Datum: 26.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 05.11.2020
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.11.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Gößweinstein (BGS/EWS) vom 17.12.2008; Neukalkulation und Festsetzung der Einleitungsgebühr ab dem 01.01.2021
5 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Gößweinstein - Ortsteil Allersdorf (BGS/EWS-Allersdorf) vom 09.03.2010; Neukalkulation und Erhöhung der Einleitungsgebühr ab dem 01.01.2021
6 Mobilfunkangelegenheiten
6.1 Verschiebung des Standortes des auf der Fl.Nr. 1021/6, Gmkg. Gößweinstein, Parkplatz Höhenschwimmbad, geplanten Mobilfunkturmes; Beschluss
6.2 Mobilfunkstandortsuche im Bereich Kohlstein; Kenntnisnahme
6.3 Geplanter Neubau einer Mobilfunksendeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1356, Gmkg. Kleingesee, Staatswald am Oberen Vogelberg; Beschluss
6.4 Geplanter Neubau einer Mobilfunksendeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 181, Gmkg. Wichsenstein; Richtung Spitzenstein; Kenntnisnahme
6.5 Mitnutzung des vorhandenen Mastes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1844, Gmkg. Stadelhofen, am Weg von Gößweinstein Richtung Tüchersfeld; Beschluss
7 Anfragen
8 Sanierung und Nutzung des Bahnhofsareals Behringersmühle (Multifondsansatz)

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Ladung Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020.pdf
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 1
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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 05.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 2

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.11.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Die für den 08.12.2020 geplante Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wird auf den 17.12.2020 (vor der Marktgemeinderatssitzung) verschoben.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.11.2020, bei den der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es wird der Beschluss Nr. 3 inhaltlich wie folgt bekanntgegeben:

Dem Ausbau des südöstlichen Teils der Ortsstraße Fl.Nr. 701/3, Gmkg. Wichsenstein, in Sattelmannsburg wird zugestimmt. Die Kosten für den Straßenausbau, die Beleuchtung sowie dem Grunderwerb sind zu 90 % in gleichen Teilen auf die Anlieger umzulegen. Die Zahlung ist im Voraus zu leisten. Eine Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahmen.
Der Auftrag zu Erstellung der Beleuchtung wird an die Fa. Bayernwerk vergeben.
Der Auftrag zur Straßenbaumaßnahme wird vorbehaltlich einer Sach- und Preisprüfung durch ein Ingenieurbüro die Fa. Lämmlein & Übbing aus Heiligenstadt vergeben.  
 
bekanntgegeben.

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4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Gößweinstein (BGS/EWS) vom 17.12.2008; Neukalkulation und Festsetzung der Einleitungsgebühr ab dem 01.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 25.10.2016 wurde ab dem 01.01.2017 eine Senkung der Einleitungsgebühr von 3,12 € um 0,12 € auf 3,00 € pro Kubikmeter Abwasser beschlossen.
 
In der seinerzeit zu Grunde gelegten Kalkulation wurde der Ausgleich einer Überdeckung der Jahre 2012 bis 2016 in Höhe von 74.097,02 € gleichmäßig auf die Jahre 2017 bis 2020 mit je einem Viertel in Höhe 18.524,26 € mit einberechnet.
Nach dem vorläufigen (vorläufig deshalb, weil das Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen ist) Ergebnis der Jahre 2016 bis 2020 ergibt sich erneut eine Überdeckung. Diese beträgt 230.197,55 €. Die Überdeckung wirkt sich mit einem Betrag von 57.549,39 € jährlich positiv auf die künftige Gebührenhöhe aus.

Hauptgrund für die entstandene Unterdeckung sind die eingestellten Ausgaben für den Kanalunterhalt (Sanierung, Kanalkataster). In den Jahren 2017 bis 2020 waren hier insgesamt Kosten in Höhe von 480.000,- € veranschlagt. Die Ausgaben hingegen lagen nur bei rund 216.000,- €.

Bei der vorliegenden Vorauskalkulation der Jahre 2021 bis 2024 wurden neben den wiederkehrenden Ausgaben vor allem nochmals erhöhte Ausgaben wegen der Sanierung von Altkanälen in Behringersmühle und Gößweinstein sowie für die Erstellung eines EDV-gestützten Kanalkatasters berücksichtigt. Auch sind Ingenieurkosten für den Erhalt von wasserrechtlichen Erlaubnissen beinhaltet.

