Datum: 17.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrheim Gößweinstein
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.11.2020
2 Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.11.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Fl.Nr. 105, Gmkg. Gößweinstein; Laufsteg als Stahl-Glas-Konstruktion an der Burg Gößweinstein
4 Fl.Nr. 265/11, Gmkg. Gößweinstein; Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wintergartens
5 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald nach Art. 9 BayWaldG für eine Teilfläche von Fl.Nr. 787/1, Gmkg. Morschreuth
6 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald nach Art. 9 BayWaldG für eine Teilfläche von Fl.Nr. 1331, Gmkg. Leutzdorf
7 Fl.Nr. 233 und 234, Gmkg. Gößweinstein; Bebauungskonzept Hymerscher Acker (Badangerstraße) - Wohnhäuser und Kindergarten
8 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Ladung Bau- und Umweltausschusssitzunjg 17.12.2020.pdf
Download Protokoll Bau- und Umweltausschusssitzung 17.12.2020.pdf

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.12.2020 ö 1

Beschluss

Das Protokoll, welches den Marktgemeinderäten zugestellt wurde, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bericht des Ersten Bürgermeisters und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.11.2020, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.12.2020 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Ersten Bürgermeisters

Es liegen keine Berichtspunkte vor.


Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.11.2020, bei den der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

TOP Nr. 4 Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Wichsenstein, Nachtrag I

Für 3 zusätzliche Leuchten wurde die Auftragsvergabe an die Bayern AG beschlossen. Die Auftragssumme beläuft sich auf 18.200,- EUR.

zum Seitenanfang

3. Fl.Nr. 105, Gmkg. Gößweinstein; Laufsteg als Stahl-Glas-Konstruktion an der Burg Gößweinstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.12.2020 ö 3

Sachverhalt

Im oberen Burghof der Burg soll an der Nord-/Nordwestseite ein Laufsteg aus einer Stahl-Glas-Konstruktion errichtet werden. Der Laufsteg ragt mit einer Grundfläche von ca. 10 m x 10 m aus der Burganlage frei ins Tal hinaus und befindet sich somit über den Bäumen.
Neben der Burg selbst soll der Laufsteg eine weitere Attraktion werden und somit mehr Besucher auf die Burg ziehen.

Da die Burg bereits ein Ausflugsziel in Gößweinstein ist, aber die Zufahrt für Besucher nicht gestattet (Sperrung der Zufahrt mit VZ 250) sowie ein zusätzlich längerer Aufenthalt eher unwahrscheinlich (keine Gastronomie vorhanden) ist, wird von einem Nachweis von Stellplätzen für den neuen Laufsteg an der Burg abgesehen.

Beschluss

Der Errichtung eines Laufsteges aus einer Stahl-Glas-Konstruktion an der Burg Gößweinstein, Fl.Nr. 105, mit einer Grundfläche von 10 m x 10 m, frei auskragend, wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.
Auf den Nachweis von Stellplätzen wird verzichtet, weil:
a) die Zufahrt für den Fahrzeugverkehr zur Burg gesperrt ist
b) die Burg bereits ein Ausflugsziel in Gößweinstein ist und
c) ein zusätzliches längeres Verweilen wegen z.B. nichtvorhandener Gastronomie nicht unbedingt gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Fl.Nr. 265/11, Gmkg. Gößweinstein; Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wintergartens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Am bestehenden Wohnhaus soll ein Wintergarten in der Größe von ca. 3,50 m x. 6,50 m Grundfläche angebaut werden, um zusätzlichen Wohnraum zu gewinnen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „A“ Stemperhof-Büchenstock-Steinacker, von welchem eine Befreiung wie folgt benötigt wird:
  • Überbauung der Baugrenze in südöstliche Richtung (Errichtung Wintergarten außerhalb des vorgesehenen Baufensters)

Beschluss

Die erforderliche Befreiung für die Errichtung des Wintergartens außerhalb des vorgesehenen Baufensters (in südöstliche Richtung) wird nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „A“ Stempferhof-Büchenstock-Steinacker erteilt.
Der Bauvoranfrage für den Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf der Fl.Nr. 265/11 der Gemarkung Gößweinstein wird nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald nach Art. 9 BayWaldG für eine Teilfläche von Fl.Nr. 787/1, Gmkg. Morschreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.12.2020 ö 5

