Datum: 01.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 24.06.2021
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters
4 Durchführung eines Architektenwettbewerbs für die Revitalisierung des Pfarramtes; Festlegung der weiteren Vorgehensweise
5 Gößweinsteiner Weihnachtsmarkt; Festlegung des künftigen Umfangs
6 Gößweinsteiner Faschingsumzug; Sachstandsbericht
7 Aufstellung des Bebauungsplanes "Bösenbirkig Gewerbegebiet" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen; nochmalige Auslegung
8 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung der Wegflächen Fl.Nr. 415/1, Gmkg. Unterailsfeld, und Fl.Nr. 2038/1, Gmkg. Gößweinstein, zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg
9 Vergabe von Mitteln der Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung
10 Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben für die Deckung von Defiziten bzw. Verwaltungskosten beim Betrieb der Kindertageseinrichtungen
11 Aufstellung des Bebauungsplanes "Morschreuth-Stecklacker" für die Grundstücke Fl.Nrn. 359 (Teilfläche), 359/1, 360, 361, 362 und 364, alle Gmkg. Morschreuth; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
12 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Ladungsergänzung Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021.pdf
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 24.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird mit folgender Ergänzung auf Seite 15 genehmigt:

Herr Limmer von IBAS teilt mit, dass bei Zugrundelegung der Werte für ein allgemeines Wohngebiet bei Einstufung der Schutzwürdigkeit evtl. Maßnahmen für das bestehende Sägewerk und das Gasthaus Roppelt anstehen könnten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Die nächsten Bürgerversammlungen im Markt Gößweinstein finden wie folgt statt:

19.07.2021 in Behringersmühle, GH Zur Behringersmühle
22.07.2021 in Gößweinstein, GH Stern
23.07.2021 in Stadelhofen, GH Berner
26.07.2021 in Leutzdorf, GH Richter
27.07.2021 in Kohlstein, GH Hannberger
28.07.2021 in Kleingesee, GH zu den Alten Deutschen
02.08.2021 in Morschreuth, GH Roppelt
03.08.2021 in Wichsenstein, Sportheim FCW

Beginn ist jeweils um 19.00 Uhr.

In der vergangenen Sitzung des Marktgemeinderates am 24.06.2021 wurde u.a. beschlossen, bei der DGfnB einen Sicherheitscheck für das Höhenschwimmbad zu beantragen. Laut Mitteilung der DGfnB wird der Sicherheitscheck nicht von der DGfnB selbst, sondern vielmehr von einem Mitglied erstellt. Bei besagtem Mitglied wurden der Check sowie der Inhalt des Checks angefragt. Eine Antwort ist bislang noch nicht eingegangen. Aus Termingründen kann der Check erst im September durchgeführt werden.

Mit Datum vom 08.03.2019 hat der Markt Gößweinstein Antrag auf Bezuschussung der Kosten für die Schaffung von Barrierefreiheit im Haus des Gastes gestellt. Im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Integration im Quartier“ wurde eine Förderung in H öhe von 90 % erwartet.
In den Jahren 2019 und 2020 wurde die Maßnahme nicht berücksichtigt.
Mit E-Mail vom 30.06.2021 hat die Regierung von Oberfranken mitgeteilt, dass das Programm „Soziale Integration im Quartier“ im Jahr 2021 nicht fortgesetzt wird. Die Maßnahme könnte so nur im Rahmen des üblichen Städtebauförderungsprogramms bezuschusst werden. Da beim Markt Gößweinstein die Priorität im Bereich Städtebauförderung derzeit beim Umbau des Pfarramtes zum Rathaus liegt, wird das Projekt „barrierefreies Haus des Gastes“ momentan nicht weiterverfolgt.

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4. Durchführung eines Architektenwettbewerbs für die Revitalisierung des Pfarramtes; Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 05.11.2020 auf Grund der dringenden Empfehlung der Regierung von Oberfranken der Durchführung eines Architektenwettbewerbs für den Umbau (Revitalisierung) des Pfarramtes zum Rathaus wird zugestimmt.

Das Büro johannsraum Architekten/ Nürnberg, vertreten durch Herrn Prof. Andreas Emminger, wurde mit Beschluss des Marktgemeinderats vom 17.12.2020 mit der Betreuung des Vergabeverfahrens der Architektenleistungen für das Bauvorhaben „Erweiterung, Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhofes in 91327 Gößweinstein zum Rathaus mit Tourismusbüro des Marktes Gößweinstein und Katholischem Pfarramt“ auf der Grundlage der VgV 2016 mit integriertem Planungswettbewerb beauftragt. In der Erarbeitung der Wettbewerbsaufgabe, Teil II der Auslobung des Planungswettbewerbes, hat der Verfahrensbetreuer jedoch festgestellt, dass diese auf der vorhandenen Grundlage nicht annähernd so erschöpfend beschrieben werden kann, dass eine ausreichende Grundlage für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Bearbeitung der Aufgabenstellung sichergestellt werden kann.
Insbesondere Themen des Bestandes, die sich aus der Vermittlung zwischen der Denkmaleigenschaft nicht nur des Bauwerkes, sondern auch des Ensembles des sogenannten Heiligen Bezirkes einerseits und Anforderungen aus der geplanten Nutzung hinsichtlich des Brandschutzes, von Substanzfragen u.a. andererseits ergeben, können nicht in ausreichender Tiefe dargestellt werden. Die notwendige, über die zeichnerische Erfassung des Bestandes hinausgehende Grundlagenermittlung müsste nach Ansicht des Verfahrensbetreuers im Dialog mit allen Beteiligten im Planungsprozess selbst am Gegenstand erarbeitet werden. Dies steht der Schaffung einer verlässlichen und belastbaren Grundlage für die Auslobung eines Planungswettbewerbes entgegen.
 
