Datum: 25.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 25.02.2021
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters
4 Zustimmung zur 7. Fortschreibung des Haushaltkonsolidierungskonzeptes des Marktes Gößweinstein
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Biomasseheizkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein A. nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss
6 Änderung Bebauungsplan "Sandbühlein"; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.05.2018
7 1. Änderung Bebauungsplan "Hühnerloh Südwest"; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.06.2020
8 Benennung des Datenschutzbeauftragten des Marktes Gößweinstein
9 Bundestagswahl am 26.09.2021; Neufassung der Wahlbezirke
10 Erteilung von Schifffahrtsgenehmigungen für das gewerbliche Bootfahren auf der Wiesent; Stellungnahme des Marktes Gößweinstein
11 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Ladungsergänzung Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021.pdf
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 25.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Durchführung von Covid-19-Schnelltests

Der Erste Bürgermeister dankt dem BRK Kreisverband Forchheim, Helfer vor Ort Gößweinstein, für die Organisation und Durchführung der freiwilligen Covid-19-Schnelltests vor der Sitzung.

Nächste Marktgemeinderatssitzung am 27.04.2021

Es ist geplant, am 27.04.2021 eine zusätzliche Marktgemeinderatssitzung abzuhalten. Diese soll in Morschreuth stattfinden. Einziges Thema soll der Mobilfunkausbau im Markt Gößweinstein sein.

Hierzu sollen Vertreter der Netzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone per Videokonferenz zugeschaltet werden. Es wird gebeten, bereits jetzt bekannte Fragen bis zum 16.04.2021 per E-Mail an Frau Hübner, E-Mail-Adresse: huebner@goessweinstein.de, zu richten. Diese werden dann im Vorfeld zur Sitzungsvorbereitung gebündelt an die Netzbetreiber weitergeleitet. Selbstverständlich können auch in der Sitzung Fragen gestellt werden.

Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weitere Gesetz zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Es sind u. a. Änderungen der Gemeindeordnung in Kraft getreten.

Diese betreffen
- die Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
- Bürgerversammlungen
- Bürgerentscheide
- Ferienausschüsse
- beschließende Ausschüsse
- Wahl der Ortssprecher
- Gemeindewahlen

Das entsprechende Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 16.03.021 wird den Marktgemeinderäten im Nachgang zur Sitzung überlassen.

Durch die Gesetzesänderung wird es den Gemeinden unabhängig von der Corona-Pandemie ermöglicht, hybride Sitzungen zuzulassen.

Voraussetzungen sind u.a.:
- Sitzungen sind weiterhin als Präsenzsitzungen vorzubereiten, sodass mindestens der Vorsitzende im Sitzungsraum körperlich anwesend sein muss und rein virtuelle Sitzungen ausgeschlossen sind.
- Zuschaltungen können nur in Form von kombinierten Ton-Bild-Übertragungen zugelassen werden.
- Die Kommunen müssen gewährleisten, das sich die anwesenden und zugschalteten Gremiumsmitglieder gegenseitig wahrnehmen können.
- Eine Einwilligung der Mitglieder bedarf es nicht.
- Die Kommunen tragen in ihrem Bereich die Verantwortung, dass die technischen Zuschaltmöglichkeiten während der Sitzung ununterbrochen stehen.
- Störungen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Kommunen bleiben dagegen unbeachtlich und gehen daher zu Lasten der jeweiligen Mitglieder.
- Zugeschaltete Mitglieder können nicht an geheimen Wahlen teilnehmen.
- Für Hybridsitzungen, die vor dem 01.01.2022 stattfinden sollen, genügt für die Zulassung anstatt einer Regelung in der jeweiligen Geschäftsordnung ein Beschluss des Marktgemeinderates mit einer Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden.

Reparaturkosten für den Traktor im gemeindlichen Bauhof

Für die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.01.2021 kritisierten Reparaturkosten für den Fendt ist seitens der BayWa aus Kulanzgründen eine Gutschrift in Höhe rund 2.000,- € eingegangen.