Bei einer angenommenen Einleitungsmenge von 678.000 m³ (169.500 m³ jährlich, entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019) in den Jahren 2021 bis 2024 und zu deckenden Kosten von insgesamt rund 2.033.000,- € ergibt sich auch weiterhin eine Gebühr von 3,00 € pro Kubikmeter Abwasser.

Beratung

Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 3,10 %.
Eine Nachberechnung (Nachprüfung) der Abwassergebühr innerhalb des Kalkulationszeitraumes durch die Verwaltung trägt zu einer stabilen und sicheren Abwassergebühr bei. Diese Vorgehensweise sowie die sparsame und wirtschaftliche Arbeit der Verwaltung in den letzten Jahren wirkt sich positiv auf die Abwassergebühr aus. Der Verwaltung gebührt hierfür ein Dankeschön.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorstehende Kalkulation der Abwassereinleitungsgebühr zur Kenntnis.
Die Gebühr je Kubikmeter Abwasser beträgt auch weiterhin 3,00 €.
Eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung ist nicht notwendig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Gößweinstein - Ortsteil Allersdorf (BGS/EWS-Allersdorf) vom 09.03.2010; Neukalkulation und Erhöhung der Einleitungsgebühr ab dem 01.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 22.10.2016 wurde beschlossen, dass die Gebühr auch weiterhin 3,00 € pro Kubikmeter Abwasser beträgt.
 
In der seinerzeit zu Grunde gelegten Kalkulation wurde der Ausgleich einer Unterdeckung der Jahre 2012 bis 2016 in Höhe von 4.752,47 € gleichmäßig auf die Jahre 2017 bis 2020 mit je einem Viertel in Höhe 1.188,12 € mit einberechnet.
Nach dem vorläufigen (vorläufig deshalb, weil das Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen ist) Ergebnis der Jahre 2016 bis 2020 ergibt sich erneut eine Unterdeckung. Diese beträgt 20.477,66 €. Die Unterdeckung wirkt sich mit einem Betrag von 5.119,42 € jährlich negativ auf die künftige Gebührenhöhe aus.

Hauptgrund für die entstandene Unterdeckung sind die erhöhten angefallenen Ausgaben für den Unterhalt/Betrieb der Kläranlage. So sind im Jahr 2020 z. B. für den Klärschlammtransport und die Entsorgung über 4.000,- € angefallen. Eingeplant waren nur rund 1.500,- €.

Allein für den Ausgleich der Unterdeckung der Vorjahre wäre eine Gebührenerhöhung auf 4,60 € ab dem 01.01.2021 notwendig. Hier sind jedoch die künftigen erhöhten Betriebskosten noch nicht berücksichtigt, sodass die Gebührenerhöhung wohl noch größer ausfallen wird.
 
Die Vorauskalkulation der Jahre 2021 bis 2024 wurde nach Absprache mit dem Abwasserverein Allersdorf gefertigt.

Bei einer angenommenen Einleitungsmenge von 11.200 m³ (2.800 m³ jährlich, entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019) in den Jahren 2021 bis 2024 und zu deckenden Kosten von insgesamt  54.824,58 € ergibt sich eine Gebühr von 4,90 € pro Kubikmeter Abwasser.

Die entstehende Gebührenhöhe wurde dem Vorstand des Abwasservereins bereits mitgeteilt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorstehende Kalkulation der Abwassereinleitungsgebühr zur Kenntnis und beschließt folgende

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Gößweinstein – Ortsteil Allersdorf (BGS/EWS-Allersdorf) vom 09.03.2010

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Gößweinstein folgende Satzung:

Artikel 1
Änderung der Einleitungsgebühr

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 4,90 € pro Kubikmeter Abwasser

Artikel 2
Inkrafttreten
       
Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Gößweinstein, 30.11.2020

Markt Gößweinstein


Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Mobilfunkangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Die geplante Neuerrichtung von Mobilfunkanlagen sorgt derzeit teilweise für Unmut in der Bevölkerung.
Es werden deshalb der Sachstand zu den derzeit fünf laufenden Projekten im Gemeindegebiet jeweils separat in einem Tagesordnungspunkt nachfolgend mitgeteilt bzw. die erforderlichen Beschlüsse gefasst.
An folgenden Standorten sind Mobilfunkanlagen geplant:

- Gößweinstein
- Kohlstein
- Kleingesee
- Wichsenstein
- Gößweinstein am Weg Richtung Tüchersfeld

Die Luftbilder mit den jeweiligen Suchkreisen sowie die freiwillige Vereinbarung im Rahmen des Umweltpaktes Bayern II wurde den Marktgemeinderäten überlassen.