Hinzu kommt, dass der Umgang mit dem Bestand aus der vorhandenen Situation heraus kaum Spielräume zulässt, auch nicht in der für notwendig erachteten Erweiterung. Eine typologische Vielfalt ist im Planungswettbewerb nach Erkenntnis des Verfahrensbetreuers selbst unter Weglassung oben beschriebener tiefergehender Grundlagenermittlung kaum zu erreichen, da die Einschränkungen aus Baufeld und Anbindungsfähigkeit höchst geringe Entfaltungsmöglichkeiten bieten.
 
Im Gegenzug wäre es nach Einschätzung des Verfahrensbetreuers äußerst hilfreich, ein qualifiziertes Architekturbüro von Anbeginn des Planungsprozesses an mit am Tisch sitzen zu haben, um im Planungsprozess unter Einbindung aller Beteiligten, vom Markt Gößweinstein als Vorhabensträger über das Erzbischöfliche Ordinariat als beteiligter Nutzer und Erbbaurechtsgeber, die Regierung von Oberfranken als Fördergeberin, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege als Fachstelle u.v.m. ein hochwertiges, an den Bedingungen des Bestandes vom Vorplatz und Umfeld über das Bauwerk selbst bis hinein in den Pfarrgarten reichendes und in allen Belangen überzeugendes Ergebnis zu erzielen.
 

Verfahrensvorschlag

Die Aufgabenstellung weist große Parallelen zu einem vom Verfahrensbetreuer unter Beteiligung der Regierung von Oberfranken im Jahr 2016 betreuten Vergabeverfahren auf. Nach ausführlicher Diskussion und Abstimmung mit dem Markt Gößweinstein, der Regierung von Oberfranken, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, dem Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg und der Bayerischen Architektenkammer schlägt der Verfahrensbetreuer vor, das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren nach VgV 2016 ohne integrierten Planungswettbewerb in Anlehnung an das vorgenannte Verfahren aus dem Jahr 2016 durchzuführen. Dabei beabsichtigt der Verfahrensbetreuer, sich analog zu diesem Vorhaben auf ein niedrigschwelliges, ausschließlich an der planerischen Qualität der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer orientiertes Vergabeverfahren konzentrieren. Wesentlicher Unterschied zu dem o.g. Verfahren aus dem Jahr 2016, in dem es ausschließlich um Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Bestandes ging, ist die Notwendigkeit einer Erweiterung des bestehenden Pfarramtes. Deshalb schlägt der Verfahrensbetreuer wiederum in Abstimmung mit allen vorgenannten Beteiligten vor, im Verhandlungsverfahren von den zur Verhandlung ausgewählten drei bis fünf Bieterinnen und Bietern skizzenhafte städtebauliche Lösungsvorschläge mit Modell im M 1:500 ausschließlich zur Erweiterung und zur Einbindung der Freiflächen, vom Vorplatz bis zum Pfarrgarten abzufragen. Das Verfahren soll daher für Arbeitsgemeinschaften aus Architektinnen bzw. Architekten mit Landschaftsarchitektinnen bzw. -architekten durchgeführt werden.

Die Auswahl der Bieterinnen und Bieter soll ebenso wie der Vorschlag zum Zuschlag (Beauftragung) durch ein Auswahlgremium durchgeführt werden, das wie folgt besetzt werden soll:
Herr Hanngörg Zimmermann, Erster Bürgermeister
Herr Georg Bauernschmidt, Zweiter Bürgermeister
Herr Manfred Hänchen, Dritter Bürgermeister
Herr Baudirektor Günther Neuberger, Sachgebiet Städtebauförderung der Regierung von Oberfranken
Herr Florian Selig, Diözesanarchitekt, Bauabteilung des Erzbischöflichen Ordinariates Bamberg
Hr. Dr. Robert Pick, stellv. Referatsleiter
Herr Prof. Joachim Wienbreyer, Architekt, Regensburg

Das Verfahren soll bis Mitte Juli ausgearbeitet und abgestimmt, Ende Juli vom Marktgemeinderat beschlossen werden. Mit dem integrierten Lösungsvorschlag wird sichergestellt, dass die Vergabe der Architektenleistungen über qualitative Kriterien vorgenommen wird. Damit kann das Verfahren nach Auskunft der Regierung von Oberfranken weiterhin gesondert über die Städtebauförderung gefördert werden. Die förderfähigen Kosten belasten nicht die Fördersumme des Vorhabens.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens müssen alle Vergabeunterlagen inklusive des Architektenvertrages mit EU-weiter Veröffentlichung unmittelbar bekannt gegeben werden.

