Datum: 22.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kulturwerkstatt Fränkische Schweiz
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Morschreuth-Stecklacker"; Zustimmung zur Planung
2 Bürgeranfragen
3 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 25.06.2020
4 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.06.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
5 Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung über die Wasserversorgung des Ortsteils Moschendorf
6 Errichtung eines Genusswanderweges in Morschreuth; Bereitstellung von weiteren Haushaltsmitteln; Beschluss
7 Anschaffung eines Rettungssatzes für die FFW Gößweinstein; Vorziehen der Maßnahme
8 Anschaffung einer Pumpe für das neu zu beschaffende LF 20 KatS für die FFW Gößweinstein; Vorziehen der Maßnahme
9 Widmung des Grundstückes Fl.Nr. 537/5, Gmkg. Gößweinstein (an der Martinswand), zur Ortsstraße
10 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Morschreuth-Stecklacker"; Zustimmung zur Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 22.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 19.02.2019 folgende Beschlüsse gefasst.

„Die Darstellung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl. Nrn. 359, 359/1, 360, 361, 362, 363, 364, 365 und 365/1 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth, soll in „Sonderbaufläche“ (S) geändert werden. Der Einleitung des Verfahrens wird zugestimmt.
Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Bauwerber zu übernehmen.“

„Zur Ermöglichung der Errichtung des sog. „Heimatdorf Fränkische Schweiz“ wird der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes in Morschreuth zugestimmt.
Es soll ein „Sondergebiet (SO)“ ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Morschreuth-Stecklacker“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 359, 359/1, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 365/1 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl.Nrn. 357/11 und 948, Gmkg. Morschreuth, sowie die Fl.Nrn. 239 und 238 (Teilfläche), Gmkg. Moggast
Im Osten: durch Teile des Grundstückes Fl.Nr. 1048, Gmkg. Morschreuth
Im Süden: durch die Grundstücke Fl.Nr. 368, 369, 354 und 354/3, Gmkg. Morschreuth
Im Westen: durch die Grundstücke Fl. Nr. 357/5, 357/8, 357 und 357/6, Gmkg. Morschreuth
Die anfallenden Kosten sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vom Bauwerber zu übernehmen.“

Auf Grund dieser Beschlüsse sind bereits im Frühjahr 2019 Bedenken gegen die Einleitung der Verfahren in schriftlicher Form von Morschreuther Bürgern vorgebracht worden.

Da die entsprechenden Planungsentwürfe zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlagen, wurden die Schreiben inhaltlich nicht beantwortet, sondern es wurde vielmehr auf eine geplante Bürgerversammlung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB verwiesen. Diese Bürgerversammlung soll nun am 04.08.2020 stattfinden.

Zur Planung fand am 13.05.2019 ein sog. Scopingtermin mit verschiedenen Behördenvertretern statt. Die Planung, welche den Marktgemeinderäten überlassen wurde, wurde entsprechend weiterentwickelt und soll dem Marktgemeinderat von Vertretern der beauftragten Planungsbüros und des Vorhabensträgers erläutert werden.

Beratung

Vorab erläutert der Erste Bürgermeister das Verfahren für die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Dieses sieht als erstes einen Beschluss des Marktgemeinderates zur Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) vor. Dieser Beschluss wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 19.02.2019 gefasst. Danach ist die frühzeitige Beteiligung der Bürger durchzuführen. Vor dieser Beteiligung ist jedoch eine Vorstellung des Planungsstandes im Marktgemeinderat dringend empfohlen. Die Besonderheit im vorliegenden Verfahren ist, dass festgelegt wurde, die Bürger im Rahmen einer Bürgerversammlung zu informieren. Diese Bürgerversammlung ist für den 04.08.2020 geplant. Entsprechende Einladung erfolgt im Amtsblatt des Marktes Gößweinstein vom 24.07.2020. Einwendungen können von den Bürgern danach schriftlich beim Markt Gößweinstein vorgebracht werden.
Dass der jetzt behandelte Tagesordnungspunkt in der Vorabbekanntmachung der Sitzungsladung im Amtsblatt am 17.07.2020 nicht enthalten war, hat seine Ursache am Redaktionsschluss dieses Amtsblattes. Dieser war am 13.07.2020. Eine Besprechung des Sachverhaltes erfolgte erst am 14.07.2020. Die Sitzungsladung erfolgte am 15.07.2020. Ein Hinweis auf eventuelle Änderungen der Tagesordnung sowie auf die Homepage war in der Vorabbekanntmachung jedoch enthalten.
Es ist weiter festzuhalten, dass der Bauwerber kein Anrecht darauf hat, dass das Verfahren mit dem von ihm gewünschten Ergebnis endet. Ersatzansprüche gegen den Markt Gößweinstein liegen insofern nicht vor.

