Datum: 15.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 18.05.2021
2 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.05.2021
3 Fl.Nr. 847, Gmkg. Gößweinstein; Errichtung einer Garage mit Werkstatt
4 Fl.Nr. 184/6, Gmkg. Gößweinstein; Dachausbau (Wohnung 5)
5 Fl.Nr. 1649/4, Gmkg. Stadelhofen; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
6 Fl.Nr. 717/1, Gmkg. Unterailsfeld; Errichtung einer Lagerhalle
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 18.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2021 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2021 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Kanalsanierung in Gößweinstein im Zuge des Wasserleitungsbaus
Wie bereits vermutet und in vorangegangener Sitzung angesprochen, hat die Firma Tiefbau Richard Schulz GmbH, mit Email vom 20.05.2021 die Kanalreparaturen aus terminlichen Gründen abgelehnt.
Begründet wird die Ablehnung damit, dass sie bis Ende Juni in der Pezoldstraße die Wasserleitungsarbeiten für den Zweckverband abgewickelt haben möchte. Aufgrund der Vielzahl der Reparaturstellen und des schwer einzuschätzenden Aufwandes schlägt die Firma Schulz eine Sanierung im Herbst 2021 auf Grundlage eines Angebotes vor.

Holzkreuz am Steinernen Herrgott
In der Böschung in der Balthasar-Neumann-Straße befand sich ein großes Holzkreuz. Dieses ist zwischenzeitlich in die Jahre gekommen und befindet sich zur Reparatur und Überholung  im Bauhof. Leider ist kein Anlass bekannt, von wem und warum das Kreuz dort aufgestellt wurde. Sofern es hierüber Informationen gibt, bittet die Verwaltung um Mitteilung.

Anlegesteg für Kanuten in Behringersmühle
Der Anlegesteg neben dem ehem. BRK-Heim in Behringersmühle ist in die Jahre gekommen und wurde von den Bauhofmitarbeitern provisorisch repariert. Im nächsten Jahr sollte eine grundlegende Sanierung des Steges erfolgen, deshalb erfolgte heute die Ortsbesichtigung dazu. Weitere Informationen hierzu folgen in den nächsten Sitzungen.

Kinderspielplätze
Leider häufen sich die Beschwerden aufgrund von Verunreinigungen durch Tiere auf dem Spielplatz in Gößweinstein in der Balthasar-Neumann-Straße. Über eine Einzäunung des Spielplatzes und ggf. weiterer Spielplätze sollte deshalb nachgedacht werden. Hierzu erfolgte deshalb die heutige Ortsbegehung.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.05.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Folgende Auftragsvergaben wurden in der letzten Sitzung beschlossen:
  1. Neuasphaltierung in der Viktor-von-Scheffel-Straße im Bereich der Einmündung in die Balthasar-Neumann-Straße an die Firma Tiefbau Richard Schulz GmbH für rund 27.000,00 EUR
  2. Erneuerung der Entwässerungsrinnen (Teilbereich) in Stadelhofen an die Firma Anton Höllein GmbH für 14.220,50 EUR
  3. Neuasphaltierung im Bereich des Dorfweihers/Feuerwehrhaus in Leutzdorf an die Firma Anton Höllein GmbH für 17.156,23 EUR.

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3. Fl.Nr. 847, Gmkg. Gößweinstein; Errichtung einer Garage mit Werkstatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2021 ö 3

