Datum: 18.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:01 Uhr bis 20:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.04.2021
2 Fl.Nr. 162, Gmkg. Gößweinstein; Nutzungsänderung ehemalige Bäckerei zur Kaffeerösterei
3 Fl.Nr. 105, Gmkg. Gößweinstein; Umbau der Gastronomie mit Erweiterung von Außenfläche und Wiederherstellung des 2. Rettungsweges
4 Fl.Nr. 228, Gmkg. Gößweinstein; Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit Arztpraxis und Doppelgarage
5 Fl.Nr. 135 und 140, Gmkg. Wichsenstein; Errichtung eines Pferdestalls mit einer landwirtschaftlichen Gerätehalle, einem Heulager und einem Dixiklo. Anlegen einer Pferdekoppel, eines Paddocks, eines Paddocktrails und eines Reitplatzes
6 Baukostenstand Feuerwehrhäuser Behringersmühle, Leutzdorf und Kleingesee
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bericht des Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Für nachstehende Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen in eigener Zuständigkeit erteilt:

  1. Fl.Nr. 155/1, Gmkg. Wichsenstein
Errichtung eines Garagennebengebäudes und eines Carports
       Das Bauvorhaben wurde bereits an das Landratsamt Forchheim zu weiteren Bearbei-
tung übersandt
  1. Fl.Nr. 8 und 9, Gmkg. Gößweinstein
Gesamtinstandsetzung Kloster Gößweinstein
Die Planunterlagen wurden zwischenzeitlich an das Staatliche Bauamt zurückgegeben


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.04.2021 und vom 29.04.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Sitzung vom 20.04.2021
Für den Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus in Kleingesee wurden die Aussenputzarbeiten an die Firma Körber GmbH, Hiltpoltstein, mit einer Auftragssumme von 20.765,50 EUR vergeben.

Sitzung vom 29.04.21
Für die Teilsanierung der Abwasserbeseitigung in Gößweinstein wurden die Ing.-Leistungen an die Firma Seuss-Ingenieure, Amberg, in Höhe von rund 18.000,00 EUR vergeben.

Für die Teilsanierung der Abwasserbeseitigung in Gößweinstein wurden die Sanierungsarbeiten an die Firma Schulz-Tiefbau vergeben. Der Angebotspreis betrug rund 76.800 EUR.

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2. Fl.Nr. 162, Gmkg. Gößweinstein; Nutzungsänderung ehemalige Bäckerei zur Kaffeerösterei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 2

Sachverhalt

In das Anwesen Balthasar-Neumann-Straße 3, welches früher eine Bäckerei und zuletzt einen Verkaufsraum für Backwaren innehatte, soll nun eine Kaffeerösterei mit Verkauf und kleinem Gastraum Einzug halten.
Geplant ist im Kellergeschoss ein Kaffeelager und Vorbereitung Verpackung sowie im Erdgeschoss ein Büro/Multifunktionsraum, Röstraum, WC und Gastraum (mit Verkauf).
Auf der Außenfassade wird der Schriftzug „Kaffeerösterei“ mit einer Größe von H 0,55 m x B 4,90 aufgemalt.
Gemäß Stellplatzsatzung 2018 des Marktes Gößweinstein wären 4 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
Dies ist jedoch aufgrund der Lage mitten im Ortszentrum und der dichten Bebauung nicht möglich. Nach Durchsicht der früheren Unterlagen wurden bisher für das Anwesen keine Stellplätze gefordert. Auch war in dem Anwesen ohne größere zeitliche Unterbrechung ein Geschäft/Laden vorhanden, zuletzt eine Filiale der Bäckerei Brandes bis April 2016. Aus Sicht der Verwaltung kann somit für das Bauvorhaben Bestandsschutz angenommen werden und auf den Nachweis von Stellplätzen  verzichtet werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird für die Nutzungsänderung einer ehemaligen Bäckerei zur Kaffeerösterei mit Gastraum und Werbeschrift auf dem Grundstück Fl.Nr. 162 nach § 36 BauGB erteilt.
Auf den Nachweis von Stellplätzen wird wegen Bestandsschutz verzichtet. Einer Abweichung nach § 5 der Stellplatzsatzung 2018 wird im Einvernehmen mit der Bauaufsichtsbehörde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Fl.Nr. 105, Gmkg. Gößweinstein; Umbau der Gastronomie mit Erweiterung von Außenfläche und Wiederherstellung des 2. Rettungsweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 3