Herr Holger Winkler vom Büro Projekt 4 (städtebaulicher Plan), Frau Lisa Berger vom Büro Anuva (Grünordnung und Umweltschutz) sowie Herr Christian Limmer vom Büro IBAS (Lärmschutz) stellen die Planung im Hinblick auf ihre jeweiligen Fachbereiche vor.                

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde auf die im Beschluss angeführten Grundstücke reduziert, da nur über diese vom Bauherrn verfügt werden kann. So sind z. B. die Wegflächen im Norden des Areals und das Grundstück Fl.-Nr. 363 nicht mehr überplant.
Der Rettungsweg wird nicht im Bebauungsplan festgesetzt, da dieser Sachverhalt im Rahmen des Bauantrages abgeprüft wird. Die Erstellung eines Rettungskonzeptes ist nicht erforderlich.
Es wird wiederholt kritisiert, dass vor einer Entscheidung des Marktgemeinderates eine Bürgerversammlung zum Sachverhalt stattfinden hätte sollen, um die Stimmungslage anzuhören.
Dem wird entgegnet, dass die jetzige Vorgehensweise richtig sei, da vor einer Beteiligung der Bürger auf jeden Fall dem Marktgemeinderat die Planung vorgestellt werden sollte. Dies insbesondere auch deswegen notwendig, weil seit dem 01.05.2020 neue Marktgemeinderäte im Gremium vertreten sind.
Kritisiert wird die geringe Anzahl der Stellplätze. Eine Aussage des Landratsamtes wird hierzu im Rahmen der Beteiligung erwartet.
Die Nutzung des Hauptstellplatzes wird auf die Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr beschränkt, d. h. außerhalb dieser Zeit ist keine An- und Abfahrt möglich. Es stehen zusätzlich noch 4 weitere Stellplätze ohne zeitliche Einschränkung zur Verfügung.
Ein Verlass auf die eingesetzten Gutachter durch das Gremium ist notwendig.    
Durch die Umsetzung des Planes wird sich eine Verringerung des „Wildcampens“ erhofft. Zudem wird eine Anhebung der Qualität für das ganze Areal erkannt.
Der Bauwerber erklärt, dass die ursprünglich vorgesehene Outdoorbase nicht mehr Ausgangslage der Planung ist. Im Vordergrund steht vielmehr eine gewisse Entschleunigung für die Besucher. So sind z. B. Seminare mit 30 bis 40 Personen vorgesehen, welche auch in den Hütten schlafen. Etwaige Events sollen um 21:30 Uhr enden. Ob der Zeltplatz eingezäunt wird, steht noch nicht fest. Dies wäre im Zusammenhang mit der Stellung des Bauantrages zu prüfen.
Es ist im Bebauungsplan die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes zugelassen. Konkrete Planungen hierüber liegen aber noch nicht vor.      

Beschluss

Dem vorliegenden Entwurf des P4 vom 22.07.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
Es soll folgende Änderung vorgenommen werden:

Fl.Nrn. 359 (Teilfläche), 359/1, 360 (Teilfläche), 361 (Teilfläche), 362 und 364 (Teilfläche), alle Gmkg. Morschreuth, künftig „Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Freizeit und Erholung (SO/FE)“, „Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Wochenendplatz (SO/WE)“ sowie „Grünflächen mit Zweckbestimmung – Zeltplatz“.

