Datum: 21.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 20.07.2021
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.07.2021
3 Fl.Nr. 136, Gmkg. Wichsenstein; Errichtung eines Sendemastes
4 Fl.Nr. 1419/T, Gmkg. Leutzdorf; Neubau eines Einfamilienwohnhauses
5 Fl.Nr. 170, Gmkg. Gößweinstein; Bauvoranfrage Umnutzung und Sanierung des nach Abbruch verbleibenden Raumes und der Wendeltreppe mit neuer Dachterrasse zur gastronomischen Nutzung
6 Fl.Nr. 1102, Gmkg. Stadelhofen; Neubau einer Lager- und Unterstellhalle
7 Fl.Nr. 2041, Gmkg. Gößweinstein; Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, einer Doppelgarage und einer Einfriedung
8 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 20.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Aktuelle Projekte im Markt Gößweinstein (Gemeinde, Schulverband, Wiesentgruppe)
zusätzlich zu den jeweiligen „Standardaufgaben“

Wasserbau (Wiesentgruppe)
  • Sanierung Wasserleitung Türkelstein (erl.)
  • Sanierung Wasserleitung Gößweinstein
  • Sanierung Wasserleitung Behringersmühle-Kohlstein
  • Sanierung Wasserleitung Sachsendorf - Stadelhofen

Schule (Schulverband)
  • Komplette EDV-Neu-Verkabelung in der Schule (erl.)
  • Neubau Doppelsporthalle Gößweinstein
  • Breitband-Anschluss
  • Sanierung der Treppengeländer in Grund- und Mittelschule

Feuerwehr
  • Neubau Feuerwehrhaus Behringersmühle (erl.)
  • Neubau Feuerwehrhaus Leutzdorf (erl.)
  • Anschaffung Schlauchwaschanlage (erl.)
  • Anschaffung TSF-W (erl.)
  • Neubau 2. Stellplatz Kleingesee
  • Anschaffung MTW
  • Anschaffung LF20 KatS


Breitbandversorgung FTTH
  • Sachsendorf
  • Hühnerloh
  • Kohlstein
  • Morschendorf
  • Giga-Bit-Richtlinie

Kreisstraße Wichsenstein
  • Straßensanierung
  • Geh- und Radwegebau

Kanal
  • Wasserrechtliche Erlaubnisse
  • Kanalsanierung Gößweinstein, Behringersmühle, Wichsenstein
  • Sanierung Kläranlage Mostviel
  • Sanierung Kanalschaden Basilika-Vorplatz


FNP/B-Plan
  • Hardt
  • Morschreuth – Steckelacker

Radweg
  • Doos - Behringersmühle
  • Tüchersfeld – Behringersmühle
  • Kleingesee – Bärenfels

Dorferneuerung / Flurneuordnung
  • Flurwegebau
  • Sanierung Ortsstraße Sattelmannsburg

Baugrundstücke
  • Evaluierung VC 2.1 und FMD
  • Verhandlungen Kleingesee
  • Zertifikatskurs Uni Bayreuth

Höhenschwimmbad
  • Sanierung Beckenablauf
  • Inbetriebnahme
  • Pächtersuche
  • Allgemeine Sanierung

Gewerbegrundstück
  • Bösenbirkig
  • „Wasserberg“
  • Bingold-Hundertmark / Grüner

Mobilfunk
  • 10 Sendemasten

Städtebau
  • Verhandlungsverfahren nach VGV 2016 (Pfarrhaus-Rathaus)
  • Mulitifunktionsplatz / Parkplatz Viktor-von-Scheffel-Str.



Straßen-Sanierung
  • Weiher Leutzdorf - Türkelstein - Rinnsteine Stadelhofen (erl.)
  • Pfarrer-Dippold-Weg
  • Am Kreuzberg
  • Einfahrt Burgstraße
  • Teil Karl-Brückner-Str.
  • Sattelmannsburg „Wollmann-Limmer-Schmidt“
  • Hangsicherung „Hallenbad“

Parkplatz
  • Erweiterung am Tennisplatz Behringersmühle

Nahwärmenetz Gößweinstein
  • Straßensicherung / Trassenführung



Bahnhof Behringersmühle
  • Kommunales-Denkmalschutz-Konzept (Modul 1-3)

Kindergarten
  • Waldkindergarten Wichsenstein
  • Stempferhof

Gebäude
  • Sanierung Lehrerwohnhaus

Wohnmobilstellplatz
  • Wohnmobilstellplatzkonzept und LEADER-Förderung zur Umsetzung
Die vorstehende Auflistung der Projekte erfolgt, um zu dokumentieren, bei welchen Projekten Mitarbeiter aus der Verwaltung (einschl. 1. Bgm.) beteiligt und somit arbeitszeitmäßig gebunden sind sowie auch um einen Überblick an die Marktgemeinderäte zu geben.
Fragen, die zu den vorstehenden Projekten gestellt werden, werden vom Vorsitzenden gleich beantwortet.
Auf die Frage des Vorsitzenden an die Ausschussmitglieder, ob zu den laufenden Projekten mehr Erläuterungsbedarf, Ortsbesichtigungen oder auch Fragen an Fachleute (z.B. Architekten, Sachverständige etc.) bestehen, erfolgt keine Meldung.



Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.07.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es liegen keine Bekanntgaben vor.

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3. Fl.Nr. 136, Gmkg. Wichsenstein; Errichtung eines Sendemastes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück der Fl.Nr. 136 der Gemarkung Wichsenstein soll eine Mobilfunkstation in Form eines Stahlgittermastes errichtet werden. Die Gesamthöhe des Mastes ist mit 40,24 m angegeben. Neben dem Mast werden noch die notwendigen Schaltschränke errichtet, die eine Fläche von 1,20 m x 3,00 m benötigen und somit untergeordnet sind.
Die Errichtung des Mastes erfolgt im Wald (Waldrand), welcher sich im Landschaftsschutzgebiet und innerhalb eines Biotops liegt. Die Entfernung zur nächsten Wohnbebauung beträgt ca. 560 m.
Nach § 35 Abs 1 Nr. 3 ist die Errichtung von Mobilfunkanlagen (Telekommunikationsdienstleistungen) im Außenbereich zulässig.

Bei der Zuwegung (Fl.Nr. 139, Gmkg. Wichseinstein) zum Baugrundstück handelt es sich derzeit um einen nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg. Im Rahmen der Flurneuordnung der TG Wichsenstein soll dieser Weg als öffentlicher Feld- und Waldweg ausgebaut werden und erhält eine Fahrbahnbreite von 3,50 m plus Bankette. Nach erfolgtem Ausbau wird der Markt Gößweinstein Straßenbaulastträger (bisher die Anlieger).

Der Bau des Weges sowie die Errichtung des Sendemastes könnten sich überschneiden, was ggf. zu Problemen führen kann. In die Baugenehmigung sollte deshalb als Auflage aufgenommen werden, dass die notwendigen Versorgungsleitungen bereits mit der Neuerrichtung des Weges verlegt werden. Die Zufahrt zum Baugrundstück ist mit dem Markt Gößweinstein abzusprechen und darf erst nach Freigabe durch den Markt Gößweinstein erfolgen.

Beschluss

Der Errichtung einer Mobilfunkstation in Form eines Stahlgittermastes (Höhe 40,24 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 136 der Gemarkung Wichsenstein wird unter der Auflage zugestimmt, dass die notwendigen Versorgungsleitungen (z.B. Strom) spätestens mit dem Neubau des Weges in Tiefbauweise verlegt werden. Die Zufahrt zum Baugrundstück (der Zeitraum) ist mit dem Markt Gößweinstein abzustimmen und darf nur nach erfolgter Freigabe erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Fl.Nr. 1419/T, Gmkg. Leutzdorf; Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.02.2021 wurde bereits die Bauvoranfrage für das geplante Bauvorhaben positiv beschieden. Mit Datum vom 08.06.2021 genehmigte das Landratsamt Forchheim die Bauvoranfrage.
Gegenüber der Bauvoranfrage sind am Haus folgende Änderungen vorgenommen worden:
Kniestock ursprünglich ca. 50 cm nun 25 cm
Dachneigung Satteldach 30° bis 45° nun 30°
Keine Garage, dafür 2 Stellplätze am Wohnhaus
Stellung Wohnhaus gemäß Vorbescheid um ca. 5 m in nordwestliche Richtung verschoben.
Aus Sicht des Marktes Gößweinstein besteht mit den Planänderungen Einverständnis.

Die Zufahrt erfolgt über den Wirtschaftsweg auf Fl.Nr. 1419 und ist über eine Dienstbarkeit gesichert. Abwasser- und Wasserleitungen werden von den Hauptleitungen in der öffentlichen Straße über das Grundstück Fl.Nr. 1419/1, Gmkg. Leutzdorf, verlegt. Hierfür liegt eine Dienstbarkeit vor. Die Erschließung des Grundstückes Fl.Nr. 1419/T ist somit gesichert.

Beschluss

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf der Fl.Nr. 1419/T, Gmkg. Leutzdorf, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Fl.Nr. 170, Gmkg. Gößweinstein; Bauvoranfrage Umnutzung und Sanierung des nach Abbruch verbleibenden Raumes und der Wendeltreppe mit neuer Dachterrasse zur gastronomischen Nutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 5

Sachverhalt

Das ehemalige Anwesen auf der Fl.Nr. 170 wurde überwiegend abgebrochen, so dass nur noch ein untergeordneter Teil des früheren Gebäudes mit einer alten Wendeltreppe besteht. Die Wendeltreppe und der noch vorhandene kleine Raum sollen erhalten bleiben. Geplant ist, dass das verbleibende Gebäude mit einem Ringanker und einer Stahlbetondecke stabilisiert und trocken gehalten wird.
Auf Breite des Treppenaufgangs erfolgt im 1. Stock eine Überdachung entlang der Längsseite zu Fl.Nr. 167 mit einer kleinen Terrassenfläche. Die detaillierte Ausführung wird nach Absprache mit dem Amt für Denkmalpflege und dem Planungsbüro erfolgen.
Im Zuge der geplanten Verkehrsberuhigung „Burgstraße“ soll die Bewirtung vom gegenüberliegenden Gasthof erfolgen. Es soll somit eine nett angelegte Außengastronomie mit historischer Bausubstanz und positivem Erscheinungsbild im Ortskern werden.
Bis dies jedoch zur Ausführung kommen kann, soll die Freifläche vor dem Gebäude als Park- und Sitzfläche genutzt werden.
Zum Grundstück Fl.Nr. 167 (Nord- und Südseite) ist die Errichtung einer Mauer (Höhe 50cm) als Grundstücksabgrenzung vorgesehen.

