Datum: 26.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus des Gastes, 2. Obergeschoss
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Stadt Ebermannstadt; Bebauungsplan Nr. 5b "Friedhof Süd" - 4. Änderung
3 Fl.Nrn. 395, 396 und 397, Gmkg. Gößweinstein; Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald
4 Fl.Nr. 683, Gmkg. Leutzdorf; Geländeauffüllung - Änderung Reduzierung Erdauffüllung
5 Erneuerung Spielplatz Behringersmühle
6 Europäische Wasserrahmenrichtlinie; Umsetzungskonzept 2_FO60 Püttlach, Ailsbach u.w.
7 Fl.Nr. 899, Gmkg. Leutzdorf; Geländeauffüllung
8 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Protokoll Bau- und Umweltausschusssitzung 26.05.2020.pdf

zum Seitenanfang

1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Vom 1. Bürgermeister werden folgende Termine bekannt gegeben:

  1. GVS Hartenreuth – Leutzdorf; Die Tragschicht wurde überwiegend
eingebaut, die Asphaltierung der Feinschicht erfolgt im Zeitraum        08. – 10.06.2020
Fertigstellung der Straße ist geplant für        Ende Juni 2020
Die ca. 150 m bei Leutzdorf werden zu einem späteren Zeitpunkt
im Juli mit der Asphaltierung der Querungshilfe asphaltiert.

  1. Querungshilfe; Die Baueinweisung erfolgte bereits, der Beginn
dieser Maßnahme erfolgt mit der Baustelleneinrichtung am                   08.06.2020

  1. Zufahrt Feuerwehrhaus Behringersmühle; Die Asphaltierung
erfolgte zur Kneippanlage und dem Feuerwehrhaus erfolgte am                   12.05.2020

  1. Wasserleitungsbau ZV Wiesentgruppe; Der Bauabschnitt I zwischen
Stadelhofen und Prügeldorf ist                                                  fertiggestellt
Der Bauabschnitt II zwischen Prügeldorf und Sachsendorf beginnt am           02.06.2020
Fertigstellung ist geplant bis                                                        Ende Juni 2020

  1. Wasserleitungsbau vom ZV in Türkelstein;
Leitung und Druckerhöhungsanlage) Beginn                           Ende August 2020

  1. Wasserleitungsbau vom ZV in Gößweinstein;
Baueinweisung erfolgte, der Beginn erfolgt, wenn Bauzeitplan steht,
dann auch die Information an die Bürger

  1. Zweifachturnhalle;
Baumaßnahme liegt im Zeitplan
Termin mit Anlieger/Nachbarn am                                                   27.06.2020


Anfrage Bauvorhaben für das Grundstück Fl.Nr. 825 der Gemarkung Gößweinstein
Vor Ort wurde vom Bauherrn der Wunsch vorgetragen, das Hanggrundstück mit einem Wohnhaus und Garage/Carport zu bebauen.
Vom Architekten des Bauherrn wird auf die besondere Topographie des Baugrundstückes mit der extremen Hanglage eingegangen. Laut Architekten erfordert dies eine besondere Gebäudeplanung, die auf die örtliche Gegebenheit angepasst werden sollte.
Aufgrund der steilen Hanglage ist ein striktes Einhalten der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stempferhof-Büchenstock-Steinacker“ nicht zielführend umsetzbar.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden deshalb Befreiungen wie folgt benötigt:
  • Befreiung bei der Stauraumtiefe vor der Garage/Carport,
  • Befreiung von der Dachform Garage analog Hauptgebäude
  • Befreiung von der Anbaupflicht Garage ans Wohnhaus
  • Befreiung für die Anzahl der Vollgeschosse (hier: 2 Vollgeschosse)
  • Befreiung für die Dachform (hier: Pultdach
  • Befreiung für die Dachneigung (DN 5°)
  • Befreiung für die Dacheindeckung (Titanzinkblech)
  • Befreiung für den Dachüberstand (teilweise bis ca. 1,80 m)
  • Befreiung von der Firstrichtung (hier: Ost-/Westrichtung)
  • Befreiung von der Überschreitung von Baugrenzen (hier: minimal)
  • Befreiung von der Errichtung von Stützmauern
Bei der vorangegangenen Ortsbesichtigung konnten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses ein Bild vom Baugrundstück und der Wohnhausplanung verschaffen. Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden vorgetragen und begründet. Mit dem geplanten Bauvorhaben und den Befreiungen besteht grundsätzlich Einverständnis.

