Datum: 27.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kulturwerkstatt Fränkische Schweiz
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mobilfunkausbau im Markt Gößweinstein; Information durch die Netzbetreiber

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Mobilfunkausbau im Markt Gößweinstein; Information durch die Netzbetreiber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Marktgemeinderatssitzung 27.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 25.02.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Marktgemeinderat wird die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone sowie einen Vertreter des bayerischen Mobilfunkzentrums zu einer Marktgemeinderatssitzung einladen, damit die Marktgemeinderäte ihre Fragen stellen können.“

In der Sitzung sollen Vertreter der 3 genannten Netzbetreiber auf Grund der Corona-Pandemie nur per Videokonferenz zugeschaltet werden. Die Zuschaltung eines Vertreters des bayerischen Mobilfunkzentrums ist nicht sinnvoll, da von dort nur etwaige Fördermaßnahmen abgewickelt werden. Da nach dem geplanten Ausbau im Markt Gößweinstein keine sog. „weißen Flecken“ ohne Versorgung mehr vorhanden sein werden, ist das bayerische Breitbandzentrum nicht mehr involviert.  
Die Marktgemeinderäte wurden gebeten, bereits bekannte Fragen im Vorfeld an das Rathaus zu übermitteln, sodass diese zur Sitzungsvorbereitung gebündelt an die Netzbetreiber weitergeleitet werden können. Die nachfolgend aufgeführten Fragen wurden an die Netzbetreiber übermittelt und sollen in der Sitzung beantwortet werden. In der Sitzung können weitere Fragen gestellt werden.

