Datum: 27.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 19.01.2021
2 Bereitstellung von außerplanmäßigen Ausgaben für den Zuschuss zu den Kosten der Einrichtung einer 4. Gruppe am Kindergarten St. Franziskus

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 19.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.05.2021 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bereitstellung von außerplanmäßigen Ausgaben für den Zuschuss zu den Kosten der Einrichtung einer 4. Gruppe am Kindergarten St. Franziskus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 06.08.2020 folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Antrag des St. Franziskus Kindergarten auf eine zeitlich befristete Bedarfsanerkennung für 18 weitere Kindergartenplätze ab dem 01.09.2020 für die Dauer von 2 Jahren wird stattgegeben (Provisorium).
Der Markt Gößweinstein erstattet der Katholischen Kirchenstiftung Gößweinstein die Hälfte der hierfür voraussichtlichen Umbaukosten von 26.000,- €, jedoch nicht mehr als 13.000,- €.“

Mit Schreiben vom 23.02.2021 hat das Katholische Pfarramt Gößweinstein einen Zuschuss von 12.898,19 € abgerufen. Bei Anweisung des Betrages ist aufgefallen, dass für diese Ausgabe im Haushaltsplan 2021 versehentlich kein Ansatz gebildet wurde.
Die Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 Abs. 1 GO ist deshalb notwendig.

Beschluss

Für den Zuschuss zur Einrichtung der 4. Gruppe am Kindergarten St. Franziskus werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 13.000,- € genehmigt. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt über eine Reduzierung der Rücklagenzuführung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2021 13:03 Uhr