Datum: 05.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.10.2020
3 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.10.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
4 Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof Wichsenstein
5 Antrag der Fraktionsgemeinschaft CSU/JuF hinsichtlich des Radwegeausbaus im Bereich Behringersmühle
6 Städtebauförderungsprogramme; Bedarfsmitteilung 2021
7 Einstieg in die Umsetzung der Revitalisierung des Pfarramtes; Entscheidung über die Art der Vergabe der Architektenleistung
8 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 05.11.2020.pdf

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Bürgeranfragen lie gen nicht vor.

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2020 ö 2

Beratung

Der Erste B ürgermeister erklärt, dass entgegen seiner Aussage in der Sitzung am 09.10.2020 wegen der Standortverschiebung des Funkturms kein Kontakt zum Landtagsabgeordneten Hofmann sondern vielmehr mit der Bundestagsabgeordneten Launert bestand.

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.10.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Berufung eines Jugend- sowie eines Seniorenbeauftragten

Beide Stellen sind derzeit vakant. Die Aufgaben des Jugendbeauftragten werden derzeit kommissarisch vom Ersten Bürgermeister übernommen. Es wird gebeten, seitens des Marktgemeinderates Vorschläge für eine Besetzung der Stellen zu unterbreiten.
Frau Hermine Haas und Frau Anke Raabe vom Seniorenkreis „Gemeinsam statt einsam“ wollen den künftigen Seniorenbeauftragten unterstütz en, dieses Amt jedoch nicht selbst übernehmen.  

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanzlage des Marktes Gößweinstein

Gewerbesteuerausfälle sind bislang nicht zu verzeichnen. Die Beteiligung an der Einkommen-steuer wird um etwa 130.000,- € niedriger als angesetzt ausfallen. Große finanzielle Einbußen werden erst im kommenden Jahr 2021 erwartet.

Die Einhebung der Vorauszahlung auf den Fremdenverkehrsbeitrag 2020 erfolgt wegen der Geschäftseinbußen bei den Dienstleistern nicht mehr in diesem Jahr.

Stabilisierungshilfeantrag 2020

Heute fand die Verteilerausschusssitzung zu den Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen 2020 statt.
Dem Markt Gößweinstein wurde eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 1,9 Mio. Euro zugesprochen.
Eine persönliche Übergabe des Bescheides findet auf Grund der Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht statt.
 
Volkstrauertag 2020

In diesem Jahr finden auf Grund der Corona-Pandemie die üblichen Gedenkfeiern und Totenehrungen für die Verstorbenen des 1. und 2. Weltkrieges nicht statt. Den Opfern wird heuer während der folgenden Gottesdienste gedacht:  

Gößweinstein: Sonntag 15. November 2020, um 9.00 Uhr
Kleingesee: Sonntag, 15. November 2020, um 9.00 Uhr
Wichsenstein: Sonntag, 15. November 2020, um 10.15 Uhr
Moggast: Samstag, 14. November 2020, um 18.00 Uhr

Verkauf Anwesen Behringersmühle 7

Das Anwesen wurde im Mitteilungsblatt am 16.10.2020 zum Verkauf ausgeschrieben. Die Anzeige im Internet läuft noch bis zum 13.11.2020. Bislang wurde das Objekt von 10 Interessierten besichtigt. Bei einigen Interessenten besteht die Absicht, ein Kaufangebot abzugeben. Über einen möglichen Verkauf soll noch im November entschieden werden.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.10.2020, bei den der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es werden die Beschlüsse

Nr. 3 „Das Gebäude Behringersmühle 7 soll verkauft werden. Die Verkaufsabsicht ist im gemeindlichen Mitteilungsblatt sowie im Internet mit der Aufforderung zur Abgabe von entsprechenden Angeboten bekanntzugeben. Über einen Verkauf entscheidet dann das zuständige Gremium.“

Nr. 4 „Der außerordentlichen Kündigung des Pachtvertrages über das Höhenschwimmbadgelände sowie der weiteren damit zusammenhängenden (Neben-)verträge durch Herrn Stefan Sutoi zum 15.10.2020 wird zugestimmt.“

und Nr. 6 „Der Betriebsführungsvertrag mit der SüdWasser GmbH wird ab dem 01.01.2021 geändert. Kostenmäßig sind dann nicht mehr enthalten:

- die Klärschlammentwässerung
- die Abfuhr und die thermische Verwertung des Filterkuchens.“

bekanntgegeben.