Allgemeines

  1. Welche Grenzwerte, Rahmenbedingungen und Verfahren sind bei der Errichtung und beim Betrieb von Mobilfunk-Sendeanlagen einzuhalten?
Warum gibt es in anderen Ländern niedrigere Grenzwerte als in Deutschland?
  1. Wie wird die Einhaltung der Grenzwerte bei Mobilfunksendeanlagen sichergestellt?
  2. Sind die möglichen gesundheitlichen Risiken bereits spezifisch für die unterschiedlichen Mobilfunk-Sendeanlagen wissenschaftlich untersucht worden, was haben diese Untersuchungen ergeben und welche weitere Forschung ist erforderlich?
  3. Kann Mobilfunk möglicherweise Krebs auslösen?
Sind Mobilfunk-Sendeanlagen gefährlich für die Gesundheit?
Gibt es Studien, die eine Unbedenklichkeit der Strahlen für die Gesundheit des Menschen belegen - wie die Auswirkung auf die Psyche der Anwohner sind? Oder umgekehrt? Wie werden diese Bedenken in der Entscheidung mit einfließen?
Wie werden elektrosensible Menschen von den Sendefrequenzen beeinträchtigt?
  1. Welche Empfehlungen können Mobilfunknutzern gegeben werden, um die persönliche Exposition (Ausgesetztsein von Lebewesen gegenüber schädigenden Umwelteinflüssen wie z.B. Strahlung) bei der Nutzung zu minimieren?
  2. Welche Wirkung haben elektromagnetische Wellen auf Lebewesen, in Abhängigkeit von Frequenz und Feldstärke?
    • Diese Wirkung wird z.B. beim Mikrowellenherd für das Zubereiten und Erwärmen von Speisen genutzt. Hier wären die Unterschiede zum Mobilfunk interessant.
  3. Die Spezifische Absorption Rate (SAR) ist eine Messgröße für diese Wirkung. Wie ist diese Messgröße definiert?
    • Von besonderem Interesse ist der Zusammenhang von Sendeleistung und dem SAR-Wert.
  1. Wie breiten sich die Funkwellen, von der Antenne am Funkmast ausgehend, aus? Wie ist die Reichweite?
    • Verlauf der Feldstärke über die Distanz. Bitte die Unterschiede bei den verwendeten Antennentypen erläutern.
  1. Mit welchen Frequenzen und mit welcher Leistung wird zur Datenübertragung und Steuerung jeweils gesendet?
    • Bitte auch das Endgerät (z.B. Telefon) betrachten ggf. auch auf die Ursache von Leistungsschwankungen eingehen.
  1. Strahlungsarm vs. Verbindungsqualität
    • Verfügbarkeit ist auch ein Qualitätsmerkmal!
  1. Was genau ist mit „Versorgungssicherheit“ gemeint?
    • z.B.: Bit/s über die Zeit versus Pegel (V/m). Max. Endgeräte pro Zelle. Verfügbarkeit. Bestimmte oder alle Anwendungen.
  1. Welche Anforderungen stellt die Digitalisierung und Industrie 4.0 an die Mobilfunkinfrastruktur?
    • z.B. Echtzeittauglichkeit (konstante Latenz)
  1. Was sind die Kriterien, nach welchen ein Standort für einen Funkmast entschieden wird?
    • Bitte auf beide Kriterien eingehen; den physikalischen und regulatorischen.
  1. Gibt es, jenseits des lokalen Baurechts, eine Instanz die das Aufstellen von Funkmasten koordiniert?
    • Gemeint ist: Wird zentral darauf geachtet, dass es keinen „Wildwuchs“ an Funkmasten gibt.
  1. Sind wir mit den derzeit angedachten, Standorten ausreichend gut für die Zukunft gerüstet?
    • Die Digitalisierung im ländlichen Raum beginnt gerade.
Wie wahrscheinlich werden noch weitere Standorte benötigt? Die Entwicklung neuer Technologien steht nicht still. Mit welchem Standard werden die Funkmasten ausgestattet und die „Lebensdauer“ eingestuft (Vorbereitung auf 5G)? Wann wird die Technologie überholt sein und Masten keine Rolle mehr spielen? Wer ist dann für den Rückbau verantwortlich?
  1. Gibt es spezielle Antennen, mit denen sich eventuell Masten erübrigen?
  2. Wie wichtig ist die Abdeckung aller weißen Flecken für den Mobilfunkauftrag (Waldabschnitte)?
  3. Warum gibt es vier Mobilfunknetzbetreiber und nicht ein Funknetz für alle?
Wie sieht es mit dem Thema "lokales Roaming" generell aus, da dies laut A.2.2 der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung im Rahmen der TKG-Novelle in Q4/2020 behandelt werden soll? Wäre lokales Roaming nicht generell eine absolut sinnvolle Initiative, da dies die Anzahl an Mobilfunkmasten klein halten würde und somit auch für die Netzbetreiber eventuell wirtschaftliche Vorteile hätte? Wenn man im Ausland unterwegs ist funktioniert Roaming zwischen verschiedenen Netzen ja auch. Wieso kann dies in Deutschland für Deutsche dann nur in Randsituationen funktionieren?
Inwiefern stimmen sich die unterschiedlichen Mobilfunkbetreiber bei ihren Ausbauplänen gegenseitig ab?
Welche Regeln sind für die Benutzung von Mobilfunkmasten vorgesehen?
    • Bitte auch darauf eingehen, ob sich Wettbewerber einen Funkmast teilen können/wollen/müssen.
  1. Oft werden optische Einschnitte im Landschaftsbild bzw. Ortsbild nicht als Grund einer Verlegung des Standortes als Argument gelten gelassen. Ebenso die Auswirkung auf die Psyche des Anwohners (aus den Augen aus dem Sinn). Aber werden denn nicht hauptsächlich psychologische Effekte in der Werbung der Mobilfunkanbieter für die Kaufanimation herangezogen? Warum einmal Pfui und einmal Hui?
  2. In welchen Zeiträumen werden die bereits vorhandenen Netzwerke geprüft um z. B. nicht mehr nötige Standorte zu verwerfen oder bereits vorhandene Masten mit zu nutzen? Werden Synergien aktiv genutzt? Wird die Planung auch gemeindeübergreifend durchgeführt, da die Diskussion sonst immer auf kommunaler Ebene stattfindet?
  3. Werden Immissionsgutachten seitens des Betreibers bei dem Funkturmplanung mit herangezogen? Wenn nein, warum nicht? Oftmals können hier vorab schon Bedenken der Anwohner gemindert werden. Aspekte wären hier: Auswirkung auf Gesundheit, Landschaftsbild, Nutzenauslastung, Immobilien(ent-)wertung, Tourismus, Naturschutz, usw.
  4. Wie wird darauf geachtet, dass bei der Errichtung neuer Sendeanlagen Sicherheitsabstände zu Wohnungen eingehalten werden, und wo werden die Sicherheitsabstände definiert?
  5. Wäre auch ein Entgegenkommen seitens des Mobilfunkbetreibers bzgl. des Standortes denkbar, um den Bedenken der Bürger Sorge zu tragen, auch wenn dies netztechnisch keine perfekte Lösung ist.
  6. Warum darf über geplante Mobilfunkmaststandorte nicht vorab in der Öffentlichkeit diskutiert werden? Aus unserer Sicht würde dies für Transparenz sorgen und die Bevölkerung von Anfang an „mit ins Boot holen“. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum erst nach einem Gremienbeschluss mit der Bevölkerung diskutiert werden darf.
  7. Gibt es eine Geräuschbelästigung in Form von Summen oder Brummen durch die Anlagen? Wenn ja, wie weit reicht das?
  8. Kann es zu spürbaren Vibrationen durch die Anlage kommen? Wenn ja, wie weit reicht das?
  9. Stimmt es, dass sich Mitarbeiter nur für ca. 30 Minuten (z. B. Reparatur) an solchen Anlagen aufhalten dürfen? Wenn ja, warum?
  10. Wie entwickelt sich der Energieverbrauch beim Ausbau des Mobilfunknetzes?
  11. Wo kann man sich über den Stand des Mobilfunkausbaus informieren?

