Datum: 30.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Marktgemeinderatssitzung 30.07.2020.pdf
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1. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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7. Marktgemeinderatssitzung
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30.07.2020
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ö
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|
1 |
Sachverhalt
Bürgeranfragen liegen nicht vor.
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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22.07.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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7. Marktgemeinderatssitzung
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30.07.2020
|
ö
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|
2 |
Beschluss
Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird mit folgender Änderung genehmigt:
Das Abstimmungsergebnis bei TOP 6 wird von „12:3“ auf „11:4“ geändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.07.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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7. Marktgemeinderatssitzung
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30.07.2020
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ö
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3 |
Sachverhalt
Bericht des Ersten Bürgermeisters
Berichtspunkte liegen nicht vor.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.07.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Es werden die Beschlüsse
Nr. 3: Auftragsvergabe zur Lieferung des Fahrgestells und des Aufbaus für den MTW für die FFW Kleingesee an die Fa. Martin Schäfer GmbH aus 75038 Oberderdingen;
Nr. 4: Auftragsvergabe zur Lieferung des Fahrgestells und des Aufbaus für das TSF-W für die FFW Kleingesee an die Fa. Furtner & Ammer KG aus 94405 Landau/Isar;
Auftragsvergabe zur Lieferung der Beladung für das TSF-W an die Fa. Albert Ziegler GmbH aus 89537 Giengen/Brenz;
Auftragsvergabe der PFPN für das TSF-W an die Fa. Ludwig Feuerschutz GmbH aus 95463 Bindlach;
bekanntgegeben.
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4. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.-Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth
A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
D. Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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7. Marktgemeinderatssitzung
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30.07.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt
In der Marktgemeinderatssitzung am 28.05.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ vom 28.05.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.
Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.“
Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit 22.06. bis 24.07.2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.
A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht im Rathaus eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.
B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Nr.
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Gemeinde
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Stellungnahme (Datum)
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Keine Stellungnahme abgegeben
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Keine Einwände
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Keine weitere Beteiligung erwünscht
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Ahorntal
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X
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2
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Pottenstein
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X
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3
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Obertrubach
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09.07.2020
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X
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4
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Egloffstein
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X
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5
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Pretzfeld
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X
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6
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Ebermannstadt
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X
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7
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Wiesenttal
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X
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8
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Waischenfeld
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X
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C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg, 06.07.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
2. Regierung von Oberfranken, Bergamt, 14.07.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
3. Deutsche Telekom Technik GmbH, 21.07.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
4. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 17.07.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
5. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, 20.07.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
6. Landratsamt Forchheim, FB 42, Untere Naturschutzbehörde, 22.07.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:
Amt für Ernährung, LW und Forsten, LW
Amt für Ernährung, LW und Forsten, Forst
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kreisbrandrat
Kreisheimatpfleger
Landratsamt Forchheim, FB 37, Müllabfuhr
Wasserwirtschaftsamt Kronach
Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Zweckverband zur Abwasserentsorgung Trubachtal
Zweckverband zur Wasserversorgung Wichsensteingruppe
Regionaler Planungsverband Bundesverwaltungsamt
Bayernwerk
Industrie- und Handelskammer Oberfranken
Handwerkskammer Oberfranken
Beschluss
D.
Der Marktgemeinderat Gößweinstein stellt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Gößweinstein „Morschreuth-Aussiedlerhof“ in der Fassung vom 28.05.2020 fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Morschreuth-Aussiedlerhof" für die Grundstücke Fl.-Nrn. 810, 810/1, 834 (Teilfläche) und 834/1, alle Gmkg. Morschreuth
A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
B. Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
D. Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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7. Marktgemeinderatssitzung
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30.07.2020
|
ö
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5 |
Sachverhalt
In der Marktgemeinderatssitzung am 28.05.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Entwurf des Bebauungsplanes „Morschreuth-Aussiedlerhof“ vom 28.05.2020 wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse gebilligt.
Er ist mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.“
Die beschlossenen Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf wurde in der Zeit 22.06. bis 24.07.2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Ebenso fand eine nochmalige Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt und es wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die abgegebenen Stellungnahmen wurden dem Marktgemeinderat zusammengefasst überlassen. Die Beschlussvorschläge sind nachfolgend abgebildet.
A. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Planung wurde von der Öffentlichkeit nicht im Rathaus eingesehen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.
B. Abstimmung mit Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Nr.
|
Gemeinde
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Stellungnahme (Datum)
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Keine Stellungnahme abgegeben
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Keine Einwände
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Keine weitere Beteiligung erwünscht
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1
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Ahorntal
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X
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2
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Pottenstein
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|
X
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3
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Obertrubach
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09.07.2020
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|
X
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4
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Egloffstein
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X
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5
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Pretzfeld
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X
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6
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Ebermannstadt
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X
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7
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Wiesenttal
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|
X
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|
|
8
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Waischenfeld
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|
X
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C. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg, Außenstelle Forchheim, 06.07.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
2. Regierung von Oberfranken, 22.06.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
3. Regionaler Planungsverband Oberfranken -West, 23.07.20
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
4. Landratsamt Forchheim, FB 41, Bauamt rechtlich, 24.07.20
Der Planungswille der Gemeinde sieht die Ergänzung mit dem von der Bauwerberin geplanten Wohnhaus vor. Weitere Wohnhäuser sind nicht vorgesehen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
5. Landratsamt Forchheim, Kreisbaumeister, 23.07.2020
Die Höhe des Kniestockes wurde mit Herrn Wendel vom FB 41 abgestimmt.
Die bestehenden Gebäude haben ebenfalls einen Kniestock von 170 cm. Das neue Gebäude passt sich somit in den Bestand ein.
Zudem ist bei der Bauweise mit Erdgeschoss und Dachgeschoss für die optimale Nutzbarkeit und Wohnraumschaffung im Dachgeschoss ein hoher Kniestock notwendig.
Beschluss:
Die Höhe des Kniestockes wird nicht geändert.
Abstimmungsergebnis: 16:0
6. Landratsamt Forchheim, FB 37, Müllabfuhr, 07.06.2020
Die Mülltonnen werden derzeit an einem Sammelpunkt im gemeinsamen Hofbereich der Anwesen abgeholt.
Beschluss:
Die Aufstellung der Müllbehälter erfolgt analog der bisherigen Aufstellung in der Vergangenheit.
Abstimmungsergebnis: 16:0
7. Landratsamt Forchheim, FB 32, Straßenverkehr, 19.06.2020
Der Passus wurde im Bebauungsplan in der Fassung vom 28.05.2020 unter Punkt 11. Bereits ergänzt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
8. Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern, 18.06.20
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
9. Wasserwirtschaftsamt Kronach, 02.07.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
10. Bayernwerk, 09.07.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
11. Telekom, 19.06.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
12. Landratsamt Forchheim, Untere Naturschutzbehörde, 22.07.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
13. Landratsamt Forchheim, FB 44, Umweltschutz, Abfallrecht, Wasserrecht, 20.07.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
In diesem Verfahrensschritt haben keine Stellungnahmen abgegeben:
Amt für Ernährung, LW und Forsten, LW
Amt für Ernährung, LW und Forsten, Forst
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Kreisbrandrat
Kreisheimatpfleger
Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde
Zweckverband zur Abwasserentsorgung Trubachtal
Zweckverband zur Wasserversorgung Wichsensteingruppe
Bundesverwaltungsamt
Industrie- und Handelskammer Oberfranken
Handwerkskammer Oberfranken
Beschluss
D. Der Marktgemeinderat Gößweinstein beschließt den Bebauungsplan
„Morschreuth-Aussiedlerhof“ in der Fassung vom 28.05.2020 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Kinderbetreuung im Markt Gößweinstein; Festlegung über die weitere Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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7. Marktgemeinderatssitzung
|
30.07.2020
|
ö
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|
6 |
Sachverhalt
Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung am 28.05.2020 wie folgt behandelt.