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4. Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof Wichsenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 22.09.2020 behandelt. Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Die Nachkalkulation der Friedhofsgebühren wird zur Kenntnis genommen.

Die Gebührensätze werden ab dem 01.11.2020 wie folgt festgelegt:

Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

Kindergrabstätten        43,00 €        
Einzel-Erdgrabstätten          61,00 €
Doppel-Erdgrabstätten        102,00 €
Einzel-Urnenerdgrabstätten          43,00 €
Doppel-Urnenerdgrabstätten          61,00 €
anonyme Einzel-Urnenerdgrabstätten        43,00 €
anonyme Mehrfach-Urnenerdgrabstätten           61,00 €
Urnennischen        140,00 €

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt je angefangenen Tag 42,00 €.

Die Friedhofsgebührensatzung ist entsprechend zu ändern.

Die jetzigen Gebühren liegen schon weit über Durchschnitt. Eine Abweichung vom Kostendeckungsprinzip kommt aus sozialstaatlichen Gründen deshalb in Betracht und ist durch Art. 8 Abs. 4, 2. Halbsatz KAG (sonstige Merkmale können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn öffentliche Belange dies rechtfertigen), aber auch durch Art. 62 Abs. 2 Nr. 1 GO ("soweit vertretbar und geboten") gedeckt.

Zudem sind Einsparungspotenziale beim Betrieb des Friedhofes intensiv zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:  9:3“

Die Satzung ist nun noch förmlich zu beschließen.

Beschluss

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Marktes Gößweinstein für den Friedhof Wichsenstein (FGS Wichsenstein) vom 21.11.2018

Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Gößweinstein folgende Satzung:

Artikel 1
Änderung der Grabnutzungsgebühr

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für
Kindergrabstätten        43,00 €        
Einzel-Erdgrabstätten          61,00 €
Doppel-Erdgrabstätten        102,00 €
Einzel-Urnenerdgrabstätten          43,00 €
Doppel-Urnenerdgrabstätten          61,00 €
anonyme Einzel-Urnenerdgrabstätten        43,00 €
anonyme Mehrfach-Urnenerdgrabstätten           61,00 €
Urnennischen        140,00 €

Artikel 2
Änderung der Bestattungsgebühren

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt je angefangenen Tag
         42,00 €.

Artikel 3
Inkrafttreten
       
Die Satzung tritt am 01.11.2020 in Kraft.


Gößweinstein, 09.11 .2020
Markt Gößweinstein                                                                „Siegel“


Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Antrag der Fraktionsgemeinschaft CSU/JuF hinsichtlich des Radwegeausbaus im Bereich Behringersmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 01.10.2020 hat die Fraktionsgemeinschaft CSU/JuF Antrag auf Behandlung des   Themas „Radwegeausbau im Markt Gößweinstein; Erschließung der Radwege im Bereich Behringersmühle“ gestellt.
Der Antrag wurde den Marktgemeinderäten überlassen.

Beratung

Der Sachverhalt gliedert sich in drei Teilbereiche:

1. Püttlachtal
Die Grundstücksverhandlungen im Bereich des Marktes Gößweinstein wurden schon vor ein paar Jahren abgeschlossen.
Der Anschluss an den Heuberg wurde mit Errichtung der Brücke über die Püttlach sowie des Rad- und Fußweges entlang der Staatsstraße Richtung Oberailsfeld bis zur Ailsbachbrücke geschaffen.