Sachverhalt

Auf der Burg Gößweinstein soll neben dem bereits beantragten „Laufsteg“ ein Umbau der Gastronomie mit Erweiterung von Außenfläche und Wiederherstellung des 2. Rettungsweges erfolgen.
Geplant sind in den Gebäuden des oberen Burghofes die ehemalige „Burgschänke“ mit Haupt- und Nebenraum sowie kleiner Küche und Toilettenanlagen für ca. 36 Gäste wieder in Betrieb zu nehmen. Dazu kommen im Bereich des oberen Burghofes noch ca. 82 Außensitzplätze.
Gegen die bauliche Maßnahme hinsichtlich Umbaus der Gastronomie mit Erweiterung von Außenfläche und Wiederherstellung des 2. Rettungsweges bestehen keine Einwände. Allerdings stellt sich für den gastronomischen Betrieb die Frage der Stellplätze, worauf in dem nachstehenden Begleitschreiben vom Bauantragsteller eingegangen wird.

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinde Gößweinstein, sehr geehrter Herr Neuner,
mit der Einreichung des zweiten Bauantrags für die Burg Gößweinstein vervollständigen wir das geplante Bauvorhaben auf der Burg Gößweinstein im GJ 2012/22 (Schreibfehler? Vermutlich 2021/22).
Im Zuge der Baumaßnahmen des Castlewalks soll nun nach über 15 Jahren die alte Konzession von 1964 für die Burgschänke wieder beantragt werden. Hiermit öffnen wir wieder ein Stück Geschichte, was früher lange Zeit zur Burg gehörte. Aufgrund der längeren Unterbrechung gestaltet sich dies allerdings als Neuantrag und wir müssen die aktuell geltenden Gesetze und Vorgaben erfüllen.

Für die Genehmigung der Schankwirtschaft mit Außengastronomie müssen entsprechende Parkplätze ausgewiesen werden. Grundsätzlich könnte ich, je nach Nutzung der Fläche, bis zu 30 Stellplätze auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang ausweisen.

Dies hätte allerdings zur Folge, dass die beengte Zufahrt für den Verkehr freigegeben wird, was aus meiner Sicht weder im Sinne der Anwohner, weder der Besucher, noch der Geschäftsleute in Gößweinstein ist.

Der Vorteil der Lage der Sehenswürdigkeit Burg Gößweinstein im Vergleich zu z.B. Pottenstein ist, dass die Besucher durch den Ort laufen müssen, um diese zu besuchen. Dies führt zu entsprechenden Mitnahmeeffekten bei den ortsansässigen Geschäften und es profitieren alle von den Besuchern im Ort. Zudem nutzen die Anwohner, sowie die Post, Spediteure etc. den Platz vor der Burg derzeit als Wendehammer, was dann auch nicht mehr möglich wäre. Von der zusätzlichen Lärmbelästigung ganz abgesehen.

Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn die Gemeinde Gößweinstein eine Alternative zu den Parkplätzen vor der Burg anbieten könnte. Über die Zusammenarbeit einer gemeinsamen Lösungsfindung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Pleiner“

Den Ausführungen im Begleitschreiben ist grundsätzlich zuzustimmen. Darüber hinaus ist zu ergänzen, dass in einem Brandfalle der Vorplatz (möglicher Parkplatz vor Burgeingang) für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge benötigt werden würde.
Aus den Bauunterlagen geht die notwendige Stellplatzanzahl nicht hervor. Die Fläche für die Gästebewirtung wird jedoch auf über 200 qm geschätzt. Der Stellplatzbedarf wäre somit bei mind. 20 Stellplätzen. Von einem Bestandsschutz kann nicht ausgegangen werden, da wie bereits der Antragsteller mitteilte, es sich hier u.a. auch um eine Erweiterung handelt.

Anzumerken ist, dass für den Bauantrag „Laufsteg (Castlewalk)“ in der Sitzung vom 17.12.2020 auf den Nachweis von Stellplätzen verzichtet wurde. Als Begründung wurde damals u.a. darauf hingewiesen, dass die Burg bereits ein Ausflugsziel ist und die Zufahrt zur Burg für den Fahrzeugverkehr (Besucher) gesperrt ist.