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 787/1 der Gemarkung Morschreuth, welches innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Hartberg-Schottenäcker“, 1. Änderung und Teilaufhebung, sich befindet, wird für eine Teilfläche der Antrag auf Rodung von Wald gestellt. Im Bebauungsplan ist eine Teilfläche dieses Grundstückes für die Erhaltung von Magerstandorten vorgesehen und die Waldfläche somit zurückgenommen.
Der Vorbesitzer des Grundstückes hat bereits den Holzeinschlag vorgenommen, welcher eine größere Fläche einnimmt, wie im Bebauungsplan vorgesehen. Die neuen Eigentümer des Grundstückes stellen deshalb im Nachgang den Rodungsantrag, um die Fläche dauerhaft für die Erhaltung von „Magerstandorten“ zu sichern.
Die Rodungsfläche wurde mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg (AELF) sowie der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt abgesprochen.

Beratung

Es wurde angemerkt, dass auch beim vorliegenden Sachverhalt es wieder so ist, dass zuerst die Bäume gefällt werden und dann erst der Rodungsantrag gestellt wird, was unverständlich ist. Der Hinweis erfolgte, dass das Fällen von Bäumen nicht mit der Rodung gleich zu setzen ist.
Im vorliegenden Sachverhalt hat es einen Eigentümerwechsel gegeben. Der neue Eigentümer hat das Grundstück im vorhandenen Zustand gekauft und nunmehr einen Rodungsantrag gestellt.

Auf die Frage was man unter Magerstandorten verstehen kann, wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass hierunter Kalkmagerrasen und Felsen zu verstehen sind.

Beschluss

Dem Antrag auf Rodung einer Teilfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 787/1 der Gemarkung Morschreuth zur Erhaltung von „Magerstandorten“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald nach Art. 9 BayWaldG für eine Teilfläche von Fl.Nr. 1331, Gmkg. Leutzdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.12.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1331 hat eine Gesamtfläche von 11.240 qm, davon 5.770 qm Waldfläche. Ein Teil der Waldfläche, welche in Fl.Nr. 1334 mit 2.265 qm hineinragt, soll gerodet und künftig als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden.

Beschluss

Der Rodung der Waldfläche auf Fl.Nr. 1331, welche in Fl.Nr. 1334 mit 2.265 qm hineinragt, wird nach Art. 9 BayWaldG zugestimmt. Eine Neuanpflanzung für den gerodeten Wald an anderer Stelle (Ersatzfläche)  wird aus Sicht des Marktes Gößweinstein für nicht erforderlich gehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Fl.Nr. 233 und 234, Gmkg. Gößweinstein; Bebauungskonzept Hymerscher Acker (Badangerstraße) - Wohnhäuser und Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.12.2020 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben und Entwurfskonzept vom 07. und 16.12.2020 bittet das Büro GestaltungsWerk GmbH, Berlin, um die gemeindliche Stellungnahme (Abstimmung) zum Bebauungskonzept „Hymerscher Acker“, bevor eine Bauvoranfrage an das Landratsamt gerichtet wird. Aus dem Konzept geht hervor, dass auf den Grundstücken Fl.Nr. 233 und 234 der Gemarkung Gößweinstein ein neuer Kindergarten mit ca. 72 Plätzen, zwei Mehrfamilienwohnhäuser (à 6 Wohneinheiten geplant) und ein großer Parkplatz (89 Stellplätze) errichtet werden sollen. Wie aus dem Konzept weiter hervor geht, sind Befreiungen von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans „A“ Stempferhof – Steinacker – Büchenstock oder evtl. auch eine Bebauungsplanänderung hinsichtlich der Wohnhäuser erforderlich.

Vom Architekturbüro werden nachstehende Fragen zur möglichen Bebauung gestellt:

  1. Fragen zum Vorbescheid, bezogen auf das Flurstück 234

  1. Ist die Errichtung einer Kindertagesstätte mit etwa 72 Plätzen zulässig?
       Antw.: Ja. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 Bau NVO sind in einem allgemeinen Wohngebiet An-
       lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
       zulässig. Hierzu gehören auch Kindertagesstätten.

