Datum: 29.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der Grundkonzeption des Betriebes eines Waldkindergartens durch Frau Barbara Kraus
2 Bürgeranfragen
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 25.03.2021
4 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 27.04.2021
5 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.03.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
6 Vollzug der Gemeindeordnung; Vorlage der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 2 GO
7 Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019 - Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
8 Bestellung von Notkommandanten für die FFW Gößweinstein und die FFW Stadelhofen
9 Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben für den Unterhalt von Entwässerungsanlagen
10 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 29.04.2021.pdf

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1. Vorstellung der Grundkonzeption des Betriebes eines Waldkindergartens durch Frau Barbara Kraus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 29.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Im Markt Gößweinstein besteht dauerhaft ein Mehrbedarf an 18 Kindergartenplätzen (siehe hierzu MGR-Beschluss vom 06.08.2020). Bei Einrichtung eines Waldkindergartens werden sich Einsparungen erhofft. Eine solche Einrichtung wäre wünschenswert und attraktiv für Gößweinstein (siehe Beratung in der MGR-Sitzung am 30.07.2020).
Aus diesem Grund möchte Frau Barbara Kraus aus Ühleinshof in der Sitzung die Grundkonzeption eines Waldkindergartens vorstellen und möglicherweise einen solchen in Ühleinshof betreiben.

Beratung

Frau Kraus erklärt anhand einer Präsentation, welche den Marktgemeinderäten im Nachgang in aus datenschutzrechtlichen Gründen abgeänderter Form überlassen wird, die Funktionsweise eines Waldkindergartens.
Frau Kraus möchte in der Marktgemeinde Gößweinstein einen Waldkindergarten eröffnen, da ein solches Angebot gefragt wäre. Der nächstgelegene Waldkindergarten befindet sich in einer Entfernung von 15 Kilometern in Streitberg oder Gräfenberg. Bei einem Angebot im Markt Gößweinstein könnten ortsnahe Freundschaften der Kinder gepflegt bzw. begründet werden.
Die Trägerschaft für diese Einrichtung ist noch nicht geklärt. Vorstellbar ist die Gründung einer vierten Gruppe der Streitberger Einrichtung bzw. die Gründung einer zweiten Gruppe der Gräfenberger Einrichtung in Gößweinstein. Eine Trägerschaft durch den Markt bzw. die Einbindung an eine bestehende Einrichtung im Markt wäre ebenfalls möglich. Die Betreuung ist auf Grund der Anforderungen erst für Kinder ab drei Jahren möglich.
Eine Öffnungszeitenbeschränkung auf den Vormittag wird kritisch gesehen. Dies wäre bei einem Neustart jedoch nicht anders zu handhaben. Sollte sich der Kindergarten etablieren und wäre der Bedarf vorhanden, ist eine Öffnungszeit bis 15:00 Uhr möglich.
Das Konzept wird seitens des Marktgemeinderates sehr begrüßt. Die Befürchtung, dass Kinder, welche bereits vor Vollendung des dritten Lebensjahres eine Krippe einer anderen Einrichtung besuchen, dann nicht in den Waldkindergarten wechseln würden, besteht laut Frau Kraus nicht. Die Praxis habe dies nicht bestätigt.
Die Bringzeit am zentralen Treffpunkt beträgt 15 Minuten. Dann würde gemeinsam in den Wald gelaufen.
Als Örtlichkeit wurde ein Grundstück der Eltern von Frau Kraus an der Straße zwischen Wichsenstein und Ühleinshof zur Verfügung stehen. Alternativ würde Frau Kraus auch ein anderes, möglicherweise zentraler gelegenes Grundstück in der Marktgemeinde nutzen. Als Aufenthaltsort bei extrem schlechter Witterung würde ein Bauwagen ausreichen. Die Investitionskosten sind somit äußerst gering.
Für einen Start der Einrichtung ist eine Kinderzahl von 12 – 15 notwendig. Wünschenswert wäre eine Anzahl von rund 20 Kindern .
Derzeit besuchen zwei Kinder aus dem Marktgemeindegebiet die entsprechende Einrichtung in Streitberg und eins die Einrichtung in Gräfenberg.
Nach einer gestarteten Umfrage haben bereits sieben Eltern, eine Erzieherin sowie ein Erzieher Interesse bekundet.
Im Amtsblatt des Marktes Gößweinstein soll diese Umfrage nun auch abgedruckt werden. Eine mögliche Bedarfsfeststellung könnte nach Vorliegen der Ergebnisse erfolgen. Die Festlegung einer Zeitachse für das weitere Vorgehen folgt.