Stellenausschreibung in der Touristinfo

Der Markt Gößweinstein hat u. a. im gemeindlichen Mitteilungsblatt eine Stelle im Tourismusbereich in Teilzeit (19,5 Wochenarbeitsstunden) ausgeschrieben. Die Stelle soll spätestens bis zum 01.07.2021 besetzt werden. Die Stellenausschreibung läuft bis zum 06.04.2021. Auch auf Grund der pandemiebedingten Probleme in der gesamten Tourismusbranche sind bislang schon 17 Bewerbungen eingegangen.

Breitbandausbau im Markt Gößweinstein

Laut Mitteilung der Deutschen Telekom GmbH vom 22.03.2021 soll der Ausbau im Rahmen des sog. Höfeprogramms im Sommer 2021 begonnen werden.

In folgenden Ortsteilen wird der Glasfaseranschluss bis in das Haus verlegt:

Allersdorf
Hartenreuth (ohne Hs.Nr. 16, im Bereich des Straßenneubaus Erdarbeiten bereits erledigt)
Hühnerloh
Geiselhöhe/Prügeldorf
Kohlstein
Leimersberg
Moschendorf
Sachsendorf (ohne Straßhüll)
Sachsenmühle/Moritz (Tal)
Stempfermühle
Wichsenstein (Heide)

Für einen Teil der Straße am Bärenstein ist ein Ausbau mittels FTTC (>50 Mbit/s im Download) vorgesehen.

Die Tiefbaumaßnahmen sollen bis spätestens 30.10.2021 abgeschlossen sein. Eine Buchbarkeit wäre dann bis Ende des Jahres möglich. Der Zeitplan steht unter dem Vorbehalt, dass nicht unplanbare Ereignisse eintreffen. Die vertragliche Frist von Dezember 2022 wird eingehalten.

Örtliche Rechnungsprüfung des Jahres 2019

Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung 2019 befindet sich derzeit in Bearbeitung. Die Behandlung im Marktgemeinderat soll in der Sitzung am 29.04.2021 erfolgen.

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4. Zustimmung zur 7. Fortschreibung des Haushaltkonsolidierungskonzeptes des Marktes Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Markt Gößweinstein hat seit 2013 jährlich Stabilisierungshilfe erhalten. Eine Voraussetzung für den Erhalt von Stabilisierungshilfe ist das Vorhandensein eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 19.11.2013 ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen.
Dieses wurde jährlich fortgeschrieben, da dies jeweils Auflage für die jährliche Bewilligung ist. Zuletzt hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 22.09.2020 der 6. Fortschreibung des Konzeptes zugestimmt.
Mit Schreiben vom 19.11.2020 hat die Regierung von Oberfranken dem Markt Gößweinstein eine Stabilisierungshilfe in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. € bewilligt. Davon sind 1,1 Mio. zur Schuldentilgung (Säule 1) und 0,8 Mio. als Investitionshilfe (Säule 2) zu verwenden.
Auflage für die Bewilligung ist, wie auch schon in den Vorjahren, die Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzeptes.

Die 7. Fortschreibung des Konzeptes wurde den Marktgemeinderäten überlassen. Bestandteil des Konzeptes ist das Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 19.11.2020.

Zudem ist eine aktualisierte tabellarische Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept mit konkreten Angaben der Kommune zu erzielten und erzielbaren Mehreinnahmen/Minder-ausgaben vorzulegen. Diese wurde den Marktgemeinderäten ebenfalls überlassen.

Eine Antragstellung für das Jahr 2021 ist bis zum 19.04.2021 vorgesehen.

Beschluss

Der 7. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzept des Marktes Gößweinstein in der Fassung vom 17.03.2021 wird mit der Änderung zugestimmt, dass auf Seite 5 des Konzeptes die Höhe des Sitzungsgeldes von „35,- €“ auf „30,- €“ geändert wird.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Biomasseheizkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein A. nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB B. nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB C. nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB D. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat zum Sachverhalt bereits folgende Beschlüsse gefasst:

22.01.2019:

„Zur Ermöglichung der Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes wird der Aufstellung eines Bebauungsplanes in Gößweinstein zugestimmt.
Es soll ein „sonstiges Sondergebiet (SO)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Biomasseheizkraftwerk“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl. Nr. 339, Gmkg. Gößweinstein
Im Osten: durch das Grundstück Fl. Nrn. 805, Gmkg. Gößweinstein
Im Süden: durch das Grundstück Fl. Nrn. 802, Gmkg. Gößweinstein
Im Westen: durch das Grundstück Fl. Nrn. 7/5, Gmkg. Gößweinstein

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von der Antragstellerin zu übernehmen.“

30.07.2019:

„Dem vorliegenden Entwurf der Ingenieursgesellschaft Weyrauther vom 30.07.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Biomasseheizkraft“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Fl.Nr. 340, Gmkg. Gößweinstein: sonstiges Sondergebiet Nutzung erneuerbarer Energie (SO NEE)
Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.“

18.02.2020

„Der Entwurf des Bebauungsplanes „Biomasseheizkraftwerk“ vom 18.02.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.

Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.“  

28.01.2021:

„Der Marktgemeinderat Gößweinstein billigt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den vom Büro Weyrauther, Bamberg, ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan "Biomasseheizkraftwerk" in der Fassung vom 28.01.2021.
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Biomasseheizkraft" mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt.“

Der Entwurf wurde in der Zeit vom 22.02.2021 bis 08.03.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB nochmals öffentlich ausgelegt. Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB nochmals beteiligt.

Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.

A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Einwände der Öffentlichkeit liegen nicht vor.

B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Nr.
Gemeinde
Stellungnahme
(Datum)
Keine Stellungnahme abgegeben

Keine Einwände
Keine weitere Beteiligung erwünscht
1
Ahorntal

X


2
Pottenstein



X
3
Obertrubach



X
4
Egloffstein
18.02.2021

X

5
Pretzfeld

X


6
Ebermannstadt
17.03.2021

X

7
Wiesenttal

X


8
Waischenfeld
18.02.2021

X


C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

1. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 08.03.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 08.03.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

3. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 08.03.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Forderungen wurden bereits in den früheren Beteiligungsrunden/Beschlüssen gewürdigt. Der Beschluss vom 28.01.2021 behält weiter seine Gültigkeit.

Abstimmungsergebnis: 14:0

4. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 08.03.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Querverweise zur Gehölzliste an den Ziffern 6.1, 6.2 sowie 6.6 (Richtig: 6.8) des Bebauungsplanes werden mit aufgenommen.
Ein entsprechender Hinweis, dass diese Ausgleichsflächen dem Bayerischen Landesamt für Umwelt für die Aufnahme in das Ökoflächenkataster zu melden sind, ist in der Begründung schon aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 14:0

5. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 24.02.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Angaben zu den DWA-Merk- bzw. Arbeitsblättern werden entsprechend in der Begründung angepasst.

Abstimmungsergebnis: 14:0

6. Bund Naturschutz, 27.02.2021

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf den Beschluss des Marktgemeinderates vom 28.02.2020, bei dem alle Punkte abgewogen wurden, wird verwiesen. Der Beschluss vom 28.02.2020 behält weiterhin seine Gültigkeit.

Abstimmungsergebnis: 14 :0

7. Bayernwerk, 25.02.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

8. Deutsche Telekom Technik GmbH, 04.03.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

9. Staatliches Bauamt Bamberg, 03.03.2021,

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

10. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, 03.03.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

11. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Bereiche Landwirtschaft und Forsten, 25.02.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

12. Industrie- und Handelskammer, 10.03.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

13. Handwerkskammer für Oberfranken, 25.02.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

14. PLEdoc, 18.02.2021
 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

15. Tennet, 18.02.2021
 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

16. Kreisbrandrat, 08.03.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

17. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 23.02.2021

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:

Bayerischer Bauernverband
Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Gewerbeaufsichtsamt
Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura

Beschluss

D. Der Marktgemeinderat Gößweinstein beschließt den Bebauungsplan „Biomasseheizkraft“ in der Fassung des Büros Weyrauther vom 25.03.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom 25.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Änderung Bebauungsplan "Sandbühlein"; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 15.05.2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Das Verfahren zur Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Sondergebiet Nahversorgung „Sandbühlein“ wird zur Ermöglichung der Errichtung einer Arztpraxis eingeleitet.“

Das ursprüngliche Bauvorhaben, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Arztpraxis zu errichten, wird nicht mehr verfolgt. Vielmehr ist geplant, die Arztpraxis in der Badangerstraße zu errichten. Eine Fortführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist deshalb nicht mehr notwendig.