Funkmast Gößweinstein –> Telekom

  1. Der ursprüngliche Suchkreis für den Standort befand sich an anderer Stelle. Weshalb hat man den Suchkreis verlassen und wieso kam man dann auf das Grundstück mit der Flur-Nr. 1021?
  2. Sollte der Maststandort „Burg“ komplett wegfallen. Ist dann im Westen von Gößweinstein ein weiterer Mobilfunkmast notwendig? Oder an anderer Stelle um den Ort herum?
  3. Warum wurde das Gebiet um den „Breitenberg“ nie als Möglichkeit für einen Mobilfunkstandort in Betracht gezogen?
  4. Welchen Zweck erfüllt der Mast am Höhenschwimmbad bzw. jetzt auf der Flur-Nr. 1014?
  5. Wie hoch wird die geplante Anlage?
  6. Wann wurde der Bauantrag für den ehemals geplanten Standort auf dem Grundstück Flur-Nr. 1021 beim Markt Gößweinstein eingereicht?

Funkmasten Behringersmühle –> Telekom, Vodafone

  1. Im Bereich um Behringersmühle sind aktuell vier Standorte geplant (am Schweigelberg, Richtung Kohlstein, Ertüchtigung des Mastes des Freistaates Bayern (Richtung Tüchersfeld) und am Höhenschwimmbad). Weshalb reicht es nicht aus die Sendeantennen auf einem Masten zu konzentrieren?
  2. Welche Gebiete sollen durch die vier geplanten Masten abgedeckt werden?
  3. Wann wird mit dem Betrieb des Mastes am Schweigelberg begonnen?

Funkmast Kleingesee –> Telefónica

  1. Warum wurde dieser Standort ausgewählt? Vorherig geplante und von Bürgern erfolgreich abgelehnte Standorte in Bärnfels und Geschwand (siehe Umfrage auf Gemeindeebene in Obertrubach im Jahr 2018) scheinen geeigneter gewesen zu sein als der jetzige.
  2. Lt. Aussage des Anbieters können mit der Verlagerung auf die Alternativstandorte genau diese beiden Ortschaften nicht mit abdeckt werden. Warum sollten wir den Beiden dann mit dem geplanten Standort die Mobilfunkabdeckung „aufdrücken“? Warum sollen besorgte Bürger aus Kleingesee und Leimersberg (siehe Umfrage aus dem Jahr 2020/2021) diesen Standort dann akzeptieren? Ist schwer vermittelbar. Eine Verlegung weiter in den Staatswald wird eher toleriert. Warum nicht auch vom Anbieter?
  3. Welchen Nutzen bringt dieser Standort der Kleingeseer Bevölkerung?
  4. Besucht man die Internetseiten aller Anbieter und überprüft deren Netzabdeckung in Kleingesee und Leimersberg und legt die Karten übereinander – dann finden sich darunter so gut wie keine weißen Flecken. Warum dann ein neuer Turm? Warum nutzt man nicht untereinander die vorhandenen Ressourcen?
  5. Nach welchen Kriterien kann ein Alternativstandort ermittelt werden? Reichweite, Topographie, Zufahrtsweg usw. Bitte hier genaue Eckpunkte. Oder gibt es von Ihrer Seite andere Alternativvorschläge?
  6. Wie hoch wird der Turm? Welche Bauweise? Wie groß ist der „Kopf“? Wie viele Sendeeinheiten werden befestigt?
  7. Wir sind eine touristisch geprägte Region. Kann ein Funkturm „verkleidet“ werden wie z.B. die Himmelsleiter in Pottenstein? Und wie kann sich der Anbieter dabei einbringen?
  8. Welche Bereiche sollen mit dem neuen Mast abgedeckt werden? Wann bzw. wie wurde der Markt Gößweinstein darüber informiert?
  9. Wann wird mit der Inbetriebnahme des Masten gerechnet?

Funkmast Wichsenstein -> Vodafone

  1. Wann und wie wurde der Markt Gößweinstein bei der Standortsuche für den ehem. geplanten Masten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 181 der Gemarkung Wichsenstein eingebunden?
  2. Wurde die Ziffer 1.2.2 des Mobilfunkpaktes Bayern II (2002) eingehalten? Wie lautete die Stellungnahme der Kommune zum Vorhaben auf dem Grundstück Fl.-Nr. 181?
  3. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Alternativgrundstücks auf der Flur-Nr. 136?
  4. Wann soll die Inbetriebnahme stattfinden?