Zudem hat das Bayerische Mobilfunkzentrum am 18.11.2020 folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter Herr Thiem,

anbei erhalten Sie wie besprochen die Versorgungskarte der Telefónica vom Standort in Ebermannstadt. Telefónica hat uns dazu folgendes mitgeteilt:

„Anbei erhalten Sie den Versorgungsplot für unseren unverbindlichen Suchkreis in der Nachbargemeinde Ebermannstadt mit Auswirkungen auf den westlichen Teil der Gemeinde Gößweinstein.
Dieser stellt eine Prädiktion bei -85 dB für GSM auf Basis von Geländemodellierung und fachlicher Standards dar und unterliegt den entsprechenden Begrenzungen.
Bitte beachten Sie, dass dem Plot kein gesicherter Standort, sondern die Koordinate des Suchkreis-Mittelpunktes zugrunde liegt.
Die Versorgungsdarstellung ist insofern unverbindlich.
Bei Festlegung eines konkreten Standortes kann sich aufgrund geographischer Verhältnisse und ggf. zu ändernder Antennenkonfiguration eine abweichende Abdeckung ergeben.““

Hinweise:
Der Suchkreismittelpunkt befindet sich bei Buckenreuth.
Die am 17.09.2019 beschlossene Teilnahme des Marktes Gößweinstein am Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm zur Schließung von „weißen Flecken“ für den Bereich Morschreuth könnte deshalb evtl. überflüssig werden.

Beratung

Der Erste Bürgermeister verweist auf die mit der Ladung versandte Unterlage „Freiwillige Vereinbarung im Rahmen des Umweltpaktes Bayern II …(Mobilfunkpakt II)“ und verliest den Punkt 1.2 „Mitwirkung der Kommunen für den ländlichen Raum und mittelgroße Städte (bis ca. 50.000 Einwohner)“ nebst Unterpunkte.

Grundsätzlich ist es dem Markt Gößweinstein also nicht gestattet die aktuell vorliegende Information öffentlich bekannt zu geben, da es gilt wettbewerbssensible Daten zu schützen. Trotzdem wurden alle Anfragen zu neugeplanten Mobilfunkmasten auf die heutige Sitzung gebracht, obwohl dies so nicht rechtmäßig ist. Damit ist aber eine maximale Bürgerinformation gewährleistet, weshalb wir uns bewusst über dieses Gebot hinwegsetzen. Mit der heutigen Beratung können wir unsere Einbindung bekanntgeben und haben die Möglichkeit alternative Standorte vorzuschlagen. Die beiden Fristen von 30 bzw. 60 Tage werden somit gewahrt.

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6.1. Verschiebung des Standortes des auf der Fl.Nr. 1021/6, Gmkg. Gößweinstein, Parkplatz Höhenschwimmbad, geplanten Mobilfunkturmes; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 6.1

Sachverhalt

Über den Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.11.2020 wie folgt berichtet und beraten:

Bericht:

„Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat mit E-Mail vom 04.11.2020 Folgendes mitgeteilt:
  
„Auf Wunsch Ihrer Kommune und der diversen politischen Vertreter die bei uns vorstellig geworden sind, haben wir uns entschlossen unser Bauvorhaben am Freibad vorerst ruhen zu lassen. Der Bauantrag der DFMG wird beim Landratsamt für ein halbes Jahr ruhend gemeldet, der Vertrag wird beibehalten. Die von Ihnen genannte Grundstücksalternative Flurstück 1014 ist aus unserer Sicht allerdings nicht umsetzbar. (Stichwort: Zuwegung, öffentliche Widmung)
 
Um trotzdem unsere Konsensbereitschaft zu signalisieren, bieten wir Ihnen daher zwei aus unserer Sicht denkbare Alternativen an,
 
  1. die Zuwegung zu der Alternative 1014 (inkl. Wegevertrag und Herrichtung für Schwerlasttransporte) wird durch den Markt Gößweinstein in Eigenregie vorgenommen.
 