Terminplan
Der weitere Ablauf ist vorbehaltlich Zustimmung aller Beteiligten wie folgt geplant:

16. August 2021
Auftragsbekanntmachung gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986
mit Nennung:
der Mindestanforderungen und Eignungskriterien,
der Zuschlagskriterien und deren Wichtung
Die Vergabeunterlagen sind ab 16. August 2021 ohne Registrierung erhältlich auf:
www.rathausgoessweinstein.wordpress.com
 
13. September 2021, 17:00 Uhr
Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen zur Auftragsbekanntmachung und zum Bewerbungsverfahren

20. September 2021, 17:00 Uhr Schlusstermin für den Eingang von Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber

Voraussichtlich 8. Oktober 2021
Auswahl von drei bis fünf Bewerberinnen und Bewerber anhand Bewerbungsunterlagen und Eignungskriterien nach § 51 VgV, bei gleicher Eignung entscheidet das Los

Voraussichtlich 11. Oktober 2021
Aufforderung der bis zu fünf ausgewählten Bieterinnen bzw. Bieter zu einem Erstangebot nach § 17 Abs. 4 VgV in Verbindung mit § 52 VgV und zur Einreichung ausreichender Belege der Eigenerklärungen nach § 48 VgV

Nach Prüfung der Mindestanforderungen oder Aufforderung zur Verhandlung nach § 17 Abs. 10 VgV und Übergabe der Unterlagen zur Bearbeitung der städtebaulichen Lösungsansätze

Voraussichtlich 12. November 2021
Verhandlung über das Erstangebot in Gößweinstein, Abschluss der Verhandlung durch Mitteilung an alle Bieterinnen und Bieter, Fristsetzung zur Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote nach § 17 Abs. 14 VgV

Voraussichtlich bis 26. November 2021
Prüfung der eingegangenen bestehenden, neuen oder überarbeiteten Angebote,
Zuschlag anhand in Bekanntmachung benannter Zuschlagskriterien nach § 76 und § 58 VgV
Unterrichtung der Bewerberinnen und Bieterinnen nach § 62 VgV

Die angegebenen Termine sind vorbehaltlich etwaiger Änderungen als Richtwerte benannt.

Verfahrenskosten

Das Angebot zur Verfahrensbetreuung, das Grundlage für die Beauftragung des Verfahrensbetreuers war, enthält die wesentlichen Bausteine des Vergabeverfahrens nach VgV 2016. Die für ein Verhandlungsverfahren notwendigen Vertiefungen sind durch die Leistungsbausteine zur Betreuung eines integrierten Planungswettbewerbes sowohl inhaltlich wie auch kostentechnisch abgedeckt. Die Abrechnung endet wegen des geringeren Aufwandes mit einer Minderungssumme gegenüber dem Vorhandenen. Die bisher erarbeiteten Unterlagen helfen, die Leistungsbeschreibung für das Verhandlungsverfahren und die Abfrage von Lösungsansätzen zu erstellen und sind damit nicht verloren.
Das Verfahren selbst wird ebenfalls günstiger. Anstelle eines aufgrund der Konstellation relativ großen Preisgerichtes müssen mit dem Auswahlgremium deutlich weniger nicht von Amts wegen mit der Sache befasste Personen für ihre Tätigkeit honoriert werden.
Die Honorierung der Lösungsansätze im Vergabeverfahren muss noch bemessen und mit der Bayerischen Architektenkammer abgesprochen werden, übersteigt aber aller Voraussicht nach die für einen Wettbewerb notwendige Preisgeldsumme nicht. Eine vergleichende Betrachtung wird der Verfahrensbetreuer mit ausgearbeitetem Verfahren vorlegen.

Beratung

Ein Teil der Marktgemeinderäte fühlt sich in der bisherigen Meinung bestätigt, dass die Durchführung eines Architektenwettbewerbs für diese Maßnahme nicht das richtige Verfahren ist. Vielmehr müsste vorerst eine Bestandsaufnahme sowie eine statische Prüfung erfolgen.

Beschluss

Dem Vorschlag des Verfahrensbetreuers, dem Büro johannsraum Architekten/ Nürnberg, vertreten durch Herrn Prof. Andreas Emminger, das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren nach VgV 2016 ohne integrierten Planungswettbewerb durchzuführen, wird zugestimmt.
Die Auswahl der Bieterinnen und Bieter wird ebenso wie der Vorschlag zum Zuschlag (Beauftragung) durch ein Auswahlgremium durchgeführt werden, das wie folgt besetzt wird:

Herr Hanngörg Zimmermann, Erster Bürgermeister
Herr Georg Bauernschmidt, Zweiter Bürgermeister
Herr Manfred Hänchen, Dritter Bürgermeister
Herr Baudirektor Günther Neuberger, Sachgebiet Städtebauförderung der Regierung von Oberfranken
Herr Florian Selig, Diözesanarchitekt, Bauabteilung des Erzbischöflichen Ordinariates Bamberg
Hr. Dr. Robert Pick, stellv. Referatsleiter Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Herr Prof. Joachim Wienbreyer, Architekt, Regensburg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

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5. Gößweinsteiner Weihnachtsmarkt; Festlegung des künftigen Umfangs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Thematik wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 28.05.2020 wie folgt behandelt:

„Sachverhalt:

In der Haushaltsvorberatung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.01.2020 wurde die Thematik „Gößweinsteiner Weihnachtsmarkt“ wie folgt besprochen:

