Datum: 25.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.01.2021
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Mobilfunkangelegenheiten
4.1 Geplanter Neubau einer Mobilfunksendeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1356, Gmkg. Kleingesee, Staatswald am Oberen Vogelberg; Beschluss
4.2 Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Behringersmühle; Beschluss
4.3 Verschiebung des Standortes des auf der Fl.Nr. 1021/6, Gmkg. Gößweinstein, Parkplatz Höhenschwimmbad, geplanten Mobilfunkturmes; Beschluss
5 Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter; Beschluss
6 Teilnahme an der Förderinitiative "Innen statt Außen"; Konkretisierung des Selbstbindungsbeschlusses
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 25.02.2021.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 25.02.2021 ö 1

Beratung

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 25.02.2021 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 25.02.2021 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Corona-Impfung in Gößweinstein

Impftermine Gößweinstein:
Freitag, 26.03.2021 und Freitag, 16.04.2021 jeweils von 9.00 bis voraussichtlich 14.00 Uhr (vorher 13.00 Uhr) im Feuerwehrhaus Gößweinstein

Impftermine für Bürger/innen aus Leutzdorf und Morschreuth:
Dienstag: 23.03.2021 und 13.04.2021, 12.00 bis 14.00 Uhr im Sportheim in Moggast

Veröffentlichung im Amtsblatt und persönliches Schreiben an alle Ü80-Bürger/innen in KW 6/7

Abholung der Senioren zum Impftermin möglich. Ehrenamtliche des Seniorenkreises haben sich dafür über Hermine Haas angeboten.

272 Ü80-Bürger/innen wurden angeschrieben
168 mögliche Impftermine
146 Anmeldungen bisher

Senioren sind vom Impfzentrum Forchheim schon einige Wochen früher angeschrieben worden, dass sie sich dort anmelden können. Viele haben sich deshalb schon dort angemeldet. Großteils haben sie aber noch keine Rückmeldung bekommen.
Senioren lassen Termine zum Teil parallel laufen. Absage Gößweinstein, wenn Termin in Forchheim früher. In den letzten Tagen schon einige Absagen erhalten. Viele möchten trotzdem lieber nach Gößweinstein.
Anrufe auch von unter 80-jährigen Personen und/oder Risikopatienten. Deren Impfung ist aber nicht möglich.  

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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4. Mobilfunkangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 25.02.2021 ö 4

Beratung

Auf Anfrage wurde vom Bayerischen Mobilfunkzentrum mitgeteilt, dass die drei Netzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone an folgenden Standorten eigenwirtschaftlich das Mobilfunknetz ausbauen wollen:

Gößweinstein
Tüchersfeld/Kohlstein
Kleingesee
Buckenreuth
Oberailsfeld
Wichsenstein
Behringersmühle
BOS-Mast Tüchersfeld

Durch die Ausbauten werden alle weißen Flecken gemäß der Karte des Wirtschaftsministeriums in Gößweinstein geschlossen. Dadurch ist eine Förderung nicht mehr nötig und möglich. Der wie folgt lautende Beschluss des Marktgemeinderates vom 17.09.2019

„Der Markt Gößweinstein beabsichtigt, für die verbleibenden „weißen Flecken“ weiterhin am Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm teilzunehmen.

Die Priorisierung für die Schließung der verbleibenden Lücken wird wie folgt festgelegt:
Priorität 1:
Bereiche Morschreuth und Unterailsfeld
Priorität 2:
südlich von Geiselhöhe und östlich von Allersdorf
zwischen Stadelhofen und Kleingesee
zwischen Stadelhofen und Etzdorf/Türkelstein/Hartenreuth“

hat sich deshalb erledigt.

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4.1. Geplanter Neubau einer Mobilfunksendeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1356, Gmkg. Kleingesee, Staatswald am Oberen Vogelberg; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 25.02.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Die Thematik wurde bereits in den Sitzungen am 26.11.2020 und 28.01.2021 behandelt. Auf die seinerzeitigen Sitzungsprotokolle wird verwiesen.