  1. Hier bedarf es nach unserer Recherche der Zustimmung und Einigung mit bis zu 23 verschiedenen Grundstückseigentümern, die laut Grundbuch an dem Weg auf dem Flurstück 1015 Unterhaltspflichtig sind, um eine dauerhafte Zuwegung errichten zu können.
  2. Zudem müssen ca. 800m² Fläche für Schwerlasttransporter befahrbar gemacht werden, was zu erheblichen Mehrkosten führt, die wir nicht übernehmen können.
  3. Bitte lassen Sie im Vorfeld auch die Genehmigungsfähigkeit des LRA für einen Antennenträger an dieser Stelle klären.
  4. Eine weitere Bedingung ist dabei natürlich auch, dass ein neuer Vertrag mit dem Grundstückseigentümer des Fl. Nr. 1014 zu gleichen Konditionen mit der DFMG (Vertrag Nr. 1832654) abgeschlossen werden kann.
 
Sollte die Voraussetzungen für einen Mobilfunkstandort trotz dieser Umstände unter Ihrer Regie durch den Markt Gößweinstein umgesetzt werden können, sind wir bereit, auf Ihr vorgeschlagenes Grundstück 1014 zu wechseln und einen neuen Bauantrag zu stellen. Wir vertrauen hierbei darauf, dass Sie als Bürgermeister in Ihrer Marktgemeinde die erforderliche Sicherung und Herstellung der Zufahrt über mehrere Grundstücke sicherstellen können. Die Mehrkosten für die erneute Planung würden wir dann tragen.
 
  1. alternativ könnte sogar auf den Bau eines neuen Standortes derzeit ganz verzichtet werden, wenn das LRA für eine Genehmigung zur Erweiterung unserer Anlage auf der Burg Gößweinstein, Burgstr. 30, gewonnen werden könnte, die uns seit Jahren aus denkmalschutzrechtlichen Gründen abgelehnt wird.
 
Wir bitten um Verständnis, dass hiermit weitere Alternativen Prüfungen für uns nicht mehr in Betracht kommen. Bitte teilen Sie uns mit, für was sich die Kommune entscheidet.“

Beratung (auszugsweise):

Die Kosten für Wegebaumaßnahme werden vom Ersten Bürgermeister vorsichtig auf 70.000,- € geschätzt. Es sind viele Gespräche, u. a. mit der Naturschutzbehörde, zu führen sowie Dienstbarkeiten eintragen zu lassen. Eine Entscheidung durch den Marktgemeinderat ist in der Sitzung am 26.11.2020 vorgesehen.
Das Geld zur Verwirklichung des Alternativstandortes sollte deshalb vom Markt Gößweinstein in die Hand genommen werden.“

Der Suchkreis ist der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.

Beratung

Grundsätzlich wird der Mobilfunkausbau für notwendig erachtet. Mit dem Alternativ- und Beschlussvorschlag besteht Einverständnis.

Anderseits wird auf die vorhergehende Marktgemeinderatsitzung und das Bild des Suchkreises verwiesen, in welchem der Funkturm ursprünglich geplant war. In diesem Suchkreis wäre der Funkmast unmittelbar an der Wohnbebauung gewesen, weshalb seitens der Verwaltung der alternative Standort am Höhenschwimmbad vorgeschlagen wurde. Erst weit nach der Beschlussfassung im Marktgemeinderat und nach der Bürgerversammlung in Gößweinstein in 2019 wurde aus der Bevölkerung ein Alternativvorschlag vorgeschlagen, wodurch jetzt der Gemeinde Mehrkosten entstehen. Am Standort sollte deshalb nichts mehr verändert werden.

Eine weitere Anfrage bezieht sich auf den bestehenden Mobilfunkturm, welcher in Richtung Tüchersfeld steht, ob dieser mitbenutzt werden kann? Hierzu wird mitgeteilt, dass dieser in Richtung Tüchersfeld ausgerichtet ist und für den Ort Gößweinstein leider nicht in Frage kommt.

Beschluss

Der Markt Gößweinstein setzt sich für eine Erweiterung der Mobilfunkanlage auf der Burg Gößweinstein ein.