Beratung

Der Erste Bürgermeister erklärt, dass mit der heutigen Sitzung der Dialogprozess für die Errichtung der bekannten Funkanlagen beendet sein wird.

Per Videokonferenz zugeschaltet sind Frau Jennifer Pohl von der Deutschen Telekom, Herr Thomas Lichtenberger von Telefónica sowie Herr Christian Schilling von Vodafone. Die nachstehenden Informationen wurden im Wechsel von diesen Vertretern der Netzbetreiber gegeben.
Diese Informationen sind auch Antworten auf die von den Marktgemeinderäten während der Sitzung gestellten Fragen.

Es wird anhand einer Präsentation, die den Marktgemeinderäten im Nachgang zur Sitzung überlassen wird, ein kurzer Überblick über die Rahmenbedingungen für den Netzausbau gegeben. Dabei geht es vor allem darum, dass das rasant ansteigende benötigte Datenvolumen bereitgestellt werden kann. Die Telefonie spielt nur eine untergeordnete Rolle. Bedingung bei der Vergabe der Lizenzen für den Betrieb von Mobilfunk durch die Bundesnetzagentur ist u.a. der schnelle Netzausbau durch die Betreiber. Es wird versucht, dieser Vorgabe mit den jetzigen Vorhaben gerecht zu werden. Nachprüfungen der Bundesnetzagentur erfolgen mit dem Ziel, eine möglichst hohe Abdeckung zu erreichen.
Zu den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben wird auf Informationsquellen im Internet verwiesen. Nationale und internationale Regelungen werden angesprochen. Eine Aufstellung dieser Quellen wird den Marktgemeinderäten zur Selbstrecherche überlassen. Die nationalen und die international strengeren Grenzwerte würden nicht annähernd erreicht. Dies ergeben regelmäßige Messbefliegungen des Landesamtes für Umweltschutz.
Auf Fernsehsendungen wie z. B. Terra X und Quarks & Co., welche das Thema „Mobilfunk“ sehr verständlich erklären und darstellen, wird verwiesen. Die entsprechenden Sendungen sind in der jeweiligen Mediathek abrufbar.
Die Sendeleistung der jeweiligen Anlagen variiert je nach Menge der angeforderten Daten. Die Standortbescheinigungen  sind auf die jeweilige Maximalleistung ausgelegt, welche, wenn überhaupt, nur äußerst selten erreicht wird (Silvester). Die Strahlenbelastung verringert sich, je mehr Sendeanlagen errichtet sind. Die einzelnen Anlagen sowie auch die Empfänger (Handys usw.) benötigen dann eine geringere Funkleistung.
Die Standorte des jeweilig anderen Anbieters werden seit Jahren schon aus rein wirtschaftlichen Gründen mitgenutzt. Aus kartellrechtlicher Sicht ist eine Abstimmung der Netzbetreiber bei der Errichtung eines Funkmastes jedoch nicht möglich.
Mit den jetzt geplanten Ausbauten wird eine Qualitätsverbesserung für den ganzen Markt Gößweinstein erreicht. Dies ist auch notwendig, da das Gemeindegebiet von einer Bundesstraße sowie mehreren Staats- und Kreisstraßen durchquert wird. Auch handelt es sich beim Marktgemeindegebiet eher um eine schwierige Topographie.
Eine größere Verschiebung der im jeweiligen Suchkreis festgelegten Mobilfunkstandorte würde einen Kompromiss bedeuten, welche u. Umständen den Bau einer weiteren Anlage notwendig machen würde. Eine Mitnutzung durch die jeweils anderen Netzbetreiber wird dadurch eher unwahrscheinlicher. Für die nächsten drei bis vier Jahre ist derzeit kein weiterer Netzausbau auf dem Gebiet des Marktes Gößweinstein vorgesehen. Für die weitere Zukunft können keine Aussagen getroffen werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bis zur Inbetriebnahme einer Anlage rund ein Jahr ab Erhalt der Baugenehmigung vergeht.

Einen jeweils aktuellen Überblick über die Standorte bzw. die Versorgung mit den verschiedenen Diensten kann regelmäßig aktualisiert auf folgender Seite angezeigt werden:

https://www.o2online.de/service/netzabdeckung/?q=I0YSzK&o=0 (Telefónica)

https://www.vodafone.de/hilfe/netzabdeckung

https://telekom.tarife-angebote.de/verfuegbarkeit/netzabdeckung-mobilfunk

Datenstand vom 28.04.2021 13:37 Uhr