Beschluss

Der wie folgt lautende Beschluss des Marktgemeinderates Gößweinstein vom 15.05.2018

„Das Verfahren zur Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Sondergebiet Nahversorgung „Sandbühlein“ wird zur Ermöglichung der Errichtung einer Arztpraxis eingeleitet.“,

wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. 1. Änderung Bebauungsplan "Hühnerloh Südwest"; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 25.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:

„Zur Ermöglichung der Errichtung von Ferienhäusern wird das Verfahren zu Änderung des Bebauungsplanes Hühnerloh Süd eingeleitet.

Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages von den Bauwerbern zu übernehmen.“

Das ursprüngliche Bauvorhaben, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 3 Ferienhäuser zu errichten, wird nicht mehr verfolgt. Siehe hierzu auch die den Marktgemeinderäten überlassene  E-Mail vom 08.03.2021. Eine Fortführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist deshalb nicht mehr notwendig.

Beschluss

Der wie folgt lautende Beschluss des Marktgemeinderates Gößweinstein vom 25.06.2020

„Zur Ermöglichung der Errichtung von Ferienhäusern wird das Verfahren zu Änderung des Bebauungsplanes Hühnerloh Süd eingeleitet“,

wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Benennung des Datenschutzbeauftragten des Marktes Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 8

Sachverhalt

Im Jahr 2019 wurde mit der KommunalBIT ein öffentlich-rechtlicher Vertrag u. a. über die Stellung eines Datenschutzbeauftragten für den Markt Gößweinstein abgeschlossen.
Am 21.02.2019 wurde Herr Thomas Freymüller von der KommunalBIT nach Art. 37 DSGVO zum Datenschutzbeauftragten des Marktes Gößweinstein benannt.
Mit Schreiben vom 05.03.2021 hat die KommunalBIT mitgeteilt, dass die Kunden neu aufgeteilt wurden.
Künftig soll Frau Sandrina Schmitt von der KommunalBIT die Aufgabe der Datenschutzbeauftragten des Marktes Gößweinstein wahrnehmen.

Beschluss

Der Benennung von Frau Sandrina Schmitt von der KommunalBIT zur Datenschutzbeauftragten des Marktes Gößweinstein nach Art. 37 DSGVO wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Bundestagswahl am 26.09.2021; Neufassung der Wahlbezirke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 9

Sachverhalt

Das Gemeindegebiet Gößweinstein ist derzeit in folgende Stimmbezirke eingeteilt:

  1. Gößweinstein-Ost (Schule)
  2. Gößweinstein-West (Schule)
  3. Behringersmühle (derzeit Hotel Behringers)
  4. Kleingesee (FFW-Haus/Gasthaus „die alten Deutschen“)
  5. Morschreuth (Kulturwerkstatt)
  6. Wichsenstein (Mehrzweckraum Kindergarten)
  7. ehem. Gemeinden Leutzdorf/Stadelhofen (Schule Gößweinstein)

Hinzu kommt dann noch je nach Wahl/Bedarf eine entsprechende Anzahl an Briefwahllokalen.
Wegen der immer größer werdenden Anzahl an Briefwählern ergibt es sich zwangsläufig, dass dagegen die Anzahl der Wähler in den Wahllokalen vor Ort sinkt. Deshalb wurde seitens der Verwaltung bereits bei der vergangenen Kommunalwahl überlegt, einzelne Wahlbezirke aufzulösen. Allerdings wurde damals entschieden, die weiteren Entwicklungen abzuwarten.

