Der Entwurf des Investitionsprogramms wurde mit der Sitzungsladung für den 19.01.2021 versendet. Dieses soll künftig für die Ausschussmitglieder auch in Papierform bereitgestellt werden.
Vorab wird der Stellenplan durchgearbeitet. Insbesondere werden Änderungen gegenüber dem Vorjahr erläutert. Fragen hierzu werden beantwortet.
Anschließend wird der Verwaltungshaushalt Seite für Seite durchgearbeitet. Der Erste Bürgermeister sowie der Geschäftsleiter erläutern bedeutende Ansatzänderungen gegenüber dem Vorjahr und beantworten Fragen zu einzelnen Ansätzen.
Bei mehreren Haushaltstellen erfolgt die (Um-)Buchung für das Haushaltsjahr 2020 erst vor Legung der Jahresrechnung, spätestens bis 30.04.2021. Da der Haushalt für 2021 ja bis zum 30.11.2020 vorliegen müsste, können in der Vorlage noch nicht alle durchzuführenden Buchungen berücksichtigt sein.
Bei den Haushaltstellen des Strombezuges (0.6701.6342, 0.7001.6342 usw.) sind die schwankenden Haushaltsansätze auf eine nicht periodengerechte Abrechnung der Stromkosten durch die Versorger zurückzuführen.
Auf Grund der Hinweise des Ersten Bürgermeisters werden folgende Änderungen im Haushaltsjahr 2021 vorgenommen:
0.1300.5000 Gebäudeunterhalt 6.000 + 9.000 15.000
0.5939.5160 Unterhalt Freizeitanlagen 30.000 + 5.000 35.000
Der Erläuterungstext bei der Haushaltstelle 0.0200.1692 sollte geändert werden.
Beim Erläuterungstext der Haushaltstelle 0.0200.6610 sollte auch der Städtetag hinzugefügt werden.
Der Aufwand des Bauhofes für das Hallenbad (HHSt. 0.5701.6799) im Jahr 2019 ist zu erläutern, da das Gebäude bereits im Jahr 2018 verkauft wurde.
Die Ansätze für das Freibad (0.5702.XXXX) wurden entsprechend den Vorjahren fortgeschrieben. Mögliche Änderungen auf Grund der Ergebnisse der Sitzungen des Arbeitskreises können für die am 28.01.2021 geplante Haushaltsverabschiedung noch nicht berücksichtigt werden. Da die Haushaltssatzung für dieses Jahr keine genehmigungspflichtigen Teile enthalten wird, können etwaig anfallende Mehrausgaben über eine reduzierte Rücklagenzuführung gedeckt werden.
Der hohe Ansatz für den Unterhalt der Bauhoffahrzeuge in Höhe von 60.000,- € (HHSt. 0.6495.5510) wird kritisch hinterfragt. Trotz der doch relativ neuen Fahrzeuge (Fendt Baujahr 2012, Unimog Baujahr 2015) fielen und fallen hohe Reparaturkosten an. So muss beim Fendt das Getriebe schon bei nur rund 4.000 Betriebsstunden ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür betragen rund 13.000 bis 15.000,- €. Auch wurde beim Unimog z. B. der Luftkompressor ausgetauscht. Hier fallen rund 3.500,- € an. Ergänzt wird, dass in dem Betrag auch nicht jährlich anfallende Kosten für Reifenbeschaffung enthalten sind.
Allgemein bleibt festzustellen, dass bei den Fahrzeugen laufend hohe Reparaturkosten anfallen, obwohl bei den Anschaffungen auf Qualität geachtet wurde und nicht unbedingt die günstigen Anbieter berücksichtigt wurden. Die Reparaturkosten sind wohl eher der allgemein sinkenden Qualität bei Neufahrzeugen, siehe auch bei den Feuerwehrfahrzeugen in den vergangenen Jahren, geschuldet.
Alternative Beschaffungsformen wie Fahrzeugleasing oder Fahrzeugmiete bringen hier keine Abhilfe.
Bei der Haushaltstelle 0.7901.6329 sollte im Erläuterungstext zumindest „Werbung“ aufgenommen werden.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt reduziert sich im Jahr 2021
auf 710.000,- €.