Dem vorliegenden Entwurf der Büros P4/Anuva vom 22.07.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Morschreuth-Stecklacker“ mit integriertem Grünordnungsplan wird zugestimmt.

Es soll Folgendes festgesetzt werden:
Fl.Nrn. 359 (Teilfläche), 360, 361, 362 und 364, alle Gmkg. Morschreuth, „Sondergebiet 1 für zentrale Einrichtungen der Freizeitgestaltung (§ 10 BauNVO)“ sowie „Sondergebiet 2 für Wochenendplatz (§ 10 BauNVO)“  

Die Entwürfe sind Grundlage der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 22.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Bürgeranfragen liegen nicht vor.

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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 25.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 22.07.2020 ö 3

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.06.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 22.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Die Einweihung, Segnung und Verkehrsfreigabe der GV-Straße Hartenreuth-Leutzdorf hat am heutigen Mittwoch stattgefunden.

Die Bauabnahme der Querungshilfe beim Autohaus Bayer hat ebenfalls am heutigen Mittwoch stattgefunden. Die vorhandene Ampel ist ab dem 23.07.2020 außer Betrieb und wird in der nächsten Woche abgebaut

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.06.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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5. Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung über die Wasserversorgung des Ortsteils Moschendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 22.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 25.06.2020 beraten.

Am 07.07.2020 wurde der Vereinbarungsentwurf gemeinsam vom Werkleiter der Juragruppe, Herrn Hümmer, dem Vertreter des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, Herrn Meixner, Erstem Bürgermeister Zimmermann und Geschäftsleiter Thiem durchgearbeitet. Ergebnis des Termins ist die Vereinbarung, welche den Marktgemeinderäten überlassen wurde.

Es bleibt festzuhalten, dass hinsichtlich des ursprünglich vorgelegten Entwurfs Verbesserungen für die Bürger von Moschendorf und den Markt Gößweinstein erreicht werden konnten. Der Abschluss einer Zweckvereinbarung ist aber gegenüber einer Mitgliedschaft im Verband mit leichten Nachteilen verbunden.

Beratung

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass der Feuerschutz immer Aufgabe der Gemeinde und nicht des Wasserversorgers ist. So fällt z. B. auch der Bau eines Löschwasserbehälters in die Zuständigkeit der Gemeinde.

Beschluss

Dem Abschluss der vorliegenden Zweckvereinbarung über die Wasserversorgung des Ortsteils Moschendorf zwischen dem Markt Gößweinstein und der Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung wird zugestimmt.
Die Vereinbarung ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Errichtung eines Genusswanderweges in Morschreuth; Bereitstellung von weiteren Haushaltsmitteln; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 22.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Für die Errichtung des Genusswanderweges in Morschreuth stehen im Haushalt 2020 16.000,- € an Ausgaben zur Verfügung. Als Zuschuss sind im Folgejahr 2021 8.000,- € eingestellt.
 
Nachdem nunmehr das Konzept abgeschlossen wurde, sind Kosten in Höhe von rund 32.000,- € ermittelt worden. Die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes ist mit der Regierung von Oberfranken abgesprochen. Es wird eine Förderung von mindestens 50 % erwartet.

Das Konzept soll vorgestellt und vom Marktgemeinderat verabschiedet werden. Zudem sind die zusätzlichen Haushaltsmittel freizugeben. Danach würde dann der formelle Förderantrag gestellt werden und es könnte mit der Umsetzung begonnen werden.

Beratung

Das Aufstellen der Tafeln erfolgt durch den Naturparkverein im Rahmen der Maßnahme. Die Ausgabe einer möglichen Belohnung wird im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit mit den Morschreuther Bürgern festgelegt. Vernünftig ist, die bestehenden Wanderwege zu nutzen. Ein  Infopavillon wird auf Grund der Kosten nicht errichtet.