  1. Ist die Errichtung von zwei Wohnhäuser mit jeweils bis zu sechs Wohneinheiten
       zuläs        sig?
       Antw.: Im Bebauungsplan sind Baugrenzen für die Errichtung von Wohnhäusern vorge-
               sehen. Darin sind beispielsweise mind. vier Wohnhäuser möglich.
               Zur Frage mit bis zu 6 Wohneinheiten je Haus ist lt. Bebauungsplan nicht zuläs-
               sig. Hierfür muss eine Befreiung nach 31 Abs. 2 BauGB beantragt und erteilt
               werden. Da innerhalb des Plangebietes keine Mehrfamilienwohnhäuser mit
               sechs Wohneinheiten bekannt sind, könnte auch die Änderung des Bebauungs-
               plans, anstelle einer Befreiung, vom LRA gefordert werden.

  1. Ist die eine gemeinsame Nutzung der Parkplatzanlage für die Wohnhäuser, die
       Kita und das Hotel Stempferhof zulässig?
       Antw.:        Die Festsetzung im Bebauungsplan sieht vor, dass Garagen an Wohngebäude
               angebaut werden müssen. Da von dieser Festsetzung abgewichen werden soll,
               ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zu beantragen und zu erteilen.
               Grundsätzlich ist gegen eine gemeinsame Nutzung nichts einzuwenden.
               Für die jeweiligen Gebäude sind die Parkplätze auf Fl.Nr. 233 mit einer Dienst-
               barkeit zu sichern.

  1. Darf von der Positionierung der Baukörper auf dem Baugrundstück, der First-
       richtung        der Dachform und -eindeckung der Dachbereich mit naturrotem Ziegel
       abgewichen        werden und sind die Errichtungen von Flachdächern mit 2 % Dach-
       neigung, Gründächern und Mansarddächern zulässig?



       Antw.        Positionierung der Baukörper sind lt. Bebauungsplan mehrere Varianten inner-
               halb der Baugrenzen möglich. Da aber die Wohnhäuser bis auf ca. 10 m an die
               Behringersmühler Straße (St 2191) errichtet werden sollen, ist für die Bebauung
       außerhalb des vorgesehenen Baufensters mind. eine Befrei        ung nach § 31 Abs.
       2 BauGB erforderlich. Darüber hinaus ist noch abzuklären, ob das Staatl. Bau-
       amt einer Bebauung bis auf 10 m an die St2191 zulässt, da der dortige
       Streckenabschnitt nicht als Erschließungs-, sondern als Verknüpfsbereich zählt
       und somit die 20 m Abstandsregelung (siehe Bebauungsplan) gilt.
               Die Firstrichtung ist lt. Bebauungsplan variabel.
               Im Bebauungsplan ist die Dachform „Satteldach“ festgesetzt. Im Planungsge-
               biet haben die Hauptgebäude bisher Satteldächer. Es wird deshalb vorgeschla-
               gen, die Dachform Flachdach (FD) in ein gering geneigtes Dach zu ändern und
               aufgrund der geringen Dachneigung (weniger als 25° - 40°) eine Befreiung zu
               beantragen.
               Die Dachform „Mansarddach“ sollte nicht gewählt werden, da ein solches Dach
               im Bebauungsplan nicht vorgesehen ist und deshalb auch wie das Flachdach
               eine Änderung des Bebauungsplans auslösen kann. Es wird deshalb ein Sattel-
               dach mit Kniestock vorgeschlagen.
               Für die Dacheindeckung, Material und Gründach sind Befreiungen zu nach § 31
               Abs. 2 BauGB zu beantragen.

  1. Darf die Bebauung mit Wohnhäusern mit einem Abstand von 10 m zur Behrin-
       gersmühler Straße erfolgen?
       Antw.: siehe hierzu Nr. 4 „Positionierung“

  1. Ist die heterogene Fassadengestaltung sowohl mit Putzflächen als auch mit Glas
       und Natursteinwerk zulässig?
       Antw.:        Sofern die Glas- und Natursteinwerke gegenüber den Putzflächen untergeord-
               net sind, dürfte dies keine Rolle spielen. Ist dies jedoch umgekehrt, wäre eine
               Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zu beantragen und zu erteilen.