Das angrenzende Nachbargebäude in nordwestlicher Richtung auf Fl.Nr. 167 ist von dieser Bauvoranfrage nicht betroffen.

Beratung

Die moderne Form (Gestaltung) des Gebäudes gegenüber den angrenzenden Gebäuden sowie insbesondere gegenüber der Basilika Gößweinstein ist sehr gewagt. Im Gremium wird deshalb über die Gestaltung des Gebäudes diskutiert, ob eine bessere Optimierung möglich wäre, zudem die Bauherrin selbst noch offen ist für Veränderungen.

Beschluss

Für die Bauvoranfrage Umnutzung und Sanierung des Gebäudes zur gastronomischen Nutzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 170 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Die Gestaltung des Gebäudes soll mit der unteren Denkmalschutzbehörde überarbeitet und abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Fl.Nr. 1102, Gmkg. Stadelhofen; Neubau einer Lager- und Unterstellhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1102 der Gemarkung Stadelhofen ist die Errichtung einer Lager- und Unterstellhalle mit den Außenmaßen 52,40 m x 18,25 m und einer Firsthöhe von 7,88 m beantragt worden. Die Halle wird für einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb in Sachsendorf benötigt.
Die Hallenwände bestehen aus einem Stahl-/Trapezblechprofil und die Dacheindeckung aus Wellplatten. Das anfallende Oberflächenwasser (Dach- und Hofentwässerung) soll auf dem Grundstück breitflächig versickern.
Aufgrund des Geländeniveaus sind Abgrabungen bis 2,34 m und Auffüllungen bis 1,86 m erforderlich.

Für das geplante Bauvorhaben wird seitens der Verwaltung folgendes vorgeschlagen:
  1. Die Versickerung des Oberflächenwasser wird grundsätzlich für gut befunden. Aufgrund der großen Flächen und der damit großen Menge anfallenden Wassers ist die Versickerung sicherzustellen.
  2. Die Dacheindeckung (Farbe) ist so zu wählen, dass eine Reflektion ausgeschlossen ist.
  3. Die Seitenwände sind in einem unauffälligen Farbton zu gestalten, welcher sich ins Ortsbild einfügt.

Beschluss

Für den Neubau einer Lager- und Unterstellhalle auf der Fl.Nr. 1102 der Gemarkung Stadel-hofen wird das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Auflagen
  1. die Versickerung des Oberflächenwasser wird grundsätzlich für gut befunden. Aufgrund der großen Flächen und der damit großen Menge anfallenden Wassers ist die Versickerung sicherzustellen
  2. die Dacheindeckung (Farbe) ist so zu wählen, dass eine Reflektion ausgeschlossen ist
  3. die Seitenwände sind in einem unauffälligen Farbton zu gestalten, welcher sich ins Ortsbild einfügt
nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Fl.Nr. 2041, Gmkg. Gößweinstein; Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, einer Doppelgarage und einer Einfriedung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 7

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2041 befindet sich bereits ein Wohnhaus mit Doppelgarage. Nun soll ein weiteres Haus mit Doppelgarage und Einfriedung im hinteren Bereich des Grundstückes errichtet werden, wofür eine Bauvoranfrage eingereicht wurde.
Aufgrund der bereits bestehenden Bebauung kann das Grundstück als erschlossen gesehen werden.
Im Flächennutzungsplan ist die Baufläche für den Neubau als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Um das geplante Bauvorhaben sind an drei Seiten bereits Gebäude vorhanden, so dass der Eindruck eines Lückenschlusses erweckt wird. Der Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage wird deshalb befürwortet.

Mit der Bauvoranfrage ist auch eine Einfriedung des künftigen Bauplatzes (Stabmattenzaun 1,20 m hoch) vorgesehen. Einwendungen bestehen hierzu nicht.

Laut den Antragsunterlagen soll auch das gesamte Grundstück Fl.Nr. 2041 mit einem Wildzaun mit einer Höhe von 1,50 m eingefriedet werden. Begründet wird die Einfriedung damit, dass auf dem landwirtschaftlichen Grundstück vereinzelt Obst- und Gemüseanbau zur Selbstversorgung geplant ist sowie auch die Haltung von 10 Hühnern.

Beschluss

Für die Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, einer Doppelgarage und der Einfriedung mit einen Stabmattenzaun, 1,20 m hoch, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 8

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 24.09.2021 11:57 Uhr