Datum: 26.01.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 17.12.2020
2 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.12.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Fl.Nr. 52/9, Gmkg. Kleingesee; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport
4 Fl.Nrn. 846 und 847, Gmgk. Gößweinstein; Errichtung einer Garage
5 Fl.Nr. 364, Gmkg. Morschreuth; Neubau einer Hütte (Verlängerungsantrag)
6 Fl.Nr. 325, Gmkg. Leutzdorf; Neuerrichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle
7 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 17.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.01.2021 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.12.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.01.2021 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Bürgermeisters

Bauvoranfragen:
Von der Verwaltung wurde das gemeindliche Einvernehmen in eigener Zuständigkeit für die Verlängerung von zwei Bauvoranfragen erteilt. Es handelt sich hierbei um zwei Wohnhäuser in den Ortsteilen:
Moschendorf, Fl.Nr. 780/3 und
Türkelstein, Fl.Nr. 1409/4.
Beide Bauvoranfragen werden bereits seit vielen Jahren immer wieder verlängert.



Winterdienst 2020/21
Die Salzbevorratung aus dem Lagerservicevertrag ist Ende dieser Woche aufgebraucht.
Im Zeitraum 01.12.2020 bis Ende Januar 2021 wurde bereits die gesamte Streusalzmenge von ca. 325 t aufgebraucht, die den ganzen Winter reichen sollte.
Nachstehend  die Verbräuche der letzten Jahre:
2019/20: Verbrauch ca. 109 t
2018/19: Verbrauch ca. 367 t
2017/18: Verbrauch ca. 301 t
2016/17: Verbrauch ca. 268 t
2015/16: Verbrauch ca. 308 t


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.12.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es liegen keine Bekanntgaben vor

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3. Fl.Nr. 52/9, Gmkg. Kleingesee; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.01.2021 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 52/9 in der Gemarkung Kleingesee ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport beantragt worden. Das Baugrundstück liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Preßknock“. Für das Bauvorhaben sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt worden:
  1. Überschreitung der Baugrenze in nordwestlicher Richtung
  2. Überschreitung der Sockelhöhe (FOK) um ca. 80 cm an der Talseite
  3. 2 Vollgeschosse anstatt 1 Vollgeschoss
  4. Flachdachcarport anstelle Dachneigung wie Haupthaus
Die Befreiungen sind begründet und laut Antragsunterlagen auch bereits für Nachbargrundstücke erteilt worden.
Aus den Planunterlagen geht nur 1 Stellplatz hervor.

Beschluss

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 52/9 der Gemarkung Kleingesee werden von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Pressknock“ folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt:
  1. Überschreitung der Baugrenze in nordwestlicher Richtung
  2. Überschreitung der Sockelhöhe (FOK) um ca. 80 cm an der Talseite
  3. 2 Vollgeschosse anstatt 1 Vollgeschoss
  4. Flachdachcarport anstelle Dachneigung wie Haupthaus
Der Nachweis eines zweiten Stellplatzes auf dem Baugrundstück ist noch zu erbringen.
Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Fl.Nrn. 846 und 847, Gmgk. Gößweinstein; Errichtung einer Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.01.2021 ö 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben wurde mit dem Landratsamt besprochen.
Nachstehend die Stellungnahme des Landratsamtes:

Auf den Grundstücken Fl.Nr. 846 und 847 der Gemarkung Gößweinstein soll übergreifend ein Garagengebäude errichtet werden. Das Grundstück Flur-Nr. 847 befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Büchenstock - Erweiterung". Das Grundstück Flur-Nr. 846 liegt nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplans, es grenzt daran an. Aufgrund dieser Lage muss die Flur-Nr. 846 dem Außenbereich zugerechnet werden. Auf diesem Grundstück befindet sich der überwiegende Teil des geplanten Garagengebäudes. Eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Außenbereich nach § 35 BauGB ist nicht gegeben. Zum einen handelt es sich nicht um ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben, zum anderen werden bereits insofern öffentliche Belange beeinträchtigt, als das Bauvorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, da dieser keine Baufläche, sondern eine landwirtschaftliche Fläche darstellt. Soweit sich das geplante Garagengebäude noch auf dem Grundstück Flur-Nr. 847 befindet, ist festzustellen, dass sich dieser Gebäudeteil außerhalb der festgesetzten Baugrenze befindet.
Insofern werden eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit nicht gesehen, dass gemeindliche Einvernehmen ist nicht zu erteilen.