Sollte absehbar sein, dass diese Bemühungen nicht erfolgreich sein werden, ist die Zuwegung zum Alternativstandort auf dem Grundstück Fl.Nr. 1014, Gmkg. Gößweinstein, in Eigenregie wie von der Deutschen Telekom Technik GmbH gefordert durch den Markt Gößweinstein vorzunehmen. Es werden hierfür Haushaltsmittel von 70.000,- € bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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6.2. Mobilfunkstandortsuche im Bereich Kohlstein; Kenntnisnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 6.2

Sachverhalt

Die Deutsche Telekom Technik GmbH sucht in Kohlstein und Umgebung ein geeignetes und verfügbares Grundstück zur Errichtung einer Mobilfunkanlage. Verschiedene Grundstückseigentümer haben eine Ver mietung ihrer Grundstücke abgelehnt.

Der Suchkreis ist der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.

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6.3. Geplanter Neubau einer Mobilfunksendeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1356, Gmkg. Kleingesee, Staatswald am Oberen Vogelberg; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 6.3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06.11.2020 hat die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG mitgeteilt, dass diese plant, die Telekommunikationsstruktur im Markt Gößweinstein zu verbessern. Hierzu ist geplant, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1356, Gmkg. Kleingesee, Staatswald am Oberen Vogelberg, eine Mobilfunksendeanlage zu errichten.

Entsprechend § 7a der 26. BImSchV und den bestehenden Vereinbarungen über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze wird dem Markt Gößweinstein Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der geplanten Maßnahme gegeben.

Der Suchkreis ist der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.

Beratung

Der Erste Bürgermeister erläutert, dass der geplante Funkmast ca. 360 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist. Nachdem die „Standortalternative Funkturm“ im Markt Gößweinstein eine Unterschriftenaktion durchgeführt hat, an der sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger des Marktes beteiligt haben:

583 abgegebene Unterschriften, davon 86 Unterschriften, die mehrfach abgegeben wurden
  • 497 gültige Unterschriften        
    -> 356 Unterschriften aus Gößweinstein        
    -> 111 Unterschriften aus den übrigen Ortschaften des Marktes        
    -> 30 Unterschriften außerhalb des Marktes Gößweinstein

gilt es dieses große Bürgervotum auch nachfolgend in die Entscheidungen einzubeziehen.

Unter anderem wurde ein:
NEIN zur Nähe zu jeglichen Wohngebieten,        
NEIN zur Nähe zum Kindergarten und
JA zum alternativen Standort Waldrand gefordert.
Der „alternative Standort Waldrand“ liegt 250 Meter von der nächsten Wohnbebauung und 300 Meter vom Kindergarten entfernt.
Da der geplante Funkmast in Kleingesee ca. 360 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist, sind die Forderungen/Wünsche der Bürgerinnen und Bürger bezüglich des Abstandes zur Wohnbebauung ausreichend gewahrt.

Aus dem Gremium wird berichtet, dass viele Bürger aus Kleingesee über den geplanten Standort sehr überrascht, erschrocken und dadurch verängstigt sind. Es wird deshalb um eine Änderung des Beschlussvorschlages (z.B. Standortverlegung -weiter in den Staatsforst und/oder in Richtung Staatsstraße nach Stadelhofen) oder sogar um eine Beschlussaussetzung gebeten. Eine Beteiligung der Bürger sollte innerhalb des möglichen Zeitraumes erfolgen, so dass diese sich mit einbringen können.

Der Erste Bürgermeister teilt hierzu mit, dass er einen Beschluss für unbedingt notwendig hält, da sonst die Gefahr besteht, dass der Markt Gößweinstein am Mitwirkungsverfahren nicht mehr teilnehmen kann.

Aus dem Gremium wird die Frage aufgeworfen, ob das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren auch bei den Standortsuchen in Gößweinstein und Wichsenstein eingehalten wurde. Daraufhin wird mitgeteilt, dass bei allen Standorten die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte eingehalten wurden. Bei der Standortsuche Wichsenstein und Gößweinstein handelte der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, da es sich um „laufende Verwaltungsangelegenheiten“ gehandelt habe.

In der weiteren Diskussion wird immer wieder über die Standortfrage, die Mitwirkung und auch über Ablehnung oder Fristen für die Mitwirkung diskutiert. Letztendlich einigt man sich auf eine Änderung der Beschlussempfehlung.