Beschluss

Dem vorgestellten Konzept zur Errichtung eines Genusswanderweges in Morschreuth wird zugestimmt. Es werden hierfür Mittel von 32.000,- € bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Anschaffung eines Rettungssatzes für die FFW Gößweinstein; Vorziehen der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 22.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Im Investitionsprogramm des Haushaltes 2020 sind für das Jahr 2021 33.000,- € für die Anschaffung eines neuen Rettungssatzes für die FFW Gößweinstein vorgesehen. Nach einem vorliegenden Angebot beträgt die Nettobeschaffungssumme 27.755,- €. Für Beschaffungen, welche noch bis zum 31.12.2020 ausgeliefert werden können, gilt der verminderte Umsatzsteuersatz von 16 anstatt 19 %.  Bei Anschaffung des Rettungssatzes noch in diesem Jahr würde die Umsatzsteuerersparnis von 3 % 832,65 € betragen.

Als Staatszuschuss werden 5.775,- € erwartet.

Beschluss

Der Anschaffung des Rettungssatzes für die FFW Gößweinstein im Jahr 2020 wird zugestimmt. Ein entsprechender Zuschussantrag ist zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Anschaffung einer Pumpe für das neu zu beschaffende LF 20 KatS für die FFW Gößweinstein; Vorziehen der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 22.07.2020 ö 8

Sachverhalt

Für das neu zu beschaffende LF 20 KatS für die FFW Gößweinstein wird noch eine Pumpe PFPN benötigt. Die Pumpe wurde bei den ersten Losen nicht mit ausgeschrieben, da diese im Regelfall bei einer getrennten Ausschreibung günstiger zu erwerben ist. Ursprünglich war die Beschaffung für das Jahr 2021 vorgesehen.

Nach einem vorliegenden Angebot beträgt die Nettobeschaffungssumme 12.597,- €. Für Beschaffungen, welche noch bis zum 31.12.2020 ausgeliefert werden können, gilt der verminderte Umsatzsteuersatz von 16 anstatt 19 %. Bei Anschaffung der Pumpe noch in diesem Jahr würde die Umsatzsteuerersparnis von 3 % 377,91 € betragen.

Insgesamt betragen die Anschaffungskosten für das LF 20 KatS in Summe rund 473.000,- €.

Beschluss

Der Anschaffung der Pumpe PFPN für das neu zu beschaffende LF KatS für die FFW Gößweinstein im Jahr 2020 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Widmung des Grundstückes Fl.Nr. 537/5, Gmkg. Gößweinstein (an der Martinswand), zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 22.07.2020 ö 9

Sachverhalt

Das neu vermessene Grundstück Fl.Nr. 537/5, Gmkg. Gößweinstein, Bereich „an der Martinswand“, ist derzeit nicht öffentlich gewidmet. Die Fläche soll in das Eigentum des Marktes Gößweinstein übergehen und mit dem Grundstück Fl.Nr. 537/1, Gmkg. Gößweinstein, verschmolzen werden. Die beiden derzeitigen Grundstückseigentümer stimmen der Widmung zu.
Das Weggrundstück erfüllt die Merkmale einer Ortsstraße, indem es dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient. Deshalb soll die Fläche mit der Fl.Nr. 537/5, Gmkg. Gößweinstein, beginnend östl. Fl.Nr. 537, Gmkg. Gößweinstein, und endend nordöstl. Fl.Nr. 537/4, Gmkg. Gößweinstein, auf einer Länge von 36 m zur Ortsstraße gewidmet werden (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). Der Träger der Straßenbaulast ist der Markt Gößweinstein. Die Widmungsverfügung wird anschließend im Amtsblatt des Marktes Gößweinstein veröffentlicht und wird somit wirksam.

Beschluss

Die Fläche mit der Fl.Nr. 537/5, Gmkg. Gößweinstein, beginnend östl. Fl.Nr. 537, Gmkg. Gößweinstein, und endend nordöstl. Fl.Nr. 537/4, Gmkg. Gößweinstein, wird auf einer Länge von 36 m zur Ortsstraße gewidmet. Der Träger der Straßenbaulast ist der Markt Gößweinstein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Marktgemeinderatssitzung 22.07.2020 ö 10

Sachverhalt

Die Thematik „Kinderbetreuung im Markt Gößweinstein“ soll in der kommenden Marktgemeinderatssitzung am 30.07.2020 behandelt werden.

Datenstand vom 24.07.2020 11:10 Uhr