  1. Fragen zum Vorbescheid bezogen auf das Flurgrundstück 233

  1. Ist die Überdachung der Parkplatzanlage mit Solaranlagen zur Gewinnung alter-
       nativer Energien mit bis zu 50 % der Grundstücksfläche zulässig?
       Antw.        Die Stellplatzfläche beträgt ca. 2.208 qm. Wie die Gestaltung der Überdachung
               aussehen soll/kann geht aus dem Konzept nicht hervor. Grundsätzlich ist eine
               Überdachung unter Einbeziehung der Gewinnung von alternativer Energie gut.
               Die Stellplatzfläche ist nach den baurechtlichen Vorgaben und der Stellplatz-
               satzung des Marktes Gößweinstein zu beurteilen.         Bevor hierüber entschieden
               wird, sollten Vorschläge seitens des Planers vorgelegt werden.

  1. Kann die zulässige GRZ von 0,4 auf 0,6 für die Errichtung einer zentralen Stell-
       platzanlage überschritten werden?
       Antw.:        Im neuen Konzept wird bereits auf eine Verschmelzung der beiden Baugrund-
               stücke Fl.Nr. 233 und 234 hingewiesen. Dadurch verändern sich die GRZ und
               GFZ nur noch in einem geringen Umfang. Dies kann seitens der Gemeinde mit
               getragen werden. Eine Befreiung ist nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich.


Anlage Stellplätze
Im Konzept werden 104 Stellplätze beschrieben. Mit der Bauantragsstellung (Vorbescheid) sind die Anzahl der Stellplätze mit dem LRA zu prüfen.






Anmerkung zum Konzept
Es sollten möglichst wenige Befreiungen, insbesondere welche auch die Grundzüge des Bebauungsplanes betreffen, notwendig werden, da sonst nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Bebauungsplan geändert werden muss.

Beratung

Die Bebauung der beiden Grundstücke wird grundsätzlich für positiv empfunden. Im Detail sollte aber hier am „Ortseingang“ auf die Gestaltung und, wenn möglich, auf die Offenhaltung der Sichtachse zur Burg geachtet werden.

Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass gegenüber dem ersten Konzept eine Reduzierung der Geschoßhöhe bei den beiden Wohngebäuden erfolgte und der bestehende Parkplatz nur noch etwas in Richtung Behringersmühler Straße erweitert und somit nur noch unwesentlich erweitert wird. Hinsichtlich der Teilüberdachung und der Gestaltung wird auf den Sachverhalt verwiesen, worin steht, dass hierzu vom Planungsbüro Vorschläge gemacht werden sollen.

Durch das Bringen und Abholen der Kindergartenkinder ist mit erheblichem Fahrzeugverkehr in der Badangerstraße zu rechnen. Diesbezüglich muss man sich Gedanken machen, ob z.B. eine Einbahnstraße ausgewiesen werden sollte.

Durch die Verwaltung wird mitgeteilt, dass Seitens des Bauwerbers angedeutet wurde, die Planung für den Kindergarten vorrangig zu bearbeiten und die Realisierung der Wohnhäuser entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren.

Beschluss

Dem Bebauungskonzept für den Hymerschen Acker wird mit den vorstehenden Anregungen grundsätzlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.12.2020 ö 8

Sachverhalt

Mit Umstellung auf die neue LED-Beleuchtung brennt die Straßenbeleuchtung nun die ganze Nacht. An den Straßenlampen ist jedoch noch die rote Banderole vorhanden, die signalisiert, dass die Lampen in der Nacht abgeschaltet werden. Soll dies so bleiben?
Hierzu wird mitgeteilt, dass dies bekannt ist und der Bauhof (je nach Zeit) schon damit beauftragt wurde die Banderolen zu entfernen.

Datenstand vom 21.12.2020 15:42 Uhr