-Scheffel-Straße in Höhe von 27.000,- € wurden bereits genehmigt. Mit den nun aufgelisteten neuen zusätzlichen Maßnahmen fallen Kosten in Höhe von 60.000,00 € -plus Punkt e), wofür die Kosten noch ermittelt werden müssen an, die im Haushalt nicht eingeplant wurden.
Es ergeht deshalb der Empfehlungsbeschluss an den Marktgemeinderat den Sanierungsarbeiten zuzustimmen und die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 60.000,00 € -plus Punkt e)- frei zu geben. Die überplanmäßigen Mittel können aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden.

Abstimmungsergebnis:  7:0“

Am 23.09.2021 wurden in der Viktor-von-Scheffel-Straße (ab Friedhof bis Parkplatz Schule) die Schadstellen ermittelt, welche unter Punkt e) noch zu ermitteln waren.
Die grobe Ermittlung ergab auf die Schnelle einen weiteren Flächenanteil für den Markt Gößweinstein von über 200 m² und zusätzlich einen Fugenanteil von ca. 150 lfm. Die Kosten für den Punkt e) belaufen sich somit auf rund 15.000,00 €. Da die Flächen grob ermittelt wurden  und ggf. noch Rinnsteine neu gesetzt werden müssen, wird eine Reserve von 5.000,00 € einzuplanen vorgeschlagen. Gesamt somit 20.000,00 €.
Der Marktgemeinderat wird gebeten, weitere überplanmäßige Kosten in Höhe von 80.000,- € für Straßensanierungsmaßnahmen frei zu geben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt von den vorstehenden Straßensanierungsarbeiten Kenntnis und stimmt einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung von 80.000,00 € brutto zu.
Im Zuge der anstehenden Straßenbaumaßnahmen wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, die vorstehenden und notwendigen Aufträge an die Firmen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 30.09.2021 ö 12

Sachverhalt

Es wird angeregt, demnächst eine Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses abzuhalten. Der Erste Bürgermeister entgegnet, dass eine Sitzung für Oktober bzw. November terminiert ist . Der vorgesehene Sitzungstag konnte nicht mitgeteilt werden.

Datenstand vom 04.10.2021 09:30 Uhr