Entwicklung Briefwahl Gößweinstein gesamt
Kommunalwahl 2020        (4 Stimmzettel)        2.290 Wähler, davon 65,15 % Briefwähler
Kommunalwahl 2014                                2.429 Wähler, davon 52,24 % Briefwähler
Kommunalwahl 2008                                2.385 Wähler, davon 30,27 % Briefwähler

Landtagswahl 2018 (4 Stimmzettel)                2.433 Wähler, davon 36,25 % Briefwähler
Landtagswahl 2013                                2.147 Wähler, davon 31,77 % Briefwähler

Bundestagswahl 2017 (1 Stimmzettel)        2.611 Wähler, davon 34,28 % Briefwähler
Bundestagswahl 2013                        2.295 Wähler, davon 30,46 % Briefwähler

Europawahl 2019 (1 Stimmzettel)                1.915 Wähler, davon 33,42 % Briefwähler
Europawahl 2014                                1.282 Wähler, davon 31,59 % Briefwähler

Aufgrund der anhaltenden Pandemie wurde angekündigt, dass der Bundeswahlleiter für die bevorstehende Bundestagswahl verstärkt zur Inanspruchnahme der Briefwahl aufrufen wird. Allerdings ist der Anstieg der Briefwähler auch schon ohne diese Ausnahmesituation nicht nur in unserem Gemeindegebiet spürbar.
Zum Vergleich: Bei der jüngsten Landtagswahl im Rheinland-Pfalz betrug der Anteil der Briefwähler 66 % aller Wähler.
Durch die stetige Zunahme der Briefwähler wurde in den letzten Jahren auch die Erhöhung der Anzahl der Briefwahllokale notwendig, wofür dann natürlich auch immer mehr Wahlhelfer benötigt werden. Die Wahllokale vor Ort blieben dagegen ohne Einschränkung weiter bestehen. Pro Brief-/Wahlbezirk wurden bisher insgesamt 8 Wahlhelfer eingeteilt = 88 ehrenamtliche Wahlhelfer (7 Wahllokale und 4 Briefwahlbezirke).
Für das Engagement der vielen Helfer, ohne diese die Durchführung der Wahlhandlung nicht möglich wäre, sind wir sehr dankbar. Aber die letzten Jahre zeigen auch, dass die Bereitschaft, ein solches Ehrenamt zu übernehmen, leider sinkt und so die Gewinnung der Wahlhelfer immer schwieriger wird.
Nachdem die Gesamtsituation der einzelnen Stimmbezirke beleuchtet wurde, ist die Auflösung der Stimmbezirke Behringersmühle und Morschreuth am zweckmäßigsten. Natürlich hoffen wir, dass uns die erfahrenen Wahlhelfer aus den beiden Wahllokalen trotzdem weiterhin tatkräftig unterstützen.

Morschreuth:
Die Wahlberechtigen des Stimmbezirkes Morschreuth sollen dem Stimmbezirk Wichsenstein zugeordnet werden. Der Stimmbezirk Morschreuth umfasst derzeit ca.  219 Wahlberechtigte. Bei der letzten Wahl gaben allerdings nur 81 Wähler ihre Stimme persönlich im Wahllokal ab. (Wahlberechtigte Wichsenstein: 510, Wähler im Wahllokal: 137)
Nur bis zu einer Anzahl von mind. 50 Wählern darf noch im jeweiligen Wahllokal ausgezählt werden. Sollte diese Mindestzahl nicht erreicht werden, müssen die Unterlagen in ein benachbartes Wahllokal gebracht und dort mit ausgezählt werden.
 
Behringersmühle:
Die 381 Wahlberechtigten des Stimmbezirkes Behringersmühle (Behringersmühle, Heuberg, Kohlstein, Hungenberg, Unterailsfeld, Moschendorf, Moritz und Wölm) sollen auf die beiden Stimmbezirke Gößweinstein-Ost und Gößweinstein-West verteilt werden. Durch die Nähe zu Gößweinstein kann es den zuletzt 132 Wählern aus diesem Wahlbezirk zugemutet werden, das dortige Wahllokal in der Schule zu nutzen. (Wahlberechtigte Gößweinstein-Ost: 521, Wähler im Wahllokal Gößweinstein-Ost: 88; Wahlberechtigte Gößweinstein-West: 465, Wähler im Wahllokal Gößweinstein-West: 85)