„Das beim Weihnachtsmarkt eingeplante Defizit wird kritisch hinterfragt. Hierfür sind Ausgaben von 7.000,- € bei Einnahmen von nur 4.200,- € eingestellt. Eventuell sind die Standgebühren zu erhöhen. In den Kosten sind die Aufwendungen für das Bauhofpersonal sowie das Personal im Tourismusbüro nicht mit einbezogen. Die Haushaltsansätze werden nicht geändert. Die Thematik ist in einer nichtöffentlichen Sitzung eines Ausschusses oder des Marktgemeinderates zu behandeln. Ausgaben für den Weihnachtsmarkt 2020 dürfen vor einer Entscheidung dieses Gremiums nicht veranlasst werden.“

Grund für die gewünschte Behandlung im Marktgemeinderat ist die Verlagerung des Weihnachtsmarktes ab dem Jahr 2018 vom Basilikavorplatz in die Burgstraße und dem damit einhergehendem erhöhten Personalaufwand des Marktes (Touristinfo und Bauhof) sowie den erhöhten Ausgaben.
Seitens der Touristinfo ist eine Bezifferung des Personalmehraufwandes nicht möglich. Jedoch ist eine solcher zweifelsohne vorhanden.
Zu den Ausgaben und dem Personalaufwand des Bauhofes wird auf die folgende Aufstellung für die Jahre 2016 bis 2019 verwiesen.  
 
Jahr                Einnahmen                Ausgaben        Defizit (-)/                Arbeitsstunden
(auch Spenden usw.)                        Überschuss (+)        Bauhof

2016        1.210,- €        1.087,- €        +123,- €                146,50
2017        970,- €        2.048,- €        -1.078,- €                137,50
2018        3.241,- €        6.014,- €        -2.773,- €                359,50
2019        4.560,- €        5.156,- €        -596,- €                321,00

Es ist festzustellen, dass die Verlagerung des Weihnachtsmarktes und einer damit einhergehenden wesentlich vergrößerten Marktfläche eine Erhöhung des Defizits im Jahr 2018 zur Folge hatte.
Gewichtiger ist jedoch die Erhöhung der jährlichen Arbeitsstunden des Bauhofes von 142 (Durchschnitt 2016+2017) auf 340 (Durchschnitt 2018+2019). Dies bedeutet eine Zunahme von knapp 200 Stunden bzw. 72 %. Bei einem angenommen Stundensatz von nur 40,- € ergibt dies einen Mehraufwand ab dem Jahr 2018 von rund 8.000,- €. Auf Grund sich einstellender Routine wird eine Minderung der vom Bauhofpersonal einzubringenden Stunden auf jährlich zwischen 250 und 300 erwartet.  
Trotz des zweifelsohne großen Erfolges durch die Verlagerung des Weihnachtsmarktes und einer enormen Attraktivitätssteigerung ist darüber zu entscheiden, ob der Markt Gößweinstein als Stabilisierungsgemeinde die Ausgaben für diese freiwillige Leistung zukünftig auch noch in dieser Höhe tragen will. Auf die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird verwiesen.
Möglicherweise ist auch eine Erhöhung der Standgebühren denkbar. Eine Übersicht der Jahre 2018 und 2019 ist nachfolgend dargestellt:

Aussteller 2018

Insgesamt: 36
Davon zahlten: 30
Einnahmen Budenmiete insgesamt: 2.435 €
Davon 100 €: 14 x (Mietbude)
Davon 50 €:  11 x (eigene Bude)
Davon 200 €: 2 (Doppelte Buden bzw. 2 Buden gleichzeitig)
Davon 25 €: 1 x
Davon 30 €: 2 x
Dazu Rahmenprogramm: 930 €

Aussteller 2019

Insgesamt: 51
Davon bezahlten: 40
Einnahmen Budenmiete insgesamt: 4.220 €
Davon: 130 € (Mietbude Essen & Trinken) 9 x
Davon 260 € (Doppelbuden) 1 x
Davon 100 € (Mietbude Deko) 16 x
Davon 100 € (eigene Bude Essen & Trinken) 10 x
Davon 50 € (eigene Bude Deko) 9 x
Davon 30 €:  1 x

Beratung:

Es wird festgestellt, dass vor allem der Budenauf- und abbau eine enorme Zeitbelastung für den Bauhof bedeutet. Teilweise wurden Buden auch aus Ebermannstadt geholt. Einhellig wird eine Erhöhung der Standgebühren gefordert. Möglicherweise könnten auch weniger Buden aufgestellt werden. Zudem wird hinterfragt, warum nicht für alle Buden Standgebühren entrichtet wurden.
Es wird auch die Meinung vertreten, dass der Markt Gößweinstein die Infrastruktur bereitstellen soll, aber nicht der Veranstalter des Marktes sein müsse.
Angesprochen wird auch die Problematik, falls der Bauhof wegen der Durchführung des Winterdienstes nicht zur Verfügung stehen würde. Auch wird der Einsatz von freiwilligen Helfern gegen Zahlung eines Entgeltes von 10,- €/ Stunde vorgeschlagen.
Angedacht wird auch eine Einbeziehung des Freitag Abends in die Veranstaltung. So könnten höhere Gebühren abverlangt ohne dass kaum ein höherer Aufwand für den Markt Gößweinstein anfallen würde. Eine steigende Belastung für die Anwohner wäre jedoch die Folge.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Abhaltung des Weihnachtsmarktes eine freiwillige Leistung darstellt und so in einem gewissen Widerspruch zum Erhalt der Stabilisierungshilfe steht.
Eine Entscheidung über den künftigen Umfang des Marktes wird nicht getroffen. Vielmehr soll von der Leiterin des Tourismusbüros, Frau Kellner, und dem Bauhofvorabeiter Forster unter Einbeziehung der Marktgemeinderäte Hölzel, Keller und Winkler ein Konzept erarbeitet werden, welches dann in der Junisitzung des Marktgemeinderates beschlossen wird.“