Sachverhalt

Die geplante Garage mit Hobbywerkstatt soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 847 errichtet werden. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Büchenstock Erweiterung“ mit 1. Änderung. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden Befreiungen beantragt:
  1. Errichtung des Gebäudes außerhalb des Baufensters
  2. Zufahrt zum Garagengebäude über öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Straßenraumeingrünung
Die notwendigen Befreiungen werden wie folgt begründet:
Zu a)        Für die benötigten Fahrzeuge (Oldtimer) werden Unterstellplätze, Lagerraum und eine Hobbywerkstatt benötigt. Ursprünglich war ein Anbau direkt an die bestehende Garage des Wohnhauses angedacht. Diese Idee wurde verworfen, da das Gesamtgebäude die Maßstäblichkeit des bestehenden Bebauungsplans gesprengt hätte. Somit kam letztendlich nur ein neues separates Gebäude in Frage. Das neue Gebäude wurde so angeordnet, dass es sich in Lage, Form und Größe gut in die umgebende Bebauung einfügt und somit die Maßstäblichkeit des Baugebietes bewahrt. Das Gebäude stellt eine Abrundung der bestehenden Bebauung dar.
Zu b)        Die Zufahrt zum Garagengebäude, welche über die öffentliche Grünfläche erfolgen muss, verkleinert diese um ca. 7 qm. Die Ersatzfläche kann östlich im Anschluss an die Einfahrt auf dem Baugrundstück angelegt werden.
Aus Sicht der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung des Gebäudes komplett außerhalb des vorgegebenen Baufensters  erfolgt. Eine solche Befreiung wurde bisher für dieses Baugebiet noch nicht erteilt. Vorstellbar ist, dass sich das Gebäude mit entsprechender Eingrünung gut in das Baugebiet einfügt und somit die Befreiungen erteilt werden können.

Beratung

Es werden folgende Punkte in der Beratung angesprochen/diskutiert:
  • Überbauung des öffentlichen Straßenbegleitgrünstreifens (Ausgleichsfläche)
  • zusätzliche Grünflächenversiegelung durch das Bauvorhaben auf dem Baugrundstück
  • Fassadengestaltung in Holz – sollte später nicht wie eine Feldscheune (verwitterte graufarbige Holzverkleidung) wirken, sondern dem Wohngebiet angepasst sein
  • Abstandsfläche zu Fl.Nr. 846
  • Mögliche Ausweitung des Baugebietes auf Fl.Nr. 846 und 847
  • Die Höhenlage des Gebäudes
  • Errichtung des Garagengebäudes außerhalb eines Baufensters
  • Die Größe und Eigenständigkeit der Garage mit Werkstatt

Beschluss

Für die Errichtung einer Garage mit Hobbywerkstatt (keine gewerbliche Nutzung) werden von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Büchenstock Erweiterung“ mit 1. Änderung die Befreiungen für:
  1. Errichtung des Gebäudes vollständig außerhalb des Baufensters
  2. Überbauung der öffentlichen Grünfläche (Straßenraumeingrünung)
nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Für die Überbauung der öffentlichen Grünfläche ist eine Ersatzfläche nachzuweisen. Das Gebäude/Grundstück ist in östliche Richtung (zur freien Landschaft) einzugrünen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird für das Bauvorhaben auf Fl.Nr. 847 nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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4. Fl.Nr. 184/6, Gmkg. Gößweinstein; Dachausbau (Wohnung 5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2021 ö 4

Sachverhalt

Im bestehenden Mehrfamilienwohnhaus mit 4 Wohneinheiten soll im Dachgeschoss eine weitere Wohnung (Wohnung Nr. 5) entstehen. Für das bestehende Mehrfamilienwohnhaus sind somit insgesamt 10 Stellplätze notwendig. Auf dem Baugrundstück und dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 184/12, was noch zu Fl.Nr. 184/6 dazu vermessen wird, bestehen insgesamt 11 Stellplätze. Die Zufahrt zum Baugrundstück ist mit einer Dienstbarkeit auf Fl.Nr. 184/12 und Fl.Nr. 264/2 nachgewiesen. Ver- und Entsorgungsleitungen sind bereits vorhanden