2. Ailsbachtal
Hier gibt es nur grundlegende Ideen. Das Projekt ist in der Priorität wohl ganz hinten eingestuft.

3. Wiesenttal
Der Weg von Nankendorf bis Doos ist fertiggestellt.
Der Erste Bürgermeister war bzw. ist im ständigen Austausch mit den bisherigen bzw. jetzigen Ersten Bürgermeistern der Nachbarkommunen Waischenfeld und Wiesenttal. Die Trassenführung stellt sich als äußerst schwierig dar. Da es sich um eine sehr sensible Ökologie handelt, haben schon verschiedene Ortsgruppen des BUND Stellung genommen. Herr des Verfahrens ist der Freistaat Bayern. Der Erste Bürgermeister wird deshalb nochmals bei Frau Roth vom Staatlichen Bauamt Bamberg vorstellig werden.

Den vorhandenen Weg an zwei Stellen zu ertüchtigen ist keine Option.

Der gestellte Antrag wird auf Grund des Vorschlages der Fraktionsgemeinschaft CSU/JuF so abgeändert, dass der Markt Gößweinstein die zuständigen Behörden nicht mehr auffordert, die Planungen voranzutreiben, sondern diese bei den Bestrebungen, die Planungen voranzutreiben, unterstützt.  

Von der CSU/JuF F raktionsgemeinschaft ist eine entsprechende Beschlussfassung in den Gremien der Nachbarkommunen gewünscht.

Beschluss

Der Markt Gößweinstein unterstützt die Bestrebungen der zuständigen Behörden, die Planungen der Radwege von Behringersmühle bis Doos, Oberailsfeld und Pottenstein schnellstmöglich voranzutreiben bzw. die Umsetzung durchzuführen.

Der Markt Gößweinstein setzt die weiteren betroffenen Kommunen (Markt Wiesenttal, Stadt Waischenfeld, Gemeinde Ahorntal und die Stadt Pottenstein) sowie die beiden Landkreise Forchheim und Bayreuth von diesem Beschluss in Kenntnis verbunden mit der Bitte um Unterstützung des Anliegens.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Städtebauförderungsprogramme; Bedarfsmitteilung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Regierung von Oberfranken stellt die Städtebauförderungsprogramme für 2021 auf und benötigt hierzu die Bedarfsmitteilungen durch die Kommunen.

Folgende Maßnahmen stehen an und sollten vom Markt Gößweinstein im Rahmen der Bedarfsmitteilung gemeldet werden:

1. Verlagerung des Rathauses in das Pfarramt Gößweinstein

2021:        200.000 €
2022:        3.500.000 €
2023:           3.972.000 €
2024:        400.000 €        

Gesamt:         8.072.000 €

2. Errichtung des Multifunktionsplatzes in der Viktor-von-Scheffel-Straße

2021:        100.000 €

Beratung

Der Plan ist der ISEK-Fortschreibung 2018 zu entnehmen. Weitere Planungen sind nicht vorhanden.

Beschluss

Der Regierung von Oberfranken sind für die Städtebauförderungsprogramm im Rahmen der Bedarfsmitteilung 2020 folgende Maßnahmen zu melden:

1. Verlagerung des Rathauses in das Pfarramt Gößweinstein        

2021:        200.000 €
2022:        3.500.000 €
2023:           3.972.000 €
2024:        400.000 €        

Gesamt:         8.072.000 €

2. Errichtung des Multifunktionsplatzes in der Viktor-von-Scheffel-Straße

2021:        100.000 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Einstieg in die Umsetzung der Revitalisierung des Pfarramtes; Entscheidung über die Art der Vergabe der Architektenleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Das Thema wurde bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 19.11.2019 wie folgt behandelt:

„Sachverhalt:

Am 12.12.2017 fand im Pfarrheim Gößweinstein eine öffentliche Marktgemeinderatssitzung statt. Es wurde beschlossen, dass das Vorhaben, das Rathaus Gößweinstein künftig im Pfarramt Gößweinstein unterzubringen, weiterverfolgt werden soll. Zu Einzelheiten wird auf das Sitzungsprotokoll und den dazu überlassenen Umbauplanungen verwiesen.