Beratung

Die Erweiterung der Bewirtschaftung auf der Burg Gößweinstein wird begrüßt, da bisher schon viele Gäste mit der Erwartung auf der Burg einen Biergarten vorzufinden dorthin gelaufen sind.
Die fehlenden Stellplätze werden ausführlich diskutiert. Der Laufsteg sowie die Gastronomie werden ein zusätzlicher Anziehungspunkt für Besucher auf der Burg, die sicherlich auch mit PKWs anreisen und Stellplätze benötigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Eingangs zur Burg die Schaffung von Stellplätzen theoretisch möglich wäre, jedoch gestaltet sich die Zufahrt dorthin aufgrund der sehr engen Wegeverhältnisse als fast unmöglich (kein Begegnungsverkehr möglich, viele Fußgänger auf dem Weg zur Burg unterwegs, ggf. Ampelanlage notwendig usw.). Eine Zufahrt zur Burg ist jetzt schon durch Verkehrszeichen 250 für Besucher gesperrt, was auch künftig beibehalten werden soll.
Als Kompromiss wird deshalb vorgeschlagen, dass vom Antragsteller eine Stellplatzablöse für 5 Stellplätze erfolgen soll.

Beschluss

Dem Umbau der Gastronomie mit Erweiterung von Außenfläche und Wiederherstellung des 2. Rettungsweges auf dem Grundstück Fl.Nr. 105 der Gemarkung Gößweinstein wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Auf den Nachweis von Stellplätzen auf dem Burggelände wird verzichtet, weil:
  1. die Zufahrt für den Fahrzeugverkehr (Besucher) gesperrt ist (enge Straße, unübersichtlich, ggf. Ausbau der Straße notwendig etc.)
  2. die Burg bereits ein sehr gut frequentiertes  Ausflugsziel ist
  3. die Verkehrsfläche vor dem Burgeingang für Rettungsfahrzeuge benötigt wird,
jedoch sind 5 Stellplätze beim Markt Gößweinstein abzulösen. Der Stellplatzablösevertrag ist spätestens bis zum Baubeginn abzuschließen.

Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung 2018 wird deshalb im Einvernehmen mit der Baugenehmigungsbehörde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Fl.Nr. 228, Gmkg. Gößweinstein; Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit Arztpraxis und Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 228 ist der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (4 Wohnungen) mit Arztpraxis und einer Doppelgarage sowie 17 Stellplätzen geplant. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Baugebietes, für den der Bebauungsplan „A“ Stempferhof – Büchenstock – Steinacker- gilt. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wie folgt beantragt:
  1. Drei Vollgeschosse statt zwei
Für das Bauvorhaben sind zwei barrierefreie Zugänge erforderlich. Einmal für die Praxis im EG und einmal für die nach BayBO vorgeschriebene barrierefreie Wohnung im UG. Dadurch ist die Höhenlage des Gebäudes nur wie geplant möglich. Ferner sind im Baugebiet bereits einige Gebäude vorhanden, die wie das geplante Bauvorhaben talseitig drei Geschosse aufweisen. Ein weiterer Dachgeschossausbau mit Kniestock ist nicht vorgesehen. Die Grundzüge der Bauleitplanung bleiben erhalten und die Abweichung wäre städtebaulich vertretbar. Auch nachbarliche Interessen werden nicht beeinträchtigt.

Hinweis der Verwaltung: Aufgrund der starken Hangneigung fügt sich das Gebäude gut in das Gelände ein. Erheblicher Bodenabtrag oder Auffüllungen werden somit vermieden.


b)        Baugrenzenüberschreitung durch Hauptgebäude und Doppelgarage
Das Bauvorhaben soll lt. Bebauungsplan über zwei vorgesehene Bauparzellen errichtet werden, wodurch sich die Baugrenzenüberschreitung zwangsläufig ergibt. Weiterhin wurden die Parzellen/Grundstücke anders vermessen als ursprünglich geplant. Die Grundzüge der Bauleitplanung bleiben erhalten und die Abweichung wäre städtebaulich vertretbar. Auch nachbarliche Interessen werden nicht beeinträchtigt.