Beschluss

Eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit wird für die Errichtung einer Garage auf den Fl.Nrn 846 und 847 der Gemarkung Gößweinstein nicht gesehen.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Fl.Nr. 364, Gmkg. Morschreuth; Neubau einer Hütte (Verlängerungsantrag)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Für die Hütte auf der Fl.Nr. 364 der Gemarkung Morschreuth wurde eine befristete Baugenehmigung für zunächst 3 Jahre erteilt. Auf einer gemeinsamen Besprechung am 09.12.2020 im Landratsamt zwischen dem Bauherrn, dem LRA und dem Markt Gößweinstein wurde u.a. über die befristete Baugenehmigung gesprochen. Eine Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung wurde vom Landratsamt in Aussicht gestellt. Mit Antrag vom 17.12.2020 wurde die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bis zum 20.11.2021 beantragt.

Für das betreffende Grundstück läuft derzeit ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans.

Beratung

Im Bereich der Hütte wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses bereits vielem zugestimmt. So z.B. Feuerstelle, Container, Toiletten, Parkplatz etc. Dies erweckt den Eindruck, dass es wieder auf Einzelfallentscheidungen hinausläuft statt nun endlich die geplante Maßnahme abzuschließen.
Dem wird entgegnet, dass das Bauleitplanverfahren für das Areal läuft, aber viele Einwände vorliegen. In Absprache mit dem Landratsamt wurde deshalb die Verlängerung bis November in Aussicht gestellt, da dies in etwa mit der Beendigung des Bauleitplanverfahrens gleich gesetzt ist.
Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass man einer Verlängerung zustimmen wird. Sollte das Bauleitplanverfahren im November 2021 nicht beendet sein, wird einer erneute Zustimmung der Baugenehmigung für die Hütte nicht mehr in Aussicht gestellt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird für die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für die Hütte auf Fl.Nr. 364 der Gemarkung Morschreuth bis zum 20.11.2021 erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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6. Fl.Nr. 325, Gmkg. Leutzdorf; Neuerrichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.01.2021 ö 6

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 325 der Gemarkung Leutzdorf soll unmittelbar neben der bestehenden landwirtschaftlichen Halle eine neue errichtet werden. Die neue Lagerhalle hat eine Grundfläche von 50 m x 20 m und eine Firsthöhe von 9,90 m. Die Dacheindeckung erfolgt mit Trapezblech in der Farbe RAL 8012 (rot-braun) und die Fassade erhält ebenfalls eine Wandverkleidung aus Trapezblech in der Farbe 9002 (grau-weiß).
Das Bauvorhaben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst“ sowie im Wasserschutzgebiet der Wasserversorgung Zweckverband Wiesentgruppe.
Für die bestehende Halle wurde bereits vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine landwirtschaftliche Notwendigkeit für die Lagerung von Heu, land- bzw. forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Brennholz bestätigt.

Beratung

Die geplante landwirtschaftliche Lagerhalle mit einer Grundfläche von 1.000 qm soll im Außenbereich und innerhalb des Wasserschutzgebietes der Wasserversorgung Zweckverband Wiesentgruppe (Schutzzone W III B) errichtet werden. Mit dem Bau der Halle erfolgt eine große Bodenflächenversiegelung. Zudem wird befürchtet, dass die sehr große Halle im Außenbereich das Landschaftsbild beeinträchtigt, Nachahmung finden könnte und die Halle eine gewerbliche Nutzung ermöglicht. Die Errichtung einer solch großen Halle im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst“ wird ebenfalls für nicht gut gesehen. Allgemein wird darauf hingewiesen, dass die Halle für den Außenbereich und innerhalb der vorhandenen Schutzzonen als zu groß angesehen wird. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Hallengröße in einem notwendigen/vernünftigen Verhältnis zum bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb gegeben ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.
Als Begründung wird hinsichtlich der Größe der Halle im Außenbereich auf die folgenden Punkte verwiesen:
  1. Standort innerhalb des Wasserschutzgebietes
  2. Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Naturpark Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst“
  3. Störende Wirkung auf das Landschaftsbild
  4. Verhältnis Hallengröße – Betriebsgröße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.01.2021 ö 7

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 01.02.2021 09:36 Uhr