Beschluss

Der Markt Gößweinstein begrüßt den geplanten Neubau einer Mobilfunksendeanlage und tritt in das Verfahren ein und teilt mit, dass der Markt Gößweinstein am Verfahren der Standortsuche mitwirken will.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.4. Geplanter Neubau einer Mobilfunksendeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 181, Gmkg. Wichsenstein; Richtung Spitzenstein; Kenntnisnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 6.4

Sachverhalt

Die Vodafone GmbH hat bereits einen Grundstücksnutzungsvertrag mit einem Eigentümer abgeschlossen. Der Bau- und Umweltausschusses hat der Errichtung der Anlage am 11.02.2020 zugestimmt. Nach Bürgerprotesten wird nach einem neuen Standort gesucht. Diese war nach einer Nachricht vom 21.10.2020 bislang noch nicht erfolgreich.

Nach Auskunft von Vodafone ist der Bauantrag während der Suche nach einem Alternativstandort beim Landratsamt Forchheim ruhend gestellt.

Der Suchkreis ist der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.

Der Test, ob der alternati ve Maststandort auf dem Grundstück Fl.Nr. 136, Gmkg. Wichsenstein, über Richtfunk an eine Nachbarstation angebunden werden kann, hat vor Ort hat stattgefunden. Dieser Test war positiv.

Daraufhin hat sich die Vodafone GmbH am 17.11.2020 mit dem Grundstückseigentümer des Alternativstandortes und einem weiteren Anwohner von Wichsenstein vor Ort getroffen und einen möglichen Standort auf dem Grundstück begutachtet. Es wurde übereingekommen, dass dieser Standort grundsätzlich in Frage kommen würde.

Der Grundstückseigentümer würde nun aber gerne die Anwohner von Wichsenstein nochmals befragen, ob diese auch mit der Lösung einverstanden wären, um zu vermeiden, dass es erneute Widerstände gegen den geplanten Mastneubau gibt. Diesbezüglich will dieser nochmals auf den Markt Gößweinstein zukommen.

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6.5. Mitnutzung des vorhandenen Mastes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1844, Gmkg. Stadelhofen, am Weg von Gößweinstein Richtung Tüchersfeld; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 6.5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.09.2020 hat die Bernhart ConsKom GmbH & Co. KG mitgeteilt, dass die Vantage Towers GmbH plant, im Markt Gößweinstein die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage, um damit die Telekommunikationsinfrastruktur im Markt Gößweinstein sowie die Qualität und Kapazität des Mobilfunknetzes entsprechend den Kundenanforderungen zu verbessern.

Die Funknetzplanung der Vantage Towers GmbH möchte die Versorgung des Marktes Gößweinstein im Bereich Tüchersfeld verbessern.

Hierbei ist die Vantage Towers GmbH bemüht, bereits bestehende Infrastruktur vor Ort mitnutzen und plant daher die Mobilfunkstation auf dem bestehenden Mast des Freistaates Bayern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1844, Gmkg. Stadelhofen, am Weg von Gößweinstein Richtung Tüchersfeld, zu realisieren.  

Entsprechend § 7a der 26. BImSchV und den bestehenden Vereinbarungen über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze wird dem Markt Gößweinstein Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der geplanten Maßnahme gegeben.

Im konkreten Fall wird die Einwilligung des Marktes Gößweinstein zur Nutzung des Mastes benötigt.

Der Standort des vorhandenen Mastes ist in der beiliegenden Übersicht mit einem roten Punkt gekennzeichnet.

Beratung

Eine Einwilligung des Marktes Gößweinstein ist nicht no twendig, da es sich um einen bereits bestehenden Masten handelt. Eine Beschlussfassung erfolgt deshalb nicht.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Im Mitteilungsblatt Nr. 23 war in der Bekanntmachung für die heutige Sitzung als Tagesordnungspunkt -Aufstellung des Bebauungsplanes „Biomasseheizkraftwerk“ ….-, welches neben der Schule errichtet werden soll, gestanden. Da dieser Punkt heute nicht behandelt wird, ist dann eine Behandlung in der Dezembersitzung geplant?

Der Erste Bürgermeister teilte hierzu mit, dass zum Sachverhalt noch offene Punkte abzuklären sind. Sobald diese bearbeitet sind wird der Sachverhalt im Marktgemeinderat beraten.