Hinweis der Verwaltung: Vom Nachbarn Fl.Nr. 228/2 wurde eine Einwendung hinsichtlich der Bebauung der Doppelgarage als Grenzgarage erhoben. Mit der Bebauung als Grenzgarage zu Fl.Nr. 228/2 besteht kein Einverständnis.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass gemäß Bebauungsplan zum Nachbargrundstück die Bebauung mit einer Grenzgarage vorgesehen ist. Dem Einwand des Nachbarn kann somit nicht Folge geleistet werden.


c)        Abweichung von der angegebenen verbindlichen Firstrichtung
Da bereits auf dieser Straßenseite Häuser mit einem ebenfalls zur Straße parallel verlaufenden First vorhanden sind, passt sich das geplante Bauvorhaben insoweit an. Die Grundzüge der Bauleitplanung bleiben erhalten und die Abweichung wäre städtebaulich vertretbar. Auch nachbarliche Interessen werden nicht beeinträchtigt.


d)        Gebäude mit 4 Wohneinheiten statt 2
Durch die für die Arztpraxis erforderliche Grundfläche im EG ergeben sich im DG drei Wohneinheiten und eine weitere aufgrund des vorhandenen Geländeverlaufes im UG. Die Grundzüge der Bauleitplanung bleiben erhalten und die Abweichung wäre städtebaulich vertretbar. Auch nachbarliche Interessen werden nicht beeinträchtigt.
Anmerkung Verw.: Auf dem gegenüberliegendem Grundstück Fl.Nr. 234 wurde bereits in einer früheren Sitzung des Bau- und Umweltausschusses grundsätzlich der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in Aussicht gestellt.


e)        Dacheindeckung mit Farbe Granit oder Schiefergrau statt Naturrot
Da die Fenster in der Farbe Anthrazit ausgeführt werden sollen, passt eine entsprechende Dachziegelfarbe besser dazu. Ähnliche Farben wurden auch in der unmittelbaren Umgebung ausgeführt. Die Grundzüge der Bauleitplanung bleiben erhalten und die Abweichung wäre städtebaulich vertretbar. Auch nachbarliche Interessen werden nicht beeinträchtigt.


f)        Ausführung einer Stützmauer
Der Bedarf einer Stützmauer ergibt sich durch das abhängige Gelände. Stützmauern wurden deshalb im Baugebiet bereits mehrfach ausgeführt. Die Grundzüge der Bauleitplanung bleiben erhalten und die Abweichung wäre städtebaulich vertretbar. Auch nachbarliche Interessen werden nicht beeinträchtigt.


Den beantragten Befreiungen kann so zugestimmt werden, da sie vertretbar und auch bereits bei anderen Bauvorhaben schon erteilt wurden.

Für das Bauvorhaben sind an der süd-/südwestlichen Grundstücksgrenze 17 Stellplätze vorgesehen. Eine entsprechende Parkplatzfläche und Zufahrt ist im Bebauungsplan so nicht vorgesehen.
Für die Anlegung des Parkplatzes an der süd-/südwestlichen Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 225/1 wird ebenfalls eine Befreiung erteilt, da bereits in der Nachbarschaft ein größerer Parkplatz vorhanden ist. Für die Anlegung des Parkplatzes wird auf die Stellplatzsatzung 2018 (§ 3 Beschaffenheit, Anordnung und Gestaltung der Stellplätze) verwiesen, die es zu beachten gilt.

Gemäß Stellplatzberechnung sind für das Bauvorhaben 27 Stellplätze auf dem Baugrundstück zu schaffen. 19 Stellplätze werden gemäß Planung nachgewiesen.
Wegen den nichtnachgewiesenen, aber nach Stellplatzverordnung erforderlichen Stellplätzen wird Antrag auf Abweichung (§ 5) von der Stellplatzsatzung 2018 des Marktes Gößweinstein gestellt.

Gemäß Bebauungsplan ist der Vorgarten gärtnerisch anzulegen.

Beratung

In der Beratung wird die Geschossigkeit (3 Vollgeschosse) angesprochen, die man sich bei diesem Bauvorhaben grundsätzlich so vorstellen kann (Einzelfallentscheidung). Es sollte jedoch vermieden werden, dass mit dieser Befreiung eine allgemeine Freigabe der Geschossigkeit auf 3 Vollgeschosse erteilt wird und die Grundzüge der Planung berührt werden.