Der eingesetzte Arbeitskreis Weihnachtsmarkt hat am 06.05. und 28.05.2021 getagt. Die Protokolle der Sitzungen wurden den Marktgemeinderäten zur Sitzung überlassen.  Die Ergebnisse der Arbeitskreissitzungen können wie folgt zusammengefasst werden:

1. Der Gößweinsteiner Weihnachtsmarkt soll auch zukünftig und jährlich stattfinden.
2. Es werden nur die 14 im Eigentum des Marktes Gößweinstein sowie die eigenen Buden der Fieranten aufgestellt.
3. Die Gebühr für die Buden des Marktes inkl. Auf- und Abbau wird wie folgt festgelegt:
Bude Essen und Trinken:        270,- €
Bude Dekoartikel:        195,- €
4. Die Buden des Marktes Gößweinstein können durch Ehrenamtliche, z. B. Vereine, auf- und abgebaut werden. Diese erhalten je Bude eine Entschädigung von 80,- €.
5.  Die Standgebühr für eigene Buden der Fieranten wird wie folgt festgelegt:
Bude Essen und Trinken:        150,- €
Bude Dekoartikel:        75,- €
6. Die Anzahl der zu leisteten Bauhofstunden soll auf 250        beschränkt werden.

Unter Zugrundelegung der vorstehend ausgearbeiteten Ergebnisse wird von Ausgaben in Höhe von 5.110,- € ausgegangen. Es werden Einnahmen von 4.110,- € erwartet. Das Defizit beträgt somit 1.000,- € ohne die Kosten für den Bauhofeinsatz. Diese belaufen sich bei angenommenen 250 Arbeitsstunden und einem angenommenen Stundesatz von 40,- € auf 10.000,- €. Das Defizit wird insgesamt somit rund 11.000,- € betragen.

Beratung

Es wird angeregt, den Weihnachtsmarkt unter Beachtung des vom Arbeitskreis ausgearbeiteten Ergebnisses abzuhalten. Sollten sich notwendige Änderungen ergeben, können diese jederzeit berücksichtigt werden.
Die geplante Kostensenkung und die erwartete Einnahmeerhöhung werden begrüßt. Jetzt gilt es das Ergebnis des nächsten Marktes abzuwarten.

Beschluss

1. Der Gößweinsteiner Weihnachtsmarkt soll auch zukünftig und jährlich stattfinden.
2. Es werden nur die 14 im Eigentum des Marktes Gößweinstein sowie die eigenen Buden der Fieranten aufgestellt.
3. Die Gebühr für die Buden des Marktes inkl. Auf- und Abbau wird wie folgt festgelegt:
Bude Essen und Trinken:        270,- €
Bude Dekoartikel:        195,- €
4. Die Buden des Marktes Gößweinstein können durch Ehrenamtliche, z. B. Vereine, auf- und abgebaut werden. Diese erhalten je Bude eine Entschädigung von 80,- €.
5.  Die Standgebühr für eigene Buden der Fieranten wird wie folgt festgelegt:
Bude Essen und Trinken:        150,- €
Bude Dekoartikel:        75,- €
6. Die Anzahl der zu leisteten Bauhofstunden soll auf 250        beschränkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Gößweinsteiner Faschingsumzug; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Im Zuge der Beratungen über die Weiterführung des Weihnachtsmarktes wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 30.07.2020 gewünscht, dass auch die Kosten und vor allem auch die Einsatzstunden des Bauhofes für den alljährlichen Faschingsumzug zusammengetragen werden sollen.
Die Aufstellung, welche den Marktgemeinderäten überlassen wurde, enthält die Kosten für die Jahre 2014 bis 2020. Aus dieser ist ersichtlich, dass sowohl die Ausgaben als auch der Arbeitsaufwand für den Bauhof seit dem Jahr 2015 angestiegen sind.

Die Ausgaben stiegen von 300,- € im Jahr 2014 auf 4.500,- € im Jahr 2020.
Die Einsatzzeit des Bauhofes stieg im selben Zeitraum von 23 Stunden auf 135,5 Stunden. Bei einem angenommenen Stundesatz von 40,- € betrug der Bauhofaufwand somit 5.420,- € im Jahr 2020.

Die Gründe dafür liegen zum einen an den mittlerweile höheren sicherheitsrechtlichen Anforderungen und zum anderen an den ebenfalls steigenden Besucherzahlen.

Zur Erhöhung der Einsatzstunden des Bauhofes tragen Arbeiten wie die Absicherung der Strecke durch Absperrgitter usw., die Ausweisung von weiteren Parkplätzen, die zusätzlichen Beschilderungen, die anschließenden Aufräumarbeiten und die notwendigen Vor- und Nachbesprechungen mit den Einsatzkräften bei.

Die Ausgaben steigen auch seitdem aufgrund von berechtigten Anwohnerbeschwerden beschlossen wurde, die Strecke nach dem Faschingsumzug durch eine Kehrmaschine reinigen zu lassen. Außerdem wurde es ebenfalls unumgänglich, mobile Toiletten für Teilnehmer und Besucher aufzustellen. Später kamen noch die Leihgebühren für die Absicherungsgitter und eine teurere Veranstaltungsversicherung hinzu.