In der Sitzung am 28.01.2021 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Markt Gößweinstein fordert Telefónica auf, die drei folgend aufgeführten Alternativstandorte für den geplanten Neubau einer Mobilfunksendeanlage zu überprüfen:  

Alternativstandort Wildwiese:                Höhe: 548 m, Entfernung 880 m
Alternativstandort 1:                        Höhe: 548 m, Entfernung 1.090 m
Alternativstandort 2:                        Höhe: 548 m, Entfernung 1.330 m“

Mit E-Mail vom 11.02.2021 erhielt der Markt Gößweinstein folgende Mitteilung:

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

vielen Dank für die Zusendung der möglichen alternativen Standorte zum Zwecke des Mobilfunkausbaus in Kleingesee, Markt Gößweinstein. Für den offenen und transparenten Austausch mit Ihnen, um die örtliche Versorgung für die nächsten 30 Jahre gemeinsam gewährleisten können, sowie für Ihre Unterstützung sind wir sehr dankbar. Eine gute Zusammenarbeit mit den Kommunen ist bei der Standortakquise leider keine Selbstverständlichkeit.

Zu Ihren Alternativvorschlägen:

Wir haben die vorgeschlagenen Standorte an die Funkplanung der Telefónica weitergeleitet. Man kam dabei zum Ergebnis, dass die vorgeschlagenen Standorte nicht die gewünschte Abdeckung und Versorgung bieten. In unserem Schreiben vom 11.04.2020 (s. Anhang) sind die primären Versorgungsziele Leimersberg, Kleingesee, Bärnfels, Geschwand, Bieberbach, Rothenhof und Allersdorf genannt – diese könnten mit den vorgeschlagenen Standorten nicht alle abgedeckt werden.

Die Qualität der Versorgung nimmt mit der Entfernung zu unserem Suchkreis deutlich ab, sodass bereits beim Alternativstandort „Wildwiese“ die Ortschaften Geschwand, Bieberbach und Bärnfels nicht mehr erreicht werden.

Mit unserem bisherigen Standort wurden die gewünschten Ortschaften bereits bei einem 45 m-Mast erreicht. Eine leichte Verschiebung der Position auf eine höher gelegene Fläche könnte hierbei schon für optimale Versorgung der Ortschaften führen.

Aus Sicht aller Netzbetreiber machen Standorte keinen Sinn, die zwar eine entsprechende Akzeptanz in den kritischen Teilen der Bevölkerung hätten, jedoch die Versorgungsziele nicht erreichen bzw. abdecken können. Bei der Verlegung des Standortes in nördlicher Richtung, ist die Abdeckung in den jeweiligen Ortschaften nach und nach gleich Null. Ein Mobilfunkmast erfüllt an diesen Positionen keinen Zweck.

Dem Versorgungsauftrag wird damit nicht gerecht!

Um die Versorgung zu gewährleisten, wie sie der Bundesregierung versprochen wurde, muss ein Mast in einer funk- und festnetztechnisch geeigneten Position errichtet werden.
Das Ergebnis des bisherigen Austauschs untereinander und der Analyse der Situation ist:

Der Versorgungsauftrag kann an diesem Standort nur erfüllt werden, wenn der Bau annähernd an der ursprünglich angedachten Position realisiert wird.

Wir bitten Sie noch einmal an den Marktgemeinderat heranzutreten und das Ergebnis der Funkplanung weiter zu geben.

Informieren Sie uns gerne über das weitere Vorgehen und teilen uns mit, wenn wir Sie unterstützen können.

Mit freundlichen Grüßen aus Ibbenbüren
Martin Putzmann
Akquisiteur Neustandorte

Beratung

Von den Marktgemeinderäten aus Kleingesee wird Ablehnung des Standortes signalisiert. Ein klärendes Gespräch mit Telefónica wäre vor der abschließenden Behandlung des Sachverhaltes nötig gewesen. Eine grundsätzliche Ablehnung des Mobilfunkausbaus besteht nicht.
Dem wird entgegnet , dass sich aus der Sitzungsvorlage die Antworten auf die offenen Fragen ergeben würden. Telefónica hat die Wahl des jetzigen Standortes begründet, eine Verschiebung des Standortes wäre deshalb nicht möglich.
Es wird bemängelt, dass die geplante Sendeanlage auch die Ortschaften Geschwand und Bärnfels der Nachbargemeinde Obertrubach mit abdecken soll. Dies ist umso weniger verständlich, da sich die Bürger dieser Ortschaften erfolgreich gegen die Errichtung einer Sendeanlage in deren Nahbereich gewehrt hätten.
Da im Marktgemeinderat das nötige Fachwissen nicht vorhanden ist, wird die Zuziehung eines Experten zur Vermittlung von Detailwissen für notwendig erachtet. Die Standortauswahl sollte ausführlich erläutert werden. Dies gilt auch für die im Bereich Behringersmühle sowie für die weiter geplanten Anlagen.
Ein ganzheitliches Konzept für die Marktgemeinde wäre wichtig.