Anmerkung zum Sitzungsverlauf:
Es erfolgt eine Unterbrechung (Pause) der Sitzung bis 20:30 Uhr, da zum TOP 8 Frau Rossa-Schuster und Herr Eckert vom Landratsamt Forchheim erwartet werden, welche vom Vorsitzenden zu Beginn des Tagesordnungspunktes begrüßt werden.

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8. Sanierung und Nutzung des Bahnhofsareals Behringersmühle (Multifondsansatz)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Marktgemeinderatssitzung 26.11.2020 ö 8

Sachverhalt

Für das in der aktuellen Lokalen Entwicklungsstrategie Leader 2014 – 2020 verankerte Projekt wurde von der Projektgruppe ein erstes Grobkonzept erarbeitet, das verschiedene Nutzungsmöglichkeiten aufzeigt. In der inzwischen erstellten Projektinitiierung, die in der Anlage beigefügt ist, werden diese überarbeitet und konkretisiert. Ferner werden die potentiell erschließbaren Fördermittel aufgezeigt, ohne dass diese bereits Anspruch auf Vollständigkeit haben.
Da dieses komplexe Projekt eine Aufteilung in mehrere Teilprojekte und Förderbereiche erfordert, ist zunächst ein Vorbeschluss erforderlich, dass die Maßnahme weiterverfolgt, langfristig umgesetzt und dass entsprechende Finanzmittel dafür bereitgestellt werden sollen.
Dies gilt auch bezüglich der Vernetzung mit den weiteren wahrscheinlichen Projektträgern Kreis Forchheim und Dampfbahn Fränkische Schweiz e. V., deren Gremien ebenfalls zustimmen müssen.
Der Sachverhalt wurde in den Gremien des Landkreises Forchheim:

Ausschuss für Kultur, Tourismus, Bildung und Soziales am 20.10.2020
Kreisausschuss am 22.10.2020
Kreistag am 23.10.2020

beraten und jeweils einstimmig befürwortet.

Beratung

Der Erste Bürgermeister erteilt Herrn Eckert zur Darstellung des umfangreichen Sachverhaltes das Wort.

Herr Eckert weist gleich zu Beginn darauf hin, dass es sich bei diesem Projekt in Behringersmühle nicht um etwas Kurzzeitiges handelt, sondern das dieses Projekt eine lange bis sehr lange Planungs- und Verwirklichungszeit (viele Jahre) benötigt.

In seinen Ausführungen geht Herr Eckert auf wichtige Passagen ein, die für den Standort Behringersmühle - Bahnhof und ehemaliges BayWa Areal – sprechen, so z.B.:
  • Geographischer Mittelpunkt der Fränkischen Schweiz





  • Endstation der Dampfbahn Fränkische Schweiz (DFS) und somit jährlich ca. 30.000 Gäste
  • Aufeinandertreffen von 4 Tälern aus folgenden Richtungen: Waischenfeld, Kirchahorn, Pottenstein und Ebermannstadt
  • Verkehrsanbindung direkt neben der B 470 sowie bestehender Radweg

Es stellt sich die Frage, wen kann man für dieses große Projekt finden, um eine Sanierung und somit eine Aufwertung des gesamten Areals zu ermöglichen. Hier finden sich
  1. die DFS (überwiegend Eigentümer des Areals (Bahnhof und ehemaliges BayWa-Gelände)
  2. der Markt Gößweinstein
  3. der Landkreis Forchheim.
Aufgrund des Umfanges für dieses Projekt ist gleich klar, sobald einer oder auch mehrere am Projekt nicht mit machen, ist dieses gestorben.

Die DFS befördert jährlich ca. 30.000 Gäste, die in Behringersmühle ankommen. Es stellt sich hier die Frage, was können und sollen diese hier machen, um länger zu verweilen? Den Gästen muss somit ein interessanter Aufenthalt geboten werden. So z.B.
  1. Wanderwege, Gastronomie (insbesondere auf dem Bahnhofsgelände), Infosäulen usw.
  2. Fahrradverleih, E-Bike und weitere Mobilität
  3. Aufenthaltserweiterung in die umliegende Umgebung von Behringersmühle z.B. nach Gößweinstein, Pottenstein, Waischenfeld Kirchahorn usw.