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7. Aufstellung des Bebauungsplanes "Bösenbirkig Gewerbegebiet" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1639 (Teilfläche), 1640 und 1647, Gmkg. Stadelhofen; nochmalige Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 01.10.2020 bereits folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bebauungsplan „Bösenbirkig Gewerbegebiet“ in der Fassung vom 01.10.2020 sowie die textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 01.10.2020 mit Begründung und Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 01.10.2020 werden als Satzung beschlossen.“

Der beschlossene Bebauungsplan erhielt Änderungen gegenüber der Auslegung, welche eine nochmalige Auslegung notwendig machen. Zudem wurden folgende weitere Änderungen eingearbeitet:

- Reduzierung der Bauverbotszone entlang der GVS im Westen des Gebietes von 10 auf 5 m zur verbesserten Ausnutzung der zu Verfügung stehen Flächen.
- Statt Bäume kann alternativ ein begrünter Wall mit freiwachsenden Feldgehölzen auf der GVS-Seite realisiert.
- Verkürzung der Entwässerungsmulde im nordwestlichen Bereich des Gebietes zur verbesserten Ausnutzung der zu Verfügung stehen Flächen.

Beschluss

Der Satzungsbeschluss vom 01.10.2020 wird aufgehoben.

Der Marktgemeinderat Gößweinstein billigt den vom Büro Weyrauther, Bamberg, ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan "Bösenbirkig Gewerbegebiet" in der Fassung vom 01.07.2021.
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Bösenbirkig Gewerbegebiet" in der Fassung vom 01.07.2021 mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung der Wegflächen Fl.Nr. 415/1, Gmkg. Unterailsfeld, und Fl.Nr. 2038/1, Gmkg. Gößweinstein, zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021 ö 8

Sachverhalt

Vor dem Neubau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kohlstein und Hungenberg konnten die Grundstücke Fl.Nrn. 2038, 2041/1, beide Gmkg. Gößweinstein, sowie Fl.Nr. 415, Gmkg. Unterailsfeld, direkt von der Straße aus angefahren werden. Im Zuge der Baumaßnahme wurde u.a. die Höhe der Straße verändert, sodass für die Erreichbarkeit dieser Grundstücke ein neuer Weg gebaut werden musste.
Die zusammenhängende Wegfläche bestehend aus den beiden Fl.Nrn. 2038/1, Gmkg. Gößweinstein, und 415/1, Gmkg. Unterailsfeld, soll zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet werden. Die Straßenbaulast soll vom Markt Gößweinstein übernommen werden.
Für die Fläche Fl.Nr. 2038/1, Gmkg. Gößweinstein, liegt die Zustimmung des Eigentümers vor. Es ist jedoch vorgesehen, dieses Grundstück zu erwerben.
Das Grundstück Fl.Nr. 415/1, Gmkg. Unterailsfeld, befindet sich im Eigentum des Marktes Gößweinstein.
Die Wegfläche erfüllt die Merkmale eines ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges, indem sie der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dient (Art. 53 BayStrWG).

Beschluss

Die Wegfläche mit der Fl.Nr. 2038/1, Gmkg. Gößweinstein, wird beginnend nördl. Fl.Nr. 2041/1, Gmkg. Gößweinstein, und endend an der Gemarkungsgrenze Unterailsfeld auf einer Länge von 41 m zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).
Weiterhin wird die die Wegfläche Fl.Nr. 415/1, Gmkg. Unterailsfeld, beginnend an der Gemarkungsgrenze Gößweinstein und endend an der Einmündung in die GVS Kohlstein-Hungenberg östl. Fl.Nr. 415, Gmkg. Unterailsfeld,  aus einer Länge von 45 m zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).
Träger der Straßenbaulast ist jeweils der Markt Gößweinstein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Vergabe von Mitteln der Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021 ö 9

Sachverhalt

Wie in der Sitzung am 29.04.2021 bereits mitgeteilt wurde, können im Jahr 2021 Mittel der Anton Karl Felix-Gebhardt-Stiftung in Höhe von 15.993,24 € ausgeschüttet werden können.
Der Marktgemeinderat hat in dieser Sitzung Zustimmung zu einer Pauschalausschüttung an Vereine signalisiert, da von diesen wegen der Corona-Pandemie kaum Einnahmen erzielt werden können.
Es ist daran gedacht, die Mittel an Vereine bzw. Organisationen, welche aktiv Jugendarbeit betreiben, auszuschütten.  
Es wurden deshalb diese Vereine bzw. Organisationen gebeten, die Anzahl der jugendlichen Vereinsmitglieder zum Stichtag 01.01.2021 mitzuteilen.
Insgesamt wurden 305 Jugendliche gemeldet. Je jugendlichem Vereinsmitglied ergäbe sich so somit ein Ausschüttungsbetrag von 52,43 €.
Im Einzelnen ergäbe sich folgende Ausschüttung:

Verein                                                Anzahl Jugendliche                Ausschüttungsbetrag