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 29.04.2021 ö 2

Beratung

Bürgeranfragen liegen nicht vor.  

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 25.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 29.04.2021 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 27.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 29.04.2021 ö 4

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.03.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 29.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Testpflicht vor Sitzungen kommunaler Gremien

Ab der nächsten Sitzung, vermutlich der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.05.2021, gilt für die Teilnehmer und Besucher von Sitzungen kommunaler Gremien des Marktes Gößweinstein die Pflicht zur Vorlage eines aktuellen negativen Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Hierzu zählen ein höchstens vor 48 Stunden vorgenommener PCR-Test, ein höchstens vor 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest und ein Selbsttest unter Aufsicht. Dies gilt nicht für bereits vollständig geimpfte Personen. Weitere Infos zur Durchführung erfolgen sobald diese vorliegen.    

Einrichtung eines Corona-Schnelltestzentrums in Gößweinstein

Derzeit laufen Vorbereitungen, um auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses bzw. des Bauhofes ein Corona-Schnelltestzentrum einzurichten. Die Örtlichkeit wird am kommenden Mittwoch wegen der Eignung durch das Landratsamt Forchheim begutachtet. 10 Personen sind für eine entsprechende Schulung gemeldet.

Organisation des Weihnachtsmarktes 2021

Der Arbeitskreis „Weihnachtsmarkt“ tagt am 06.05.2021.

Straßenbeleuchtung Etzdorf-Türkelstein

Vom Bayernwerk wurde hierzu Folgendes mitgeteilt:

Die neu  errichteten Brennstellen zwischen Türkelstein und Etzdorf entsprechen dem Stand der Technik. Hier wurden LED-Leuchten mit je 51 W und ca. 6.500 lm auf neue 8 m Stahlmaste montiert. Sofern hier zwischen Planung und Bauausführung keine allzu großen Abweichungen bei den Maststandorten gekommen ist, wird eine geforderte Beleuchtungsklasse P4 erreicht.

Um eine konkrete Aussage treffen zu können, sollten die Brennstellen, zwischen denen es zu Dunkelzonen kommt, genau benannt werden.  

Straßenbankette am Finsterweg

Eine Beseitigung der Schlaglöcher am Finsterweg erfolgt derzeit nicht, da dem erforderlichen Aufwand kein langfristiger Nutzen gegenübersteht.

Finanzierung des Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz

In der Sitzung der Zweckverbandsversammlung wurde beschlossen, eine einmalige coronabedingte Anschubfinanzierung zu leisten. So wird im Jahr 2021 zur Deckung von coronabedingten Verlusten eine einmalige Sonderumlage erhoben. Die Umlage wird unverzinslich zurückgezahlt, sobald es die Betriebseinnahmen zulassen.
Die Umlage beträgt für den Markt Gößweinstein rund 10.000,- €.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.03.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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6. Vollzug der Gemeindeordnung; Vorlage der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 29.04.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen (Art. 102 Abs. 2 GO).

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 nach § 79 KommHV stellt sich wie folgt dar:








 
VerwaltungsHH
 
VermögenHH
 
GesamtHH
EINNAHMEN
 
 

 
 
 
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
7.797.145,53
1)
8.680.086,64
2)
16.477.232,17
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00
 
0,00
 
0,00
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00
 
0,00
 
0,00
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
104,33

0,00
 -
104,33
1.5 Summe bereinigte Solleinahmen
=
7.797.041,20
 
8.680.086,64
 
16.477.127,84
 
 
 
 
 
 
 
AUSGABEN
 
 
 
 
 
 
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
7.797.041,20

8.680.086,64
3)
16.477.127,84
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00
 
0,00
 
0,00
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00
 
0,00
 
0,00
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
0,00
 
0,00
-
0,00
1.10 Summe bereinigte Sollausgaben
=
7.797.041,20

8.680.086,64
 
16.477.127,84
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. 1.10)



0,00
 
0,00







Darin enthalten:






1) Zuführung vom VermögensHH:





0,00
2) Zuführung vom VerwaltungsHH:





1.199.697,80
3) Überschuss n. § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV:



5.394.685,51

Nach Vorlage der Jahresrechnung an den Gemeinderat ist die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Anschließend stellt der Gemeinderat nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss fest und beschließt die Entlastung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2020  zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019 - Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 29.04.2021 ö 7

Sachverhalt

Anlage: Protokoll über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 einschließlich Stellung nahmen der Verwaltung

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 28.09., 29.09., 05.10. und 13.10.2020.