Beratung

Die Auflösung des Stimmbezirkes Behringersmühle erschließt sich teilweise nicht und wird deshalb strikt abgelehnt. Es wurden immer genügend Wahlhelfer gefunden.
Gleiches gelte für Morschreuth. Es wird befürchtet, dass ältere Wähler dann zu Nichtwählern werden.
Die Zusammenlegung der Stimmbezirke Gößweinstein-West und -Ost wird vorgeschlagen.
Es wird dargelegt, dass die jetzt geplante Zusammenlegung von Stimmbezirken auch perspektivisch für die zukünftigen Wahlen gelten soll.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Wahllokal in Wichsenstein nicht barrierefrei zu erreichen ist. Eine Zusammenlegung mit Morschreuth wäre deshalb in Morschreuth sinnvoller.
Angemerkt wird, dass die Briefwahl die Wahlart der Zukunft sei. Dieser Trend ist eindeutig erkennbar. Wahllokale in der Schule Gößweinstein haben den Vorteil, dass meist Fachleute zur Beantwortung von entstehenden Fragen zur Verfügung stehen. Zudem bedeutet die Einrichtung eines Wahllokales im Schulgebäude einen geringeren logistischen Aufwand.
Allgemein herrscht Verständnis dafür, dass die einzelnen Ortschaften ihre Wahllokale behalten wollen.
Es wird angemerkt, dass die Entfernung aus ehemaligen Gemeinden Leutzdorf und Stadelhofen nach Gößweinstein nicht größer sind als die Entfernung von Behringersmühle nach Gößweinstein oder von Morschreuth nach Wichsenstein.
Der Trend zur Briefwahl sollte durch die Zusammenlegung von Stimmbezirken nicht auch noch verstärkt werden. Insbesondere deswegen, da die Wahl im Wahllokal wohl die geheimere Wahl sei.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei Ablehnung der Zusammenlegung von Stimmbezirken trotz gleichbleibender Anzahl der Wähler wegen der Zunahme der Briefwähler eine größere Anzahl von Wahlhelfern benötigt wird und höhere Kosten durch den Markt Gößweinstein zu tragen sind.

Beschluss

Für die Bundestagswahl 2021 bleiben die Wahlbezirke wie bisher bestehen und es werden 4 Briefwahlbezirke eingerichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Erteilung von Schifffahrtsgenehmigungen für das gewerbliche Bootfahren auf der Wiesent; Stellungnahme des Marktes Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 10

Sachverhalt

Mit Schreiben des Landratsamtes Forchheim vom 04.03.2021 wurde mitgeteilt, dass diesem seit Ende Februar 2021 die Anträge der Aktiv Reisen GmbH, der Kajak Mietservice Wiesenttal GmbH sowie von Leinen Los auf Erteilung von Schifffahrtsgenehmigungen für das gewerbliche Bootfahren auf der Wiesent vorliegen.
Im Hinblick auf das wasserrechtliche Verfahren wurde im Auftrag des Landkreises Forchheim eine Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Wiesenttal mit Seitentälern“ und das Vogelschutzgebiet „Felsen- und Hangwälder in der Fränkischen Schweiz“ durchgeführt, die abschließend am 03.03.2021 erstellt werden konnten.
Zusammenfassend hat das Landratsamt Forchheim ein Arbeitspapier zum Bootskonzept der Verleiher sowie den im Rahmen der Verträglichkeitsprüfungen erarbeiteten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erstellt.
Eine Einladung zum „Runden Tisch“ am 26.03.2021 ist dem Markt Gößweinstein zugegangen.
Der Markt Gößweinstein hat die Möglichkeit, sich bis zum 01.04.2021 zu äußern.

Der Marktgemeinderäten wurden das Schreiben des Landratsamtes Forchheim vom 04.03.2021, das Arbeitspapier für das Bootskonzept vom 03.03.2021, die beiden Zusammenfassungen der beiden FFH-Prüfungen (FFH-Gebiet und SPA-Gebiet) sowie die E-Mail eines Antragstellers überlassen.