Anfrage Bauvorhaben für das Grundstück Fl.Nr. 537/T der Gemarkung Gößweinstein
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bauersleite“ ist die Bebauung des Grundstückes 537 mit 3 Baugrundstücken vorgesehen. Der Eigentümer beabsichtigt nun auf dem Grundstück bis zu 5 Bauplätze zu schaffen. Dies ist bereits im Vorfeld mit dem Landratsamt besprochen worden. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.06.2019 wurde hierüber berichtet.
Auf einer Teilfläche von 837 qm aus dem Grundstück Fl.Nr. 537 (Nähe Wanderparkplatz/Zugang Kletterfelsen) soll nun ein Einfamilienwohnhaus mit Garage errichtet werden. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden Befreiungen für das geplante Bauvorhaben wie folgt notwendig:
  • Befreiung für die Abweichung von der Firstrichtung (hier: West-/Ostrichtung)
  • Befreiung für einen höheren Kniestock (hier: bis ca. 1,25 m)
  • Befreiung für ein weiteres Vollgeschoss (hier: 2 Vollgeschosse)
  • Befreiung von der Anbaupflicht der Garage an das Wohnhaus (hier: freistehend)
  • Befreiung von der Dachform für die Garage (hier: Flachdach)
  • Befreiung für die Überbauung von den Baugrenzen
Auch hier wurde das Gremium über die Planung und die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans vor Ort informiert. Mit dem geplanten Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen besteht grundsätzlich Einverständnis.

Vor Ort wird von einem Anlieger auf die bestehende Grundstücksgrenze hingewiesen. Der vorhandene Grenzbolzen befindet sich fast in der Fahrbahnmitte der öffentlichen Straße.
Hierzu wird mitgeteilt, dass dies bereits bekannt ist.

zum Seitenanfang

2. Stadt Ebermannstadt; Bebauungsplan Nr. 5b "Friedhof Süd" - 4. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 640/2 eine seit rund 30 Jahren ortsansässige Schreinerei, die gegenwärtig ihre Erweiterung plant. Es ist beabsichtigt die bestehende Schreinerei um eine Fertigungshalle mit Zwischenbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 640/2 sowie 643 zu erweitern.
Im Rahmen der Festsetzungen (Mischgebiet mit Nutzungsbeschränkung 55/40 dB(A)) des bestehenden, rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 5b „Friedhof Süd“ ist die, aus Sicht der Stadt Ebermannstadt wünschenswerte Erweiterung, planungsrechtlich nicht möglich.
Zur Ermöglichung der geplanten Erweiterung der Schreinerei wird die Änderung des Bebauungsplans erforderlich, welcher im Rahmen der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wird.
Der Umgriff des Plangebiets beträgt ca. 12.000 qm, die festgesetzte GRZ liegt bei 0,4. Daraus folgt eine Grundfläche zur Bebauung von 4.800 qm.
Weitere Einzelheiten zur 4. Änderung sind auf der Homepage der Stadt Ebermannstadt unter dem Link:

https://www.ebermannstadt.de/verwaltung/ortsrecht-bauleitplanung/bekanntmachungen.html

ersichtlich.

Belange des Marktes Gößweinstein werden durch die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b „Friedhof Süd“ nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b „Friedhof Süd“ der Stadt Ebermannstadt wird zur Kenntnis genommen. Beeinträchtigungen für den Markt Gößweinstein sind dadurch nicht zu erwarten. Einwendungen werden deshalb nicht erhoben.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht mehr notwendig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Fl.Nrn. 395, 396 und 397, Gmkg. Gößweinstein; Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Nach dem Kauf der Fl.Nrn. 395, 396 und 397 wurden durch den Markt Gößweinstein zur besseren Pflege auf einer Fläche um den Gernerfelsen Bäume gefällt und Sträucher zurückgeschnitten. Dieser Bereich soll zukünftig nicht mehr als Waldfläche dienen, weshalb eine Umdeklarierung erforderlich ist. Die durchgeführte Maßnahme verbessert deutlich die Aussicht vom Gernerfelsen auf den Ort und die Umgebung.

Betroffen vom Rodungsantrag sind die Fl.Nrn. 395,396 und 397 der Gemarkung Gößweinstein.

Beratung

Aus dem Gremium wird die Anfrage gestellt, wie mit dem Grundstück/Rodung weiter verfahren werden soll. Eine Entscheidung über die Pflege und ggf. weiteren erforderlichen Unterhaltsmaßnahmen wurde bisher noch nicht getroffen.