Im weiteren Verlauf wird darauf hingewiesen, dass die lt. Stellplatzberechnung notwendigen Stellplätze nicht vollständig nachgewiesen werden. Da es sich hier um einen Neubau handelt, ist die Betrachtungsweise anders als bei den beiden vorangegangen Bauanträgen. Dies wird seitens der Verwaltung grundsätzlich bejaht, jedoch ist es für den Markt Gößweinstein wichtig, einen weiteren Arztsitz zu erhalten. Als Entgegenkommen wird somit auf die vollständige Anzahl der Stellplätze verzichtet. Dem wird entgegengehalten, dass gerade in der Badangerstraße (kleine Siedlungsstraße) schon jetzt viel auf der Straße geparkt wird. Zudem ist im dortigen Bereich eine neue Kindertagesstätte geplant und der Parkplatz des Hotels Stempferhof. Mit einer starken Zunahme des Verkehrs und des Parkplatzbedarfs in der Badangerstraße ist zu rechnen, deshalb ist es notwendig ein Verkehrskonzept für diese Straße zu erarbeiten.

Beschluss

Für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Arztpraxis auf der Fl.Nr. 228 werden von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „A“ Stempferhof – Büchenstock – Steinacker die vorstehenden Befreiungen
  1. drei Vollgeschosse statt zwei
(Der Befreiung für ein drittes Vollgeschoss wird für dieses Bauvorhaben aufgrund der Topographischen Lage (Hanglage) zugestimmt.)
  1. Baugrenzenüberschreitung durch Hauptgebäude und Doppelgarage
  2. Abweichung von der angegebenen verbindlichen Firstrichtung
  3. Gebäude mit 4 Wohneinheiten statt 2
  4. Dacheindeckung mit Farbe Granit oder Schiefergrau statt Naturrot

und die Errichtung des Parkplatzes außerhalb vorgesehener Bauflächen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.
Für die fehlenden Stellplätze (8 Stck.) wird im Einvernehmen mit der Baugenehmigungsbehörde nach § 5 einer Abweichung von der Stellplatzsatzung 2018 zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Fl.Nr. 135 und 140, Gmkg. Wichsenstein; Errichtung eines Pferdestalls mit einer landwirtschaftlichen Gerätehalle, einem Heulager und einem Dixiklo. Anlegen einer Pferdekoppel, eines Paddocks, eines Paddocktrails und eines Reitplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben auf den Fl.Nrn. 135 und 140 der Gemarkung Wichsenstein war bereits in der Sitzung vom 30.04.2019 Gegenstand der Beschlussfassung im Bau- und Umweltausschuss. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals nicht erteilt, da zahlreiche Fragen zur Pferdehaltung offen waren und eine Privilegierung nicht gegeben war.
Zwischenzeitlich wurde vom Antragsteller eine erhebliche Umplanung (Erweiterung) für die Pferdehaltung mit Reitbetrieb vorgenommen. Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bamberg wurde zwischenzeitlich auch bestätigt, dass es sich beim Antragsteller um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 201 BauGB handelt.
Nachstehende Fragen blieben in der Sitzung vom 30.04.2019 offen, die nun beantwortet werden können:
  1. Wieviel Pferde sollen gehalten werden?
Offenstall bis zu 12 Pferde
  1. Handelt es sich um eigene Pferde, Gastpferde oder teils teils?
Derzeit 2 eigene und 2 Gastpferde
  1. Handelt es sich um eine Hobbypferdehaltung, gewerbliche Pferdehaltung oder um eine Pferdehaltung im Rahmen der Landwirtschaft?
Seitens des AELF wurde mitgeteilt, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt
  1. Wie erfolgt die Frischwasser- und Abwasserentsorgung?
Die Frischwasserversorgung erfolgt über eine vorhandene Zisterne, die noch erweitert werden soll.
Die Erschließung mit Abwasser ist nicht vorgesehen. Für die Verrichtung von Notdurft ist ein DixiKlo vorgesehen, was als einfache Lösung dient.
  1. Wie erfolgt die Zufahrt in den Wintermonaten und auch für Gäste?
Die Zufahrt erfolgt über den bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg, welcher im Rahmen der Flurbereinigung ausgebaut wird. Die Sicherstellung des Winterdienstes (Schneeräumung) ist Sache der Antragsteller. Dies wurde in einer Vereinbarung über den Wegeunterhalt für den Zufahrtsweg am 03.05.2021 notariell beurkundet.
  1. Mistlege ist aus den Planunterlagen nicht ersichtlich
Auf dem Grundstück ist eine überdachte Mistlege mit ca. 66 qm im Bereich des Pferdestalles geplant