„Genehmigte Plätze:
St. Franziskus
|
St. Erhard
|
Stempferhof
|
SUMME
|
75
|
25
|
28
|
128 Kindergarten
|
24
|
12
|
5
|
41 Kinderkrippe
|
Zum 01.09.2020
- + 18 Kinder (Kindergarten) St. Franziskus
+ 3 Kinder (Kindergarten) St. Erhard
+ 4 Kinder (Kindergarten) und + 3 Kinder (Kinderkrippe) Stempferhof
- Alle drei Einrichtungen haben einen Antrag auf Erweiterung beim Landratsamt gestellt:
- St. Franziskus: Aufstockung wurde nicht genehmigt
- St. Erhard: Aufstockung wurde genehmigt
- Stempferhof: Aufstockung für Kindergarten und Krippe in Aussicht gestellt
- Kindergartenplätze sind alle voll belegt
- Kinderkrippe hat 1-2 Plätze temporär Freitag
Durch das Landratsamt wurde eine Prognose mittels dem Hildesheimer Bevölkerungsmodell für die Kinderkrippe und den Kindergarten erstellt.
Kurzfristige Maßnahme
Alternativen:
- St. Franziskus fragt an, ob durch die Gemeinde ein ausgestatteter Container ab September zur Verfügung gestellt werden kann
- Kosten für Miete ca. 120 T€ p.a.
- St. Erhard könnte im Mehrzweckraum eine weitere Gruppe betreuen (ist bereits mit Frau Fischer vom LRA abgesprochen)
- Kosten für neue Möbel ca. 15 T€
- Stempferhof fragt bei Frau Fischer nach, ob eine weitere Gruppe im 1. OG möglich ist
- Kosten für neue Möbel ca. 15 T€
Mittelfristige Maßnahme
- Bedarfsfeststellung durch den MGR
- Räumlichkeiten zur Verfügung stellen
Alternativen:
* Wo würden während der Bauphase die bestehenden 3 Gruppen untergebracht?
* Der Mehrzweckraum würde für die Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung stehen.
* Während der Bauphase können die Kinder in der bestehenden Krippe und KiGa verbleiben“
Folgende Beratung ist erfolgt
„Einhellig wird die Meinung vertreten, dass die Containerlösung auf Grund der anfallenden Kosten ausscheidet. Eine vorübergehende Unterbringung einer Gruppe im Wichsensteiner Mehrzweckraum ist denkbar, wobei dieser Raum nach der Schließung der Gastwirtschaft noch an Bedeutung für die Dorfgemeinschaft gewonnen hat. Die zusätzliche Fahrzeit von Gößweinstein würde je Fahrt nicht mehr als 15 Minuten betragen.
Bis zur Fertigstellung eines Neubaus würden 3 bis 4 Jahre vergehen.
Die Errichtung eines modernen Waldkindergartens wird ebenfalls angesprochen.“
In der Sitzung erfolgt Mitteilung über den aktuellen Sachstand.
Beratung
Kurzer Rückblick
Am 18. November 2019 fand das jährliche Treffen der KiGa-Leitungen im Haus des Gastes statt.
Hier wurde seitens aller Einrichtungen berichtet, dass die derzeitige Belegungssituation sehr gut sei und dass man davon ausgeht, dass im kommenden Jahr zu wenig Kindergartenplätze im Markt Gößweinstein zur Verfügung stehen.
Im Dezember wurde daher mit dem Landratsamt Forchheim seitens des Marktes Gößweinstein Kontakt aufgenommen um eine erneute Bedarfsbefragung zu initiieren. Daraufhin wurde der Markt Gößweinstein Pilotkommune für die Erstellung eines Prognosemodells „Hildesheimer Bevölkerungsmodell“. Die notwendige Zuarbeit (Zurverfügungstellung von Daten und Einkauf von Daten über die AKDB wurde durch den Markt Gößweinstein in den Monaten Januar bis Februar geleistet). Die Einrichtung des Prognosemodells sowie die Auswertung der Daten erfolgte durch das Bildungsbüro des Landratsamtes Forchheim (Hr. Hempfling und Fr. Dr. Schilling). Die Ergebnisse wurden am 22. April 2020 den KiGa-Leitungen und dem Bürgermeister durch das Landratsamt präsentiert.