Hinsichtlich der künftigen Nutzung, Projektumsetzung und Trägerschaft sowie einer möglichen Förderung erläutert Herr Eckert die wesentlichen Punkte aus der mit der Ladung versandten „LEADER-Projektinitiierung“ Folgende Projektziele (nicht abschließend) hebt Herr Eckert hervor:
  1. Steigerung des Image und der touristischen Attraktivität in der (Inneren) Fränkischen Schweiz
  2. Gestaltung eines interessanten Areals für den Familientourismus
  3. Erweiterung des Wander- und Kulturtourismus
  4. Bessere Vernetzung der Kommunen
  5. Stärkung des ÖPNVs und des „Sanften Tourismus“ in der Region
  6. Unterstützung der für die Region wichtigen ehrenamtlichen Arbeit der DFS

Zusammenfassend:

Zum Schluss seiner Ausführungen macht Herr Eckert nochmal deutlich klar, dass momentan nicht auf Einzelheiten oder Details eingegangen werden muss. Vielmehr ist daran gelegen, dass alle Beteiligten (ggf. weitere Kommunen und/oder auch der Landkreis Bayreuth) am Konzept mitmachen und zu einer Beantragungsreife des Projekts gelangen. Um dies zu erreichen, ist als wichtiger Schritt die Installierung eines Projektmanagements zu empfehlen (erforderlich), welches mit Mitteln aus LEADER gefördert werden kann. Vom Management wäre dann das Konzept zu verfeinern, Kostenberechnungen initiieren, Akteure zu vernetzen, Gespräche mit Behörden zu führen, das Monitoring, die Steuerung und Vernetzung der Einzelprojekte übernehmen, sowie die Grundlagen der späteren Evaluierung skizzieren.

Der Erste Bürgermeister Zimmermann bedankt sich im Namen des Marktgemeinderates für den ausführlichen und umfassenden Sachvortrag von Herrn Eckert.



Aus dem Gremium folgen nachstehende Wortmeldungen:
Bei diesem großen Projekt handelt es sich für das Bahnhofs- und ehemalige BayWa-Gelände in Behringersmühle um eine hervorragende Lösung, was man sich gut vorstellen kann. Für Familien, für die DFS und dem gesamten touristischen Bereich wäre dies eine Aufwertung.
Weiteres könnte sich dort noch entwickeln, so z.B. eine kleine Bahn, die den Bahnhof mit dem Ort Behringersmühle verbindet. Vorstellbar wäre auch anstatt einer Seilbahn eine Schrägbahn nach Gößweinstein, welches bereits 1994 im Rahmen des „Verkehrskonzept Markt Gößweinstein“ angeregt wurde. Auch das BayWa-Lagergebäude könnte gut eingebunden werden, da hier früher hochwertige Gerste aus der Region angeliefert, gelagert und per Bahn weiter transportiert wurde. Hieraus könnten weitere Themen entstehen, wie z. B. Gerste für Bierbrauen. Letztendlich kann festgehalten werden, dass das Projekt großes Potenzial birgt.

Dieses Projekt liegt im Gemeindegebiet des Marktes Gößweinstein und wie bereits erwähnt wurde, birgt es ein enormes Potential, welches genutzt werden sollte. Die Fränkische Schweiz mit diesem Projekt „zu beleben“, wird deshalb für sehr gut gehalten.

Die DFS-Bahn ist bisher die Attraktion auf dem genannten Gelände. Die ankommenden Gäste laufen dann dort umher oder los. Die Möglichkeit mit einer weiteren Mobilität in Form von Fahrrädern (E-Bike), Ausbau von Radwegen, Shuttlebus zu weiteren touristischen Einrichtungen in der Fränkischen Schweiz bietet sich sehr gut an und sollte mit forciert werden.
Wann könnte mit dem großen Projekt ungefähr begonnen werden?
Hierzu teilt Herr Eckert mit, dass wie bereits eingangs erwähnt, es sich um einen langen bis sehr langen Zeitraum handelt. Wichtig ist nun, dass ein Projektmanagement eingesetzt wird, um das Projekt nach vorne zu bringen.

Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, erfolgt die Abstimmung.

Beschluss

Die Projektinitiierung „Nutzung des Bahnhofareals Behringersmühle“, die weitere Projektentwicklung und die spätere Umsetzung werden befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2020 12:55 Uhr