Auf Nachstehendes wurde in der damaligen Behandlung noch hingewiesen:
  1. Der Betrieb befindet sich sehr weit im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet.
Dies ist nach wie vor der Fall. Die Untere Naturschutzbehörde hat sich das Baugrundstück zwischenzeitlich angesehen und eine entsprechende Kompensationsfläche festgelegt.
  1. Ggf. mögliche Störung des Wildes und Beeinträchtigung der Jagdausübung
Dies kann der Fall sein und ist im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen/werten.
  1. Es fehlen alle Nachbarunterschriften
Die Nachbarunterschriften sind auf den Planunterlagen nicht mehr erforderlich.

Für die Zufahrt (über öffentlichen Feld- und Waldweg, derzeit Fl.Nr. 139) zum Betriebsgrundstück wurde mit dem Antragsteller eine „Übernahme von Wegeunterhaltungsverpflichtungen, Bestellung einer Reallast und einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit“ vereinbart und am 03.05.2021 notariell beurkundet.
Darin sind insbesondere die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten für den künftigen neuen Weg, der im Rahmen der Flurbereinigung errichtet wird, beschrieben.

Beratung

Im Zuge der Flurbereinigung werden bestehende Flurwege neu ausgebaut. Dies betrifft u.a. auch den Weg zum geplanten Bauvorhaben. Es wird befürchtet, dass die neuen Flurwege als Reitwege genutzt  und dadurch beschädigt werden. Eine Sperrung der neuen Flurwege für Reiter (Reitsport) wird für notwendig erachtet.
Da das Bauvorhaben sehr weit im Außenbereich liegt, werden auch hinsichtlich des Brandschutzes Bedenken vorgebracht.
Angesprochen wird auch, dass auf dem Grundstück ein Wohnwagen abgestellt wurde. Es ist zu befürchten, dass mit einem längeren Aufenthalt (Übernachtung) auf dem Betriebsgrundstück zu rechnen ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird für die Errichtung eines Pferdestalls mit einer landwirtschaftlichen Gerätehalle, einem Heulager und einem Dixiklo sowie dem Anlegen einer Pferdekoppel, eines Paddocks, eines Paddocktrails und eines Reitplatzes auf den Fl.Nrn. 135 und 140 der Gemarkung Wichsenstein nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

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6. Baukostenstand Feuerwehrhäuser Behringersmühle, Leutzdorf und Kleingesee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 6

Sachverhalt

Für die FFW‘en Behringersmühle, Leutzdorf und Kleingesee wurde seit 2017 jeweils 1 neuer Stellplatz benötigt. Für alle drei Maßnahmen wurden Zuschußanträge in Höhe von jeweils 57.750 EUR bei der Regierung von Oberfranken gestellt.

Die Baumaßnahmen in Behringersmühle und Leutzdorf sind abgeschlossen, die Maßnahme in Kleingesee wird in 2021 fertiggestellt.
Alle drei Baumaßnahmen wurden mit erheblichen Eigenleistungen der jeweiligen FFW‘en durchgeführt.

FFW Kleingesee, Baukostenübersicht




FFW Leutzdorf, Baukostenübersicht












FFW Behringersmühle, Baukostenübersicht

Beratung

Der Ausschuss begrüßte die Besichtigung der drei Bauprojekte, da nach der Vor-Ort-Besichtigung ein besseres Verständnis für die Kostensituation und die Nachträge vorliegt.

Seitens aller Ausschussmitglieder wurde das hohe ehrenamtliche Engagement bei Bau der drei Feuerwehrhäuser hervorgehoben. Allen Helfern und verantwortlichen in den jeweiligen Feuerwehren gebührt ein herzliches DANKENSCHÖN für die vielen ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 7

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 27.05.2021 09:23 Uhr