Am 09.01.2020 wurde der Bürgermeister durch die KiGa-Leitung St. Franziskus darüber informiert wurde, dass die vorhandenen vorläufigen Zahlen des Kindergartens St. Franziskus zeigen, dass die Kapazitäten zum 01.09.2020 im Kindergarten St. Franziskus nicht ausreichen werden. Am Tag der offenen Tür im Kindergarten St. Franziskus am 12.01.2020 wurden die Eltern allgemein informiert und nach der anschließenden Anmeldewoche wurde die Einschätzung der Kindergartenleitung durch die getätigten Anmeldungen manifestiert.
Auf der dann vom Bürgermeister kurzfristig einberufenen Besprechung der Kindergartenleitungen im Markt Gößweinstein wurden am 29.01.2020 die Teilnehmer darüber informiert, dass für 20 Kinder eine Anmeldung im Kindergarten St. Franziskus vorliegt, obwohl keine Plätze hierfür vorhanden sind. Die Vorgehensweise wurde von den anderen Einrichtungen kritisch gesehen, da die Kindergärten St. Erhard und Stempferhof bewusst keine Anmeldewoche im Januar vorgenommen haben, da auch in diesen Einrichtungen alle Plätze zum 01.09.2020 bereits im Januar belegt waren. Gemeinsam hat man zudem festgestellt, dass es sich bei einigen Anmeldungen im Kindergarten St. Franziskus um doppelte Anmeldungen handelt, da einige Eltern ihre Kinder in mehreren Einrichtungen angemeldet haben. Daher wurde der Bürgermeister durch die Kindergartenleiterinnen gebeten, einen neutralen Aufruf im Amtsblatt „Gößweinsteiner Boten“ zur Aufforderung zur Anmeldung in den verschiedenen Einrichtungen vorzunehmen, damit die Eltern über die aktuelle Situation informiert sind. Darüber hinaus sollte ein Abgleich der Anmeldungen vorgenommen werden, damit die doppelten Anmeldungen identifiziert werden können (Anmerkung: Dieser Abgleich hat leider nicht stattgefunden.). Der Aufruf fand im Amtsblatt „Gößweinsteiner Boten“ Nr. 3 vom 7. Februar 2020 statt.
Bei der Besprechung mit den KiGa-Leitungen am 22. April 2020 wurde mit den KiGa-Leitungen vereinbart, dass die Einrichtungen mit ihren Trägern die Situation besprechen und dann mit ihren Vorschlägen, Wünschen und Anregungen auf den Bürgermeister zu kommen. Alle drei Einrichtungen haben bekundet, dass sie gerne den Mehrbedarf in ihrer Einrichtung abdecken wollen.
Seit Beginn des Jahres haben folgende Gespräche mit dem Bürgermeister stattgefunden:
St. Franziskus (2)
St. Erhard (3)
- 14.05.2020, 18.05.2020, 28.07.2020
Stempferhof (7)
- 11.02.2020, 20.03.2020, 29.04.2020, 15.05.2020, 20.05.2020, 05.06.2020, 29.07.2020
Aktueller Stand zu den Gesprächen:
Seitens der Fachberatung und Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen des Landratsamtes Forchheim sind die vorgestellten Lösungen aller drei Einrichtungen für eine befristete Übergangslösung aus pädagogischen Qualitätsgründen und aus Gründes des Gesundheits- und Unfallschutzes möglich.