Seither fand eine Reihe von Besprechungen mit Vertretern des Pfarramtes Gößweinstein, des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg, der Regierung von Oberfranken sowie des Landesamtes für Denkmalschutz statt.
Am 08.10.2019 wurde der Sachverhalt letztmals mit Vertretern der Kirchenverwaltung Gößweinstein und des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg besprochen. Die Kirchenverwaltung hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.

Die Planung, welche den Marktgemeinderäten überlassen worden ist, wurde am 14.10.2019 von der Erzbischöflichen Bauabteilung gefertigt. Wahrscheinlich ist, dass die Planung noch verändert wird. Im Rahmen eines sog. VgV-Verfahrens bzw. eines Architektenwettbewerbs wird der Markt Gößweinstein einen Architekten mit der Planung der Maßnahme beauftragen. Das Endergebnis der dann folgenden Planung ist deshalb noch offen.

Die angenommenen Kosten betragen insgesamt 8.072.000,- €.

Die Finanzierung ist wie folgt angedacht:

Markt Gößweinstein        2.885.854,- €
Kirche        1.218.388,- €
Städtebaufördermittel        3.947.758,- €
Fördermittel Dritter/Denkmalschutz        20.000,- €

Der Erhalt der Stadtbauförderungsmittel ist mit der Regierung von Oberfranken grundsätzlich abgestimmt.

Beratung:

Der Erste Bürgermeister erläutert anhand einer Präsentation, welche auch am 16.10.2019 in der Kirchenverwaltungssitzung gezeigt wurde, den aktuellen Planungsstand. Es wird auf die drei Leitprojekte der Fortschreibung des ISEK aus dem Jahr 2018 „Verlagerung Rathaus ins Pfarrhaus, Sanierung der öffentlichen Toilette, Nutzung/Öffnung des Pfarrgartens“ verwiesen.
Mit Umsetzung der vorgestellten Planung gelingt es dem Markt Gößweinstein, einen Leerstandstand im Ortskern zu aktivieren. Dies entspricht dem Selbstbindungsbeschluss des Marktes Gößweinstein im Zuge der Umsetzung des bayerischen Förderprogrammes „Innen statt Außen“. Für den Markt Gößweinstein besteht hier eine historische Chance.
Dem wird hinzugefügt, dass durch dieses Vorhaben auch für die Kirchenstiftung Gößweinstein enorme Vorteile entstehen würden, da das Pfarramt derzeit nicht barrierefrei erreichbar ist und auch keine realistische Nachnutzung des sonstigen Leerstandes in Aussicht stehen würde. Der Ortskern wird so aufgewertet und auch das Tourismusbüro wäre zentral positioniert.
Als nachteilig wird erkannt, dass das Pfarramt auf Grund der Substanz und des Alters des Gebäudes hinsichtlich der Energetik höhere Bewirtschaftungskosten als ein Neubau verursachen wird. Ein erhöhtes Risikopotenzial bei den Kosten für den Umbau eines bestehenden Gebäudes wird angesprochen. Zudem wird auf die fehlenden Parkmöglichkeiten direkt am Gebäude verwiesen. Die Kosten von rund 8.000.000,- € für den Neubau eines Rathauses erscheinen zu hoch. Zudem wird der Erhalt der veranschlagten Städtebaufördermittel als kritisch betrachtet.
Dem wird entgegnet, dass Parkmöglichkeiten am derzeitigen Rathaus in einer Entfernung von rund 100 m zur Verfügung stehen. Die Ausweisung von Behindertenparkplätzen ist in unmittelbarer Nähe zum Pfarramt möglich. Die Kosten von 8.000.000,- € beinhalten nicht nur den (Um-) Bau zum Rathaus, sondern auch, wie bereits angeführt, die Verlagerung Rathaus ins Pfarrhaus (inklusive Tourismusbüro), die Sanierung der öffentlichen Toilette sowie die Nutzung/Öffnung des Pfarrgartens. Beinhaltet sind auch die Kosten für die Sanierung der Räumlichkeiten, welche von der Kirchenstiftung Gößweinstein genutzt werden.    