Beschluss

Für den Dachgeschossausbau (Wohnung Nr. 5) im Mehrfamilienwohnhaus auf Fl.Nr. 184/6 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Fl.Nr. 1649/4, Gmkg. Stadelhofen; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1649/4 der Gemarkung Stadelhofen werden vom Bebauungsplan „Bösenbirkig 1“ Befreiungen nach § 31 Abs 2 BauGB wie folgt beantragt:
  1. Überschreitung Höhenlage OK Kellerdecke über den höchsten Punkt des anstehenden, natürlichen Geländes von max. 20 cm auf 39 cm (Mehrhöhe 19 cm)
  2. Überschreitung der Geländeaufschüttung von max. 50 cm auf 75 cm (Mehrhöhe 25 cm).
Die beiden Befreiungen werden damit begründet, dass das Wohnhaus behindertengerecht und deshalb ohne Stufen errichtet werden soll. Bei Absenkung der Gebäudehöhen würde Wasser in Richtung Garage und Hauseingang laufen. Ein sicherer Zugang, insbesondere im Winter,  wäre durch die Absenkung nicht gegeben. Aufgrund der geringen Überschreitungen wird deshalb um Befreiung gebeten. Die Erschließung des Baugrundstückes ist gegeben.

Beschluss

Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bösenbirkig 1“ für die:
  1.  Überschreitung der Höhenlage OK Kellerdeck über den nächsten höchsten Punkt des anstehenden natürlichen Geländes von max. 20 cm auf 39 cm
  2.  sowie der Überschreitung der Geländeaufschüttung von max. 50 cm auf 75 cm wird nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1649/9 der Gemarkung Stadelhofen wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Fl.Nr. 717/1, Gmkg. Unterailsfeld; Errichtung einer Lagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2021 ö 6

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 717/1 am Ortsrand von Moschendorf soll eine Lagehalle mit den Maßen 10,50 m x 8,00 m und einer Firsthöhe bei Pultdach von 4,05 m errichtet werden. Der Antragsteller hat hierfür eine Bauvoranfrage eingereicht.
Der Antragsteller stellt neben der Überprüfung der Bebaubarkeit des Grundstückes auch den Antrag auf Abweichung von der Stauraumtiefe (5 m gemäß Stellplatzsatzung 2018) auf 4 m Stauraum (siehe Lageplan) und begründet den Antrag damit, dass im besagten Bereich auf der Ortsstraße keinerlei Verkehr herrscht.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass zwischen Fahrbahnkante und Baugrundstück noch ein Bankettstreifen von über 1,00 m vorhanden ist, welcher der erforderlichen Stauraumtiefe zugutekommt .

Die Erschließung des Grundstückes ist über die Ortsstraße gesichert, Wasser- und Stromanschlüsse werden derzeit noch nicht benötigt, anfallendes Oberflächenwasser soll auf dem Baugrundstück versickern, wogegen keine Einwände bestehen.

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan des Marktes als gemischte Baufläche ausgewiesen. Nach Rücksprache mit der Bauabteilung im LRA wird das Grundstück jedoch dem Außenbereich zugeordnet. Da es keinen Widerspruch zum Flächennutzungsplan gibt, könnte sich das LRA eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB vorstellen, soweit keine öffentlichen Belange beeinträchtigt sind.

Aufgrund der nahen Bebauung zur Grundstücksgrenze Fl.Nr. 717 dürfte eine Abstandsflächenerklärung notwendig werden, die den Unterlagen nicht beiliegt.

Beschluss

Der Bauvoranfrage für die Errichtung einer Lagerhalle (Grundfläche 10,50 m x 8,00 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 717/1 der Gemarkung Behringersmühle wird nach § 36 BauGB zugestimmt. Der Abweichung von der notwendigen Stauraumtiefe zur öffentlichen Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 730) auf 4 m anstelle 5 m wird im Einvernehmen mit dem LRA zugestimmt. Sofern das Oberflächenwasser auf dem Baugrundstück vollständig versickert, wird von einem Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2021 ö 7

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 17.06.2021 10:06 Uhr