Der Zusammenfassung der beiden Prüfungen hat ergeben, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen mit dem Vorhaben selbst keine erheblichen Beeinträchtigungen weder des FFH-Gebietes 6233-371 „Wiesenttal mit Seitentälern“ noch des Vogelschutzgebietes (SPA) 6233-471 „Felsen- und Hangwälder der Fränkischen Schweiz“ in ihren für die Erhaltungsziele oder Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteile verbunden sind. Unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Wirkungen, z. B. aus Tourismus und Freizeit, werden vorsorglich Schadensbegrenzungsmaßnahmen durchgeführt.
Damit kann eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Lebensraumtyps 3260 sowie der Arten Bachneunauge und Groppe ausgeschlossen werden. Die Verbesserung der Erhaltungszustände dieser Schutzgüter ist gewährleistet.
Weiterhin kann durch diese Maßnahmen eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes von Eisvogel und Zwergtaucher ausgeschlossen werden. Die Verbesserung der Erhaltungszustände beider Arten ist gewährleistet.      

Beratung

Die Einigung der beteiligten Parteien über die Nutzung der Wiesent wird begrüßt. Eine Koexistenz der verschiedenen Nutzer ist so gewährleistet.
Es wird bemängelt, dass die Aspekte der Angler wohl nicht hinreichend berücksichtigt wären. Dem wird entgegnet, dass auf Interessen der Angler schon seit Jahren Rücksicht genommen wurde. So wären zeitliche Beschränkungen der Bootsnutzung auf die Angler zurückzuführen. Vertreter derer Interessen sind auch regelmäßig zum Runden Tisch geladen.
Die Nutzung der Wiesent durch auswärtige  Bootsverleiher fällt unter den Gemeingebrauch und ist nicht reguliert. Die ortsansässigen Kanubetriebe hingegen müssen durch die Genehmigungspflicht Einschränkungen hinnehmen. Das Unverständnis über diese ungerechte Regelung wird deutlich zum Ausdruck gebracht.
Von den einheimischen Betrieben wurden Einschränkungen angeboten, um unbefristete Betriebsgenehmigungen zu erhalten. So herrscht Planungssicherheit für die Personalrekrutierung.
Wichtig ist, dass der Natur kein Schaden zugefügt wird. Da der Tourismus das Lebenselixier für Gößweinstein ist, ist dies von größerer Bedeutung.

Beschluss

Die Ergebnisse der beiden FFH-Prüfungen (FFH-Gebiet und SPA-Gebiet) werden zur Kenntnis genommen. Dem Arbeitspapier für das Bootskonzept vom 03.03.2021 wird zugestimmt. Die absehbare Einigung der beteiligten Parteien wird ausdrücklich begrüßt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Marktgemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 11

Sachverhalt

Die Organisation des Weihnachtsmarktes 2021 wird angesprochen. Laut einem Beschluss des Marktgemeinderates vom vergangenen Jahr hat hierfür erst der gegründete Arbeitskreis Vorarbeiten zu leisten. Kommenden Mittwoch wird der Sachverhalt verwaltungsintern besprochen. Danach soll eine Sitzung des Arbeitskreises einberufen werden.

Wiederholt wird nachgefragt, ob die Abstände zwischen den neu errichteten Straßenlampen in Etzdorf-Türkelstein den Richtlinien entsprechen würden.

Der als Umleitungsstrecke für die wegen der Wasserbaumaßnahme in Gößweinstein gesperrte Ortsdurchfahrt genutzte Finsterweg befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Schlaglöcher in den Banketten sollten beseitigt werden.

Der Sachstand zur Ausweisung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Morschreuther Hauptstraße wird nachgefragt. Da Morschreuth nun auch Luftkurort ist, müsste diese Ausweisung doch möglich sein. Der Erste Bürgermeister erklärt, dass vom Landratsamt Forchheim bereits die Versetzung der Ortstafeln angeordnet wurde. Zum weiteren Vorgehen sind die Bürger angehalten, mit dem Ersten Bürgermeister Kontakt aufzunehmen.

Datenstand vom 29.03.2021 14:33 Uhr