Beschluss

Mit der Rodung der Bäume (Waldfläche) auf den Grundstücken Fl.Nrn . 395, 396 und 397 besteht Einverständnis. Eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle wird für nicht notwendig erachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Fl.Nr. 683, Gmkg. Leutzdorf; Geländeauffüllung - Änderung Reduzierung Erdauffüllung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 17.12.2019 wurde das gemeindliche Einvernehmen für die Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 683, Gmkg. Leutzdorf, erteilt. Vorgesehen war als Einbauvolumen bis zu 8.500 m³ überschüssiges Erdmaterial aus dem Ausbau der GVS Hartenreuth – Leutzdorf.

Die Planunterlagen liegen zur Prüfung und Erteilung der Baugenehmigung beim Landratsamt Forchheim, welches Fachbehörden/-abteilungen dabei mit einbezieht. Da das Grundstück innerhalb des Wasserschutzgebietes des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe liegt, wurde auch das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Kronach beteiligt. Von dort sind Auflagen mitgeteilt worden, die nun beispielsweise eine Verringerung des Einbauvolumens auf max. 4.000 m³ vorsehen. Diesbezüglich ist eine Änderung der bereits eingereichten Bauantragsunterlagen unumgänglich geworden.

Beschluss

Mit der geänderten Planung für die Geländeauffüllung auf max. 4.000 m³ Einbauvolumen auf Fl.Nr. 683, Gmkg. Leutzdorf, besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Erneuerung Spielplatz Behringersmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Erneuerung des Spielplatzes in Behringersmühle ist zwischenzeitlich fertig gestellt, so dass dieser von den Kindern bereits benutzt werden kann. An Baukosten waren 15.000 EUR im Haushalt vorgesehen. Bei Überschreitung der Kosten wurde eine Kostenbeteiligung von der Elternvertretung in Aussicht gestellt. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 30.07.2019 wurde beschlossen, dass die Kosten für den Markt Gößweinstein auf 15.000 EUR gedeckelt, evtl. anfallende Mehrkosten von den Eltern aus Behringersmühle zu übernehmen sind.

Kostenaufstellung:
Reparatur Stromkabel Brunnen wegen Baggerarbeiten        244,34 EUR
Fallschutz Donaukies, ca. 88 t        5.292,21 EUR
Stemmen Betonfundament u. Entsorgung        792,72 EUR
1 Sack Zementmauermörtel        24,58 EUR
Leihgerät Bagger        357,00 EUR
Spielgeräte und Fundamente        11.150,00 EUR
Die Gesamtkosten für den Spielplatz belaufen sich auf        17.860,86 EUR

Daraus ergibt sich eine Kostenmehrung gegenüber dem Haushalts-
ansatz von        2.860,86 EUR.

Die Mehrkosten wurden der Elternvertretung mitgeteilt, welche
Spenden in Höhe von        1.000,00 EUR
an den Markt überwiesen haben.
Somit stehen gegenüber der Beschlusslage noch        1.860,86 EUR
offen.

Die Mehrkosten sind entstanden durch:
Reparatur Stromkabel (Lage war nicht bekannt)        244,34 EUR
Stemmarbeiten Betonfundament (eines alten Gebäudes o.ä.)        792,72 EUR
Erhebliche Preiserhöhung beim Donaukies und etwas Mehrbedarf        ca. 1.200,00 EUR

Aufgrund des Baufortschritts wurde die Mittelfreigabe (Kostenüberschreitung) ohne Rücksprache mit den Eltern erteilt. Insbesondere die starke Kostensteigerung beim Fallschutz Donaukies war nicht vorhersehbar.

Beschluss

Die Mehrkosten für den Spielplatz in Behringersmühle werden zur Kenntnis genommen. Mit der Übernahme der Mehrkosten in Höhe von 1.860,86 EUR   im Haushalt 2020 besteht Einverständnis.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Europäische Wasserrahmenrichtlinie; Umsetzungskonzept 2_FO60 Püttlach, Ailsbach u.w.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.05.2020 teilt das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof mit, dass der geplante Termin zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 31.03.2020 zum Umsetzungskonzept 2_FO60 (Püttlach, Ailsbach u.w.) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie abgesagt werden musste. Zudem ist nicht absehbar, wann dieser Termin in geplanter Form nachgeholt werden kann. Als Träger öffentlicher Belange erhalten wir deshalb die Unterlagen in Schriftform, um Anregungen und Einwände bis spätestens zum 15.06.2020 (Vorlage bei Markt bis spätestens 10.06.2020) einzubringen.
Sofern keine Rückmeldung erfolgt, geht das WWA davon aus, dass die Maßnahmenplanung ohne Änderung akzeptiert wird.
Die Planunterlagen des WWA`s sind der Beschlussvorlage beigefügt.
Sofern Anregungen/Einwände bestehen, werden diese bereits in der Sitzung protokolliert. Es besteht auch noch die Möglichkeit Anregungen/Einwände an die Verwaltung (Bauamt) bis spätestens 08.06.2020 zu melden.