Beschluss

Der Marktgemeinderat wird die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone sowie einen Vertreter des bayerischen Mobilfunkzentrums zu einer Marktgemeinderatssitzung einladen, damit die Marktgemeinderäte ihre Fragen stellen können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.2. Geplante Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Behringersmühle; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 25.02.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.02.2021 wurde dem Markt Gößweinstein mitgeteilt, dass die Vodafone GmbH plant, die Telekommunikationsstruktur im Markt Gößweinstein zu verbessern. Hierzu ist geplant, im Suchkreis 1HKT M_Behringersmühle, eine Mobilfunksendeanlage zu errichten.

Entsprechend § 7a der 26. BImSchV und den bestehenden Vereinbarungen über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze wird dem Markt Gößweinstein Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der geplanten Maßnahme gegeben.

Der Suchkreis ist der beiliegenden Übersicht zu entnehmen. In diesem Suchkreis ist der Markt Gößweinstein Eigentümer des Kurparks, des Tennisplatzes und des Feuerwehrhauses in Behringersmühle, welche auf Grund der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung für den Neubau der Mobilfunksendeanlage nicht in Frage kommen.

Beratung

Marktgemeinderat Winkler widerspricht den Gerüchten, dass die Anlage auf einem seiner Grundstücke errichtet werden soll. Der Mittelpunkt des dargestellten Suchkreises hingegen befindet sich auf dem höchsten Punkt i n diesem Bereich.

Beschluss

Der Markt Gößweinstein begrüßt den geplanten Neubau einer Mobilfunksendeanlage und tritt in das Verfahren ein und teilt mit, dass der Markt Gößweinstein am Verfahren der Standortsuche mitwirken will. Geeignete Grundstücke kann der Markt Gößweinstein nicht bereitstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3. Verschiebung des Standortes des auf der Fl.Nr. 1021/6, Gmkg. Gößweinstein, Parkplatz Höhenschwimmbad, geplanten Mobilfunkturmes; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 25.02.2021 ö 4.3

Sachverhalt

Die Thematik wurde bereits in der Sitzung am 26.11.2020 behandelt. Auf das seinerzeitige Sitzungsprotokoll wird verwiesen.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Markt Gößweinstein setzt sich für eine Erweiterung der Mobilfunkanlage auf der Burg Gößweinstein ein.

Sollte absehbar sein, dass diese Bemühungen nicht erfolgreich sein werden, ist die Zuwegung zum Alternativstandort auf dem Grundstück Fl.Nr. 1014, Gmkg. Gößweinstein, in Eigenregie wie von der Deutschen Telekom Technik GmbH gefordert durch den Markt Gößweinstein vorzunehmen. Es werden hierfür Haushaltsmittel von 70.000,- € bereitgestellt.“

Auf das beiliegende Schreiben des Ersten Bürgermeisters  vom 15.02.2021 an die Deutsche Telekom Technik GmbH hinsichtlich des Standortes „Burg“ wird verwiesen.

Mit E-Mail vom 17.02.2021 erhielt der Markt Gößweinstein folgende Mitteilung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zimmermann,
 
vielen Dank für das Zusenden der Unterlagen, das hört sich alles vielversprechend an – ich kann die Ziellinie beinahe erkennen
Grundsätzlich erhielt ich intern Zustimmung für die Realisierung auf dem Flurstück 1015, ich habe Ihren Brief nun an alle Beteiligten weitergeleitet und erwarte nochmal ein offizielles „Ja“ und dann können wir den Alternativen Wechsel anstoßen.
 
Würde mich freuen, wenn wir in Gößweinstein doch noch zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung kommen! Danke für Ihr Engagement.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Jennifer Pohl
 
Deutsche Telekom Technik GmbH

Beratung

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Telekom nicht bereit war, weitere Standorte wie z. B. den Reiterhof zu prüfen. Ein entsprechendes Schreiben ist im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschluss

Die Erweiterung der Mobilfunkanlage auf der Burg Gößweinstein wird vom Markt Gößweinstein nicht mehr weiterverfolgt.
Die Zuwegung zum Alternativstandort zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1015, Gmkg. Gößweinstein, wird vom Markt Gößweinstein errichtet. Die notwendigen Schritte sind in die Wege zu leiten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 25.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde zuletzt am 13.07.2011 erlassen.
Auf Grund von Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes werden Änderungen der bisherigen Verordnung erforderlich.
Zudem wurde vom Bayerischen Gemeindetag im Jahr 2017 ein neues Verordnungsmuster erlassen. Ein Neuerlass der Verordnung des Marktes Gößweinstein ist deshalb sinnvoll.

Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend erläutert:

- Änderung der Gesetzesgrundlage für die Ermächtigung zum Verordnungserlass, jetzt: Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23.12.2020 (GVBl. S. 683)

- Wegfall der Regelung, dass regelmäßig mindestens einmal im Monat, an jedem ersten Samstag zu kehren ist. Es wird nur noch auf den Bedarf abgestellt (§ 5 Abs. 1 Buchst. a.).

- Die mögliche Höhe einer Geldbuße bei Zuwiderhandlungen wurde von bis zu 500,- € auf bis zu 1.000,- € angehoben.

Beschluss

Dem Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die Sitzungsvorlage (Verordnung) wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und ist dem Protokoll als Anlage beizugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Teilnahme an der Förderinitiative "Innen statt Außen"; Konkretisierung des Selbstbindungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 25.02.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung am 17.07.2018 wie folgt behandelt:

„Sachverhalt:

Der Ministerrat hat am 15.05.2018 beschlossen, die „Innenentwicklung“ und das „Flächensparen“ zu fördern.

Mit einer Entsiegelungsprämie sollen Kommunen beim Rückbau von Brachflächen, übergroßen Verkehrsflächen oder mindergenutzten Gebäuden unterstützt werden, um freiwerdende Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen oder naturnah zu gestalten. Die Entsiegelungsprämie kommt für den Markt Gößweinstein wohl eher nicht zum Tragen.

Mit der Initiative „Innen statt Außen“ sollen Gemeinden im Rahmen der Städtebauentwicklung und Dorferneuerung für ihr Engagement beim Flächensparen mit einem um 20 Prozentpunkte auf 80 Prozent erhöhten Fördersatz bei der Innenstadtentwicklung unterstützt werden. Diese Förderanreize tragen dazu bei, insbesondere leerstehende Gebäude und Brachen in Ortskernen wieder nutzbar zu machen, zum Beispiel durch Modernisierung oder Instandsetzung. Hierfür stehen in diesem Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders finanz- und strukturschwache Gemeinden erhalten sogar eine Förderung von 90 %.

Für den Markt Gößweinstein wäre es unter Umständen möglich, aus diesem Förderbereich Zuschüsse für den Umzug der Verwaltung in das Pfarramt und der damit verbundenen Umbaukosten des Pfarramtes zu erhalten. Eine entsprechende Bedarfsmitteilung wurde fristgerecht bis zum 16.07.2018 bei der Regierung von Oberfranken abgegeben.

Der Markt Gößweinstein hat in der Fortschreibung des ISEK anhand folgender Projekte bereits festgelegt, dass vorrangig Innenentwicklung betrieben werden soll:

- Bevorzugung der innerörtlichen Entwicklung statt Neubau eines Rathauses im Randbereich (Seite 42)
- Neunutzung Pfarrhaus und Pfarrgarten (Seiten 45 und 46)
- Nachnutzung Altes Rathaus und Haus des Gastes (Seiten 45 und 47)
- Leerstandsaktivierung Ortskern, z. B. Schaffung von Wohnraum im ehem. Hallenbad (Seiten 45 und 48)

Zudem dient die geplante Ausweisung von Bauland auf dem Grundstück Fl. Nr. 649, Gmkg. Gößweinstein, der Innenwicklung. Hier sollen bis zu 8 Wohnhäuser für Familien entstehen. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und auch bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bauersleite“. Ein Flächenverbrauch für die Ausweisung eines Wohngebietes im Außenbereich konnte deshalb umgangen werden.