Liederkranz Wichsenstein        9        471,87 €        
Faschingsgesellschaft Narrenkübel        53        2.778,79 €
Musikverein Gößweinstein        12        629,16 €
FC Wichsenstein        70        3.670,10 €
SV Gößweinstein        70        3.670,10 €
BRK Bereitschaftsjugend        10        524,30 €
Katholische Jugendgruppe Gößweinstein        11        576,73 €
Ortsverein Schwarz-Gelb Kohlstein Jugend        24        1.258,32 €
FFW Behringersmühle        1        52,43 €
FFW Gößweinstein        22        1.153,46 €
FFW Kleingesee        8        419,44 €
FFW Leutzdorf        6        314,58 €        
FFW Morschreuth        3        157,28 €
FFW Wichsenstein        6        314,58 €        

Summen:        305        15.991,14 €

Beratung

Es wurden die Vereine aus dem Vereinsregister angeschrieben, welche bekanntermaßen Jugendarbeit leisten, wobei die Auswahl nicht leicht zu treffen war. Teilweise wu rden die Vereine mehrfach, zuletzt auch telefonisch, um Rückmeldung gebeten. Die Feuerwehren, welche nicht aufgeführt wurden, haben keine jugendlichen Vereinsmitglieder.
Die Jugendgruppe Morschreuth fand keine Berücksichtigung, da diese nicht offiziell organisiert ist.

Beschluss

Die Ausschüttung der Mittel der Anton Karl Felix Gebhardt-Stiftung erfolgt im Jahr 2021 auf Grund der Corona-Pandemie und deswegen fehlender Einnahmen pauschal an die Vereine und Organisationen, die aktiv Jugendarbeit betreiben. Der Betrag je jugendlichem Vereinsmitglied errechnet sich aus dem Ausschüttungsbetrag in Höhe von 15.993,24 € dividiert durch die Gesamtanzahl der gemeldeten jugendlichen Mitglieder von 305 und beträgt somit 52,43 €.
Die Ausschüttung wird wie folgt vorgenommen:

Verein                                                                        Ausschüttungsbetrag

Liederkranz Wichsenstein                471,87 €        
Faschingsgesellschaft Narrenkübel                2.778,79 €
Musikverein Gößweinstein                629,16 €
FC Wichsenstein                3.670,10 €
SV Gößweinstein                3.670,10 €
BRK Bereitschaftsjugend                524,30 €
Katholische Jugendgruppe Gößweinstein                576,73 €
Ortsverein Schwarz-Gelb Kohlstein Jugend                1.258,32 €
FFW Behringersmühle                52,43 €
FFW Gößweinstein                1.153,46 €
FFW Kleingesee                419,44 €
FFW Leutzdorf                314,58 €        
FFW Morschreuth                157,28 €
FFW Wichsenstein                314,58 €        

Summen:                15.991,14 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben für die Deckung von Defiziten bzw. Verwaltungskosten beim Betrieb der Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021 ö 10

Sachverhalt

Für die Deckung von Defiziten bzw. Verwaltungskosten beim Betrieb der Kindertageseinrichtung wurden im Haushalt 2021 bei der HHSt. 0.4640.7029 10.000,- € eingeplant.

Für eine Kindertageseinrichtung wurde bereits Verwaltungskostenersatz in Höhe von 13.254,25 € geleistet.

Eine weitere Einrichtung hat nun auf Grund einer bestehenden Defizitvereinbarung für die Zeit vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 11.861,73 € sowie für den Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2020 7.583,09 € anteiligen Defizitausgleich vom Markt Gößweinstein angefordert.

In Summe aller Forderung von 32.699,07 € wird der Haushaltsansatz um 22.699,07 € überschritten.

Hinweis: Im Haushaltsjahr 2020 wurden 18.000,- € inklusiver einmaliger Aufwendungen ausgegeben.

Beschluss

Bei der Hausstelle 0.4640.7029 werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 22.699,07 € genehmigt. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt über eine Reduzierung der Rücklagenzuführung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Aufstellung des Bebauungsplanes "Morschreuth-Stecklacker" für die Grundstücke Fl.Nrn. 359 (Teilfläche), 359/1, 360, 361, 362 und 364, alle Gmkg. Morschreuth; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021 ö 11

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung am 24.06.2021 wie folgt behandelt.

„Beratung:

Es wird bemängelt, dass ein Veranstaltungsgebäude für max. 180 Personen zulässig sein soll. Dies stelle vor allem bei einer Nutzung nach 22.00 Uhr ein Problem dar. Bebauungspläne wurden in der Vergangenheit schon mehrfach verwässert. Es wird deshalb befürchtet, dass die Anzahl von 180 Personen überschritten wird und eine höhere Belastung für die Anwohner die Folge sei. Eine Reduzierung der zulässigen Personenanzahl ist deshalb vorzunehmen. Bei einer Hochzeit oder einem ähnlichen Fest würde auch eine geringere Anzahl an zugelassenen Personen ausreichen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Anzahl der maximal zulässigen Personen auf 90 zu beschränken.
Dem wird entgegnet, dass Veranstaltungen nach 22.00 Uhr einer Einzelgenehmigung durch die Gemeinde bedürfen.

Es wird Antrag zur Geschäftsordnung über die Anzahl der maximal zulässigen Personen abzustimmen gestellt:

Beschluss:

Die Anzahl der maximal zulässigen Personen im Veranstaltungsgebäude in II. 1.1 Nr. 1 des Bebauungsplanes wird auf 180 festgelegt.

Abstimmungsergebnis: 5:10

Nach der Abstimmung erfolgt eine Sitzungspause von rund 25 Minuten.