Beschluss:

Der vorliegenden Planung der Erzbischöflichen Bauabteilung vom 14.10.2019 für den Umbau des Pfarramtes Gößweinstein zum Rathaus wird zugestimmt. Diese ist Grundlage für das weitere Vorgehen.

Abstimmungsergebnis:  15:1“

Die Planung wurde in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Zum weiteren Verfahren hat die Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 18.12.2019 dringend empfohlen, einen Architektenwettbewerb mit gekoppelten VgV-Verfahren zur Vergabe der Architektenleistung durchzuführen.

Auf Grund des doch recht aufwendigen Verfahrens bei einem Architektenwettbewerb sowie des überschaubaren Gestaltungspielraums beim Umbau des vorhandenen Gebäudes erscheint die Durchführung eines solchen Wettbewerbs zu übertrieben.

Bei einem reinen VgV-Verfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, § 17 VgV) erfolgt die Auswahl des Büros nach eingereichten Unterlagen ohne kreative Aspekte.

Auf Grund der Empfehlung der Regierung von Oberfranken sollte ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden.

Die Kosten hierfür betragen rund 150.000,- €. Die Kosten für die Betreuung des VgV-Verfahrens inkl. des Architektenwettbewerbs werden von der Regierung von Oberfranken mit mindestens 60% gefördert.
Als Dauer werden mindestens 9 Monate angesetzt.
Der Wettbewerb soll in einen Realisierungsteil (Pfarramt mit Anbau) sowie einen Ideenteil (Pfarrgarten) gegliedert werden.

Beratung

Vortrag des Ersten Bürgermeisters:
  • vorgelegte Planungsvariante ist nicht förderfähig
Bei dem Entwurf des Diözesanarchitekten handelt es sich nämlich um einen solitären und historisierenden Neubau, der im klaren Widerspruch zu einem notwendigen, zeitgemäßen Funktionsanbau steht.
  • Seitens der Regierung von Oberfranken wird zu einer entsprechenden und qualitätvollen Lösung geraten.
Diese ist angesichts der prominenten Lage und den vielfältigen Bezügen mit der einmaligen Chance auf eine deutliche Steigerung des Mehr- und Nutzwerts für die Marktgemeinde auch hinsichtlich einer Gesamtbetrachtung aus städtebaulicher Sicht zwingend erforderlich.
  • Ohne Architektenwettbewerb fehlt der kreative Aspekt

Vorteile Architektenwettbewerb

  1. Beste Lösung
Der Architektenwettbewerb garantiert eine maximale Vielfalt an Lösungen. Unter zahlreichen Angeboten findet man die unverwechselbare und qualitätsvolle Entwurfsgrundlage für unser Bauvorhaben.

  1. Rechtssicheres Verfahren
Mit der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) erhalten wir eine rechtssichere Grundlage, die für uns als Auslober und die teilnehmenden Architekten ein ausgewogenes und partnerschaftliches Verfahren gewährleistet.

  1. Kostenoptimiertes Bauen
    Ein Architektenwettbewerb ermöglicht eine wirtschaftliche Betrachtung der eingereichten Arbeiten, indem Planungskennwerte abgefragt, geprüft und bewertet werden. So kann neben der qualitätsvollsten auch die kostenoptimierte Lösung gefunden werden.