St. Franziskus
- Antrag auf Bedarfsanerkennung von befristeten 18 KiGa Plätzen im Pfarrheim Gößweinstein
- offene Punkte aus der Antragstellung sind in Bearbeitung
St. Erhard
- Antrag auf Bedarfsanerkennung von befristeten 18 KiGa Plätzen im Mehrzweckraum Wichsenstein
- Bereitschaft auf Dauer im Mehrzweckraum Wichsenstein 18 KiGa Plätze zu betreiben
Stempferhof
- Antrag auf Bedarfsanerkennung von befristeten 18 KiGa Plätzen im ersten Stock des KiGa (vormals Wohnraum)
- Bauantrag zur Nutzungsänderung liegt vor
- Absichtserklärung zum Neubau einer Kindestageseinrichtung an der Badangerstraße (erster Entwurf eines Förderantrags und der Baupläne liegt vor)
Beratungen / Anfragen im MGR
MGR am 30.01.2020
„Zur Betreuungssituation in den drei Kindertagesstätten wird mitteilt, dass die Einrichtungen alle ausgebucht sind. Im Marktgemeindegebiet stehen nachhaltig zu wenig Betreuungsplätze zur Verfügung. Kurzfristig wird der Markt Gößweinstein bei der Schaffung von sog. Notgruppen bei der Beschaffung des Mobiliars finanziell belastet werden.“
MGR am 28.05.2020
Umfängliche Information (siehe Sachverhalt zur heutigen Sitzung)
MGR am 25.06.2020
MGR am 22.07.2020
- Nachfrage zum Sachstand der Thematik „Kinderbetreuung im Markt Gößweinstein mit Hinweis auf umfängliche Beratung auf der nächsten Sitzung
Geburtenzahlen der letzten Jahre:
2013 24
2014 38
2015 46
2016 34
2017 43
2018 34
2019 42
Einwohner Entwicklung der letzten Jahre
2013 4.052
2014 4.043
2015 4.058
2016 4.030
2017 4.046
2018 4.053
2019 4.033
2020 4.096
Kita und KiGa Belegung in den Jahren 2015/2018/2020
Jahr
|
Kita-Plätze
|
Inanspruchnahme
|
Kinder U3
|
2015
|
36
|
32 // 40,0 %
|
80
|
2018
|
36
|
35 // 29,9 %
|
121
|
2020
|
41
|
39 // 32,7 %
|
119
|
Jahr
|
KiGa-Plätze
|
Inanspruchnahme
|
Kinder Ü3-U6
|
2015
|
125
|
119 // 96,7 %
|
123
|
2018
|
128
|
98 // 89,9 %
|
109
|
2020
|
128
|
128 // 99,2 %
|
129
|
Veränderung der Anzahl der Kinder im letzt
en Jahr
Kita 2019/2020 119 Kinder // 2020/2021 113 Kinder = - 6 Kinder
KiGa 2019/2020 129 Kinder // 2020/2021 144 Kinder = + 15 Kinder
In den angeführten Zahlen sind auch Gastkinder enthalten. Aus Gößweinstein besuchen jedoch auch rund 10 Kinder Einrichtungen in anderen Gemeinden.
Teilweise wird die Meinung vertreten, dass die notwendige Ersatzgruppe dort eingerichtet werden sollten, wo auch bisher die meisten Kinder angemeldet sind.
Eine konkrete Entscheidung hierüber kann erst in der Sitzung am kommenden Donnerstag, den 06.08.2020, gefällt werden. Die dafür notwendigen Grundlagen werden derzeit eingeholt bzw. erarbeitet. Heute ergehen im Vorgriff auf diese Sitzung lediglich die Grundinformation.
Informationen zur möglichen Einrichtung eines Waldkindergartens liegen vor.
Es wird gebeten, auf Grund des Gewichts der Entscheidung, die Informationen, sobald diese vorliegen, an die Marktgemeinderäte weiterzugeben. Bei Verwendung einer Tischvorlage bleibe den Räten nicht genug Zeit, sich gewissenhaft vorzubereiten.
Nach einer Sitzungsunterbrechung wird der Antrag auf Rederecht für die Leiterin des Kindergartens St. Franziskus zurückgezogen. Vielmehr wird vereinbart, alle 3 Kindergartenleitungen in der Sitzung am 06.08.2020 anzuhören. Diese sollen ein Vortragsrecht von je 5 Minuten erhalten.
Da im Markt Gößweinstein dauerhaft ein Mehrbedarf an Kindergartenplätzen besteht, ist der Umbau-, An- oder Neubau von Einrichtungen dringend anzugehen.
Bei Einrichtung eines Waldkindergartens werden sich Einsparungen erhofft. Eine solche Einrichtung wäre wünschenswert und attraktiv für Gößweinstein. Die grundsätzliche Pädagogik war bisher jedoch nicht Gegenstand der Diskussion.
Die Einrichtung der weiteren Kindergartengruppe wird zum 01.09.2020 wohl nicht machbar sein. Dies bedeutet, dass zum 01.09.2020 wohl nicht alle Betreuungswünsche erfüllt werden können.