Da eine Einschränkung bei der Personenanzahl wichtig für den Bauherren ist, ist die Änderung der Festsetzung vorab mit diesem zu besprechen. Der Antrag auf Reduzierung der maximalen Personenanzahl auf 90 wird deshalb erst nach erfolgter Absprache in der Sitzung des Marktgemeinderates am 01.07.2021 behandelt.“

Beratung:

Am 30.06.2021 fand eine Abstimmung mit dem Bauherrn statt. Dieser hat mitgeteilt, dass für einen wirtschaftlichen Betrieb der Hütte eine maximale Personenanzahl von 130 erforderlich ist. Diese setzen sich aus 120 Gästen sowie 10 Personen Personal zusammen.

Die festgesetzten Immissionswerten werden wiederholt angezweifelt. Die Anzahl von 130 Personen erscheint zu viel. Ebenso wird angezweifelt, dass das vorgelegte Konzept mit einer reduzierten Personenzahl von 90 nicht umsetzbar ist. Dem wird entgegnet, dass bereits bei Vorstellung der Planung von einer Personenzahl von 180 ausgegangen wurde.
Die Bürgerschaft muss vor etwaigen Lärmeinwirkungen geschützt werden.
Der potentielle Bauherr hat mit einer Reduzierung der Personenanzahl von 180 auf 130 Entgegenkommen gezeigt.
Das Ende aller Veranstaltungen sollte auf 22:00 Uhr beschränkt werden.
 
Beschluss:

Die Anzahl der maximal zulässigen Personen im Veranstaltungsgebäude in II. 1.1 Nr. 1 des Bebauungsplanes wird auf 90 festgelegt.

Abstimmungsergebnis: 8:8

Es erfolgt eine Sitzungspause von rund 10 Minuten.

Beschluss:

Die Anzahl der maximal zulässigen Personen im Veranstaltungsgebäude in II. 1.1 Nr. 1 des Bebauungsplanes wird auf 130 festgelegt.

Abstimmungsergebnis: 7:9

Beschluss:

Die Anzahl der maximal zulässigen Personen im Veranstaltungsgebäude wird auf 130 festgelegt. Dabei müssen die Veranstaltungen bis 22:00 Uhr beendet sein.

Abstimmungsergebnis: 9:7

Zudem wurde bei der Vorbereitung der Sitzung am 24.06.2021 übersehen, die folgenden Einwände zu behandeln:

Einwendungsführer 6, Eingang am 10.09.2020:

Beratung:

Wie das Ermessen des Landratsamtes Forchheim bei der Festlegung der Emissionsorte sowie der Festlegung der Gebietsart ausgeübt wurde, ist nicht bekannt.

Beschluss:

Auf eine Zeltplatznutzung wird zukünftig verzichtet. Die Lärmemissionen der Veranstaltungshütten wurden in einem Schallschutzgutachten detailliert untersucht. Dieses zeigt, dass die maßgeblichen Schallwerte - unter Berücksichtigung der getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplans - eingehalten werden. Aufgrund des neuen Nutzungskonzeptes wird davon ausgegangen, dass eine verträgliche Nutzungsnachbarschaft besteht. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich.
Auch bei der bisherigen, befristeten Genehmigung der Hütte aus dem Jahr 2017, war eine ganzjährige Nutzung der Veranstaltungshütte zulässig. Allein die Zahl der Großveranstaltungen war begrenzt. Solche Großveranstaltungen werden nicht durch den Bebauungsplan geregelt, sondern müssen nach wie vor nach Art. 19 LStVG angezeigt werden.
Die Einstufung der Immissionsorte als Dorfgebiet erfolgte in Abstimmung mit dem Landratsamt Forchheim und entspricht der Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Gemeinde. Unter Berücksichtigung der bestehenden Betriebe (Sägewerk, Gaststätte, Landwirtschaft) entspricht sie aus Sicht der Gemeinde auch der tatsächlichen Nutzung und wurde fachlich korrekt betrachtet.

Abstimmungsergebnis: 13:3

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Morschreuth-Steckelacker“ vom 24.06.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Marktgemeinderatssitzung 01.07.2021 ö 12

Sachverhalt

Es wird beantragt, in der nächsten Marktgemeinderatssitzung einen Sachstandsbericht zur Wasserleitungssanierung in Gößweinstein vorzutragen. Hierzu möge auch der Vorsitzende des ZV Wiesentgruppe anwesend sein.

Es wird darum gebeten, die öffentlichen Tagesordnungspunkte und den dazugehörigen Sachverhalt in der Sitzung vorzutragen, sofern sich Zuhörer im Raum befinden.

Am sog. Lehmweg zwischen Leutzdorf und Etzdorf sollte in einer Kurve der Schotter von der Fahrbahn entfernt werden. Zudem sollten Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass beim nächsten Regen erneut Schotter auf die Fahrbahn gespült wird.

Der Finsterweg sollte erneut ausgebessert werden.

Der Leo-Jobst-Weg ist zugewuchert. Das Problem sollte in Kooperation mit der Stadt Ebermannstadt angegangen werden.

Zur vakanten Position ist mitzuteilen, dass der Wunsch mit der Bitte um Vorschläge zur Nachbesetzung in einer der vergangenen Sitzung an den Marktgemeinderat herangetragen worden ist. Vorschläge wurden nicht gemacht.

Datenstand vom 05.07.2021 11:36 Uhr