Für die Anmeldung zur Förderinitiative „Innen statt Außen“ sollte aber dennoch ein formeller Selbstbindungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Wie bereits in der Fortschreibung des ISEK festgelegt beschließt der Markt Gößweinstein, vorrangig Innentwicklung zu betreiben.“

Mit Schreiben der Regierung von Oberfranken (ROF) vom 25.02.2021 wurde dem Markt Gößweinstein im Rahmen der Bewilligung von Zuwendungen für den städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb zur Revitalisierung des ehemaligen Pfarramtes mitgeteilt, dass die Bewilligung u. a. unter folgenden Auflagen und Bedingungen ergeht.
Für eine Förderung innerhalb des bayerischen Städtebauförderungsprogrammes in der bayerischen Förderinitiative „Innen statt Außen“ sind gemäß der E-Mail der Regierung von Oberfranken vom 19.11.2020 folgende Voraussetzungen zu schaffen:
- Konkretisierung des Selbstbindungsbeschlusses
- Erarbeitung eines Konzeptes zur Innenentwicklung mit Bedarfserfassung und Innenentwicklungsstrategie

Die Strategie, wie die Erarbeitung der genannten Voraussetzungen erfolgen soll (Zeitplan, Festlegung, ob die Konzepterstellung durch die Bauverwaltung oder durch Fremdvergabe erfolgen soll, etc.), ist der Regierung bis spätestens 01.03.2021 vorzulegen.

Auf beiliegenden Schrift- bzw. E-Mail-Verkehr mit der Regierung von Oberfranken wird verwiesen.

Beratung

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Entwicklung bzw. Fortführung einer Strategie zur Innentwicklung zwangsläufig Ressourcen in der Verwaltung binden wird. Die Innenentwicklung sei jedoch eine der größten strategischen Herausforderungen der jetzigen Zeit. Die angekündigte Klausurtagung wird zwar vom Ersten Bürgermeister organisiert, jedoch nicht von diesem abgehalten. Hierzu soll ein externer Referent gewonnen werden.
Die Teilnahme des Ersten Bürgermeisters am Kurs „Flächensparende Gemeindeentwicklung“ wird zum Großteil als ausreichend erachtet. Die Teilnahme einer weiteren Person erfolgt aus Gründen der Ressourcenschonung nicht.
Bei Inanspruchnahme des Förderprogramms „Innen statt Außen“ werden Probleme beim Erwerb von Grundstücken im Außenbereich zur Entwicklung von Baugebieten erkannt.    
Das Bekenntnis des Marktgemeinderates zur Innentwicklung wurde bereits mit Beschluss am 17.07.2018 bekundet. Der jetzige Beschluss bedeutet nur eine Konkretisierung dieser Absicht. Zudem sei die vorrangige Innentwicklung im Baugesetzbuch festgeschrieben.
Die Umgestaltung des Areals am Bahnhof in Behringersmühle soll nicht über das Förderprogramm „Innen statt Außen“, sondern im Rahmen der Dorferneuerung durch das Amt für ländliche Entwicklung erfolgen.

Beschluss

Der Markt Gößweinstein hat sich mit Beschluss vom 17.07.2018 zur vorrangigen Innentwicklung bekannt.
Das bereits bestehende Flächen- und Leerstandsmanagement zur Erfassung der Baulandpotentiale und Bedarfsermittlung wird aktiv im RIWA-GIS des Markt Gößweinstein weitergeführt und intensiviert.
Darüber hinaus beteiligt sich der Markt Gößweinstein aktiv bei der Erstellung eines Konzeptes zum Leerstandsmanagement in der ILE Fränkische Schweiz AKTIV e. V.. Hierbei sollen u.a. die weiteren Maßnahmen wie Beratungen zu Sanierungsmöglichkeiten, regelmäßiges Anschreiben der Eigentümer von Baulücken, Einführung eines Baulandmodells, usw. im Konzept erarbeitet werden.
Der Erste Bürgermeister  nimmt am siebentägigen Zertifikatkurs „Flächensparende Gemeindeentwicklung - Instrumente, Strategien und gute Kommunikation auf dem Weg in die flächensparende Kommune“; Zeitraum April bis Oktober 2021; Veranstalter: Campus Akademie Uni Bayreuth teil und wird im Anschluss eine Klausurtagung des Marktgemeinderates Gößweinstein zu diesem Themenkomplex einberufen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Marktgemeinderatssitzung 25.02.2021 ö 7

Beratung

Die Bayerischen Staatsforsten sollten darauf hingewiesen werden, als Eigentümer das Forsthauses Schweigelberg im Falle der Errichtung einer Mobilfunksendeanlage in diesem Bereich eine Stromversorgung für dieses  Anwesen zu errichten.

Datenstand vom 01.03.2021 09:34 Uhr