  1. Schnelles Ergebnis
    Ein Architektenwettbewerb dauert von den ersten Vorbereitungen bis zur Preisgerichtssitzung durchschnittlich sechs Monate. Im Ergebnis erhalten wir einen Vorentwurf, der im Konsens mit allen Beteiligten zur Realisierung empfohlen wird. So findet ein frühzeitiger Abstimmungsprozess statt, der den Realisierungszeitraum unseres Bauvorhabens positiv beeinflusst.

  1. Geldlicher Gegenwert
    Die Investition in einen Architektenwettbewerb ist gut angelegtes Geld. Zum Preis eines Vorentwurfs (nach HOAI) und den Kosten der Wettbewerbsorganisation erhalten wir eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen. Bei der späteren Beauftragung wird das entsprechende Preisgeld verrechnet und die gleiche Leistung nicht zweimal vergütet.


  1. Umsetzung unserer Vorstellungen
    Mit der Auslobung formulieren wir die wichtigen Anforderungen, Voraussetzungen und Zielvorstellungen unseres Bauvorhabens. Gemeinsam mit dem Preisgericht entscheiden wir, welcher Entwurf unsere Anforderungen am besten umsetzt und für die Realisierung in Frage kommt.

  1. Einbindung der Öffentlichkeit
    Architektenwettbewerbe sind von allgemeinem Interesse. Die Öffentlichkeit kann, sofern gewünscht, bereits im Vorfeld mit einbezogen werden. Die Ausstellung der Ergebnisse und die Berichterstattung können entsprechend gestaltet werden und die Kommunikation unseres Vorhabens wirksam unterstützen.

Mit einem Architektenwettbewerb binden wir alle beteiligten Parteien:
  • den Markt Gößweinstein
  • die Kirchenstiftung Gößweinstein / das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg
  • die Regierung von Oberfranken
  • das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
ein.

Es wird eine Besichtigung des Gebäudes durch den Marktgemeinderat gewünscht.

Seitens des Marktes Gößweinstein wäre der nächste Schritt, einen Wettbewerbsbetreuer zu beauftragen, welche dann auch das Verfahren zur Vergabe der Architektenleistung vorschlägt.
Es wird bemängelt, dass es keine Bestandsanalyse für das Gebäude gibt. Diese müsste schon vor Ausrufung des Wettbewerbes vorliegen. Angaben zur Statik sind ebenfalls noch nicht vorhanden. Das Ergebnis des Wettbewerbes mag zwar nett sein; dieses wäre jedoch wenig belastbar .

Dem wird entgegnet, dass diese Daten Bestandteil zur Vorbereitung des Wettbewerbes werden.
Weiterhin wird befürchtet, dass sich die Maßnahme zu einem Millionengrab für den Markt Gößweinstein entwickeln könnte. Der Vergleich wird hier zur Kostenentwicklung beim Neubau der Doppelsporthalle von einer Bausumme von ursprünglich rund 4 Mio. € auf jetzt weit über 6 Mio. € gezogen.

Beschluss

Der Durchführung eines Architektenwettbewerbs für den Umbau (Revitalisierung) des Pfarramtes zum Rathaus wird zugestimmt. Die weiteren notwendigen Schritte sind zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 12. Marktgemeinderatssitzung 05.11.2020 ö 8

Sachverhalt

Für die Stelle der Leitung des Tourismusbüros sind bereits mehrere Bewerbungen eingegangen. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 13.11.2020.

Die verschiedenen organisierten Angebote zur Inanspruchnahme des Einkaufsdienstes während der Corona-Pandemie werden wohl eher im überschaubaren Rahmen angenommen. Es ist jedoch bekannt, dass in diesem Bereich Nachbarschaftshilfe geleistet wird.

Die Arbeiten am Multifunktionsplatz werden von der Wiesentgruppe bezahlt, da das bei deren Baumaßnahme anfallende Felsfräsgut vernünftig und kostengünstig verwendet werden kann. Die Kosten an der Straße werden vom Markt Gößweinstein übernommen.  

Datenstand vom 11.11.2020 09:35 Uhr