Beratung

Es wird die Anfrage gestellt, warum dieser Tagesordnungspunkt nicht im Marktgemeinderat behandelt wird, da die geplanten Maßnahmen vom WWA doch sehr umfangreich sind. Hierzu wird mitgeteilt, dass dies in die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses fällt.
Zu den geplanten Maßnahmen des WWA`s werden folgenden Fragen gestellt:
  • Ist der in Planung befindliche Fuß-/Radweg zwischen Behringersmühle und Tüchersfeld berücksichtigt?
  • Welche Einschränkungen sind für die landwirtschaftliche Nutzung zu befürchten
  • Welche Einschränkung sind für die Grundstücksbesitzer zu erwarten?
  • Inwieweit erfolgt eine Ausweitung von naturnahen Flächen/eigendynamischer Gewässerentwicklung (der Natur und Tierwelt sich selbst überlassen)
  • In welchen Zeitraum sollen die geplanten Maßnahmen umgesetzt?
  • Wie und wann erfolgt eine Bürgerbeteiligung-/information
Aufgrund vieler offener Fragen kann der Markt als Träger öffentlicher Belange derzeit keine Stellungnahme abgeben. Vielmehr wird das WWA gebeten, die geplanten Maßnahmen im Gremium vorzutragen und zu erläutern. Bis dies erfolgt ist, ist eine Fristverlängerung für die Behördenbeteiligung durch die Verwaltung zu beantragen.

Beschluss

Aufgrund vieler offener Fragen kann der Markt als Träger öffentlicher Belange derzeit keine Stellungnahme abgeben. Vielmehr wird das WWA gebeten, die geplanten Maßnahmen im Gremium vorzutragen und zu erläutern. Bis dies erfolgt ist, ist eine Fristverlängerung für die Behördenbeteiligung durch die Verwaltung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Fl.Nr. 899, Gmkg. Leutzdorf; Geländeauffüllung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Zur Verbesserung der Zufahrt und des Bodenwertes, wird für das landwirtschaftlich genutzte Grundstück Fl.Nr. 899, Gmkg. Leutzdorf, eine Geländeauffüllung beantragt. Insgesamt können dort bis zu 3.964 m³ an geeigneten Boden eingebracht werden. Die Ausmaße der Auffüllfläche betragen im Mittel ca. 95 m x ca. 75 m. Die Auffüllhöhe beträgt im Mittel ca. 1,00 m.

Lageplan für die Geländeauffüllung.

Beschluss

Für die Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 899, Gmkg. Leutzdorf wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö 8

Sachverhalt

Campen
Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass Wildcampen stark zugenommen hat. Insbesondere wird hier der Parkplatz bei Morschreuth (Richtung Wannbach) angesprochen. Die angrenzenden Grundstücke werden oft zur Verrichtung der menschlichen Notdurft benutzt und sehen dementsprechend aus, was sich auch auf die landwirtschaftliche Futtererzeugung negativ auswirkt. Oft wird auch noch Müll, wie z.B. Flaschen, Plastikverpackungen, Dosen etc. hinterlassen.

Glocke Behringersmühle
Im ehemaligen BRK Altersheim in Behringersmühle befindet sich in der kleinen Kapelle eine Glocke, welche in Behringersmühle erhalten bleiben soll. Seitens der Behringersmühler ist daran gedacht, die Glocke in einem Turm nahe dem Fischerdenkmal unterzubringen. Was ist notwendig, um dies zu ermöglichen?
Es wird hierzu mitgeteilt, dass sich die Behringersmühle einig über die Beibehaltung und dem Standort der Glocke sein sollten. Da sich der Standort unmittelbar im Einmündungsbereich der St 2185 in die B470 befindet, sind die betreffenden Straßenbaulastträger zu beteiligen. Die Verwaltung würde hierzu mit den Straßenbaulastträgern sprechen , benötigt aber hierzu einen Lageplan mit dem künftigen Glockenturm.

Datenstand vom 28.05.2020 15:29 Uhr