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss gestellten Fragen und Feststellungen wurden mit der Verwaltung besprochen.

Zu den Prüfungsfeststellungen wird von der Verwaltung lt. Anlage zum Protokoll Stellung genommen.  

Beratung

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses gibt einen kurzen Überblick über die thematisierten Prüffelder. Die Einhaltung der Geschäftsordnung bei Haushaltsüberschreitungen wird angemahnt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht über die Erledigung der Feststellungen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird mit dem vorgelegten Ergebnis (Anlage) festgestellt. Der Marktgemeinderat erteilt die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Bestellung von Notkommandanten für die FFW Gößweinstein und die FFW Stadelhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 29.04.2021 ö 8

Sachverhalt

Im Jahr 2015 fanden in der Freiwilligen Feuerwehr Stadelhofen am 22.02.2015 Neuwahlen des 1. und stellvertretenden Kommandanten (1. Kommandant Ferdinand Neuner und stellvertretender Kommandant Alexander Schrüfer) statt. Ebenso fanden in der Freiwilligen Feuerwehr Gößweinstein am 15.05.2015 Neuwahlen statt (1. Kommandant Marcel Zweck und stellvertretender Kommandant Fabian Müller).
Die Amtszeit der jeweiligen Kommandanten beträgt sechs Jahre.
Demnach wären in der Freiwilligen Feuerwehr Stadelhofen bereits Neuwahlen erforderlich gewesen. Ebenso wären zeitnah in der Freiwilligen Feuerwehr Gößweinstein Neuwahlen erforderlich.
Nachdem sich die Pandemiesituation in diesem Jahr noch nicht wesentlich verändert hat, werden nach Abstimmung mit KBM Michael Lorke und KBR Oliver Flake in diesem Jahr in den übrigen Feuerwehren keine Dienstversammlungen stattfinden.

Beratung

Marktgemeinderat Winkler gibt seine Amtsniederlegung als 1. Kommandant der FFW Behringersmühle bekannt.  

Beschluss

Da in den Feuerwehren Stadelhofen und Gößweinstein 2015 Kommandantenwahlen stattfanden und daher nun Neuwahlen notwendig sind, werden hier, sobald es die Pandemiesituation zulässt, die Dienstversammlungen durchgeführt und die jeweiligen Wahlen nachgeholt.

Es wird beschlossen, für die Feuerwehren Stadelhofen und Gößweinstein die jeweils amtierenden 1. und stellvertretenden Kommandanten (Stadelhofen 1. Kommandant Ferdinand Neuner und stellvertretender Kommandant Alexander Schrüfer und für Gößweinstein 1. Kommandant Marcel Zweck und stellvertretender Kommandant Fabian Müller) als Notkommandanten für die Dauer von drei Monaten zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben für den Unterhalt von Entwässerungsanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 29.04.2021 ö 9

Sachverhalt

Für den Unterhalt der Entwässerungsanlagen sind unter der Haushaltsstelle 0.7001.5151 für das Haushaltsjahr 2021 100.000,- € eingestellt. Hiervon sind 60.000,- € für die Kanalsanierung im Zuge des Wasserleitungsbaus in Gößweinstein vorgesehen. Nach einer aktuellen Schätzung werden sich die Kosten für die Kanalsanierung in diesem Bereich inklusive Ingenieurhonorar jedoch auf bis zu 120.000,- € belaufen. Die Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 Abs. 1 GO ist deshalb notwendig.

Beschluss

Bei der Hausstelle 0.7001.5151 werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 60.000,- € genehmigt. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt über eine Reduzierung der Rücklagenzuführung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Marktgemeinderatssitzung 29.04.2021 ö 10

Beratung

Hinsichtlich des Zustandes des Finsterweges wird auf Grund der häufigen Bürgeranfragen und möglicher Unfallgefahren nochmals an den 1. Bürgermeister appelliert, gewisse Ausbesserungsarbeiten durchführen zu lassen.
Dem wird entgegnet, dass die Straße selber in einem guten Zustand ist. Bei Nutzung der Ausweichstellen gäbe es die angesprochenen Probleme beim Befahren der Bankette nicht. Eingebauter Schotter würde alsbald wieder ausgefahren.

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass es selbstverständlich möglich ist, die Dauer der Grabnutzung im Friedhof Wichsenstein auf Antrag zu verlängern.  

Datenstand vom 05.05.2021 14:42 Uhr