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7. Erweiterung der Straßenbeleuchtung in verschiedenen Ortsteilen des Marktes Gößweinstein; Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
7. Marktgemeinderatssitzung
|
30.07.2020
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Die Bayernwerk AG hat am 17.07.2020 mitgeteilt, dass in mehreren Ortsteilen noch in diesem Jahr Änderungen an der Straßenbeleuchtung vorgenommen werden müssen. Die Maßnahmen sind nachfolgend mit den entsprechenden Kosten (netto) aufgeführt:
Hungenberg, Mitverlegung Straßenbeleuchtungskabel für spätere Umstellung der Freileitung:
8.000,- € netto
Wichsenstein Richtung Bieberbach, Neubau von 6 Brennstellen, Abbau 1 Brennstelle:
18.400,- € netto
Erneuerung und Erweiterung Unterailsfeld:
29.000,- € netto
Erneuerung Allersdorf:
13.000,- € netto
Im Haushalt 2020 ist nur für die Maßnahme „Unterailsfeld“ ein Ansatz mit 30.000,- € vorgesehen.
Für die restlichen Maßnahmen stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Bei einem Umsatzsteuersatz von 16 % betragen die Gesamtkosten der Maßnahmen rund 80.000,- €. Es müssen deshalb noch Haushaltsmittel von 50.000,- € bereitgestellt werden.
Beschluss
Für die Straßenbeleuchtungsmaßnahmen in Hungenberg, Wichsenstein, Unterailsfeld und Allersdorf werden überplanmäßige Ausgaben von 50.000,- € bereitgestellt. Die Deckung der Ausgaben erfolgt über eine Verminderung der Rücklagenzuführung am Ende des Haushaltsjahrs 2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Ersatzanschaffung eines Heißwasser-Hochdruckreinigers für den Bauhof und die FFW Gößweinstein; Vorziehen der Maßnahme
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
7. Marktgemeinderatssitzung
|
30.07.2020
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Für das kommende Jahr 2021 war die Ersatzbeschaffung eines Heißwasserhochdruckreinigers für den Bauhof und die FFW Gößweinstein vorgesehen.
Nach einem vorliegenden Angebot beträgt die Nettobeschaffungssumme 3.848,- €. Für Beschaffungen, welche noch bis zum 31.12.2020 ausgeliefert werden können, gilt der verminderte Umsatzsteuersatz von 16 anstatt 19 %. Bei Anschaffung des Reinigers noch in diesem Jahr würde die Umsatzsteuerersparnis von 3 % 115,44 € betragen.
Beschluss
Der Anschaffung des Heißwasserhochdruckreinigers für den Bauhof und die FFW Gößweinstein
im Jahr 2020 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Ersatzbeschaffung einer handgeführten Walze; Vorziehen der Maßnahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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7. Marktgemeinderatssitzung
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30.07.2020
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ö
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9 |
Sachverhalt
Die vom Bauhof eingesetzte Gehsteigwalze Vibromax W70 aus dem Baujahr ist reparaturbedürftig.
Im Haushalt 2020 ist für die Reparatur ein Betrag von 3.300,- netto
eingestellt.
Die Reparaturkosten wurden nun auf 2.900,- € netto geschätzt.
Nach einem vorliegenden Angebot beträgt die Nettobeschaffungssumme für ein adäquates Neugerät 7.500,- €. Eine Reparatur ist deshalb nicht mehr wirtschaftlich.
Für Beschaffungen, welche noch bis zum 31.12.2020 ausgeliefert werden können, gilt der verminderte Umsatzsteuersatz von 16 anstatt 19 %. Bei Anschaffung der Walze noch in diesem Jahr würde die Umsatzsteuerersparnis von 3 % 225,00 € betragen.
Beschluss
Der Anschaffung einer handgeführten Walze für den Bauhof im Jahr 2020 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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7. Marktgemeinderatssitzung
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30.07.2020
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ö
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10 |
Sachverhalt
Anfragen liegen nicht vor.
Datenstand vom 03.08.2020 11:13 Uhr